Kacke am Dampfer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Juni 2014, 00:46 Uhr
Kacke am Dampfer ist die offizielle Notfallmeldung in der Wasser- und Wüstenschifffahrt. Gemäß § 881 ff SeeSchStrO muss die Meldung K.a.D. dreimal hintereinander über die See- oder Wüstenfunk-Notruffrequenzen 2182Nach einem Urteil des Internationalen See- und Wüstengerichtshofs (Aktenzeichen WC/3067) ist das Absetzen der Meldung K.a.D. nicht statthaft, wenn auf dem Dampfer lediglich das Klopapier ausgegangen, oder die Toilette verstopft ist. - Bei Gefahr für Wein und Leber ist das Absetzen dieser Notfallmeldung eine Ermessensfrage und wird im Allgemeinen toleriert. Siehe besser nicht: Kacke am Dampfen