Datei Diskussion:Blind2001.ogg

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Version vom 3. Oktober 2012, 10:00 Uhr von C 80.133 PO 19.204 (Diskussion | Beiträge)

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ich will zwar nichts sagen, aber die Hintergrundmusik kenn ich (Name grad nicht parat), aber ne Frage: darf man einfach so irgendwelche Musiktitel verwenden, ohne sie zu verfremden? ich vermute mal nicht. --efce 20:58, 5. Dez. 2010 (NNZ)

Je nachdem, wann und von wem es aufgeführt wurde. Ansonsten PD/alt --> Also sprach Zarathustra (Strauss) Ungott Sig ungott.gif 21:03, 5. Dez. 2010 (NNZ)
ah, ok. --efce 21:07, 5. Dez. 2010 (NNZ)

Tja, kommt mir auch bekannt vor, und irgendwas bringt mich auf das Stichwort Film … wäre in dem Falle vermutlich eher nicht PD/alt. Na dann lasst uns mal suchen! --J* 22:02, 5. Dez. 2010 (NNZ)

wikipedia:de:2001: Odyssee im Weltraum, dadurch wurde das Ding imho so richtig bekannt. Da Strauss (Kompositioneur) leider erst 1949 ist Gras gebissen hat, sind die 70 Jahre noch nicht um, um das ganze als gemeinfreies Geklimper durchgehen zu lassen denke ich ... --Nachteule 22:30, 5. Dez. 2010 (NNZ)
Auf die Vita von Strauss habe ich jetzt nicht geachtet, dann eben Ticket wieder raus... Ungott Sig ungott.gif 23:12, 5. Dez. 2010 (NNZ)
Ups, sorry, ich sollte wohl auch mal was dazu sagen. Also der erste Teil ist, wie schon erkannt wurde, Zaratustra von Strauß, der seit mehr als (edit: fast) 70 Jahren tot ist, daher im Prinzip allgemeinfrei, irgendwie, so quasi, wohl aber könnten die Musiker etwas dagegen haben, ihre Performance zu benutzen. Das ist immer diese heikle Sache mit der Schöpfungshöhe, ab wann gilt eine Parodie als eigenständiges Werk, und wieviel Fremdmaterial darf man verwenden?
Den zweiten Teil habt ihr schon rausgeschnitten? (ich frage, weil davon nichts in der Versions-Geschichte zu sehen ist) - Da stammte der Hintergrund von Christian Bruhn, den ich sehr verehre, der zum Glück noch lebt, was aber leider erst recht die Verwendungsfrage aufwirft. In den USA haben die sowas namens "fair use", das haben wir hier leider nicht. Schade. --C 80.133 PO 19.204 (Diskussion) 09:57, 3. Okt. 2012 (NNZ)