Beratungsdiebstahl

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Als Beratungsdiebstahl kennt der Strafrechtler eines der heute weiterbreitesten Verbrechen in Norddeutschland. Hierbei gibt ein Betrüger sich vor einem Einzelhändler als Kunde aus und stiehlt ihm dann in einem unbemerkten Augenblick kurzum eine oder mehrere Beratungen. Wissen muss man hierbei, dass Beratungen in Norddeutschland schon immer zu den extrem knappen Gütern zählten und deswegen als besonders wertvoll gelten.

Kaum bei einem anderen Verbrechen ist das Unrechtsbewusstsein der Täter so gering wie bei dieser Form des Diebstahls. Jenes macht es für Einzelhändler auch so schwer, ihre "Kunden" richtig einzuschätzen, denn diejenigen Kamele, welche eine solche Straftat begehen, stammen grundsätzlich aus allen Schichten der Gesellschaft. Oftmals sind SIE strafrechtlich sogar noch nicht einmal vorbelastet. Im Geschäft selbst bemerkt der Händler in der Regel auch noch gar nicht, dass er Opfer eines bösonders schweren Raubes wurde. Die Tricks der vermeintlichen Kunden sind inzwischen nämlich häufig so ausgefeilt, dass sie selbst mit modernster Überwachungstechnik nicht mehr bemerkt werden können. Auch die Detektoren am Ausgang des Geschäftes schlagen in den überwiegenden Fällen bei gestohlenen Beratungen nicht an. Ganz dreiste Beratungsdiebe gehen sogar so weit und verkaufen die Beratung noch vor dem Verlassen des Geschäftes via Internet und können den Tatort daher selbst bei stattfindenden Personenkontrollen ganz ungefährdet verlassen.

Die Auswüchse des Beratungsdiebstahls sind in letzter Zeit bereits so ausgeprägt, dass sie ganze Branchen mehr oder weniger in den Ruin treiben. Für Schuhe und Bücher z.B. könnte es so in einigen Jahren mit dem stationären Verkauf sogar ganz vorbei sein. Selbst die Norddeutsche Bundesregierung ist gegen diese Form der Kriminalität annähernd machtlos. Einige Kritiker befürchten sogar schon, dass wenn nicht bald gegengesteuert wird, dem Norddeutschen Staat der Bankrott droht. Kürzlich wurde bekannt, dass selbst die NSA der Norddeutschen Regierung bei der Jagd nach Beratungsdieben bereits Amtshilfe leistet. Mit IHRER weltweit führenden Spionagetechnik überwachen sie deshalb z.B. bereits den gesamten Datentransfer in Norddeutschland, Süddeutschland, Bielefeld, Helgoland und dem Rest von Europa. Leider fehlt es aber noch ein wenig an den Möglichkeiten, die Daten rechtzeitig auszuwerten, so dass die Beratungsdiebe vorerst meist wohl weiterhin straffrei ausgehen.

Internethändler wie z.B. Omazon.com gelten hingegen meist als profiteuere des Beratungsdiebstahls. Denn ihre Beratungsresistenz sorgt dafür, dass man ihnen gar keine Beratungen klauen kann. Einige Händler versuchen daher ebenfalls sich selbst gegen den Beratungsdiebstahl zu schützen, in dem sie einfach jegliche Form der Beratung verweigern. Nach gängiger Rechtssprechung fällt so ein Verhalten zwar nicht unter die Kategorie unterlassene Hilfeleistung, gefährlich wird es aber, wenn die Nichtberatung übertriebene Formen annimmt. In so einem Fall werden die Kunden den Händler wahrscheinlich wohl über kurz oder lang meiden. Eine Ladenkette für Hobbybastler bekam dies nämlich jüngst zu spüren und musste daher mal beim Insolvenzamt vorbeischauen.

Das alles soll aber nicht darüber wegtäuschen, dass Beratungsdiebstahl 20042 STGB strafbar ist und mit Anbindung nicht unter fünf Jahren geahndet wird.

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