Commons Diskussion:ROST: Unterschied zwischen den Versionen

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| Der Urheberrechtsinhaber hat ein '''unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann''' eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.
 
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Aktuelle Version vom 2. September 2021, 16:34 Uhr

PD/selbst[bearbeiten]

Momentan sind sehr viele Bilder mit der Lizenzangabe PD/selbst verROSTet. Der Autor selbst kann in Deutschland aber nach geltendem Recht sein Bild nicht unter PD stellen, oder? Das mag jetzt unnötige Pedanterie sein, aber wir wollen mit dem VerROSTen ja den höchsten Grad der Legalität erreichen, von daher ist mir unklar, weshalb darauf nicht geachtet wird. -- Kam-aeleon 14:04, 25. Sep. 2009 (NNZ)

Bin zwar kein Experte in dieser Sache, verstehe PD demzufolge als Staats- und Gemeineigentum, was es gemäß der Hinweise zu PD tatsächlich nicht in der BRD gibt, da der Urheber hier immer Urheber bleibt, ob er will oder nicht und nur Rechte verteilen kann. Das riecht nach einer Durchforstungsaktion der bislang mit PD gekennzeichneten Werke … WiKa 14:24, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Die hier dürften alle falsch sein ...:

{{#dpl: |mode=category |namespace=Datei |uses=Vorlage:Bild/Lizenz: PD/selbst |category=Quelle: Selbst }}

...außer das Autorenkamel kommt aus Amiland dann weiß ich auch nicht, wie das funzt, und welches „Gesetz“ dann zählt --WiMu 14:35, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Nach meinem Verständnis kann also nur PD in der Lizenz stehen, wenn die Quelle selbst PD ist, also aus einem fremdländischen Rechtsraum kommt (da wo sowas geht), dann muss aber ja schon bei Quelle was anderes als „Selbst° angegeben sein. Dann sollten wir dieses Mist-Verständnis mal klären und ggf. die vorstehende Liste durchackern und auf GPL setzen. Wäre eigentlich ein Bot-Job. WiKa 14:45, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Genau so isses bzw. lässt sich's sogar auf PD/selbst nur wenn Quelle PD/selbst, PD/alt nur wenn Quelle PD/alt usw. übertragen. Die einzigen Möglichkeiten, die Kamel hat ein eigenes Werk gemeinfrei zu machen ist PD/Schöpfungshöhe (also eigentlich gar kein Werk in juristischem Sinne zu schöpfen), oder ganz schnell den (Schöpf-)löffel abzugeben ... spätestens 70 Jahre vorm hochladen *g*. Habe das auch schon zig Mal versucht begreiflich zu machen ... bisher nur ohne Erfolg. Siehe auch.png Siehe auch:  Vorlage Diskussion:Bild/Lizenz: PD/selbst | Forum:Bildlizenzen | usw. --WiMu 14:57, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Ein Thema für Java-Scripter, dass die Kelle kommt (Hinweistafel … blink … blink), bei Quelle Selbst und Versuch der Angabe PD … nur mal ganz dumm gefrächt? Das könnte dieses Problem ggf. ziemlich abmildern … bin jetzt auch ganz schnell weg, damit ich nicht die Kelle bekomme *g*. WiKa 15:05, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Fehlermeldungen in der Art hatten wir uns schon ganz zu Anfang dieses hochlade-Dingens überlegt, aber dann wieder verworfen. Weiß nicht mehr, warum. Vielleicht, weil Kamel einfach zu viele Fehler machen könnte ... --WiMu 15:10, 25. Sep. 2009 (NNZ)
P.S.: aber eine Vorlage für das da wäre evtl. wirklich nicht schlecht. Außerdem könnte man ja Kamele, die ihre Bilder gerne unter PD stellen mal gezielt darauf ansprechen (v.a. Scheißefresser und Dufo, so beim ersten Blick auf die Liste da oben). --WiMu 15:23, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Öhm... ich hatte das als Vervorlager immer so gehandhabt, wie es in der Vorlage steht... wenn der Urheber das unter PD gestellt hat, dann habe ich PD/selbst benutzt. Dass einige Kamele eigene Bilder mit PD/selbst vervorlagt haben, ist richtig, aber das sind keinesfalls so viele, wie dort oben aufgelistet sind. Das CC0 klingt als Lösung nicht übel, auch wenn ich es nicht ganz verstehe. Möglich wäre vielleicht auch ein persönlicher Kommentar des uhrhebenden Kamels, dass es Jedem garantiert, alles zu erlauben. --Kamelokronf 15:35, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Das ist ja alles gut und recht, die Frage ist, wollen wir nur wegen dem tatsächlich noch ein Lizenz generieren, weil PD/xy müssen wir eh führen. Aber die Idee mit CC0 find ich gut, wie wärs, wenn wir nur den Text anpassen: Im amerikanischen Urheberunrecht darf man sowas, hier bei uns aber nicht. Deshalb steht es bei uns unter CC0. Oder sowas. Kameloid 15:45, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Nun, wenn, dann müssen wir schon unterscheiden. Denn wenn in den USA jemand die Uhr gehoben hat, steht es ja nunmal unter PD und nicht unter CC0. --Kamelokronf 15:48, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Wie wäre es denn vielleicht damit: Vorlage:Unbeschränktes Nutzungsrecht für die hiesige PD-Debatte (die Vorlage habe ich der Wikipedia nachempfunden) Auf diese Weise bräuchte es keine neue Lizenz, sondern man müsste für die betreffenden Dateien dann nur diese schöne Vorlage in die Vorlage hufen (betrifft natürlich nur deutsches Urheberrecht, aber darum geht es ja auch; entsprechende Dateien bleiben somit gemeinfrei - werden halt nur nicht mehr als PD deklariert): ungott 16:56, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Green copyright.svg Der Urheberrechtsinhaber hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.

Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weiter gehenden, im deutschen Sprachraum aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt.

Ja, genau das meinte ich. --Kamelokronf 17:34, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Ich denke, dass das Problem damit gelöst sein sollte. Fragt sich nur, ob die Vorlage dann per Huf in die Dateibeschreibungsseite eingebaut werden soll oder dies evtl. ein Bot erledigen könnte. ungott 17:40, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Wäre es da nicht sinnvoller die bisherige PD-Vorlage dahingehend umzubauen oder zu erweitern, dass jeder die Beschreibungsseite dazu finden kann. Offensichtlich soll das jetzt vorgestellte Format doch so eine Art Pendant zum PD sein … das würde jedenfalls eine Menge Umetikettierungen sparen und den Bot auch. Nur mal so eingeworfen? WiKa 17:44, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Also ich hätte das jetzt umgebaut als Teil der Vorlage:Bild, einfach als neue Lizenzoption... --Kamelokronf 18:02, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Ich denke nicht, dass wir jetzt für jede Möglichkeit auch eine Vorlage haben sollten, "PD"/"Gemeinfrei"/"Verzicht auf alle Rechte" sind sinngemäss das Selbe und dazu brauchen wir mMn keine 3 Vorlagen. Ich bin dafür, dass wir die Vorlage einfach entsprechend textlich erweitern, so im Sinne: Dieses Kamel verzichtet permanent auf alle seine Rechte an diesem Werk, wenn es nicht Seines war und er auch nichts Schöpferisch dazu beigetragen hat, dann gilt die Originallizenz oder so. Kameloid 19:12, 25. Sep. 2009 (NNZ)
@Wika: Nö. Als ausschließliches Pendant zum PD kannst du die Vorlage nicht verwenden. Grund: Für solche Dateien, die man beispielsweise von den Commons in die Kamelopedia drag&dropped und die dort einwandfrei als PD ausgewiesen sind, gilt PD nach wie vor. @Kameloid: Finde ich etwas umständlich, zumal die von dir vorgeschlagene Texterweiterung ja bereits Bestandteil der Vorlage ist. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass es weit mehr Dateien betrifft als die oben aufgeführten, da viele Kamele statt PD/selbst auch einfach nur PD in die Vorlage gehuft haben. Also meine abschließende Meinung dazu: Die Wikipedia hat für dies Problem auch keine Sonderlizenz und klebt obigen Baustein in solche Bildvorlagen, für die PD im deutschen Rechtsraum nicht anwendbar ist. Am besten wäre es da doch, den PD/selbst Baustein aus den betreffenden Vorlagen rauszunehmen und die Vorlage dann unter die Dateibeschreibung zu bappen oder die Vorlage:Bild dahingehend zu erweitern, dass man eine zusätzliche Lizenzoption ergänzt, z.B. Lizenz:gemeinfrei/deutsch. ungott 20:42, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Nachtrag: Wieso nehmen wir die Lizenoptionen "PD", "PD/alt" und "PD/Schöpfungshöhe" nicht einfach aus der Vorlage:Bild heraus und fassen das Ganze als "Gemeinfrei" zusammen, dann bleibt es nach amerikanischem Recht Public Domain und gilt hierzulande auch als gemeinfrei. Vorgehensweise: Lizenz/Aus3mach1. Vorteil: Würde man die Ungöttliche Lösung beizeiten in Betracht ziehen, könnte man auch auf die Durchforstung obiger Dateien verzichten, da die Umstellung auf Aus3mach1 unter Umständen automatisch wirksam wird. ungott 22:37, 25. Sep. 2009 (NNZ)
Wäre suboptimal, das zusammenzufassen. Für Gemeinfreiheit muss eigentlich ein Grund angegeben sein, entweder die Datei ist älter als 70 Jahre, erreicht nicht die Schöpfungshöhe, oder wurde von einem Ami als public domain deklariert; das sollte unbedingt auch aus der Vorlage klar werden. Man könnte sich evtl. überlegen, die allgemeine Vorlage PD abzuschaffen – nur gibt es auch 100erte Spezialfälle, wie etwa PD/NASE u.Ä., die dann unter den Tisch fielen. Vorschlag: wir erweitern die Vorlage so, dass bei Quelle/selbst und PD oder PD/selbst zusätzlich automatisch CC0 angezeigt wird. Dann müssen wir alte Dateien nicht berichtigen, und beim hochladen bleibt alles wie bisher ... --WiMu 10:07, 26. Sep. 2009 (NNZ)
Na, das ist doch was. Mir ging es primär darum, den Wust an älteren Vorlagen nicht manuell umzustellen, da scheint deine Lösung bzw. die Zusammenfassung zu PD und CC0 bzw. PD/selbst, PD und CC0 noch die verträglichste (wobei ich letztere bevorzuge). Deswegen hatte ich ja gestern so lange überlegt und mögliche Lösungsansätze immer wieder über Bord geworfen, so ganz einfach ist es eben nicht. Dann müsste man sich doch eigentlich nur noch mit den anderen Kamelen auf deinen Vorschlag verständigen, so dass wir die Sache bald angehen können, oder? Da ist dann auch wieder Kameloids Vorschlag sinnvoll, dass man den PD/CC0 Baustein in etwa so erweitert: "Im amerikanischen Urheberunrecht darf man sowas, hier bei uns aber nicht. Deshalb steht es bei uns unter CC0. Oder sowas" ungott 12:57, 26. Sep. 2009 (NNZ)
Mann, seid ihr bescheuert. Wenn die Lizenzangabe „PD/selbst“ ungültig ist, wie Kam-aeleon es eingangs behauptet, dann gibt es nur eine Möglichkeit: Das Kamel, das diesen Baustein benutzt hat, muss eine gültige Lizenzangabe wählen, oder das Bild ist zu löschen. Ihr könnt aber nicht einfach eine ungültige Lizenzangabe durch irgend eine andere Lizenzangabe ersetzen. Das ist dann nämlich einfach eine falsche Angabe, weil der Autor dieser Lizenzänderung nicht zugestimmt hat! Ich habe diese Diskussion hier gerade durch Zufall gefunden. Dass Ungott und andere meine sämtlichen Bilder „umlizensiert“ hatten, und ich das bei allen Bildern wieder ändern musste, ist nun bereits einige Zeit her. Damals hat mich im Vorfeld keiner benachrichtigt oder auf diese Diskussion hingewiesen. Das ist echt ärgerlich. -- Scheißefresser 13:31, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Ich weiß jetzt nicht um welche Bilder es geht, und von welcher Lizenz auf welche "umlizensiert" wurde. In bestimmten Fällen ist das ja auch ohne Genehmigung des Autors erlaubt (wenngleich vermutlich hier wenig sinnvoll), nämlich dann wenn die neue Lizenz keine Bedingungen der alten verletzt: z.B. darf ich eine Datei unter PD auch unter GFDL weitergeben, d.h. also gleichzeitig oder alternativ unter GFDL veröffentlichen (und damit, rein rechtlich, auch "umlizensieren"; funktionieren tut das aber z.B. nicht von cc-by-sa auf cc-by-nc-sa, oder von GFDL auf cc-zero). --J* 13:56, 2. Aug. 2011 (NNZ)
@J*: Eben. Und Scheißefresser hätte ganz gut daran getan, wenn er seine Bilder - wie von mir angeraten - gleich selbst vervorlagt hätte..da gibt es also kein Vertun und er kann nicht behaupten, dass er nicht darauf hingewiesen wurde; ich habe ihm die Rechtslage ja noch eingehend erläutert. Sofern er nur dann und wann präsent ist, um andere Kamele zu verärgern und sonst keine Diskussionsinhalte liest, ist das niemandes Problem.. Ungott Sig ungott.gif 15:40, 2. Aug. 2011 (NNZ) P.S. Ich hatte seine Bilder seinerzeit von PD auf "frei" umlizenziert, was rechtlich auch in Ordnung ist - und er hat wiederum von "frei" auf CC/zero umlizenziert - nur damit hier keine Missverständnisse entstehen
(Bearbeitungskonflikt) @J*: Da wirfst du zwei Sachen durcheinander: und zwar einerseits, welcher Lizenzvertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer besteht bzw. welches Lizenzvertragsangebot der Lizenzgeber an den potentiellen Lizenznehmer richtet, und andererseits, unter welchen Bedingungen das Werk verbreitet werden darf. Das heißt: Wenn jemand ein Werk verbreitet, das in der PD steht, und sich an die Bedingungen der GFDL hält, ist das in Ordnung. Er macht sich unnötig Mühe, aber das ist sein Problem. Wenn man jedoch behauptet, der Rechteinhaber hätte das Werk zu den Bedingungen der GFDL lizensiert, ist das eine falsche Behauptung, weil er das nicht getan hat. Kleine Analogie dazu: Wenn du in einer Gaststätte ein Schnitzel für 8 Euro bestellst und beim Bezahlen auf 10 Euro aufrundest, ist das nett von dir. Das hat keiner verlangt, aber es ist in Ordnung. Es ist aber nicht in Ordnung, wenn du rumläufst und behauptest, in der Gaststätte koste ein Schnitzel 10 Euro. Das ist eine falsche Behauptung, und es könnte eventuell auch Ärger geben, weil es womöglich geschäfts- oder rufschädigend ist. Eine Lizenzänderung durch Dritte ist somit nicht möglich – mit zwei Schein-Ausnahmen (es sind wirklich nur scheinbar Ausnahmen): Erstens: wenn der Lizenzgeber mehrere Lizenzen zur Wahl stellt, z.B. GFDL 1.2, GFDL 1.3 und CC-BY-SA 3.0, dann kann man sich eine aussuchen (oder mehrere). Zweitens: Wenn man das Werk erlaubterweise in einem neuen Werk verwurstet, dann kann man für das Gesamtwerk auch eine kompatible Lizenz verwenden, z.B. GPL bei der Verwurstung von BSD-Material. Das ändert aber nicht die Lizenz des Ausgangswerks. -- Scheißefresser 16:29, 2. Aug. 2011 (NNZ)
@SF: Das ändert aber nichts daran, dass die Umstellung von PD (denn diese Lizenz war in deinem Fall nicht statthaft) auf eine freie Nutzung nicht nur rechtmäßig, sondern auch notwendig war. Ungott Sig ungott.gif 16:37, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Ich glaub, ich rede gegen eine Wand. Ich habe gerade in zwei langen Beiträgen begründet, warum das nicht geht. Wenn du trotzdem meinst, es sei „rechtmäßig“ und „notwendig“, dann begründe das doch bitte wenigstens. -- Scheißefresser 16:55, 2. Aug. 2011 (NNZ)

<einmisch>

„Nach deutschem und österreichischem Recht ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG-D bzw. § 19 UrhG-Ö abgeleitet). Daher gibt es dort auch keine Gemeinfreiheit durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk besitzt. Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, dass es von jedermann frei veränderbar ist.“
DIE über Gemeinfreiheit (≠ PD)

Nichts anderes (nämlich der dritte Satz in obigem Zitat) ist hier geschehen – notwendiger Weise, weil ein Verzicht auf die Urheberschaft (= PD) in Deutschland nicht möglich ist, sondern lediglich ein Verzicht auf die Nutzungsrechte (= GFDL oder CC/Zero oder oder). --WiMu 17:13, 2. Aug. 2011 (NNZ)
</einmisch>

Gerade wegen dieser Problematik wurde die CC0 entwickelt. Die gibt es aber noch nicht all zu lange… Die übliche Begründung, warum der PD-Baustein verwendet wurde, war die, dass ein Gericht im Zweifelsfall danach gehen würde, was die Absicht des Autors war. Der PD-Baustein würde also im Falle eines Rechtsstreits ähnlich wie die CC0 interpretiert werden, auch wenn der PD-Baustein formell nicht korrekt ist. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Wenn man aber den PD-Baustein aus Vorsicht als ungültig betrachtet, dann bedeutet das, dass das Werk unter gar keiner Lizenz steht, also völlig proprietär ist. In diesem Fall (und auch generell) können nicht einfach Dritte eine andere Lizenz festlegen. Das kann nur der Rechteinhaber oder ein Gericht. Das Problem betrifft momentan ca. 200 Bilder. -- Scheißefresser 18:07, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Das klingt aber wenig logisch. Folgendermaßen: Die freie Nutzbarkeit ist ja eben das deutsch-österreichische Äquivalent zum amerikanischen PD. Entsprechend wurde hier keine andere Lizenz festgelegt, da die Nutzungsbedingungen dieselben geblieben sind. Und wer noch immer Lizenzvereinbarungen verteufeln möchte, die faktisch nur nach deutschem Recht angepasst wurden, der möge mich doch verklagen - zu diesem Zweck werde ich mich gern auch wieder in das Impressum eintragen. Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit der Umstellung auf die Doppellizenz: auch hier bedarf es nicht der Zustimmung des Uploaders, von GFDL auf CC/by-sa+GFDL umzuschalten. Ungott Sig ungott.gif 19:52, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Punkt 1: Zuerst mal zur „Doppellizenz“, weil es so schön falsch ist. Natürlich bedarf es der Zustimmung des Rechteinhabers! Wenn dieser jedoch bereits im Vorfeld zugestimmt hat, dass das Werk unter GFDL Version 1.2 oder jeder späteren Version genutzt werden darf, dann darf es auch unter der GFDL 1.3 genutzt werden. Und wenn in der 1.3 steht, dass unter bestimmten Bedingungen das Werk auch unter der CC-BY-SA 3.0 genutzt werden darf, und diese zutreffen, dann ist das Werk mit Zustimmung des Rechteinhabers unter drei verschiedenen Lizenzen parallel-lizensiert, aus denen der Nutzer frei wählen kann. Punkt 2: Es gibt bezüglich der Gültigkeit des PD/selbst-Bausteins genau zwei Möglichkeiten: gültig oder ungültig. Das kann nur ein Gericht klären. Aber: Wenn er gültig ist, ist es völlig unnötig ihn zu abzuändern, wenn er ungültig ist, hilft es auch nichts, ihn abzuändern; das Werk ist dann nicht frei, und durch die unbefugte Änderung wird es auch nicht frei. Punkt 3: Eine sinnvolle Alternative zu „PD/selbst“ ist „CC/zero“, aber diese Änderung kann nur der Urheber vornehmen! Punkt 3: Die Vorlage „Frei“ ist in dieser Form keine Lizenz, sondern wirres Kauderwelsch. Punkt 4: Die Vorlage „Frei“ ist kein gleichwertiger Ersatz für „PD/selbst“, weil ein amerikanischer Nutzer keine Möglichkeit mehr hat, ein Derivat in die PD zu stellen. Diese Möglichkeit ist verbaut. Punkt 5: Es reicht nicht, die Sache von deutschem Recht zu betrachten. Im Internet müssen ca. 200 verschiedene Rechtsprechungen berücksichtigt werden. -- Scheißefresser 03:10, 3. Aug. 2011 (NNZ)
Kurzer, kleiner nicht zum Thema gehörender Zwischenruf … @Scheißefresser … dieser Kommentar tut nix zur eigentlichen Sache, wollte nur mal sagen, dass ich allein allein den Umstand gut finde, dass Du auch kommunikativ sein kannst … dazu ganz sachlich … war mit diese Anmerkung wert. Geht mir dabei eigentlich nur um die allgemeine Tonlage. Find ich richtig gut, den Rest kannst Du mit den Fachleuten abkaspern *g* WiKa 03:42, 3. Aug. 2011 (NNZ)
@SF: Weil wir ja - wie du schreibst - alle bescheuert sind, erkläre uns doch freundlicherweise den Unterschied zwischen PD und der freien Nutzbarkeit einer Datei bzw. auch den Unterschied zwischen CC/zero und der freien Nutzung. Die meisten Uploader, die ihre Werke auf deinen Hinweis hin nun fleißig umlizenzieren, wissen es ganz sicher nicht. Im Übrigen geht deine Argumentation fehl. Ein PD-Baustein auf einer deutschen Dateibeschreibungsseite ist nicht entweder gültig oder ungültig - er ist nach deutschem Recht grundsätzlich ungültig, sofern das Werk deutscher Herkunft ist. Dazu braucht es auch kein Gericht. Und weshalb sollte ein amerikanischer Nutzer ein freies Werk unter PD stellen wollen? Um das Werk noch freier zu machen? Unfug. Dass die freie Nutzung keine tatsächliche Lizenzvereinbarung ist, ist richtig - und genau deshalb sind die ca. 200 Bilder, die du monierst, auch nicht umlizenziert worden; sie ist ein passabler Ersatz für die Ungültigkeit der PD-Baustellen, die ihr alle vor zig Jahren in Unkenntnis der Rechtslage so emsig in eure Dateibeschreibungen gehuft habt. Sofern die freie Nutzung deines Erachtens bloßes Kauderwelsch ist, wende dich doch bitte an die Wikipedia und beginne, dort aufzuräumen. Ungott Sig ungott.gif 10:38, 3. Aug. 2011 (NNZ)

Streng genommen ist die ganze schöne (?) Diskussion hier völlig unnötig. Wenn ich das richtig sehe:

  1. Sowohl PD als auch "frei" als auch CC0 ermöglichen das Weitergeben des Werkes auch unter anderer Lizenz und auch ohne Nennung der Ursprungslizenz (sonst müsste das im Lizenztext festgelegt sein). Bei uns wird auch (außer bei Quellen) keine Behauptung über die Ursprungslizenz gemacht, es wird lediglich die Lizenz angegeben, mit der die Kamelopedia das Werk weiterverteilt.
  2. Ob ein Gericht PD/selbst als gültig ansieht oder nicht, ist für den Urheber auch erstmal egal. Das kommt nämlich erst dann zum tragen, wenn der Rechteinhaber jemanden für die Verwendung seines unter PD "gestellten" Werkes abmahnen oder verklagen will. Hat das hier jemand vor?
  3. "frei", CC0 und das was allgemeinhin unter PD verstanden wird sagen alle im wesentlichen das gleiche aus: Jeder soll das Werk uneingeschränkt für alles benutzen und weitergeben dürfen. Die Intention des Urhebers ist in jedem Falle die gleiche.
  4. Uneingeschränkte Nutzung sollte implizieren, dass die Lizenzen kompatibel sind, oder?

--J* 10:54, 3. Aug. 2011 (NNZ)

@Ungott und J* (zuerst zu Ungott):

  1. Ich nehme zurück, dass alle bescheuert seien. Da ist meine Wortwahl mit mir durchgegangen. Ich finde aber bescheuert, was hier abgeht.
  2. Der Unterschied zwischen PD und einer freien Lizenz ist der, dass bei PD das Werk nicht geschützt ist und bei einer freien Lizenz der Rechteinhaber mit den Nutzern je einen Lizenzvertrag abschließt, in welchem er einfache Nutzungsrechte einräumt und dafür gewöhnlich irgendwelche Gegenleistungen erwartet, z.B. Namensnennung. Bei einigen wenigen Lizenzen, z.B. der „Do What The Fuck You Want To Public License“ werden die Rechte für alle erdenklichen Nutzungsarten eingeräumt und keine Gegenleistung verlangt. Das läuft auf eine ähnliche Nutzbarkeit hinaus wie bei PD, aber die Begründung, warum das Werk frei ist, ist eine andere. Und auf diese muss sich ein Nutzer ggf. irgendwann berufen können, wenn es zum Rechtsstreit mit dem Rechteinhaber kommen sollte.
  3. Das CC0-Protokoll besteht aus zwei Teilen: erstens einer PD-Dedication und zweitens (als Fallback-Lösung für den Fall, dass Teil 1 ungültig sein sollte) einer weitreichenden Lizenz ohne Gegenleistung (ähnlich der oben genannten Fuck-Lizenz).
  4. Der Lizenz-Baustein „Frei“ ist völlig unverständlich. Da steht: „... darf uneingeschränkt genutzt werden“ Gut. Aber ist das der konkrete Lizenztext oder ein Beschreibungstext? In den anderen Vorlagen steht an dieser Stelle nur eine Beschreibung mit einem Link auf die Lizenz. Und was ist mit dem nächsten Satz: „Du darfst dir mit dieser Datei jede Gemeinheit erlauben[…]“ Ist das ein Beispiel oder eine Einschränkung? Im letzteren Falle wäre die Datei nicht frei, denn wenn ich sie ausdrucken und einer alten Oma schenken wollte, um ihr eine Freude zu machen, dürfte ich das nicht, weil es keine Gemeinheit ist. Verwirrend ist auch der Link zu „Gemeinfreiheit“ und das dicke, fette Copyright-Symbol. Was soll das? Ist die Datei nun überhaupt gemeinfrei oder urheberrechtlich geschützt? Der Aussagewert dieses Bausteins ist praktisch null. Und noch verwirrender ist der Name „Frei“ – Die meisten Bilder in der Kamelopedia sind frei. Trotzdem passt der Baustein in den meisten Situationen nicht.
  5. Der Lizenz-Baustein ist außerdem besonders nutzlos, wenn nicht der Rechteinhaber persönlich dieser Formulierung zugestimmt hat. Wenn du einen Rechtsstreit mit deinem Vermieter hast, musst du vor Gericht ggf. den Original-Mietvertrag vorlegen. Irgendein Papier mit einer Nacherzählung gleichen oder ähnlichen Inhalts, die dein Vermieter nie unterschrieben hat, ist dagegen weniger beweiskräftig.
  6. Ein PD-Baustein auf einer deutschen Dateibeschreibungsseite ist nicht entweder gültig oder ungültig - er ist nach deutschem Recht grundsätzlich ungültig, sofern das Werk deutscher Herkunft ist.“ Falsch. Wenn etwas „grundsätzlich ungültig“ ist, dann folgt daraus, dass es „entweder gültig oder ungültig“ ist. Die Aussage, dass etwas entweder gültig oder ungültig ist, ist nämlich immer wahr (true xor false = true). Wenn du anderer Meinung bist, solltest du dringendst einen Logik-Kurs besuchen.
  7. Die deutsche Herkunft hat mit der Gültigkeit nichts zu tun. Wenn die Sache vor einem deutschen Gericht verhandelt wird, wird immer deutsches Recht angewendet.
  8. Wie kommst du aber überhaupt auf deutsches Recht? Weil der Server in Deutschland steht? Der Server-Betreiber ist in jedem Fall fein raus, so lange er von einem Rechtsverstoß, den irgendein User anrichtet, keine Kenntnis hat. Es geht also nicht darum, dass die Kamelopedia verklagt wird, sondern um den Fall, dass Benutzer A Benutzer B verklagt für eine Nutzung, die außerhalb der Kamelopedia stattfindet, von der hier gar keiner etwas mitbekommt (z.B. Verkauf von Büchern in Papierform an alte Omis). Das ganze wird in Grabanien verhandelt, weil beide Kamele zufällig grabanische Staatsbürger sind und dort ihren Wohnsitz haben. Und genau genommen geht es A auch gar nicht um die Bilder, sondern darum, dass B mal irgendwann in seinen Garten gekackt hat. Genau darum sollten freie Lizenzen rechtlich wasserdicht sein, damit der Lizenznehmer bei lizenzkonformem Verhalten eben nicht mehr auf das Wohlwollen des Lizenzgebers angewiesen ist. Ich denke da nur an den Fall „Pine“: „Hö, man darf das zwar verändern, man darf das auch kopieren, aber man darf es nicht verändert kopieren, bätsch!“ Bescheuert, sowas!
  9. Ein Amerikaner könnte die PD einer Lizenz z.B. darum vorziehen, weil er es als unsinnigen Aufwand betrachtet, mit sechs Milliarden Menschen jeweils einzeln je einen Lizenzvertrag abzuschließen. Das ist ja auch Irrsinn. Außerhalb der Freie-Software-Szene gibt es sowas auch nicht, und es sind auch noch nicht alle Fragen geklärt. (z.B. Was ist mit potenziellen Nutzern, die erst in der Zukunft geboren werden, wenn möglicherweise der Rechteinhaber längst ein anderer ist? Gilt für die die Lizenz nachträglich auch? Schön wärs ja, aber mit welcher Begründung sollte ein Gericht das so sehen?)
  10. Dass die freie Nutzung keine tatsächliche Lizenzvereinbarung ist, ist richtig - und genau deshalb sind die ca. 200 Bilder, die du monierst, auch nicht umlizenziert worden; sie ist ein passabler Ersatz für die Ungültigkeit der PD-Baustellen[…]“ – Ist das dein Ernst? Ein angeblicher ungültiger Baustein wurde durch einen bewusst ungültigen Baustein ersetzt? Und das soll einen Vorteil bringen???
  11. „wende dich doch bitte an die Wikipedia und beginne, dort aufzuräumen“ – In der deutschsprachigen Wikipedia gibt es einen ähnlichen Vorgang. Das finde ich gruselig! In den Wikimedia Commons gibt es dieses Phänomen allerdings nicht. Jetzt ist die Frage, was man da unternehmen könnte oder sollte. Imho sollte in die de.Wikipedia gar nichts mehr hochgeladen werden. Die Bilder müssen eh alle frei sein, also sollten die gleich in die Commons.
  12. @J*: Danke, dass du deine Thesen numeriert hast. So kann ich besser drauf bezugnehmen.
  13. zu 1: Ja, das sehe ich auch so. Bei Dateien in der PD, unter der CC0, der Fuck-Lizenz o.ä. bräuchte hier gar keine Lizenzangabe zu stehen. Das wäre rechtlich okay, weil es ja keiner verlangt. Es wäre aber aus zwei Gründen ungünstig: Erstens ist es sinnvoll, wenn hier dokumentiert ist, dass ein Werk freigegeben wurde, und auf welche Weise dies erfolgte. Z.B. erleichtert dies das Aufspüren von URVs. Zweitens ist die Urheber- und Lizenzangabe sinnvoll für eine Weiternutzung außerhalb der Wikipedia (z.B. Verteilung an alte Omis), damit der Weiternutzer etwas in der Hand hat, worauf er sich berufen kann. Die Umänderung von „PD/selbst“ auf „Bild/Lizenz: frei“ durch dritte ist hierbei allerdings schädlich. Besser als so eine Schrott-Angabe wäre gar keine Angabe.
  14. zu 2: Mir ist aktuell kein Fall bekannt hier in der Kamelopedia. Trotzdem kann das aber passieren, und möglicherweise passiert das auch völlig außerhalb der Kamelopedia. Es reicht außerdem nicht aus, auf das Wohlwollen des Rechteinhabers zu vertrauen (siehe das erfundene Beispiel mit den Gartennachbarn aus Grabanien weiter oben). Selbst wenn er einem wirklich wohlgesonnen ist, kann der Rechteinhaber später wechseln, entweder durch Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte (z.B. an einen Verlag oder eine Verwertungsgesellschaft) oder durch Erbschaft. Natürlich gelten dann die bereits eingeräumten einfachen Nutzungsrechte weiter; Vor Gericht hat man es dann aber mit jemand ganz anderem zu tun, der einem möglicherweise nicht wohlgesonnen ist. Deshalb sollte man eine wasserdichte Lizenz vorliegen haben, auf die man sich berufen kann.
  15. zu 3: Die möglichen Nutzungsarten sind gleich, aber die Begründung ist eine andere, und auf die muss man sich eventuell später berufen.
  16. zu 4: Lizenzkompatibilität kommt erst dann zum Einsatz, wenn eine abgeleitete Version erstellt wird und als Gesamtwerk irgendwie lizensiert werden soll; das ist hier nicht der Fall. Ansonsten: Die CC0 ist einseitig kompatibel zu allem (also von CC0 zu irgendwas geht immer). Fuck-Lizenz zu CC0 geht nicht, Fuck nach PD geht auch nicht. PD nach irgendwas sollte immer gehen, vorausgesetzt das Werk ist wirklich in der PD (z.B. PD-old). Bei PD/selbst, PD-US-Gov u.ä. ist das fraglich. Da müsste man gucken, ob es dazu Urteile gibt und wie das in der FS-Szene pragmatisch gehandhabt wird. Zum „Frei“-Baustein sag ich an dieser Stelle nichts. Wenn der ordentlich gestaltet wäre, gälte für ihn sicher das gleiche wie für die Fuck-Lizenz.

Das wars erstmal. -- Scheißefresser 00:48, 7. Aug. 2011 (NNZ)

Ergänzungen:

  • 17. (Ergänzung zu 6.) Ich bezweifle, dass vor einem deutschen Gericht eine PD-Dedication grundsätzlich völlig wirkungslos wäre. Es gibt irgendein Urteil aus den 80ern oder 90ern zu „PD-Software“. Danach sei es legal, derart deklarierte Software zu nicht-kommerziellen Zwecken zu kopieren und zu verbreiten. Jetzt weiß ich aber nicht, ob es in dem Verfahren um eine nicht-kommerzielle Nutzung ging, oder ob das „nicht-kommerziell“ eine grundsätzliche Einschränkung sein soll. Ich hab auch schon verschiedenenorts gelesen, dass ein Gericht im Falle eines Formfehlers immer danach gehen würde, was die Intention war. Demnach müsste eine PD-Dedication eigentlich wie eine weitreichende Lizenz ohne geforderte Gegenleistungen ausgelegt werden. So lange dazu keine klaren Urteile vorliegen, müssen also (auch für Deutschland) wohl beide Möglichkeiten in Betracht gezogen werden (international ja sowieso). Die Fallunterscheidung soll somit nicht nur eine Logik-Spielerei sein.
  • 18. Was ich mit der Fallunterscheidung eigentlich zeigen wollte, war, dass in beiden Fällen die „Umlizensierung“ durch Dritte Müll ist.
  • 19. Ein konkretes Vorgehen bezüglich der Frei-Geschichte stelle ich mir so vor und bitte um Rückmeldung, was ihr zu dem Vorschlag meint:
    • 19.1. Der „Frei“-Baustein sollte nicht mehr für neue Werke verwendet werden und deshalb aus dem Chooser verschwinden.
    • 19.2. Wo der „Frei“-Baustein über die Köpfe der Rechteinhaber hinweg angebracht wurden, sollte dies rückgängig gemacht werden und dokumentiert werden, welche Formulierung ursprünglich benutzt wurde. (Wenn der Uploader „Frei“ angegeben hat, ist das eben nicht zu ändern.)
    • 19.3. In allen Fällen sollte der Uploader angeschrieben werden, da zu vermuten ist, dass er der Rechteinhaber ist oder diesen kennt, denn nur dieser kann eine vernünftige Lizenz festlegen.
    • 19.4. Wenn der Uploader nicht reagiert, bleibt der Status Quo (also „PD/selbst“ oder „Frei“, je nachdem, was er irgendwann mal angegeben hat.)
  • 20. Bezüglich 19.2ff. könnte ich auch erstmal die Liste (<200 Dateien) unter die Lupe nehmen, wie viele verschiedene Uploader das betrifft, und in welchen Fällen Dritte den Baustein geändert haben. -- Scheißefresser 02:02, 7. Aug. 2011 (NNZ)

@Scheißefresser: Deine Thesen sind eher konstatierend als empirisch belegt. Vorweg stört mich aber das nachlassende Interesse an dieser Diskussion. Sofern ein Werk als CC/zero oder PD/selbst lizenziert ist, ist ein Rechtsstreit praktisch ausgeschlossen, da der sogenannte Rechteinhaber ja die Rechte an seinem Werk abgetreten hat und vorbezeichnete Lizenzen sind in jedem Fall aufwärtskompatibel. Umlizenzierungen sind so natürlich nicht vorgesehen, aber davon wurde ja auch kein Gebrauch gemacht, weil die freie Nutzung eben keine Lizenzvereinbarung ist. Sondergleichen wäre dem Problem auch gerichtlich nicht aussagenlogisch beizukommen. Wenn du der freundlichen Dame im Imbiss sagst „Ich möchte entweder ein Schnitzel oder ich möchte kein Schnitzel“, dann bekommst du eben ein Schnitzel oder kein Schnitzel, richtig. Die Prämisse war aber folgende: PD/selbst ist entweder gültig oder ungültig - dieser Satz ist soweit erstmal völlig sinnfrei. Erst der Nachsatz, nämlich nG --> PD/selbst ist nach deutschem Recht grundsätzlich ungültig, lässt eine gültige Folgerungsbeziehung zu, die überdies auch rechtskonform ist. Dass der Server in Deutschland befindlich ist, ist dabei nicht von Belang, auch nicht die zwei Halunken aus Grabanien. Vielmehr wurde hier eine Teilmenge an Uploadern mit Sitz in Deutschland herangezogen, für die hypothetisch auch ein deutsches Gericht zuständig wäre, das den PD-Baustein für ungültig erklären würde. Problematisch ist eigentlich nur, die freie Nutzung, die ganz korrekt nur eine Dateibeschreibung ist. Den Punkten 19ff. stimme ich also zu, sofern dort etwas Eigenleistung von dir und anderen zu erwarten ist. Vielleicht kannst du ja auch eine Vorlage für solche Nutzer bzw. Dateien entwerfen, die nicht mehr kontaktierbar sind, so dass irgendwo vermerkt ist, dass der Uploader zwar die strittige PD-Lizenz gewählt hat, dies aber in Deutschland nicht unbedingt gangbar ist. Ungott Sig ungott.gif 06:58, 7. Aug. 2011 (NNZ)

Ich habe gerade nicht die Zeit auf alle Punkte einzugehen. Nur so viel erstmal: Ich habe nach Urteilen zu PD-Software gegoogelt, aber bin nur indirekt fündig geworden. Unter [1] gibt es eine Tabelle (aus einer Studienarbeit) mit verschiedenen Aussagen zu PD, Shareware und Freeware. Die Qualität der Zitate ist zum Teil etwas fragwürdig – PD und Freeware wird in einen Topf geworfen, die Präambel der GPL wird in der Spalte „Freeware“ zitiert (die GPL gehört entweder gar nicht in diese Tabelle oder in eine vierte Spalte!) – Interessanterweise werden aber auch drei Gerichtsurteile zu PD-Software zitiert:

  • OLG Frankfurt, Urteil vom 20. April 1989 (6 U 213/88): „Dieses Programm gehörte zur Public domain, d.h. der Urheber hatte es zur Nutzung freigegeben.“, „… vor allem mit Rücksicht auf das der sogenannten `Public domain', d.h. dem Kreis der urheberrechtlich von vornherein nicht geschützten Werke angehörenden Programm …“
  • LG Stuttgart: Schutz von Public Domain Software, Urteil vom 19. August 1993 (17 O 382/93): „Bietet der Berechtigte unter der Rubrik Public Domain Software gegen Vergütung an, so gibt er sie damit nicht zur kommerziellen Vervielfältigung frei, weil der Begriff Public Domain zwar im allgemeinen freie private nicht aber kommerzielle Nutzung bedeutet.“, „Der Begriff Public Domain-Software ist vor dem Hintergrund urheberrechtlicher Bestimmungen in den USA entstanden. Sofern die Entwicklung von Computer-Software mit US-amerikanischen Steuergeldern finanziert wurde, erfolgte die Finanzierung meist unter der Bedingung, daß die fertigen Programme Public Domain seien und damit jedermann frei zugänglich sein müßten. Später entwickelten unabhängig davon Hobbyprogrammierer uneigennützig Programme, die sie kostenfrei anboten. Bei dieser Software verzichtete der Programmautor auf seine urheberrechtlichen Vergütungsansprüche und gab die Programme zur unbeschränkten Vervielfältigung frei. Der Begriff hat sich mittlerweile jedoch auch auf Software erweitert, die der Softwareentwickler Dritten zur Nutzung unter Bedingungen überläßt, die von den marktüblichen deutlich abweichen: … manchmal gegen Zahlung einer Registrierungsgebühr und gelegentlich auch unter der Auflage, das Programm nur zu privaten und nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen zu dürfen.“, „… so ist es nicht möglich, allein aus der Kennzeichnung … als PD-Software unbeschränkte – insbesondere auch kommerzielle – Nutzungsrechte herzuleiten.“
  • OLG Stuttgart: Kein Schutz von Public Domain Software, Urteil vom 22. Dezember 1993 (4 U 223/93): „Aufgrund des Vertriebs der beiden Spiele durch die Klägerin als nach ihrem Vorbringen ausschließlicher Nutzungsberechtigter unter der Bezeichnung als PD durfte die Beklagte – wie auch jeder andere, sogar zwischengeschaltete Bezieher der Zeitschriften der Klägerin – darauf vertrauen, daß die Klägerinn zumindest auf eine Geltendmachung eines Urheberrechts oder ausschließlichen Nutzungsrechts verzichtete, jedenfalls soweit es um die unveränderte Vervielfältigung und Nutzung der Programme ging.“, „Zwar ist eine scharfe Abgrenzung der in diesem Zusammenhang gebrauchten Begriffe PD, freeware und shareware aus der Literatur nicht eindeutig entnehmbar, und es wird ausgeführt, daß die ganze Entwicklung auf diesem Markt sich im Fluß befinde. Zweifelsfrei gemeinsam ist für die Autoren jedoch der Ausgangspunkt, daß PD zunächst eine unentgeltliche und frei verbreitete Software bezeichnet.“, „Auch die Rechtsprechung hat den Begriff PD bislang im vorgenannten Sinn verstanden. So hat das OLG Frankfurt in einem Urteil vom 20.4.19989 (CR 1989, 905) den Begriff PD als urheberrechtlich von vornherein nicht geschütztes Werk bzw. als dem freien Zugriff unterliegendes Programm verstanden.“, „Es konnte somit dahingestellt bleiben, ob die streitgegenständlichen beiden Computerspiele (Softwareprogramme) … grundsätzlich Urheberrechtsschutz genießen.“, „Im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren war davon auszugehen, daß durch den Gebrauch des Begriffes PD auf die Geltendmachung etwaiger entsprechender Ansprüche gegen eine Person, welche das Programm vervielfältigt und weiter vertreibt, von vornherein verzichtet wird.“

Die Gerichte urteilen also in dieser Frage sehr unterschiedlich. Ein Urteil erkennt den Urheberrechtsverzicht voll an, und eins sagt, das könnte man vielleicht so sehen. Alle drei Urteile haben gemeinsam, dass sie zumindest das Recht auf unveränderte, nicht-kommerzielle Verbreitung voll anerkennen. Wenn du meinst, ein deutsches Gericht würde heute definitiv die PD-Dedication für unwirksam erachten, dann solltest du das vielleicht mal belegen. Für mich ist das Fazit, dass es völlig unklar ist, wie ein Gericht im nächsten Verfahren entscheiden würde, und dass man deshalb alle Möglichkeiten im Vorfeld gedanklich durchspielen sollte. (Und das schon, wenn man nur die deutschen Gerichte betrachtet. Wenn man alle ~200 Jurisdiktionen betrachtet, in denen es zur Verhandlung kommen könnte, gibt es ohnehin mehrere Möglichkeiten. Ich weiß ja nicht, was du für ein Landsmann bist, und du weißt es von mir auch nicht; das verrate ich auch nicht.) -- Scheißefresser 14:28, 7. Aug. 2011 (NNZ)

In punkto to do möchte ich noch hinzufügen: Bedauerlicherweise wurde hier von Anfang an die in Deutschland mögliche Gemeinfreiheit vorlagentechnisch in einen Topf mit PD geworfen. Zur Erinnerung:
„Das im angloamerikanischen Raum anzutreffende Public Domain (abgekürzt PD) ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit.“ (Qualle, Autoren)
Ich nehme an, dass beim Anlegen des Bausteins frei in diese Richtung gedacht wurde, ohne dies in der dortigen Beschreibung richtig klarzustellen.
Bedeutet: PD/Gemeinfrei müssen wir auch noch auseinanderklabüstern. --Kamelokronf 15:36, 7. Aug. 2011 (NNZ)
@Scheissefresser: Ich war davon ausgegangen, dass wir insoweit schon eine Einigung erzielt hatten, dass vorgenannte Punkte 19ff. nun auch näher in Betracht gezogen werden. Zwar habe ich die freie Nutzung nicht als Chooser in die Lizenzbox implementiert (schon gar nicht als Lizenz!), bin aber natürlich bereit, auf eine konkrete Zielvorgabe hin die ca. 200 Dateien erneut zu überprüfen und zu überarbeiten. Dies kann freilich nur erfolgen, wenn hier konsensfähig argumentiert wird und unsere Technikkamele auch ihren Teil dazu beitragen. Ungott Sig ungott.gif 17:03, 7. Aug. 2011 (NNZ)

Zu lasche Ticketvergabe[bearbeiten]

Huhu! Mir ist schon öfter aufgefallen, dass die Tickets viel zu lasch ohne wirkliche Prüfung vergeben werden. Das macht die Tickets wertlos. Datei:Polizei-Fahrzeug.jpg z.B. ist offensichtlich ein bearbeitetes Foto. Eine Quelle ist aber nicht angegeben. -- Scheißefresser 13:34, 2. Aug. 2011 (NNZ)

Könnte natürlich auch ein selbstgemachtes Pfoto sein. Aber du hast recht, wer weiß das schon? --J* 13:58, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Das ist ja wohl eine bodenlose Frechheit! Wenn das die Antwort auf 2 1/2 Jahre Vervorlagung und Verrostung ist, dann lasse ich es wohl besser. Sofern der Uploader angibt, dass ein Bild selbstgehuft ist, kann man das wohl kaum überprüfen, oder? Im Übrigen habe ich auch schon zig mal Vorlagen und Lizenzen korrigieren müssen, weil kaum jemand hier Ahnung davon hat. Erbost, Ungott Sig ungott.gif 15:03, 2. Aug. 2011 (NNZ) P.S. Und Fehler können nunmal auch passieren...
@Ungott: Zumindest meinerseits sollte das keinerlei Kritik an deiner Arbeit sein. Ich weiß, dass du schon eine unglaubliche Menge an Bilder hochwertig durchgewalzt und verrostet hast. @Scheißefresser: Gibt's denn einen Hinweis auf ein möglicherweise geschütztes Original? --J* 15:18, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Scheißefresser nörgelt doch immer wieder mal an meiner Arbeit rum und hat es trotz ausdrücklicher Bitte noch nicht mal geschafft, seine eigenen Bilder zu vervorlagen, was ich dann erledigt habe. Zum Dank musste er dann da auch wieder stänkern und alle Lizenzen auf CC/zero umstellen als ob das einen großartigen Unterschied machen würde..diese ständigen Seitenhiebe jedenfalls (nicht nur von SF, der meine Arbeit komplett abqualifiziert, indem er die Tickets als wertlos bezeichnet) sollten genügen, um zu verstehen, weshalb mein Bau ab und an mal dichtgemacht wird.. Ungott Sig ungott.gif 15:25, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Theoretisch könnte jedes Bild oder jeder beliebige Text irgendwo aus dem Internet kopiert sein oder aus einem Buch abgeschrieben sein, und somit eine URV darstellen. Niemand kennt in und auswendig, welche Dinge in aller Welt urheberrechtlich geschützt sind, und welche nicht. Da wird es immer eine große Grauzone geben. Eindeutige Klarheit ist leider nur bei urheberrechtlich geschützten Werken gegeben, bei denen der Urheberschutz vom Anbieter einem direkt auf die Nase gebunden wird. Also Bemerkungen wie: Bilder und Textinhalt sind urheberrechtlich geschützt. und ähnliches. • Die Ticket die Ungott (und auch andere Kamele) vergeben sind eine erste Überprüfung: Eindeutig URV-Bilder bekommen erst gar kein Ticket, sondern eine {{URV}}-Vorlage • Dufo 16:03, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Zuerst denke ich mal, sollte jedes Kamel einen gewissen Vertrauensbonus genießen, dass es darauf geachtet hat keine URV zu begehen, darüber hinaus find ich es Klasse wenn Ungott die alle durwalzt, damit sind wenigstens die meisten Irrtümer in jedem Falle weg und jedem könnte mal eins durchgehen bei der Begutachtung. Was nun das Polizeiauto anbelangt, hätte ich vermutlich das Ticket allein schon deshalb drin gelassen, weil es bezüglich der Schöpfungshöhe wohl unter „Fernerliefen“ anzusiedeln ist.
@Ungott … lass Dich doch nicht einscheißen, lass es mal locker abtropfen, weil es Dich eigentlich gar nicht trifft, lohnt doch des Zwistes nicht … schone deine Nerven, Du machst doch den Job hervorragend. Insoweit könnte Scheißefresser nur mit selber machen besser glänzen … seh ich aber nicht, ergo nimm mal den „Ignorier-Schalter“ … herzlichst WiKa 17:08, 2. Aug. 2011 (NNZ)
(Bearbeitungskonflikt) @Ungott: Zuerst einmal, möchte ich dich bitten, die Angelegenheit nicht persönlich zu nehmen und auf die Sachebene zurückzufinden. Die Vorlagen finde ich eine gute Sache, da sie nachvollziehbar machen, wie die Sachen entstanden sind. Das ist bei freien Werken eine wichtige Sache, und eigentlich sind die Vorlagen für diesen Zweck schon etwas zu albern gestaltet, aber das ist ein anderes Thema… Etwas problematisch finde ich die Verwendung. Wenn man beim Hochladen den Chooser verwendet, geht es noch, aber wenn man hinterher etwas ändern muss, oder wenn man die Vorlage erst im Nachhinein erstellen will, wird es richtig kompliziert. Ich bin mir nicht im Klaren, ob es dazu irgendwo eine brauchbare Anleitung gibt. Hilfe:Upload_Hilfe_Text bezieht sich zum Beispiel nur auf den Chooser… Zum Thema Rost: Auch dies halte ich für eine sehr sinnvolle Sache, ebenfalls da es die urheberrechtlich relevanten Metainformationen nachvollziehbar werden lässt. Natürlich kann man nicht hundertprozentig prüfen, ob eine URV vorliegt. Was mir beim „Polizei-Fahrzeug“ aufgefallen ist, ist, dass da offenbar ein Foto bearbeitet wurde, aber in den Vorlagen kein Foto erwähnt wird, obwohl es eine Vorlage:Bild/Technik: Foto gibt. Das ist eine auffällige Unklarheit. Insgesamt ist das Polizei-Fahrzeug aber vielleicht ein blödes Beispiel. Ein ser krsses Beispiel ist hingegen Datei:Klabusterbeere.jpg, die aus der Wikipedia 1:1 kopiert wurde. Die Vorlage zum Bild war ursprünglich korrekt ausgefüllt, aber die Quelle aus der Quellenangabe nicht mehr verfügbar. Dann gab es einen Rostklärungs-Baustein von Ungott, was völlig okay ist, und dann hat Wika die Quellenangabe gefälscht und ein Ticket erteilt: [2]. Was soll das??? Jetzt ist es eine URV, weil die Lizenzbedingungen (Nennung des Autors) nicht eingehalten werden. -- Scheißefresser 17:49, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Nur ein klitzekleiner Hinweis: Den Chooser gibt es auch beim ganz normalen Bearbeiten einer Dateibeschreibungsseite. --Kamelokronf 18:00, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Jetzt, wo du es sagst… Den hab ich bisher nicht gefunden wegen der Zusammenklappung. Ich habe mir die Vorlagen bisher immer per Copy und Paste zusammengebastelt. Um „Sempf“ hinzuzufügen, hilft aber auch der Chooser nichts. -- Scheißefresser 18:13, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Dieses Feld vermisse ich auch, ich denke das sollte man mal hinzufügen. --Kamelokronf 18:21, 2. Aug. 2011 (NNZ)
Ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass Ungott einige Tausend Tickets verliehen hat und wenn scheissefresser nun von "öfters" redet, fällt es mir schwer dies zu glauben. Auch hier nochmals von mir ein grosses Dankeschön an Ungott für diese grossartige Leistung und wenn Scheissefersser dort oder da noch einen Fall vorfindet, der nicht IO ist, dann bitte auf "bearbeiten" klicken und selberhufen. Kameloid 19:25, 2. Aug. 2011 (NNZ)

Änderungen nach Ticket[bearbeiten]

Ich frage mich, wie das mit dem Ticket ist, wenn die Quellen- und Lizenzangaben geändert werden, nachdem bereits das Ticket erteilt wurde. Das Ticket bezieht sich dann ja auf völlig andere Angaben und wäre eigentlich ungültig. Vielleicht sollte es einen Bot geben, der in solchen Fällen das Ticket entfernt oder irgendwo einen Vermerk in eine Liste macht. -- Scheißefresser 18:54, 2. Aug. 2011 (NNZ)

Konkret habe ich einen solchen Fall noch nicht beobachtet. Ich kann ihn mir auch schwerlich vorstellen, denn wenn die Quellen- und Lizenzangaben als korrekt kontrolliert wurden, sollte man sie ja eigentlich nicht mehr ändern, und wenn, dann wäre das eines einfachen Reverts würdig. Falls ich jetzt eine Denklücke habe und das doch ein größeres Problem sein sollte, könnte ich mir einen Wiki-Kontrollfilter vorstellen, der da eingreift. --Kamelokronf 19:06, 2. Aug. 2011 (NNZ)
(BK) Ich denke einen Bot brauchen wir nicht, wer die Quelle oder sonst was rechtlich Subversives ändert nimmt das Ticket eben raus. (habs vornedran ergänzt) Kameloid 19:25, 2. Aug. 2011 (NNZ)
@Kamelokronf: Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Ticket-Verteiler die Quellen- und Lizenzangaben nach seinen Vorstellungen verändert und gleichzeitig ein Ticket verteilt, z.B. in den ganzen „PD/selbst“→„Frei“-Fällen oder noch schlimmer wie bei der Klabusterbeere, und dann der Urheber die Quellen- oder Lizenzangaben wieder umändert. @Kameloid: Wenn man darauf nicht hingewiesen wird, kommt man da nicht drauf. Als ich meine ca. 60 Bilder auf CC/zero umgestellt habe, hab ich sicher nicht auf die Tickets geachtet, aber um zu prüfen, welche Bilder das nun betrifft, müsste ich sämtliche Versionsgeschichten durchblättern. Dazu hab ich erstens keinen Bock, und zweitens vermute ich, dass es auch noch weitere solche Fälle bei anderen Kamelen gibt. -- Scheißefresser 03:41, 3. Aug. 2011 (NNZ)
Hey SF, hier ist nicht das Bundesamt für Bilderschutz; 1) der Uploader trägt eh des volle Risiko, 2) Wenn du die Quellen bei deinen eigenen Bildern nachgetragen hast, dann ist das Ticket wohl immer noch valide... hoffe ich zumindest... also wenn nicht, dann gibts eh eins auf die Höcker! *g* Kameloid 04:31, 7. Aug. 2011 (NNZ)