Autobahn

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Datei:Autobahn groß.jpg
Vierspurige Autobahn

Eine Autobahn ist eine Fernverkehrsstraße, die ausschließlich dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen dient. Sie besteht aus zwei- oder mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, meist mit zusätzlichem Standstreifen. Beide Richtungen sind durch Grünstreifen oder Leitplanken voneinander getrennt.

Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugstraßen sind Autobahnen stets planfrei. Der Übergang von einer Autobahn auf eine andere erfolgt durch Brücken (Autobahnkreuz) oder Abzweigungen (Autobahndreieck bzw. Autobahnverzweigung), Übergänge ins restliche Straßennetz werden (Autobahn-)Anschlussstelle genannt.

Autobahnen in Europa

Datei:Autobahnen 1-9.png
Die einstelligen Autobahnen A 1A 9 in Deutschland

In den meisten europäischen Ländern bilden Autobahnen eine eigene Straßengattung, in einigen Ländern (z.B. Schweden) werden sie zu den anderen Fernstraßen (z.B. Europastraßen) gezählt. Inzwischen existieren in allen europäischen Staaten – außer Malta, Island und den Zwergstaaten – Autobahnabschnitte.

Geschichte

Die Bezeichnung Autobahn wurde erstmals von Robert Otzen im Jahr 1929 geprägt. Otzen war Vorsitzender des Autobahnprojekts HaFraBa (Autobahnprojekt HamburgFrankfurt am MainBasel). Bis dahin sprach man von Nur-Autostraße. Die erste Autobahn der Welt war die AVUS, die 1921 eröffnet wurde. Die erste längere Autobahn der Welt wurde 1923 in Italien eröffnet (Mailand-Como).

Mit dem Begriff Autobahn war aber noch kein bestimmter Standard verbunden. Dieser entstand in Deutschland erst mit dem Bau der Reichsautobahnen. Die erste Reichsautobahn wurde 1932 zwischen Köln und Bonn eröffnet. Heute trägt sie die Bezeichnung A 555. Allerdings wurde erst am 23. September 1933 mit dem groß angelegten Ausbau der Reichsautobahnen begonnen. Die Aufgabe oblag dem Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen Dr. Fritz Todt, dem Landschaftsarchitekten Prof. Alwin Seiffert und dem Architekten Prof. Paul Bonatz.

Rechtliches

Verkehrszeichen

Datei:Kfzzeichen330.gif
StVO Zeichen Nr. 330 – Autobahn

Nicht in allen Staaten wird das Autobahnsymbol und wie in Deutschland und vielen anderen Staaten Europas die Unterscheidung zwischen Autobahn und vierspuriger Kfz-Straße durchgeführt. Auch wird nicht in allen Ländern mit Autobahnen das entsprechende Verkehrsschild verwendet, so dass es nicht möglich ist die Zahl der weltweit vorhandenen Autobahnkilometer anzugeben.

Tempolimit/Mindestgeschwindigkeit

Die meisten europäischen Länder haben auf Autobahnen ein Tempolimit von zwischen 110 und 130 km/h. Unter Tempolimit findet man eine tabellarische Auflistung der verschiedenen erlaubten Geschwindigkeiten.

In den meisten europäischen Ländern gibt es auch eine Mindestgeschwindigkeit für Fahrzeuge, welche die Autobahn benutzen möchten. Diese Geschwindigkeit liegt zwischen 45 und 60 km/h. Das Fahrzeug muss diese Geschwindigkeit bauartbedingt erreichen können. Im übrigen ist die Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss und den Straßenverhältnissen (beispielsweise Schnee oder Nebel) anzugleichen und kann auch niedriger liegen.

Es gibt Vorschläge, Langsamfahrer mit drastischen Bußgeldern zu verwarnen.

Maut

In vielen Ländern muss man für die Autobahnbenutzung Maut bezahlen. Dies kann in Form einer Vignette wie in Österreich oder in der Schweiz oder durch Bezahlen an Mautposten wie in Italien oder Frankreich geschehen.

In Deutschland wird aktuell versucht, eine Maut auf LKW zu erheben. Beteiligt sind die Bundesregierung und die Firma Toll Collect, welche aus einem Konsortium von Deutscher Telekom und Daimler Chrysler sowie der französischen Cofiroute besteht.

Siehe auch

Weblinks