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==Über die Gattung== [[Bild:Eichhoernchen.jpg|thumb|[[Eichhörnchen]]: <br> Im Größenvergleich dazu eine Streichholzschachtel. <br> ''Eichung eines Hörnchen nach der bis 1996 gültigen Kurpfälzer Jäger-Richtlinie von 1874.'']] Das '''Eichhörnchen''' ist eindeutig den [[Landwirbeltier]]en zuzuordnen. Die [[Gattung]] der [[Hörnchen]] umfasst sehr viele verschiedene [[Art]]en. Um dieses fürchterliche Durcheinander zu beseitigen, wurde beschlossen, ein gentechnisch manipuliertes Einheitshörnchen zu produzieren. Die auf die neue Einheitsnorm geeichten Hörnchen werden in Deutschland offiziell als ''Bundeseichhörnchen'', umgangssprachlich als ''Eichhörnchen'' bezeichnet. Laut der ''[[EG-Richtlinie]] 2354/1996 vom 11.11.1996 über die geregelte Ein- und Ausfuhr von befellten wildlebenden nussplanzenfruchtfressenden Kleinnagesäugetieren in und aus der [[Europäischen Union]]'' (ABl. 11/1996, S. 23 - 28897), umgesetzt durch das umstrittene ''Hörncheneinfuhrgesetz (HEG)'' vom 28.2.2005 (BGBl. 1/2005, S. 250 - 998), ist die Einfuhr ungeeichter Hörnchen in die [[EU]] gem. § 23 Abs. 1 Satz 5 Ziff. 3b HEG nicht mehr gestattet. Die Ausfuhr in Länder der dritten Welt wird aber noch toleriert, so wie ohnehin alles dorthin verbracht wird, was dem Europäer schaden könnte. Die da unten merken das doch gar nicht. Die Ausfuhr von ''Eichhörnchen'' aus der [[EU]] ist natürlich streng verboten, nicht dagegen das Ausführen innerhalb der EU. Am liebsten lassen sich ''Eichhörnchen'' in vegetarische [[Restaurant]]s ausführen, um dort [[Kastanie]]n in ihrem [[Pelz]] zu verfusselfilzen. Die neue EG-Richtlinie 2354/1996 löste am 1. Januar 1997 die bis dahin für ganz Deutschland geltende Kurpfälzer Jäger-Richtlinie von 1874 ab.
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