Berechtigung zum Werfen gefährlicher schwarzer Bälle: Unterschied zwischen den Versionen

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Datei:Spazierkugel.JPG|Dieser Ball scheint von jemandem geworfen zu werden. Da er aber nicht völlig schwarz ist, brauchte er aber eine Sondergenehmigung.
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Datei:Gretel.jpg|Nicht geworfen, nicht gefährlich: obwohl es ein schwarzer Ball ist, ist da definitiv was falsch.
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Aktuelle Version vom 9. Januar 2022, 19:38 Uhr

Die Berechtigung zum Werfen gefährlicher schwarzer Bälle (BWGSB, auch Waffenschein genannt) bezeichnet eine von einem Amt ausgestellte Genehmigung, schwarze Bälle zu werfen, solange sie gefährlich sind. Formal gesehen bedeutet die Ausstellung einer BWGSB Folgendes:

Art und Umfang einer BWGSB[bearbeiten]

Berechtigung[bearbeiten]

Die Berechtigung ermöglicht dem Berechtigten, zusätzliche Rechte auszuüben; diese Rechte sind im Text der Berechtigung genau zu definieren.

Werfen[bearbeiten]

Werfen bezeichnet eine manuelle Beschleunigung eines Gegenstandes, ohne ihn davor oder danach zu lagern, kaufen oder anders zu benutzen. Zur Lagerung, zum Kauf und zur allgemeinen Benutzung ist eine eigene Berechtigung bzw. Genehmigung erforderlich (Berechtigung zur Nutzung gefährlicher schwarzer Bälle (BNGSB)). Es ist grundsätzlich egal, wie man den Ball beschleunigt, näheres könnte aber durch genauere Beschlüsse eingeschränkt werden.

Gefährlichkeit[bearbeiten]

Gefährlichkeit ist formal definiert als „geeignet, um einer oder mehreren Personen gefährlich zu sein“. Der Antragsteller einer Berechtigung zum Werfen gefährlicher schwarzer Bälle hat zu behaupten, dass diese Bälle einen Menschen ernsthaft verletzen, für die Allgemeinheit gefährlich machen und/oder einen Gegenstand beschädigen können. Dieses muss vom Amt mit einem Versuch eindeutig nachgewiesen werden.

Schwärze[bearbeiten]

Schwarz ist die Kennzeichnung der Farbe eines Gegenstands. Damit ein Gegenstand als schwarz eingestuft werden kann, muss das von diesem Gegenstand reflektierte Licht im Wellenlängenintervall 0 bis 20 liegen. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich diese geringe Menge Licht von diesem Gegenstand reflektiert wird (ein schwarzer Gegenstand ist natürlich auch im Dunklen schwarz). Graue oder weißee Bälle erfordern eine Sondergenehmigung.

Balligkeit[bearbeiten]

Ein Ball ist „ein kugelförmiger oder kugelähnlicher Gegenstand, der nachweislich nutzbar ist“; in Ausnahmefällen wird eine Klassifizierung als Ball auch für anders geformte Gegenstände gewährt, diese ist mit Begründung zu beantragen (vgl. Football oder Gewehrkugel). Für das Werfen gefährlicher schwarzer Bälle, die zu keinem Zweck nutzbar sind, ist eine spezielle Berechtigung zu beantragen.

Zusammenfassung[bearbeiten]

Die Ausstellung einer Berechtigung zum Werfen gefährlicher schwarzer Bälle (im folgenden BWGSB) ermöglicht dem Empfänger ein manuelles Beschleunigen von einem kugelförmigen oder kugelähnlichen Gegenstand, der nachweislich genutzt wird und entweder für die Allgemeinheit, für Gegenstände oder für Einzelpersonen gefährlich ist, als zusätzliches Recht auszuüben, sofern das Maximum des von diesem Gegenstand reflektierten Lichts im Wellenlängenintervall zwischen 0 und 20 nm liegt; das Kaufen, die Lagerung oder die Benutzung des aufgeführten Gegenstands bzw. der Gegenstände ist jedoch nicht durch die von der BWGSB eingeräumten Rechte gedeckt.

Beispiele[bearbeiten]

Siehe auch.png Nicht zu verwechseln mit:  Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle


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