Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Anträge

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Die Runde ist beendet.

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Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Antrag auf Genehmigung neuer Seiten für den Innensenator[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: aaa
Antragsgegenstand:

Genehmigung neuer Seiten für den Innensenator

Begründung:

Um die Ordnung auf allen Seiten des Innensenators zu wahren, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten:

Unterschrift, Datum: Innensenator, Opsim 20:21, 29. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Diese Seiten sind für ein reibungsloses Funktionieren notwendig.

Ausführendes Organ: Innensenator

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 20:21, 29. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Ich bin nicht schizophren, nur weil ich mit mir selbst verhandle.


Rechtsmittelbelehrung:

2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: der Innensenator
Vorgangsnummer/Zeichen: 1?/Beschwerde

Beschwerdegrund: Missachtung von § 19 OLLI

Genauere Angaben:

Der obenstehende Antrag und seine Genehmigung missachten § 19 OLLI. Weiterhin ist nach Ansicht des Unterzeichnis bisher formal keine Ausnahmeregelung nach § 18 OLLI publiziert, die eine Einreichung des Antrags auf dieser Seite rechtfertigt.


Unterschrift, Datum: Mambres 20:33, 29. Jun. 2009 (NNZ)

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Revision des Spielleiters

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.

Bemerkungen: Die Revision des Spielleiters benötigt eine nicht genauer festgelegte Bearbeitungszeit, um den Sachverhalt zu untersuchen, da die in Antrag aaa genannten Seiten für die Arbeitsfähigkeit des Innensenators bedeutend sein könnten, weswegen eine genaue Abwägung unabdingbar ist. Dieser Hinweis trägt die Nr. g0d.    

Datum, Unterschrift: TM?! 00:09, 29. Sep. 2009 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der Beschwerde 1?/Beschwerde wird stattgegeben. Der Antrag hätte vor der Genehmigung dieser Seite nicht genehmigt werden dürfen.

Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 21:15, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. g0e


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: g0f

Hiermit wird folgendes verfügt:
Da die Ungültigkeitserklärung der auf dieser nicht genehmigten Seite getätigten Vorgänge enorme Ausswirkung auf nahezu alle Organe hätte, was dazu führen würde, dass die Organe nicht mehr in der Lage wären, odnungsgemäß nach § 0 Spielregeln zu arbeiten, gelten die in Antrag aa beantragten Seiten als vorläufig genehmigt. Der Innensenator hat 3 Tage ab Veröffentlichung dieser Verfügung Zeit, die genannten Seiten erneut zu beantragen und über den Antrag zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die vorläufige Genehmigung mit allen eventuellen Folgen.

Diese Verfügung erfolgt durch die Revision des Spielleiters gemäß Vorgang g0e.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: TM?! 21:15, 1. Okt. 2009 (NNZ))

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: g0g

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: g0f

Rechtshinweis:
Der Antrag aa existiert nicht. Deshalb ist auch durch die Verfügung g0f keiner Seite die Genehmigung entzogen worden.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen:

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 21:05, 23. Nov. 2009 (NNZ)


Hinweis:


VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: g0h

Hiermit wird folgendes verfügt:
Das für den Antrag aa in Verfügung g0f getroffene Regelung gilt hiermit sinngemäß auch für Antrag aaa.

Diese Verfügung erfolgt durch die Revision des Spielleiters gemäß Vorgang g0e.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Revisor TM?! 21:35, 24. Nov. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Antrag auf Genehmigung neuer Seiten für das Institut gegen organelle Rekursion[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: g1a
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
um optimale Arbeitsfähigkeit des Instituts gegen organelle Rekursion zu gewährleisten, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten:

Begründung:

Diese Seiten scheinen mir für ein reibungsloses Funktionieren des Instituts gegen organelle Rekursion unerlässlich.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 15:17, 10. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Dem Innensenator steht die Anrede Euer Ehren nicht zu. Sie ist nach §19(a) nur für Vorsitzende von in den Spielregeln genannten Organen erlaubt. Der Innensenator wird aber nur in der OLLI definiert.


Ausführendes Organ: Innensenator

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 19:54, 10. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen:


Rechtsmittelbelehrung:

Erneuter Antrag auf Genehmigung neuer Seiten für das Institut gegen organelle Rekursion[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: g2a
Antragsgegenstand:

Werter Innensenator,
um optimale Arbeitsfähigkeit des Instituts gegen organelle Rekursion zu gewährleisten, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten:

Begründung:

Diese Seiten scheinen mir für ein reibungsloses Funktionieren des Instituts gegen organelle Rekursion unerlässlich.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 15:17, 10. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Verstoß gegen §6 der Geschäftsordnung.


Ausführendes Organ: Innensenator

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 19:58, 12. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: In einem erneuten Antrag sollte das Wort vermutlich in der Begründung für die Seite Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Fragebogen-42c gestrichen werden. Dies würde zu große unbürokratische Freiheiten für das IgoR bedeuten.


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: g2b

Bearbeitendes Organ: Mambres

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Antrag g2a ist eine plumpe Fälschung. Laut Zeitstempel im Unterschriftenfeld ist der Antrag gleichzeitig mit dem Antrag g1a eingereicht worden. Inhaltlich wird aber deutlich, dass er sich auf die deutlich später erfolgte Ablehnung von g1a bezieht. Hier sind offensichtlich sehr unprofessionelle Urkundenfälscher am Werk gewesen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 09:54, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Ablehnung von g2a und Feststellung g2b wird hiermit angefochten!

Begründung: Für die Ablehnung aufgrund von Formfehlern existiert insofern keine Rechtsgrundlage, als die Geschäftsordnung des Innensenators zwei Paragraphen 6 enthält und eine Argumentation, die sich auf "§6" bezieht, folglich eher als schwammig einzustufen ist, schliesslich liegt im vorliegenden Antrag kein Verstoss gegen die Verwendung eines korrekten Aktenzeichens vor. Die Feststellung g2b ist zwar generell korrekt, allerdings ist ein Organ "Mambres" weder durch die Spielregeln noch durch eine Geschäftsordnung definiert und da somit der Feststellende inexistent ist, ist die Feststellung als solche als regelwidrig beziehungsweise ungültig anzusehen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 11:01, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Da aufgrund der Arbeitsunfähigkeit der Revision des Spielleiters eine Bearbeitung dieser Anfechtung in nützlicher Frist nicht zu erwarten ist, wird der Antrag g2a zugleich erneut eingereicht. Ich bitte den Spielleiter aber, sich bei Gelegenheit Gedanken zu machen, ob es sinnvoll ist, Aufgaben an Unterorgane zu delegieren, von denen mehr als 75% arbeitsunfähig sind.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: g2c

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung von g2a und g2b

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrtes Kam-aeleon,
obenstehende Feststellung habe ich in meiner Funktion als Einzelkamel getätigt.
Zur Problematik der unbesetzten Unterorgane sind Sie herzlich eingeladen, die Besetzung der freien Stellen durch Ihre Bewerbung voranzutreiben. Die Bearbeitung eiliger Angelegenheiten ist durch § 6 OLLI i. V. m. dem Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen durchgängig sichergestellt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 11:30, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung von Ablehnung von g2a und Feststellung g2b wird hiermit abgelehnt. Der Titel des Antrags g2a wiederspricht der Geschäftsordnung des Innensenators sowohl in der alten als auch der aktuellen Fassung. Auch wenn die Geschäftsordnung in der alten Fassung zwei mal den § 6 enthielt, bedeutet dies nicht, dass diese nicht gültig wären, zumal sie auch als Teil eines einzigen § 6 angesehen werden könnten, dessen Nr. wiederholt wird, um die Zusammengehörigkeit zu verdeutlichen. Die Feststellung g2b wurde durch Mambres als Privatkamel getroffen, was zulässig ist, da es keine Regel gibt, die es Privatkamelen verbietet, Feststellungen zu treffen.


Ausführendes Organ: Revsision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 21:35, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. g2f.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Neue Seiten IgoR[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: g3a
Antragsgegenstand:

Werter Innensenator,
um optimale Arbeitsfähigkeit des Instituts gegen organelle Rekursion zu gewährleisten, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten:

Begründung:

Diese Seiten scheinen mir für ein reibungsloses Funktionieren des Instituts gegen organelle Rekursion unerlässlich.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 11:01, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Keine formalen Mängel festgestellt.

Ausführendes Organ: Innensenator

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 20:10, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Bemerkungen


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)

Archiv für August[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g4a
Antragsgegenstand:

Verehrter Kollege,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seite:

Begründung:

Es stehen im August abgeschlossene Vorgänge des Spielleiters zur Archivierung an.

Unterschrift, Datum: Mambres 23:26, 27. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: g4b

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: g4a

Bearbeitendes Organ: Der Spielleiter

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Hiermit weise ich entsprechend § 9 der Geschäftsordnung des Innensenators darauf hin, dass die Frist zur Genehmigung meines Antrags g4a nach § 15 der Spielregeln verstrichen ist. Die beantragte Seite gilt damit nach den Spielregeln als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 15:03, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Seiten für Revision[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g5a
Antragsgegenstand:

Verehrter Kollege,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seiten:

Begründung:

Für die ordnungsgemäße Funktion der Revision des Speilleiters ist die Einrichtung eigener Seiten unabdingbar.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:28, 28. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang g5a wird hiermit angefochten!

Begründung: Sehr geehrter Innensenator,
Der Antragsteller spielt ein doppeltes Spiel. Er sorgt sich um die – Zitat – „ordnungsgemäße Funktion der Revision des Speilleiters“, nicht etwa um die des Spielleiters. Möglicherweise handelt es sich um einen Strohmann, der die verdeckte Gründung eines Organes mit dem Namen „Speilleiter“ durch Tricks rechtlich absichern soll.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 16:58, 29. Sep. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt das Zeichen g5b. Die enthaltenen Vermutungen sind reine Mutmaßungen und sollten nicht als Verleumdungsversuch missverstanden werden.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

g5a wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Der Antrag wird wegen eines Rechtschreibfehlers zurückgezogen, auch wenn das Misstrauen des Vorsitzenden des Innensenators gegenüber dem Vorsitzenden der Revision des Spielleiters als bedauerlich angesehen wird.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: g5c

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 17:30, 29. Sep. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Seiten für Revisior[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g6a
Antragsgegenstand:

Verehrter Kollege,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seiten:

Begründung:

Für die ordnungsgemäße Funktion der Revision des Spielleiters ist die Einrichtung eigener Seiten unabdingbar.

Unterschrift, Datum: TM?!

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: TM?!
Vorgangsnummer/Zeichen: g6b

Beschwerdegrund: Der Antrag ist unvollständig ausgefüllt, der Zeitpunkt des Fristablaufs nach § 15 der Spielregeln ist damit aus der Aktenlage heraus nicht bestimmbar.

Genauere Angaben:

Im Feld "Unterschrift, Datum" fehlt die Angabe des Datums.


Unterschrift, Datum: Mambres 15:17, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Wie in Beschwerde g6b dargelegt, fehlt das Datum. Hierdurch wird eindeutig gegen §0 der Spielregeln verstoßen.


Ausführendes Organ: Innensenator

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 17:05, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dies ist Vorgang g6c


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Seite für den Aufsichtsrat[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g7a
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seite:


Begründung:

Dem Aufsichtsrat stehen derzet keine eigenen Räumlichkeiten zur Beratung zur Verfügung, was eine ordentliche Durchführung der Amtsgeschäfte nach §0 unmöglich macht.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: Kindchen Atreju
Vorgangsnummer/Zeichen: g7b

Beschwerdegrund: Der Antrag ist unvollständig ausgefüllt, der Zeitpunkt des Fristablaufs nach § 15 der Spielregeln ist damit aus der Aktenlage heraus nicht bestimmbar.

Genauere Angaben:

Im Feld "Unterschrift, Datum" fehlt die Angabe des Datums.


Unterschrift, Datum: Mambres 15:17, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Antrag g7a wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Die bemaneglete Schlamperei wird hiermit eingeraeumt und der Antrag g7a somit zurueckgezogen. Ein neuer Antrag wird entsprechend gestellt.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: g7c

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 16:59, 30. Sep. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Seite für den Aufsichtsrat[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g8a
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seite:


Begründung:

Dem Aufsichtsrat stehen derzet keine eigenen Räumlichkeiten zur Beratung zur Verfügung, was eine ordentliche Durchführung der Amtsgeschäfte nach §0 unmöglich macht.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 16:59, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Verstoß gegen §6.1


Ausführendes Organ: InSenV

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 17:05, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nummer g8b


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Revisorseitenanrag Nr. 3[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g9a
Antragsgegenstand:

Verehrter Kollege,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seiten:

Begründung:

Für die ordnungsgemäße Funktion der Revision des Spielleiters ist die Einrichtung eigener Seiten unabdingbar.

Unterschrift, Datum: TM?! 19:31, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Innensenator

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 19:40, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Aller guten Dinge sind drei.




Rechtsmittelbelehrung: Diese Genehmigung trägt die Vorgangsnummer g9b.


Seite Aufsichtsrat bitte[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g10a
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich zum wiederholten Male die Genehmigung der folgenden Seite:


Begründung:

Dem Aufsichtsrat stehen immer noch keine eigenen Räumlichkeiten zur Beratung zur Verfügung, was eine ordentliche Durchführung der Amtsgeschäfte nach §0 weiterhin unmöglich macht.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 00:05, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung:
Euer Ehren,
Die Anrede Euer Ehren ist gegenüber dem Innensenator gemäß §19 (a) nicht zulässig. Der Innensenator wird nicht in den Spielregeln, sondern lediglich in der OLLI erwähnt.


Ausführendes Organ: InSenV

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 16:31, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Vorgangsnummer g10b.


Rechtsmittelbelehrung: Jetzt sollten Sie genug belehrt sein.

2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: Innensenator
Vorgangsnummer/Zeichen: g10c

Beschwerdegrund: Behördliche Willkür und Verstoss gegen §19 c

Genauere Angaben:

Der in g10b angegebene Ablehnungsgrund hätte bereits in der Ablehnung g7b und g8b erwähnt werden müssen, um §0 der Speilregeln genüge zu tun.Dies ist nicht erfolgt und erst jetzt vom Innensenator bemängelt worden. Dies stellt behördliche Willkür bei der Bearbeitung von Anträgen dar und Kindchen Atreju fühlt sich durch diese Willkür gequält was eindeutig gegen §19 c der Spielregeln verstößt.


Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 20:08, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Wenn der Innensenator die Arbeit des Aufsichtsrates behindern will, so steht ihm das frei. Ebeso steht es dem Aufsichtsrat frei in Ermangelung einer genehmigten Seite zukünftig die Sitzungen auf der Antragsseite des Innensenators durchzuführen.

Siehe auch: Siehe auch §19 c der Spielregeln

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Es ist keine Verpflichtung des Innensenators erkennbar, nach der Feststellung, einen Antrag aufgrund von Formfehlern abzulehnen, noch nach weiteren möglichen Gründen für eine Ablehnung zu zu suchen, um diese dem Antragssteller mitzuteilen. Bürokratische Vorgänge können auch nicht als Quälen eines Kamels oder kamelähnlichesn Tiers gemäß § §19 (c) Spielregeln angesehen werden, da sie der aufrechterhaltung der Ordnung gemäß § 0 Spielregeln dienen und somit allen Kamelen zu gute kommen.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 21:51, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Revision des Spielleiters bittet darum, von Drohungen betreffend der Zweckentfremdung der Seiten fremder Organe abzusehen und weist darauf hin, dass dem Aufsichtsrat die allgemeine Vorgangsseite zur freien Verfügung steht. Dieser Vorgang trägt die Nr. g10d.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Seiten Zentralrat Archiv[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g11a
Antragsgegenstand:

Werter Innensenator,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seiten:

Begründung:

Die Vorgangsseite des Zentralrats quillt aus allen Nähten. Es scheint dringend angebracht, eine Archivierung nach spielleiterlicher Fasson vorzunehmen.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 09:23, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Bitteschön.

Ausführendes Organ: InSenV

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 16:09, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Ich hoffe, dem Quellen damit Einhalt gebieten zu können.


Rechtsmittelbelehrung: Diese Genehmigung trägt die Vorgangsnummer g11b.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang g11b wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat keine Regelungen zum Betrieb eines Archivs erlassen. Da die Genehmigung der Archivseiten des Spielleiters (siehe Nr. 20: Archiv des Spielleiters) seinerzeit unter dem Vorbehalt des Erlasses entsprechender Regelungen erfolgte, ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung eine entsprechende Auflage an den Zentralrat erforderlich. Der ungeregelte Betrieb eines Archivs ist mit § 0 der Spielregeln nicht vereinbar.
Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass er die Einführung einer geordneten Archivierung beim Zentralrat selbstverständlich begrüßen würde.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 16:41, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer g11c

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung:
Euer Ehren,
Sie berufen sich in Ihrer Anfechtung auf einen Anspruch auf „Gleichbehandlung“. Etwas solches hat der Regelgeber jedoch nicht vorgesehen. Unser aller Leittugend ist die Ordnung, nicht etwa die Gerechtigkeit oder ähnlich Nachrangiges. Wenn der Antragsteller darauf hinweist, die Archivierung – Zitat – „nach spielleiterlicher Fasson vorzunehmen“, so gehe ich davon aus, dass die erforderte Ordentlichkeit vom Archiv des Spielleiters übernommen wird. Sollte dem jedoch nicht entsprochen werden, wäre selbstverständlich eine Verwarnung fällig.


Ausführendes Organ: InSenV

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 16:54, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Vorgangsnummer g11d.


Rechtsmittelbelehrung:

§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: g11e

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: g11d

Rechtshinweis:
Die Bearbeitung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Innensenators ist der Revision des Spielleiters vorbehalten.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 20 OLLI, § 7 der Geschäftsordnung des Innensenators

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 17:03, 1. Okt. 2009 (NNZ)


Hinweis: Die Im Vorgang g11d vorgetragene Argumentation mag für die Entscheidungsfindung der Revision dennoch hilfreich sein.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Vorgang g11d wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Wie bereits in Rechtshinweis g11e angemerkt, ist Bearbeitung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Innensenators der Revision des Spielleiters vorbehalten.

Ausführendes Organ: Revsision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 22:06, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. g11f


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung g11c wird hiermit abgelehnt. Auch wenn die Ablehnung g11d unter Kompetenzüberschreitung des InSenV zustande gekommen und daher ungültig ist, schließt sich die Revision des Spielleiters inhaltlich der Argumentation des InSenV an.


Ausführendes Organ: Revsision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 22:06, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. g11g


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: g11h

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: g11d

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der InSenV wird erneut darauf hingewiesen, dass Bearbeitung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Innensenators der Revision des Spielleiters vorbehalten ist. Sollte es in zukunft zu erneuten Kompetenzüberschreitungen seitens des InSenV kommen, würde sich der Revisor genötigt fühlen, beim Spielleiter einen Antrag beim Spielleiter zu stellen, den InSenV zu rügen oder im Wiederholungsfalle zu mecklenburg-vorpommern.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: TM?! 22:06, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Zuständigkeiten der Unterorgane des Spielleiters gemäß § 8 OLLI

Änderung der Geschäftsordnung[bearbeiten]

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: ?12a

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Änderung der Geschäftsordnung vom 30.09.2009

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Sehr geehrter InSenV, warum haben Sie die Geschäftsordnung geändert? Ein Organ ist immer zum Stellen von Anträgen berechtigt. Ich sehe mich bei keiner Antwort gezwungen, diesen Beschluss für ungültig zu erklären.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: 1. Ehrenvorsitzender des Innensenators Opsim 15:35, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: ?12b

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: ?12a

Bearbeitendes Organ: InSenV

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrter Kollege,
Ihrer Anfrage kann ich nichts entnehmen, was der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung widersprechen würde. Offensichtlich geht sie mit den Spielregeln konform, was ja zu begrüßen ist.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 16:06, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Archiv für September[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g13a
Antragsgegenstand:

Verehrter Kollege,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seite:

Begründung:

Es stehen im September abgeschlossene Vorgänge des Spielleiters zur Archivierung an.

Unterschrift, Datum: Mambres 22:32, 2. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: g13b

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: g13a

Bearbeitendes Organ: Der Spielleiter

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Hiermit weise ich entsprechend § 9 der Geschäftsordnung des Innensenators darauf hin, dass die Frist zur Genehmigung meines Antrags g13a nach § 15 der Spielregeln verstrichen ist. Die beantragte Seite gilt damit nach den Spielregeln als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 23:58, 5. Okt. 2009 (NNZ)

Widerspruch des Ehrenvorsitzenden[bearbeiten]

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


?14a wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Die Änderung der Geschäftsordnung vom 03.10.09 wird hiermit gemäß Geschäftsordnung vom 30.09.09 §3 Satz 3 aufgehoben.

Ausführendes Organ: Innensenator

Unterschrift des Ausführenden, Datum: 1. Ehrenvorsitzender Opsim 20:34, 3. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Um meinen Rechtsanspruch auf den Titel zu prüfen, empfehle ich die Lektüre des Vorgangs 14/7 des Spielleiters.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Vorstehende Ungültigkeitserklärung (ohne Nr.) wird hiermit angefochten!

Begründung: § 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Innensenators beschränkt das Vetorecht der Ehrenvorsitzenden ausdrücklich auf vom InSenV bearbeitete Vorgänge. Die hier referenzierte Änderung der Geschäftsordnung wurde nicht vom InSenV bearbeitet. Sie trägt überdies nicht die Nummer ?14a.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 20:49, 3. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Einen Bezug zu 14/7 (Spielleiter) kann ich beim besten Willen nicht herstellen.
Vorgangsnummer dieser Anfechtung: 14b

BESCHLUSS


Beschluss ?14c der Revision des Spielleiters vom 22:43, 3. Okt. 2009 (NNZ) über die Aussetzung der Rechtswirkung der Ungültigkeitserklärung der Änderung der Geschäftsordnung des Spielleiters

Die Rechtswirkung der genannten Ungültigkeitserklärung wird bis zur entgültigen Entscheidung durch die Revisioin des Spielleiters ausgesetzt, da die alte Fassung der Geschäftsordnung derartig schwerwigende Mängel aufweist, dass eine erneute Inkraftsetzung dieser Fassung bis zur entgültigen Entscheidung nicht akzeptabel erscheint.

Der Beschluss ist gemäß § 21 OLLI wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Sorgfältige Abwägung der Sachlage durch die Revision des Spielleiters

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: TM?! 22:43, 3. Okt. 2009 (NNZ))


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der Anfechtung 14b wird hiermit stattgegeben. § 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Innensenators gilt, wie von Mambres bereits angemerkt, nur für vom InSenV bearbeitete Vorgänge. Außerdem ist für die Revision des Spielleiters in keinster Weise zu erkennen, in wie weit Vorgang 14/7 des Spielleiters für diesen Vorgang relevant sein sollte.

Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 22:33, 5. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. ?14d.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Die Ungültigkeitserklärung der Änderung der Geschäftsordnung des Spielleiters wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Diese Ungültigkeitserklärung geht gemäß Vorgang ?14d.

Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 22:33, 5. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. ?14e.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Genehmigung neuer Seiten[bearbeiten]

Antrag

Adressat: an wen?
Antragsnummer: g15a
Antragsgegenstand:

Sehr geeherter Herr Kollege, hiermit beantrage ich als Mitglied des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde folgende Seiten für den genannten Ausschuss:


Begründung:

Um seiner durch die Spielregeln festgelegten Aufgaben sinnvoll wahrnehmen zu können, ist das Vorhandensein eigener Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde unerlässlich.

Unterschrift, Datum: TM?! 20:35, 15. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Archiv für Oktober[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g15a
Antragsgegenstand:

Verehrter Kollege,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seite:

Begründung:

Es stehen im Oktober abgeschlossene Vorgänge des Spielleiters zur Archivierung an.

Unterschrift, Datum: Mambres 19:59, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: g15b

Thema des Gutachtens: Archive des Spielleiters

Kurzzusammenfassung: Antrag genehmigt, aber für die Zukunft...

Bearbeitendes Organ: Innensenator

Ausführlicher Gutachtentext:
Euer Ehren,
Ein ordentliches Archiv ist zu begrüßen. Allerdings ist nach Ihrer momentanen Antragspraxis für jeden Monat ein erneuter Antrag erforderlich. Im weiteren Spielverlauf würden so voraussichtlich noch drei Anträge in dieser Sache anfallen. Ich rege daher an, einen allgemeinen Antrag einzureichen, nach dessen Genehmigung Sie beim Auflaufen abgeschlossener Vorgänge automatisch zum Anlegen einer monatlichen Seite berechtigt sind. Der vorliegende Antrag ist im Sinne des § 0 aber dennoch zu genehmigen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 14:19, 9. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Genehmigung.

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung:
Euer Ehren,
Für eine ausführliche Begründung werfen Sie bitte Ihre geschätzte Pupille auf Gutachten g15b.

Ausführendes Organ: Innensenator

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 14:19, 9. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: –
Vorgangsnummer/Zeichen: g15c


Rechtsmittelbelehrung:

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: g15b

Unterschrift, Datum: Mambres 23:51, 9. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Vorgangsnummer/Zeichen: g15d


Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Archiv Zentralrat Oktober[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: g16a
Antragsgegenstand:

Werter Innensenator,
hiermit beantrage ich die Genehmigung der folgenden Seite:

Begründung:

Auch im Oktober ist der Zentralrat von einer wahren Antragsflut überrollt worden, die es nun zu archivieren gilt.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 19:07, 14. Nov. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: g16b

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: g16a

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich möchte hiermit meine Verwunderung darübr zum Ausdruck bringen, warum dieser Antrag unter Missachtung der OLLI nciht auf der Antragsseite des Spielleiters, sondern auf dieser siete, für die es keinerlei Rechtsgrundlage mehr gibt, erfolgt, und der Spielleiter in Vertretung des Innensenators empfehlen, ihn aus formalen Gründen abzulehnen

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Revisor TM?! 14:36, 15. Nov. 2009 (NNZ)

Siehe auch: § 18 OLLI

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FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: g16c

Bearbeitendes Organ: Privatkamel Kam-aeleon

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Antrag g16a gilt nach Fristablauf seit dem 16.11.2009, um 19:07, als genehmigt gemäß §15.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 17:32, 20. Nov. 2009 (NNZ)

Seiten für Nummerierungsrevision[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: g17a
Antragsgegenstand:

Ich beantrage die Genehmigung folgender Seiten:

Begründung:

Diese Seiten sind für ein effektives bürokratisches Arbeiten der Nummerierungsrevision unabdingbar.

Unterschrift, Datum: Opsim 21:05, 23. Nov. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: g17b

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: g17a

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich möchte hiermit meine Verwunderung darübr zum Ausdruck bringen, warum dieser Antrag unter Missachtung der OLLI nciht auf der Antragsseite des Spielleiters, sondern auf dieser siete, für die es keinerlei Rechtsgrundlage mehr gibt, erfolgt, und der Spielleiter in Vertretung des Innensenators empfehlen, ihn aus formalen Gründen abzulehnen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Revisor TM?! 22:23, 23. Nov. 2009 (NNZ)

Siehe auch: § 18 OLLI

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: g17c

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: g17b

Bearbeitendes Organ: Opsim

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Ich bitte Sie, meinen Rechtshinweis g0f zu beachten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 13:42, 24. Nov. 2009 (NNZ)


Anlagen: Anlagen (optional)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: g17d

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: g17c

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich möchte hiermit darauf hinweisen, dass die Aufhebung der GO des Innensenators dennoch bestehen bleibt, da sie unabhängig von der im genannten Rechtshinweis thematisierten Entscheidung der Revision des Spielleiters durch den Spielleiter erfolgte. Infolgedessen existiert weiterhin keine Regelung, die es gestatten würde, diese Seite für Anträge auf Genehmigung von Seiten zu nutzen. Daher möchte ich Sie bitten, Ihren Antrag g17a schnellstmöglich zurückzuziehen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Revisor TM?! 21:43, 24. Nov. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen