Forum:Neue Regel für das Hochladen von Bildern - konkret -

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
H reader.gif Forum > Neue Regel für das Hochladen von Bildern - konkret -
Hinweis: Dieser Fred wurde seit 3755 Tagen nicht bearbeitet. Dieser Fred ist offiziell versandet - die Diskussion damit Geschichte. Bitte nichts mehr hinzufügen.
Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.


Grundsatzdiskussion nicht hier SONDERN DA

Hier geht es konkret um die festen und verbindlichen Regeln für ALLE.

Verschiedene Textteile entnommen aus : Kamelopedia:Bilder und Kamelopedia:Urheberrechtshinweis

Neues ist FETT.



Negativ-Regel

Collagen die aus mindestens einem geschützten Bildteil, egal ob bearbeitet oder nicht bearbeitet, bestehen, dürfen nicht verwendet werden.

Parodistische, karikaturistische, satirische und ähnliche selbst erstellte Bilder, die aus geschütztem Material gefertigt wurden, dürfen nicht verwendet werden.

Es dürfen keine Bilder und Bildteile hochgeladen werden die:

Keine Freigabe haben. (© oder bei denen es ausdrücklich verboten ist, ohne Zustimmung des Rechteinhabers diese zu verwenden.)
NEU
Nicht erlaubt sind außerdem Bilder und Bildteile:

  1. die eine Bearbeitung verbieten (Lizenzen mit dem Zusatz „nd“ – „keine Bearbeitung“)
  2. die gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
  3. Bilder oder Bildteile die nicht unter den folgenden Lizenzen:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD
    freigegeben sind, oder wenn Du der Urheber bist und Du nicht damit einverstanden bist, dass dein Werk unter einer dieser Lizenzen freizugeben wird.
  4. Wenn dir Lizenz und Quelle des Bildes nicht bekannt sind

PositivListe

Erlaubt sind:

  1. Bilder oder Bildteile die diese Lizenzen verwenden: CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD
  2. Selbst erstellte/gemalte/fotografierte Bilder/Collagen/Grafiken, die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
  3. geschützte Bilder MIT Erlaubnis des Rechteinhabers, wenn sie unter einer der oben genannten Lizenzen hochgeladen werden
  4. Bilder von Personen, die diese Vorlage verwenden,. wenn sie unter einer der oben genannten Lizenzen hochgeladen werden

Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der Hochlader/die Hochladerin.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.



Die Regeln werden am Anfang jeder Seite, die sich mit "Bildern" befasst, eingefügt. An prominenter Stelle (Hauptseite etc.) verlinkt.

Luzifers Freund 10:33, 23. Feb. 2009 (CET)

Kommentare

1) Ich finde die Doppelungen unsinnig, verlängert nur den Text (den so oder so schon Keiner liest...).
2) Die Definition (je nach dem, worauf man sich einigen kann) beim Hochladen und Kamelopedia:Urheberrechtshinweis reintun reicht völlig. Wer es dort nicht liest wird es woanders auch nicht lesen, keine Overkill bitte.
3) Ausserdem ist dein Text noch nicht wasserdicht:
Collagen die aus mehreren geschützten Bildteilen es reicht wenn 1 geschütztes Bild dabei ist
Parodistische, karikaturistische, sa... dito
Keine Freigabe haben. Das sind ALLE Bilder und ... Das ist auch ein Füllsatz...
1. geschützte Bilder MIT Erlaubnis des Rechteinhabers. Nö, geht nicht zB. "Ich der Urheber erlaube die Nutzung ausschliesslich in der Kamelo" oder "Ich der Urheber erlaube die Nutzung, solange es nicht im Kontext mit Coca-Cola verwendet wird" usw.
Der Hochlader trägt die rechtlichen Konsequenzen bei Missbrauch oder falschen Angaben Das gilt nicht nur da!
Selbst erstellte/gemalte/fotografierte... Aber nur, wenn sie unter einer freien Lizenz hochgeladen werden...
Kameloid 18:02, 23. Feb. 2009 (CET)
Es sind ja nur Vorschläge. Selbst erstellte/Fotos/etc. verstehen sich natürlich nur dann frei wenn sie als mindestens unter einer der erlaubten Lizenzen hochgeladen werden. Mit denen steht und fällt alles. Wegen der geschützten Bilder ... ja da hast du Recht. Es muss aber auch der Begriff "Bildteile" mit rein. Selbsthaftung natürlich da, wo geschützte und vom Rechteinhaber (angeblich) freigegeben sind. Luzifers Freund 21:58, 23. Feb. 2009 (CET)
Der Absatz mit dem © und dem ausdrücklichen Verbot ist überflüssig. In Deutschland ist das Urheberrecht nicht an einen solchen Vermerk gebunden. Allein schon, wenn keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt, das Werk zu verwenden (z.B. in Form einer der Lizenzen) ist die Verwendung ein URV. --J* 22:09, 23. Feb. 2009 (CET)
Das mit dem C verstehen "die Leute" meiner Meinung nach besser, obwohl du Recht hast, darum würde ich das so stehen lassen. Denn Im Netz sind viele Bilder mit dem C versehen. ich weiß, dass das eigentlich nicht rechtlich wirksam ist in D. Nur wenn es ein Bild aus einem Land stammt wo das C Wirkung hat? Also ich würde es stehen lassen. Schadet ja nicht. Luzifers Freund 22:23, 23. Feb. 2009 (CET)
Ich hab halt nur das Gefühl, dass "die Leute" oft meinen, dass wenn kein Verbot und kein C dransteht, die Verwendung erlaubt ist. Mir ist klar, dass der Satz "Keine Freigabe haben. (© oder bei denen es ausdrücklich verboten ist, ohne Zustimmung des Rechteinhabers diese zu verwenden.)" das nicht aussagt, aber beim flüchtigen durchlesen könnte man das so verstehen. Warum nicht umgekehrt formulieren: "Keine Bilder benutzen deren Verwendung nicht ausdrücklich erlaubt ist, und zwar unter folgenden Lizenzen" usw. --J* 22:41, 23. Feb. 2009 (CET)

Sortierung Kameloid

Negativ Liste

  • Nicht hochgeladen werden dürfen Bilder und Bildteile die...
  • Screenshots und Collagen, sowie parodistische, karikaturistische, satirische und ähnlich zu deutende Bilder (auch eigene Werke) darstellen, die aus geschütztem Material gefertigt wurden.
  • eine Bearbeitung verbieten.
  • gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
  • nicht unter den folgenden Lizenzen freigegeben sind bzw. wenn du der Urheber bist, du sie nicht unter einer dieser Lizenzen stellen willst: CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD
  • keine Lizenz und/oder kein Quelle haben.

Positiv Liste

  • Erlaubt sind:
  • Bilder oder Bildteile die diese Lizenzen verwenden: CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD
  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken, die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
  • Collagen, Verfremdungen, Bearbeitungen, sofern sie aus nicht geschützten Werken bestehen oder diese als Grundlage haben.
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden. Siehe auch.png Siehe auch:  Panoramafreiheit
  • geschützte Bilder sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben), das Werk unter einer der oben genannten Lizenzen zu veröffentlichen.
  • Bilder von Personen, die diese Vorlage verwenden,. wenn sie unter einer der oben genannten Lizenzen hochgeladen werden
  • Screenshots, die keine geschützte Software oder Betriebssysteme enthalten.

Negativ Folgen

Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.

Positiv Folgen

Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen. Kameloid 02:54, 24. Feb. 2009 (CET)

Neusortierung auf Basis von Kameloid

Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in "freie" darunter fallen: CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD
und "geschützte": Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.


Negativ Liste

  • Nicht hochgeladen werden dürfen Bilder oder Bildteile die...:
  • mit dem Zweck zur Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes (Collagen oder ähnliche) aus geschützen Material,zusammengestellt wurden.
  • Dieser Ausschluss beinhaltet auch das Hochladen von bearbeiteten geschützten Material, das mit dem Zweck zur Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes (Collagen oder ähnliche) aus geschützen Material zusammengestellt wurden.
  • Auch nicht erlaubt ist das hochladen von Bildern die ...
  • eine Bearbeitung verbieten.
  • gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
  • nicht unter den folgenden Lizenzen freigegeben sind bzw. wenn du der Urheber bist, du sie nicht unter einer dieser Lizenzen stellen willst: CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD
  • keine Quelle haben. -- (Kommentar Luzi: da würde es nmM bereits genügen es den Jordan herunter gehen zu lassen, denn die Lizenzen sind schon oben aufgeführt)

Positiv Liste

  • Erlaubt sind:
  • Bilder oder Bildteile (Fremde Werke) die diese Lizenzen verwenden: CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD -- (beinhaltet auch das Erlauben von Collagen, Parodien und ähnlichem)
  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden. -- (beinhaltet auch das Erlauben von Collagen, Parodien und ähnlichem)
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden. Siehe auch.png Siehe auch:  Panoramafreiheit
  • geschützte Bilder sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben), das Werk unter einer der oben genannten Lizenzen zu veröffentlichen.
  • Bilder von Personen, die diese Vorlage verwenden,. wenn sie unter einer der oben genannten Lizenzen hochgeladen werden
  • Screenshots, die keine geschützte Software oder Betriebssysteme enthalten.

Negativ Folgen

Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.

Positiv Folgen

Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.

Luzifers Freund 09:17, 24. Feb. 2009 (CET)

Kommentar

  • Das mit geschützt/frei habe ich oben nachgetragen, mit der Formulierung bin ich aber nicht ganz glücklich.
  • "Deutung" habe ich absichtlich genommen, damit klar wird, dass es eben keine sichere Auslegung gibt.
  • Screenshots und Collagen würde ich drin lassen, weil das Bewusstsein dafür nicht vorhanden ist.
  • (auch eigene Werke) das musst du unbedingt drin lassen, weil die Ansicht vorherrscht, dass ein bearbeitetes fremdes Werk, ab einem gewissen Grad, zum eigenen Werk wird und deshalb dann nicht mehr auf die Lizenzen der Herkunft geachtet werden muss. (Bsp: Dein Bösdino, wäre die Quelle nicht frei, hätte es schon wieder zur Löschdiskussion geführt... und das brauchst du erst gar nicht zu diskutieren... :-)) Kameloid 14:52, 24. Feb. 2009 (CET)
. OK mit den Deutungen habe ich verstanden. Was wenn ein Kamel es unter der Prämisse, es unter Parodie laufen zu lassen hochlädt? Dann ist es keine Deutung mehr, sondern eine Absicht des Kamels. genau das wollen wir doch zukünftig verhindern.
Ehy, Luzi, glaubst du im Ernst, dass den Satz irgend jemand liest? Kameloid 16:24, 24. Feb. 2009 (CET)
Ja. So ist das wasserdicht, wenn jemand sich fragt, ob er bearbeitetes geschütztes Material als Parodie "verkaufen" darf. Das wollen wir doch verhindern - oder nicht. Luzifers Freund 16:33, 24. Feb. 2009 (CET)
Gegenvorschlag:
Screenshots und Collagen, sowie parodistische, karikaturistische, satirische und Bilder ähnlichen Inhalts (auch wenn sie als "eigene Werke" angesehen werden könnten), die aus geschütztem Material als Grundlage entstanden sind. Kameloid 16:59, 24. Feb. 2009 (CET)
Trag's einfach ein. Mal sehen wie es gedruckt aussieht. Und ich muss erstmal Abstand gewinnen und drüber schlafen. Also ich würde es deutlicher formulieren, auch wenn es dadurch länger wird. Luzifers Freund 17:07, 24. Feb. 2009 (CET)PS: "unauslegbar" bzw "nur auf eine Weise auslegbar" würde ich es machen (fiel mir eben nicht ein das Wort)Luzifers Freund 17:09, 24. Feb. 2009 (CET)
Ich seh nur die Lücke nicht, die du nützen würdest... Kameloid 17:55, 24. Feb. 2009 (CET)
  • Collagen sind eine eigenständige Kunstform, Bilder aus ausgeschnittenen Elementen aus Fotos und Zeitschriften hängen als eigenständige Werke in den Kunstmuseen der Welt. Und ich kann mich an meine Schulzeit erinnern, da mussten wir die imKunstunterricht aus Zeitschriftenschnipseln selbst erstellen. Wir sollten Collagen zulassen, deren Bildaussage/Inhalt anders ist, als die verwendeten Originale. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Collage#Urheberrecht Kamillo 17:58, 24. Feb. 2009 (CET)
Was wir ja in Zukunft vermeiden wollen ist, dass das Werk, das hochgeladen wird, irgend einen Anlass gibt zu Gerichtsverhandlungen. Auch Collagen sind vom §24 (oder wars 23...) abhängig, dort steht, dass das Ursprungeswerk bzw. seine Aussage "verblassen" muss, damit es als "eigenes Werk" ausgegeben werden darf. Was aber "verblassen" zu bedeuten hat, steht eben nirgends, ist also Ansichtssache bzw. Verhandlungssache vor Gericht. Da liegt das Kamel vergraben! Kameloid 18:33, 24. Feb. 2009 (CET)
Das ist genau das was ich geschrieben habe. Schaut euch meine Collage im Artikel Triathlon an, da habe ich aus einem meiner Fotos einen Ausschnitt mit Meer und Himmel ausgeschnitten, habe mir im Internet ein Kamel, eine Badewanne und ein Paddel gesucht,und das zusammengebastelt. Das Ergebnis hat nichts mit den Bildern zu tun, aus denen die Badewanne, das Paddel, das Kamel ja und sogar mit meinem Foto auch nur einen Hauch eine Ähnlichkeit in der Bildaussage. Kamillo 19:03, 24. Feb. 2009 (CET)
Das Problem ist nur, dass nicht du beurteilst was "eigenständig" ist, sonder der Richter, falls der Rechteinhaber der Bilder des Kamels, der Badewanne oder des Paddels dich vor Gericht zerrt... Kameloid 19:28, 24. Feb. 2009 (CET)
Och nö. Nicht hier ... Hier geht es um Regeln, damit wir nicht wieder die leidigen Debatten über Parodie oder nicht Parodie etc. führen müssen. Es geht daum geschütztes Material nicht zu erlauben. NUR darum. Über solche Detailfragen bitte das andere Thema im Forum nutzen und abstimmen.
@ Kameloid ich muss mal darüber schlafen - ja? Luzifers Freund 22:19, 24. Feb. 2009 (CET)
Nur zu, läuft ja nix weg! Kameloid 22:22, 24. Feb. 2009 (CET)
Beispiel: Ich suche mir irgendwo im Internet ein Bild, auf dem viel Himmel drauf ist. Außerdem ist da Sandstrand und ein paar Palmen und Pamela Anderson drauf. Ich schneide mir den Himmel aus, um ihn zu verwenden. Ich suche mir aus dem Internet ein Bild mit drei Flugzeugen von den Blue-Angels raus. Ich schneide ein Flugzeug aus und klebe es auf den Himmel. Dann suche ich mir im Internet ein Foto von einem Flammenwerfer. Ich schneide die Flamme aus und klebe die hinten an das Flugzeug. Und dann mache ich eine Gedankenblase an das Cokpit und schreibe rein "Mist, falschen Sprit getankt". Dann habe ich eine Collage gemacht. Ist diese Collage etwas eigenständiges oder nicht? Hat sie noch die Bildaussage der ursprünglichen drei Fotos, oder nicht? Kamillo 15:24, 26. Feb. 2009 (CET)
Wie schon gesagt, das ursprüngliche Werk (bzw. die Aussage) muss "verblassen", thats it... Ist dem so, ist es frei, ist es nicht so ist es URV (und kostet richtig Geld). Eine fliessende Grenze und keiner kann im Voraus sagen auf welchem Ufer du landest... Kameloid 15:35, 26. Feb. 2009 (CET)
Konkret gefragt: Würdest du dieses Bild behalten, oder nicht? Kamillo 15:44, 26. Feb. 2009 (CET)

Neue Variante

(Kommentar, der nicht dazu gehört: Wir wollen verhindern, dass geschütztes Material verwendet wird.)=>

  • Nicht hochgeladen werden dürfen Bilder oder Bildteile die...:
  • mit dem Zweck zur Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes (Collagen oder ähnliche) aus geschützen Material,zusammengestellt wurden.

(Kommentar: Wir wollen verhindern, dass geschütztes Material bearbeitet (=verändert) wird und als "neues,eigenes, eigenständides Werk" hochgeladen wird)=>

  • Dieser Ausschluss beinhaltet auch das Hochladen von bearbeiteten geschützten Material, das mit dem Zweck zur Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes (Collagen oder ähnliche) aus geschützen Material zusammengestellt wurde.

(Kommentar: Dein Vorschlag, der Screenshots und Collagen berücksichtigt)=>

  • Screenshots und Collagen, sowie parodistische, karikaturistische, satirische und Bilder ähnlichen Inhalts (auch wenn sie als "eigene Werke" vom Hochlader angesehen werden könnten), die aus geschütztem Material als Grundlage entstanden sind.

(Fügen wir alles zusammen ergibt das)=>

  • Nicht hochgeladen werden dürfen:
  • bearbeitete oder unbearbeitete geschützte Bilder, Bildteile oder Screenshots, die mit dem Zweck zur Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes (Collage, Karikatur, Satire, Glosse und ähnliche Varianten) zusammengestellt wurden.

So und nun das Ganze zusammen:


Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in "freie" darunter fallen:
CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD und "geschützte":
Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.


Nicht hochgeladen werden dürfen:
  • bearbeitete und unbearbeitete geschützte Bilder, Bildteile oder Screenshots, die mit dem Zweck zur Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes
    (Collage, Karikatur, Satire, Glosse und ähnliche Varianten) zusammengestellt wurden,
    auch wenn sie als "eigene, neue und eigenständige Werke" angesehen werden könnten.


Auch nicht erlaubt ist das hochladen von Bildern die:
  • eine Bearbeitung verbieten.
  • gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
  • nicht unter den folgenden Lizenzen freigegeben sind bzw. wenn du der Urheber bist und du sie nicht unter einer dieser Lizenzen stellen willst:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD
  • keine Quelle haben.


Erlaubt sind:
  • Bilder oder Bildteile (Fremde Werke) die diese Lizenzen verwenden:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, GGPL, LGPL oder PD -- (beinhaltet auch das Erlauben von Collagen, Parodien und ähnlichem)
  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden. --
    (beinhaltet auch das Erlauben von Collagen, Parodien und ähnlichem)
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden. Siehe auch.png Siehe auch: Panoramafreiheit
  • geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben),
    das Werk unter einer der oben genannten Lizenzen zu veröffentlichen.
  • Bilder von Personen, die diese Vorlage verwenden, wenn sie unter einer der oben genannten Lizenzen hochgeladen werden
  • Screenshots, die keine geschützte Software oder Betriebssysteme enthalten.

Negativ Folgen

Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.

Positiv Folgen

Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.


Luzifers Freund 09:15, 25. Feb. 2009 (CET)

Kommentar

Gegenvorschlag:

Es darf nichts hochgeladen werden, das geschützt ist, oder geschützte Werke zur Herstellung verwendet werden (zB. Collage, Parodie, Karikatur, Satire, Glosse usw.), da die gesetzlichen Grundlagen für eine sichere Anwendung fehlen.

Vielleicht sollte man tatsächlich erwähnen warum... was meinst du? Kameloid 14:53, 25. Feb. 2009 (CET)

Äh ... wie nun ... äh ... Wenn geschützte Werke prinzipiell nicht hochgeladen werden dürfen (bearbeitet und unbearbeitet und/oder zu satirsch-parodistischen Zwecken (klingt nach sadomasosexistisch ..*g*)) dann ist es aus meiner Sicht egal warum. Wenn ich ein Otto-Normal-Leser wäre und ich würde das lesen, mit Erklärung warum, dann würde ich das schon fast wie eine Entschuldigung werten.
Nein, ich denke wir müssen uns nicht erklären. Wer es wissen will soll im Forum oder so fragen.
Ich würde das auch nicht diplomatisch verhackstücken, so dass sich niemand auf den Schlips getreten fühlt.
Ich denke, dass es genügt zu wissen, dass geschütztes Material, egal wofür und ob es vorher oder nachher bearbeitet wurde, werden wird oder nicht, NICHT hochgeladen werden darf. Warum ist eigentlich egal. Wer die Debatte verfolgt hat weiß es und wer es nicht mitbekommen hat (Neukamele) muss sich daran halten, wie jeder andere auch hier.
Dein Vorschlag ist ja eigentlich nichts anderes als eine andere Formulierung des Textes, wie wir ihn erarbeitet haben - nur mit Erklärung. Und die ist auch endlosdebattierbar, denn die gesetzlichen Grundlagen sind ja vorhanden. Nur die Auslegung vor Gericht ist uneindeutig, weil es immer auf den jeweiligen Fall ankommt und so weiter.
Also ich bin mit dem da oben jetzt ganz zufrieden. Luzifers Freund 15:51, 25. Feb. 2009 (CET)
Ich denke doch, dass wir für aussergewöhnliche Massnahmen auch schon eine Erklärung beifügen sollten, ist ja keine Schule oder Zuchthaus hier. Regeln sollten verständlich und nachvollziehbar sein (auch für Neukamele), besonders, wenn sie einschneidenden Charakter haben. Sich an Regeln zu halten ist einfacher, wenn man ihren Sinn begreift... Kameloid 15:30, 26. Feb. 2009 (CET)

Wichtige Frage

Wenn keine weiteren Vorschläge kommen, würde ich gerne das in einem neuen Thema zur Abstimmung stellen. Luzifers Freund 09:30, 26. Feb. 2009 (CET)
Ich habe noch eine Verständnisfrage. Was ist mit Screenshots die ganz oder teilweise einen Text oder eine Tabelle aus Word, Excel, Access, PowerPoint etc. darstellen, wenn ich den Text ganz streng auslege, düften die auch nicht hochgeladen werden, oder? --Kehrwoche 09:43, 26. Feb. 2009 (CET)
Da steht: "bearbeitete und unbearbeitete geschützte Bilder, Bildteile oder Screenshots, die mit dem Zweck zur Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes(Collage, Karikatur, Satire, Glosse und ähnliche Varianten) zusammengestellt wurden,
auch wenn sie als "eigene, neue und eigenständige Werke" angesehen werden könnten. "
Texte oder Tabellen sind, sofern sie eigene Werke sind, nicht geschützt. Wenn sie als Bilddatei hochgeladen werden, müssen sie unter einer der genannten Lizenzen freigegeben werden. FREMDE Tabellen, die man irgendwo kopiert hat und keine der genannten Freigaben haben, sind geschützt und nicht erlaubt. Screenshots auf denen ein Firmenlogo zu erkennen ist, oder wie bei der Calc.exe es sich um ein geschütztes Produkt einer Softwarefirma handelt, sind nicht erlaubt. Luzifers Freund 09:54, 26. Feb. 2009 (CET)PS: Bei Open Office hast du die Probleme nicht, weil es eine freie Software ist. Luzifers Freund 09:54, 26. Feb. 2009 (CET)

Ja, das ist mir klar, nehmen wir z.B. eine Tabelle aus Excel (selbst erstellt), ich könnte sie als xls-Datei speichern und hochladen, habe aber das Problem, dass sie in der Kamelo wohl nicht angezeigt wird. Copy & Paste geht wegen der Formatierung auch nicht, also müsste ich sie als Screenshot hochladen. Der Screenshot stellt, wenn man es ganz streng auslegt auch einen Teil der Software dar z.B. die Rahmenlinien. --> erlaubt?
Dann gehe ich im nächsten Schritt hin und erstelle aus meiner Tabelle ein Diagramm und mache wieder einen Screenshot und lade ihn hoch. -->erlaubt?
Die Gleiche Frage könnte ich auch noch mit Word-Art stellen. Bitte nicht falsch verstehen, das ist keine Kritik, sondern wirklich nur eine Verständnisfrage. --Kehrwoche 10:09, 26. Feb. 2009 (CET)

Wo soll der Text denn am Ende hin? Doch wohl nicht auf die Hochladeseite? --J* 10:13, 26. Feb. 2009 (CET)
@J* - - Mach einen Vorschlag wo der am ehesten gesehen und gelesen wird.
@ Kehrwoche: Alles das was du mit einem geschützten Programm SELBST herstellst oder sonstwie "machst" ist dein Werk. Also erlaubt. Sonst wären alle Bücher; Texte etc. die mit Microsoft Word geschrieben werden auch geschützt, weil es mit Mikrosaft Wort geschrieben wurde. Es ist DEIN WERK. Außerdem kann man ein Diagramm als Bild speichern. (zumindest bei open office - wenn ich nicht irre bin) Dann sind die Rahmenlinien weg. Luzifers Freund 10:31, 26. Feb. 2009 (CET)

Na gut, überredet. Muss ich wohl umsteigen. Das Hochladen dieser Werke wird also auch nach der Regeländerung in der Kamelopedia möglich sein. Danke, das wollte ich nur wissen. --Kehrwoche 10:42, 26. Feb. 2009 (CET)

Hey! Ich lebe seit vielen Jahren mit dieser freien Software! Und ich lebe noch. ;-) Luzifers Freund 10:47, 26. Feb. 2009 (CET)
Äh ... es steht da in den Regeln auch, dass Geschütztes und das was ein hohes C hat, nicht erlaubt ist. Also muss der screenshooter sich selbst überzeugt haben ob er das darf und ob es ein "C im Kreis" hat. Jede Software hat ihre AGB die man mit Klick bei Installation annimmt. Das steht oft - sinngemäß - was erlaubt ist und was nicht. Und ganz unten in unseren den Regeln steht, dass jede/r selbst verantwortlich für rechtliche Folgen ist. Luzifers Freund 10:55, 26. Feb. 2009 (CET)
Nichts genaues weiß man nicht, oder so ... Microsoft wird wahrscheinlich, so vermute ich mal unverbindlich, niemanden verklagen, der sein Werk als Screenshot darstellt/speichert. Die haben wohl ganz andere Probleme. Ich wollte nur wissen, ob der Upload in die Kamelopedia nach Kamelrecht möglich ist.

Sollte man erwähnen, dass die Stupi-Lizenz auch nicht erlaubt ist, oder ist da zu irrelevant? --Kehrwoche 11:12, 26. Feb. 2009 (CET)

Das fällt unter die "nicht genannten (un)erlaubten Lizenzen". Denn bei der Stupi steht ja, dass es nicht erlaubt ist ohne Zustimmung. Also geschützt. Also wenn, dann nur mit Genehmigung. Wie in den Regeln beschrieben. Luzifers Freund 11:51, 26. Feb. 2009 (CET)
Microsoft ... Wenn geschütztes Material dabei ist = nicht erlaubt. Wenn nicht bekannt ist, welche Freigabe = nicht erlaubt. Wenn nicht bekannte Freigabe und es wird trotzdem als GNU oder so hochgeladen = Hochlader trägt die rechtlichen Konsequenzen. Ansonsten ganz normal bei fehlenden Freigaben von geschützten Material = URV Vorlage = begraben, wie wir sonst auch bisher mit Screenshots verfahren sind.
Im Prinzip ist alles wie vorher. Mit der Ausnahme des ersten Absatzes in den Regeln (wo es um geschützte Bilder und Bildteile geht) und dass wir das in feste, verbindliche Regeln für alle geschrieben haben.Luzifers Freund 11:58, 26. Feb. 2009 (CET)
Grundsätzlich erlaubt MS Screenschots[1], ABER.... solange die Nutzung nicht abwertend ist (was ja schon schwierig wird)...nicht auf irgendeine Weise verändern (also fast unbrauchbar).... dürfen jedoch nicht das auffälligste visuelle Element sein und noch was mit spezieller Namensnennung im Artikel selbts... Kameloid 15:16, 26. Feb. 2009 (CET)
Also auch an dieser Stelle noch einmal: Für meine Begriffe liegt die Sach- und Rechtslage klar auf der Hand, weshalb man nun eigentlich zur intendierten Abstimmung schreiten kann. Herzlichst, ungott 17:08, 26. Feb. 2009 (CET)

Excel-Tabellen in der Kamelopedia und anderen Mediawikis

  • Tagestipp: Wie bekommt man eine Excel-Tabelle in die Kamelopedia?
  • Antwort: Man öffne die Excel-Tabelle mit Open-Office-Calc, kopiere sie in ein Open-Office-Writer-Dokument, und exportiere sie dort im Media-Wiki-Format in eine Textdatei. Man öffnet die Textdatei, kopiert den Inhalt in die Zwischenablage, und fügt das in das Wiki-Eingabefeld ein. Fertig. Kamillo 15:26, 26. Feb. 2009 (CET)
Supi. Was ist ein Media-Wiki-Format?Luzifers Freund 15:57, 26. Feb. 2009 (CET)