News:2016-05-21 – 7 fehlende Silben entdeckt: Tierschutzgesetz vor Umbenennung

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Version vom 21. Mai 2016, 20:38 Uhr von Anna Waffel (Diskussion | Beiträge)

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News vom 21.05.2016

Angesichts der vielen scheinbar widersprüchlichen gerichtlichen Entscheidungen, die auf Grundlage des sogenannten Tierschutzgesetzes getroffen wurden, herrschte schon seit Längerem eine Verunsicherung in der Bevölkerung, was dieses Gesetz mit Tierschutz zu tun habe. So erlaubt das Gesetz, Kühe ganzjährig mit einer kurzen Halskette zu fesseln, Ferkeln ohne Betäubung Schwänze und Hoden abzuschneiden und Sauen in enge Metallgitter einzuzwängen, in denen sie sich nicht bewegen können.

Die soeben durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte Erlaubnis, weiterhin frisch geschlüpfte Küken bei lebendigem Leibe zu schreddern, ist dabei nur das jüngste Beispiel einer langen Reihe vermeintlich verstörender Entscheidungen, die mit dem "Tierschutz"gesetz begründet wurden.

Eine Historikerin, die im Rahmen einer Froschungsarbeit im Archiv des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) recherchierte, scheint nun durch Zufall die Ursache für diese langjährige Verwirrung gefunden zu haben. "Mein Team und ich sind bei der Sichtung alter Gesetzesentwürfe auf sieben Silben gestoßen, die offenbar im ursprünglichen Titel des Gesetzes enthalten waren, aber bis zu seiner endgültigen Verabschiedung verloren gegangen sind", erläutert die Froscherin. Ein Praktikant habe wohl vergessen, die entsprechenden Silben bei der damals noch üblichen analogen Drucktechnik in die Druckmaschine einzulegen. Diese sieben Silben lauteten "VER", "AR", "BEI", "TUNGS", "IN", "DUS" und "TRIE". Der tatsächliche Titel des Gesetzes sei also "Tierverarbeitungs-Industrie-Schutzgesetz".

"Dies erklärt natürlich, warum das Gesetz darauf ausgelegt ist, die Interessen der Tierverarbeitenden Industrie zu wahren", erläutert die Historikerin. So ergebe es plötzlich Sinn, dass als "vernünftiger Grund", Millionen Tiere zu töten oder zu quälen, wirtschaftliche Faktoren gelten, z.B. die Kosten für Betäubungsmittel beim Kastrieren.

"Wir sind froh über diese neuen Froschungsergebnisse", erläutert ein Sprecher des BMEL. "Wir werden nun dafür Sorge tragen, dass das Gesetz baldmöglichst seinen ursprünglichen Namen erhält, um die Verwirrung der Verbraucher endlich zu beenden".