Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Briefkasten: Unterschied zwischen den Versionen

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|stimmen={{Bürokratenspiel/Stimmen/Nein|Ich sehe keinen Grund, den Aufsichtsrat nun aufzulösen. Die Begründung von Spielteilnehmer Kamelokronf erscheint mir wenig stichhaltig. Sinnvolle Arbeit hat der Aufsichtsrat bisher nicht geleistet und wird er auch weiterhin nicht, seinen Aufgaben kann er auch ohne Mitglieder hervorragend nachkommen. (Das Nichteinlegen eines Vetos erfordert keine Abstimmung und die Genehmigung von Antragsstellungsbefugnisanträgen vollzieht sich nach Fristablauf von selbst.) Weiters ist das Ersetzungsverfahren gar nicht gescheitert, da der Ersetzende der Ersetzung nur noch nicht zugestimmt hat - dagegen gesagt hat er aber auch nichts. Wie auch immer es weitergeht, der Aufsichtsrat sollte sich um seinen eigenen Mist kümmern und uns nicht damit belästigen, ihn aufzulösen, nur weil sich Auflösungserscheinungen bei ihm zeigen.|--[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 20:27, 2. Jan. 2011 (NNZ)}}
 
|stimmen={{Bürokratenspiel/Stimmen/Nein|Ich sehe keinen Grund, den Aufsichtsrat nun aufzulösen. Die Begründung von Spielteilnehmer Kamelokronf erscheint mir wenig stichhaltig. Sinnvolle Arbeit hat der Aufsichtsrat bisher nicht geleistet und wird er auch weiterhin nicht, seinen Aufgaben kann er auch ohne Mitglieder hervorragend nachkommen. (Das Nichteinlegen eines Vetos erfordert keine Abstimmung und die Genehmigung von Antragsstellungsbefugnisanträgen vollzieht sich nach Fristablauf von selbst.) Weiters ist das Ersetzungsverfahren gar nicht gescheitert, da der Ersetzende der Ersetzung nur noch nicht zugestimmt hat - dagegen gesagt hat er aber auch nichts. Wie auch immer es weitergeht, der Aufsichtsrat sollte sich um seinen eigenen Mist kümmern und uns nicht damit belästigen, ihn aufzulösen, nur weil sich Auflösungserscheinungen bei ihm zeigen.|--[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 20:27, 2. Jan. 2011 (NNZ)}}
 
{{Bürokratenspiel/Stimmen/Ja|Ich sehe einen sehr deutlichen Grund, den Aufsichtsrat aufzulösen. Nachdem die letzten fähigen Mitarbeiter dem Organ entlaufen sind, hat ein Haufen unreifer Kinder freie Hand, Veto gegen unsere <s>inti</s>... <s>indellie</s>... klugen Entscheidungen einzulegen.|--[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 22:40, 2. Jan. 2011 (NNZ)}}
 
{{Bürokratenspiel/Stimmen/Ja|Ich sehe einen sehr deutlichen Grund, den Aufsichtsrat aufzulösen. Nachdem die letzten fähigen Mitarbeiter dem Organ entlaufen sind, hat ein Haufen unreifer Kinder freie Hand, Veto gegen unsere <s>inti</s>... <s>indellie</s>... klugen Entscheidungen einzulegen.|--[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 22:40, 2. Jan. 2011 (NNZ)}}
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{{Bürokratenspiel/Stimmen/Ja|Das Argument von Kollege Kamelokronf kann ich zwar nicht ganz nachvollziehen, da der Aufsichtsrat im Moment überhaupt keine tätigen Mitglieder besitzt, geschweige denn noch nicht maturierte Entitäten im infantilen Stadium, jedoch ist ein handlungsfähiger Aufsichtsrat im Interesse der Bürokratie (§ 0) unbedingt erforderlich, um eine Kontrolle der Vergabe von Antragsberechtigungen sicherzustellen.|-- [[Kamel:Kam-aeleon|Kam-aeleon]] 11:39, 3. Jan. 2011 (NNZ)}}
 
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Version vom 3. Januar 2011, 12:39 Uhr

§reiter.jpg

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BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenRegelnRahmenregelnOrganeVorgängeSpielkommentar

Hier gilt die ZAuBeR. Post für den Zentralrat kann hier abgegeben werden.

Erledigt.png





Akte Nummer BR-0

???
Anfrage

Vorgangsnummer: BR0

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Bezug auf Vorgang: ZAuBeR

Anfrageinhalt: Im Namens des Spielleiters möchte ich anfragen, weswegen die ZAuBeR als Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter nicht an einem geeigneten Ort, z. B einer Unterseite des Zentralrats der Paragraphenreiter veröffentlicht wurde, obwohl sie einstimmig angenommen wurde, und ob eine solche Veröffentlichung noch geplant ist. Auch scheint ein solcher Ort bisher gar nicht vorgesehen zu sein. Zwar ist in den Spielregeln nicht ausdrücklich geregelt, in welcher Form eine Geschäftsordnung veröffentlicht werden muss, so erscheint es mir doch recht unbürokratisch, wenn der angenommene Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung auf der Zentralen Vorgangsseite als einziger Nachweis für diese Geschäftsordnung darstellt. Insbesondere könnte bei Spielteilnehmern, die den entsprechenden Vorgang auf der Zentralen Vorgangsseite nicht gesehen haben, da sie der höchst bürokratischen Ansicht sind, dass, was sie nicht direkt betrifft, sie auch nichts angeht, die Ansicht entstehen, dass der Zentralrat der Paragraphenreiter gar keine Geschäftsordnung besitzt.

Unterschrift, Datum: TM?! 22:01, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: BR1

Adressat: Spielleiter

Mitteilungsinhalt: Euer Ehren Spielleiter,
aufgrund von Verzögerungen im Betriebsablauf verzögert sich die Publikation der ZAuBeR um einige Stunden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Zentralrat wird jedoch in Kürze nach §5, Absatz 6 verfahren. Satz zwei Ihrer Anfrage erübrigt sich damit hoffentlich.

Unterschrift, Datum: J* 22:57, 15. Nov. 2010 (NNZ)

International tidyman.svg
Kenntnisnahme

Vorgangsnummer: BR10

Adressat: Aufsichtsrat

Bezug auf Vorgang: BR1

Information: Sehr geehrte Zentralratsmitglieder und Paragraphenreiter, die genannte Mitteilung wurde durch mich erfreut zur Kenntnis genommen. Besonders freue ich mich aber auf die mir nun zustehenden Treuepunkte, und hoffe, dass der Shop bald besetzt sein wird, sodass ich sie auch nutzen kann.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 23:14, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Ungültig.png





Akte Nummer 23

Feststelltaste.jpg
Feststellung

Vorgangsnummer: Fststlg:9

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Feststellungstext: Werte Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter,
Hiermit möchte ich Sie auf einen Widerspruch in Ihrer Geschäftsordnung ZAuBeR hinweisen: §3.4 besagt: „Bei anderen Mitgliedszahlen ist stehts das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz.“ Wenn wir im Sinne der deutschen Grammatik die offensichtlich vergessenen Kommata ergänzen und den Konditionalsatz ausformulieren, erhalten wir: „Bei anderen Mitgliedszahlen ist, falls es steht, das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz.“ Nun kann aber ein stehendes Individuum niemals der Vorsitz sein. Im Sinne von Ex falso quodlibet lässt sich also jede beliebige Regel aus der ZAuBeR ableiten (sollte dies nicht gelten, würde die ZAuBeR eine parakonsistente Logik voraussetzen und damit ohnehin eklatant gegen §0 verstossen). Deswegen habe ich auch nicht die dortige Nummerierung befolgt – da aus der ZAuBeR ja ebenso die Vorschrift folgt, dass genau diese Nummerierung nur zum Scherz hingeschrieben wurde und die Akten & Vorgänge stattdessen nach Belieben nummeriert werden dürfen (s. oben). Aus einer Geschäftsordnung, aus der sich aber jede mögliche Regel ableiten lässt, lässt sich insbesondere auch z.B. das Gegenteil von §0 ableiten. Deshalb verstösst die ZAuBeR in ihrer jetzigen Form gegen die Spielregeln. Ich möchte Sie bitten, diesen Fehler zu korrigieren und sinnvollerweise „stehts“ mit „sitzts“ zu ersetzen.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 19:38, 16. Nov. 2010 (NNZ)

Erledigt.png





Akte-Nummer BR1

a b c d e f g h
8 Schach hu.png Schach sk.png Schach sk.png Schach sd.png Schach sk.png Schach sk.png Schach sk.png Schach dh.png 8
7 Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png 7
6 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 6
5 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 5
4 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 4
3 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 3
2 Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png 2
1 Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wk.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png 1
a b c d e f g h
Ungültigkeitserklärung



Vorgangsnummer: BR1

Ungültiger Vorgang: Fststlg:9 in Akte Nummer 23

Ungültigkeitserklärungstext: Hiermit wir die obige, nicht korrekt nummerierte Akte Nummer 23 samt des enthaltenen Vorganges, der ebenfalls falsch nummeriert ist, nämlich als Fststlg:9 bezeichnet, für ungültig erklärt.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:12, 16. Nov. 2010 (NNZ)

Erledigt.png





Akte-Nummer BR2

Beschluss.png
Beschluss

Vorgangsnummer: BR2

Betreff: Änderung von ZAuBer

Beschlusstext: Hiermit trifft der Zentralrat der Paragraphenreiter den Beschluss, seine Geschäftsordnung ZAuBer im Wortlaut wie folgt zu verändern:
In §3 Abschnitt 4.: ersetze das Wort "stehts" durch ", denn so steht's geschrieben,"

Begründung: Im Sinne des ständigen Qualitätsmanagements. Natürlich ist dieser Beschluss erst nach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Organs gültig. Wir sind uns jedoch sicher, dass J* keinerlei Zweifel an diesem Beschluss haben wird.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:12, 16. Nov. 2010 (NNZ)

Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR3

Abstimmungsgegenstand: BR2

Ausführendes Organ: Zentralrat

Jaja.gif Dafür. Ich bin voll pro. --Wanderdüne 21:12, 16. Nov. 2010 (NNZ)

Jaja.gif Selbstverständlich pro. Jedoch sollten wir langfristig auch die von Kam-aeleon propagierte Variante in Erwägung ziehen, nicht jedoch ohne zuvor einen Standsitz für unseren Vorsitz zu akquirieren. --J* 08:43, 17. Nov. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: 100% pro, die Änderung ist damit wirksam.

Unterschrift des Auszählenden: J* 08:45, 17. Nov. 2010 (NNZ)

Erledigt.png





3 Nummer - Akte BR

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR3

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit reiche ich meinen Antrag auf Ergänzung der Spielregeln um den beigefügten Regeltext ein weiteres Mal bei Ihnen ein. Auf Ihre Anregung hin habe ich einen Absatz zum beantragten Regeltext hinzugefügt, der den Geheimdienst zur Auflistung von Nichtmitgliedern verpflichtet.

Begründung: Im Bürokratenspiel ist es möglich und sicherlich auch sinnvoll, geheime und vertrauliche Vorgänge und Seiten zu erstellen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass an solchen unkontrollierbaren Stellen bürokratiearme oder sogar antibürokratische Inhalte entstehen. Um die Bürokratie gemäß § 0 zu sichern und spielinterne Verschwörungen abzuwenden, sollte der Geheimdienst gegründet werden.
Ihr Verbesserungsvorschlag schien dem Antragsteller angebracht. Aus formellen Gründen wurde die erneute Einreichung vorgenommen.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:53, 16. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

§3.4.4 Geheimdienst

(a) Der Geheimdienst ist ein Organ zur Kontrolle absoluter Bürokratie auch an jenen Stellen, die für den herkömmlichen Bürokraten nicht kontrollierbar sind, und soll spielinternen Verschwörungen vorbeugen. Dazu besitzen seine Mitglieder bestimmte Sonderrechte.
(b) Den Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels zu lesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Seiten und Vorgänge, die als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichnet sind.
(c) Liest ein Mitglied des Geheimdienstes einen als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichneten Vorgang oder eine solche Seite, so unterliegt er einer strengen Schweigepflicht über dessen bzw. deren Inhalt.
(d) Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht des Geheimdienstes ist das Ausstellen eines eingeforderten Berichtes. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung Berichte zur Einhaltung der Bürokratie vom Geheimdienst einfordern. Diese Berichte sind streng vertraulich und dürfen nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates eingesehen werden.
(e) Bei der der Ausstellung eines Berichtes gemäß (d) hat der Geheimdienst sämtliche Namen von Spielteilnehmern und Organen unkenntlich zu machen.
(f) Ist der Geheimdienst mit nur einem oder mit keinem Mitglied besetzt, so kann jeder Spielteilnehmer durch nicht formlose Mitteilung Mitglied werden. Dabei ist es ihm gestattet, seinen Namen unkenntlich zu machen.
(g) Ist der Geheimdienst mit zwei oder mehr Mitgliedern besetzt, so geschieht die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag an den Geheimdienst, sofern dessen Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorschreibt.
(h) Die maximale Mitgliederzahl kann durch die Geschäftsordnung des Geheimdienstes festgelegt und muss nicht veröffentlicht werden.
(i) Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, in öffentlichen Vorgängen, die sie als solche ausweisen oder die den Verdacht auf Mitgliedschaft im Geheimdienst erregen könnten, ihren Namen zu verschlüsseln oder unkenntlich zu machen.
(j) Dem Geheimdienst ist es gestattet, die Angaben auf der Organseite gemäß § 3.1 (d) zu verschlüsseln und/oder unkenntlich zu machen.
(k) Um Missbrauch der Sonderrechte zu verhindern, ist der Geheimdienst verpflichtet, eine Liste der Nichtmitglieder zu führen. Nichtmitglieder sind Spielteilnehmer, die nicht Mitglieder des Geheimdienstes sind. Diese darf in einem Aktualitätsrückstand von höchstens 12 Stunden sein.
(l) Stimmen zwei oder mehr Spielteilnehmer für einen entsprechenden Antrag, so kann der Spielleiter den Geheimdienst auflösen.
Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR4

Abstimmungsgegenstand: BR3 der Akte 3 Nummer - Akte BR

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Jaja.gif Wird langsam echt mal Zeit für einen Beschluss nach §4 (a) der Spielregeln. --J* 09:07, 17. Nov. 2010 (NNZ)
Jaja.gif Das sehe ich ganz genauso. Dafür. --Wanderdüne 17:34, 17. Nov. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Die Regeländerung ist hiermit genehmigt. Wir bitten den Aufsichtsrat, sich zwei Tage lang seines Vetos zu enthalten und dann den Spielleiter, den Regeltext rasch auf der Regelseite einzufügen.

Unterschrift des Auszählenden: Wanderdüne 17:34, 17. Nov. 2010 (NNZ)

BR-Akte Nummer 4

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR4

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantragt der Zentralrat der Paragraphenreiter durch die Tat seines Mitgliedes Wanderdüne die ersatzlose Streichung des Paragraphen §10(d) der aktuellen Regeln, der im momentanen Wortlaut heißt: "Das Töten von Spitzmäusen ist zu unterlassen."

Begründung: Es ist sehr fraglich, ob dieser Paragraph in der aktuellen Form wirklich angebracht ist. Zum einen ist es keineswegs unbürokratisch, das Töten von Schädlingen wie Spitzmäusen zu erwägen oder deren Tötung zu befürworten, sofern diese der Herstellung von Ordnung dient. Man bedenke zum Beispiel, was eine Spitzmaus für eine Unordnung in einem Aktenschrank anrichten könnte! Desweiteren beinhaltet §10(d) eine meines Erachtens unzulässige Ungleichbehandlung von Spitzmäusen und anderen Nichtkamelen. Dass der Schutz von kamelartigen Tieren in den Regeln verankert ist, halte ich für sehr gut, aber wieso ausgerechnet Spitzmäuse einen besonderen Schutz und gar ein Recht auf Leben genießen sollen, ist völlig ungeklärt. Da müsste man ja auch Tiere wie Holzwürmer, Steinläuse oder Menschen in den Regeln verankern, und dies halte ich für sehr absurd.

Unterschrift, Datum: Als Vertreter des Organs Zentralrat der Paragraphenreiter, Wanderdüne 17:45, 17. Nov. 2010 (NNZ)

Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR5

Abstimmungsgegenstand: BR4 der Akte BR-Akte Nummer 4

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Jaja.gif Ich bin auf jeden Fall dafür. Diese ganzen Spitzmäuse in meinem Büro auszurotten könnte mich tagelang beschäftigen. --Wanderdüne 19:29, 21. Nov. 2010 (NNZ)

Nönö.gif Obwohl ich Ihnen, Euer Ehren, im Kern der Sache zustimme, so bin ich mir doch nicht sicher, ob die ersatzlose Streichung eines Paragraphen der Bürokratie dienlich ist. Statt dessen sollte die Ersetzung des Absatzes durch eine umfangreichere Regelung vorgezogen werden. --J* 16:54, 23. Nov. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Da zurzeit kein weiteres Mitglied des Zentralrates existiert und der Antragsteller überdies einen neuen Antrag zu diesem Thema vorlegen wird, kann obiger Antrag getrost als abgelehnt angesehen werden.

Unterschrift des Auszählenden: Wanderdüne 21:57, 26. Nov. 2010 (NNZ)

BR-Akte Nummer 5

Beschluss.png
Beschluss

Vorgangsnummer: BR5

Betreff: Änderung von ZAuBer

Beschlusstext: Hiermit trifft der Zentralrat der Paragraphenreiter den Beschluss, seine Geschäftsordnung ZAuBer im Wortlaut wie folgt zu verändern:
In §6, Satz 1. füge hinzu: "Ergäbe sich dabei c=0, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl A im Dezimalsystem darzustellen. Ergäbe sich hingegen c=1, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl A in römischen Zahlzeichen darzustellen."
In §6, Satz 2. füge hinzu: "Dabei ist zu beachten, dass bereits benutzte Aktenüberschriften nicht erneut für eine andere Akte verwendet werden dürfen."
In §7, Satz 2., ersetze im Satz "ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen" den Buchstaben "A" durch "V" und füge am Ende des Satzes hinzu: "Ergäbe sich dabei c=0, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl V im Dezimalsystem darzustellen. Ergäbe sich hingegen c=1, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl V in römischen Zahlzeichen darzustellen. "

Begründung: Im Sinne des ständigen Qualitätsmanagements. Natürlich ist dieser Beschluss erst nach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Organs gültig. Wir sind uns jedoch sicher, dass J* keinerlei Zweifel an diesem Beschluss haben wird. Insbesondere, weil unsere Geschäftsordnung ohne diese Änderung mathematisch problematisch sein könnte. Ich danke meinem Mathematikprofessor, dass er mich heute darauf aufmerksam gemacht hat.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 16:38, 23. Nov. 2010 (NNZ)

Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR6

Abstimmungsgegenstand: BR5 in der Akte BR-Akte Nummer 5

Ausführendes Organ: Zentralrat

Jaja.gif Dafür. Ich bin voll pro. --Wanderdüne 16:38, 23. Nov. 2010 (NNZ)

Jaja.gif Sicher. Ein 0-adisches Zahlensystem halte auch ich für problematisch. --J* 16:47, 23. Nov. 2010 (NNZ)


Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: BR10

Anmkerkungsinhalt: Euer Ehren Vorsitzender,
ich möchte Sie darum bitten, die Stimmen vor der Umsetzung des Beschlusses doch auch auszuzählen. Das Auszählen der Stimmen ist gemäß der ZAuBeR Aufgabe des Vorsitzenden. Weiterhin möchte ich darum bitten, künftig interne Angelegenheiten im dafür vorgesehenen Sitzungssaal einzureichen.

Unterschrift, Datum: J* 23:19, 23. Nov. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: BR11

Anmkerkungsinhalt: Hiermit wird festgestellt, dass in obiger Abstimmung BR6 in der Akte BR-Akte Nummer 5 zwei Pro-Stimmen vorliegen, was einer einfachen Mehrheit entspricht, somit ist der Beschluss rechtsgültig, und dies galt schon, bevor diese Anmerkung verfasst wurde, wird nur noch einmal erneut festgestellt, damit das alles seine Ordnung hat. Wir danken Kollege J* und werden in Zukunft unsere Geschäftsordnung noch genauer studieren.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 18:20, 24. Nov. 2010 (NNZ)

Akte 6 Nummer BR

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR6

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantragt der Zentralrat der Paragraphenreiter durch die Tat seines Vorsitzenden Wanderdüne die Ersetzung des Paragraphen §10(d) der aktuellen Regeln, der im momentanen Wortlaut heißt: "Das Töten von Spitzmäusen ist zu unterlassen.", durch den in der Anlage befindlichen Regeltextentwurf.

Begründung: Nachdem ein vorschneller Antrag oben abgelehnt wurde, in dem unklugerweise eine Vereinfachung der aktuellen Regeln gefordert war, sind wir uns nun wohl einig: Diese ebenso schöne wie bürokratische Regelung trägt zum Schutz von Nagetieren und sonstigen Viehzeug innerhalb des Bürokratenspieles gerade im richtigen Maße bei. Im Übrigen folgt das Unterstützen von Waterboarding einer nachvollziehbaren Interpretation internationaler Folterspezialisten.

Unterschrift, Datum: Als Vorsitzender des Organs Zentralrat der Paragraphenreiter, Wanderdüne 21:57, 26. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage Entwurf eines neuen §10(d) der Spielregeln

"Das Töten von Spitzmäusen, Nagetieren, Unpaarhufern, Rainer Brüderle und sonstigen Schädlingen ist zu unterlassen, außer durch Organe gemäß dieser Spielregeln, solange dies nicht gegen die unveränderlichen Rahmenregeln verstößt und von einer noch einzurichtenden Tierschutzkommission ausdrücklich genehmigt wurde - sofern es letzere noch nicht gemäß einer Spielregel gibt, ist somit diese Ausnahme hinfällig - oder durch alle Spielteilnehmer, sofern sie dieses außerhalb der Geschäftszeiten sämtlicher in den Spielregeln verzeichneter Organe tun, wobei hierbei Organe, die keine festgelegten Geschäftszeiten gemäß unveränderlicher Rahmenregeln, Spielregeln oder Geschäftsordnung besitzen, nur bezüglich auf diese Ausnahme jeden Montag, Dienstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und jeden Mittwoch von 13 Uhr bis 18 Uhr und jeden Donnerstag außer an gesetzlichen Feiertagen in der Schweiz von 10 Uhr bis 16 Uhr Geschäftszeit haben sollen. Für das Quälen der oben genannten Tiere und sonstiger Schädlinge gilt die obige Regel analog, mit den zusätzlichen Ausnahmen, dass Spielteilnehmer, die einen nachvollziehbaren Grund zum Quälen ersterer beim Spielleiter per Antrag vorbringen und eine Genehmigung dazu erhalten, zum Quälen von Spitzmäusen, Nagetieren, Unpaarhufern, Rainer Brüderle und sonstigen Schädlingen berechtigt werden können, dies kann außerdem dann ohne weitere Beanstandung bleiben, wenn Gefahr für die Bürokratie im Verzug der Schädlings- oder Tierquälerei bestand. Waterboarding zählt nicht als Quälen im Sinne dieser Spielregeln. "
Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR7

Abstimmungsgegenstand: BR6 in der Akte Akte 6 Nummer BR

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Jaja.gif Dafür. Ich bin voll pro und hoffe, J* auch. --Wanderdüne 16:01, 29. Nov. 2010 (NNZ)

Jaja.gif So ist's ok. --J* 16:48, 29. Nov. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Damit ist obiger Antrag mit zwei Stimmen pro (dafür) und null abweichenden Stimmen angenommen. Mal sehn was der Aufsichtsrat macht.

Unterschrift des Auszählenden: Vorsitzender des Zentralrats, Wanderdüne 17:18, 29. Nov. 2010 (NNZ)

Zurückgezogen.png





Tipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: BR8

Genehmigter Vorgang: BR6 in der Akte Akte 6 Nummer BR

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:18, 29. Nov. 2010 (NNZ)

Fechten.jpg
Anfechtung

Vorgangsnummer: BR11

Angefochtener Vorgang: "BR8"

Anfechtungsinhalt: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit fechte ich die Genehmigung wegen Formfehlern an. Konkret verstößt Sie gegen die ZAuBeR, § 7, Punkt 2, Satz 1, Halbsatz 5. Die Vorgangsnummer V ist in b-adischer Darstellung anzugeben mit b=A+2, d.h. im vorliegenden Falle b=8. 8 in 8-adischer Zahlendarstellung aber müsste 10 lauten.

Oh, wenn du wüsstest wie
Ich dich verehre
Ich dich begehre
Bürokratie.

Ich will dich haben
Mich an dir laben
Oh, gehe nie
Bürokratie!

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:32, 29. Nov. 2010 (NNZ)

Gutachten.png
Gutachten

Vorgangsnummer: BR12

Thema: Anfechtung Nummer BR11 in der Akte Akte 6 Nummer BR

Gutachtentext: Sehr geehrter Mitbürokrat Kamelokronf, wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfechtung, da diese vollkommen berechtigt und einer Zählschwäche unseres Vorsitzenden geschuldet ist, die nun behoben wird. Hiermit wird mitgeteilt, das obiger falsch nummerierter Vorgang "BR8" in der Akte Akte 6 Nummer BR zurückgezogen wird.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat

Bemerkung: Die Qualität Ihrer Gedichte wird sich hoffentlich noch verbessern lassen.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:40, 29. Nov. 2010 (NNZ)

Tipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: BR13

Genehmigter Vorgang: BR6 in der Akte Akte 6 Nummer BR

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:40, 29. Nov. 2010 (NNZ)

Akte Nummer BR - 7

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR7

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
ich beantrage beigefügte Regelung zur Neubesetzung des Spielleiterpostens.

Begründung: Gemäß § 3.4.2, Absatz (c) der Spielregeln ist der Zentralrat für die Neubesetzung der Spielleiterpostens zuständig, falls dieser seines Amtes enthoben wird. Möglicherweise ist mit Genehmigung des Antrags 23 · 28505 – Antrag auf Amtsenthebung des Spielleiters, einzusehen beim Aufsichtsrat, geschehen. Eine definitive Aussage darüber wird zwar erst nach Bearbeitung der Spielleiter-Akte C6-1/2010 möglich sein; dennoch sollte der Zentralrat seine Verantwortung schon nun wahrnehmen und die Neubesetzung regeln.

Bei der Festlegung einer Regelung zur Neubesetzung ist größte Vorsicht geboten: Das Amt des Spielleiters kann keineswegs von jedem dahergelaufenen Kamel bekleidet werden, immerhin ist der Spielleiter der höchste Repräsentant des Bürokratenspiels. Vielmehr bedarf es einer Person, die die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen aufweist, um auch bei schwierigen Anträgen und komplexen Regelauslegungsproblemen korrekt und bürokratisch zu handeln. Darüber hinaus hat der Spielleiter eine komplexe Geschäftsordung, deren Verständnis für die Bekleidung des Amtes unausweichlich ist. Ich beantrage daher die beigefügte Regelung zu Neubesetzung des Spielleiterpostens.

Unterschrift, Datum: J* 19:45, 29. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

Regelung zur Neubesetzung des Spielleiterpostens

§ 1: Allgemeines

(a) Diese Regelung legt die Neubesetzung des Spielleiterpostens im Falle einer Amtsenthebung des Spielleiters fest.
(b) Diese Regelung kann jederzeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter per Beschluss ergänzt, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden.

§ 2: Neubesetzungsverfahren

(a) Die Neubesetzung des Spielleiters erfolgt in zwei Phasen. Der Aufsichtsrat hat das Recht, jede dieser Phasen zu überwachen und im Falle von Formfehlern innerhalb von 24 Stunden beim verantwortlichen Organ oder Spielteilnehmer Beschwerde einlegen, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
(b) Die Phasen sind im einzelnen:
  1. Vorrechtsphase: Liegt der Beschluss dieser Regelung oder die Amtsenthebung des Spielleiters weniger als drei Werktage zurück, so hat dasjenige Kamel das Vorrecht auf den Spielleiterposten, das das Amt während dieser Spielrunde am längsten bekleidet hat. Möchte er oder sie den Posten einnehmen, so kann er oder sie einen entsprechenden Antrag beim Zentralrat einreichen; wird dieser nicht innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, so gilt dieser als angenommen. Ist der Antrag formfehlerfrei, so kann er nur in besonderen Fällen abgelehnt werden.
  2. Bewerbungsphase: Wurde der Spielleiterposten bereits in der Vorrechtsphase besetzt, so wird diese Phase übersprungen. Andernfalls kann jeder Spielteilnehmer eine Bewerbung für den Spielleiterpsoten beim Zentralrat einreichen; hat sich der Zentralrat für einen Bewerber entschieden, so kann der Aufsichtsrat binnen 36 Stunden Veto einlegen. Im Falle eines Ausbleibens kann der durch den Zentralrat favorisierte Bewerber den Posten einnehmen.
Rechts ist da!
Rechtshinweis

Vorgangsnummer: BR8

Adressat: J*

Bezug auf Vorgang: BR7 in der Akte Akte Nummer BR - 7

Rechtshinweis: Sehr geehrter Antragsteller, unter rechtlichen Gesichtspunkten gesehen ist Ihr Antrag leider sehr fragwürdig. Sie stellen nicht klar, wie und als was die Regelung zur Besetzung des Spielleiterpostens als Regelung Regelgültigkeit erhalten soll. Als Spielregel soll sie wohl nicht aufgenommen werden, da dann die Numerierung der Paragraphen fragwürdig wäre, als Teil der Geschäftsordnung des Zentralrates aber auch nicht - wenn sie zusätzlich zur Geschäftsordnung gelten soll, muss dies jedoch irgendwie bürokratisch kenntlich gemacht werden.

Bemerkung: Ich empfehle die Stellung eines neuen Antrags, der einfach eine Erweiterung unserer Geschäftsordnung vorsieht, und dabei könnten Sie gleich etwas mehr Rücksicht auf unsere Arbeitsbelastung nehmen und die Frist von 24 Stunden erhöhen oder auf unsere Geschäftszeiten einschränken. Weiterhin sehen wir keinen Grund, wieso der Aufsichtsrat ein Veto einlegen darf, wenn er ja schon den Spielleiter abgesetzt hat. Das ist voll und ganz unsere Kompetenz und da sollten wir keinerlei Macht abgeben.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:05, 30. Nov. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug
Rückzug

Vorgangsnummer: BR10

Zurückgezogener Vorgang: BR7 in der Akte Akte Nummer BR - 7

Rückzugstext: Dieser Vorgang wird aufgrund offensichtlicher Mängel mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

Unterschrift, Datum: J* 09:28, 1. Dez. 2010 (NNZ)

BR-Akte Nummer 8

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR8

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit beantrage ich beigelegte Regeländerung.

Begründung: Wie sie bereits festgestellt haben, haben wir unterdessen mehr Spielteilnehmer als Plätze in den Organen. Mach einer mag vielleicht auf die Idee kommen, hier ein bisschen Faulenzen und eine ruhige Kugel schieben zu können. Dies ist aber ganz und gar unbürokratisch. Wie sie bestimmt anerkennen werden, sind nur Pausen bürokratisch, nich aber dass fehlen jeglicher Betätigung

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 12:09, 30. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage
§3.4.5 Organ für Minderbemittelte Kamele(OfMK)
1)Mitgliedschaft
a)Kein Kamel welches Mitglied eines Hauptorgans oder eines anderen Organs ist kann Mitglied des OfMK werden.
b)Die Mitgliederanzahl des OfMK ist unbegrenzt.
c)Jeder Spieler, der gemäss §1 (c) Spielteilnehmer ist, wird automatisch Mitglied des Organs OfMK, ausser wenn er bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
d)Ein Mitglied des OfMK kann nicht aus dem selbigen austreten, ausser durch Eintritt in ein beliebiges anderes Organ.
2)Aufgaben
a)Die Mitglieder des OfMK’s sind dafür zuständig, das die Büros der Organe „Aufsichtsrat“, „Spielleiter“ und „Zentralrat der Paragraphenreiter“ immer gut gereinigt sind.
b)Die Mitglieder des OfMK’s müssen Aufgaben übernehmen, welche andere Organe an sie delegieren.
3)Status
a)Mittglieder des OfMK’s dürfen von den anderen Spielteilnehmern als „Kleiner“ bzw. „Kleine“ angesprochen werden.
b)Spieler, die beim Rundenende Mitglieder des Organs OfMK sind gelten als Verlierer des Spieles, sofern dies nicht gegen eine andere Regel verstösst, oder eine Rundensiegerernennungskonferenz ein anderes Spielresultat bekannt gibt.
4)Geschäftsordnung
a)Die Geschäftsordnung kann nicht durch die Mitglieder des OfMK geändert werden.

b)Der Aufsichstrat kann mit einem Einstimmigen Votum eine Geschäftsordnung für den OfMK beschliessen oder eine bestehende Geschäftsordnung ändern.
Gutachten.png
Gutachten

Vorgangsnummer: BR9

Thema: BR 8 in der Akte BR-Akte Nummer 8

Gutachtentext: Der obige Antrag wird vom Verfasser dieses Gutachtens prinzipiell begrüßt, denn die Schaffung eines Organs gegen Faulenzen in ungeordneten Bahnen finden wir sehr wichtig, aber er enthält einige Mängel. Als Entscheidungshilfe für meine Kollegen im Zentralrat liste ich einige derselben hier auf:

  1. Der Antrag spricht von einer beigelegten Regeländerung. Diese konnte bisher noch nicht gefunden werden, stattdessen fand ich einen Regelentwurf für eine neue Spielregel, über den ich nun sprechen werden
  2. Die Verwendung des "Deppenapostrophs" kann von den Mitglieder'n des Zentralrat's der Paragraphenreiter in den Spielregeln der neunten Runde des Bürokratenspiel's nicht so angemessen sein.
  3. Das Weglassen von Kommata (bzw. Kommata's) zum Zwecke des Platzsparen kann zwar mal in irgendwelchen Gutachten angewandt werden wenn es wirklich also wirklich sein muss aber man findet es doch auf Dauer sicher lästig und auch unbürokratisch weil damit ja auch Orthografieregeln verletzt werden desweiteren sollten die Spielregeln höchst korrekt sein das ist hier nicht der Fall.
  4. Inhaltlich ist zu bemängeln, dass der Aufsichtsrat durch den besagten Neuentwurf einer Spielregel einen Machtzuwachs bekäme, da er eine beliebige Geschäftsordnung für das Organ beschließen und es so als seinen Sklaven halten könnte, dies darf in unserer Auffassung nur der Zentralrat dürfen.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Bemerkung: Bemerkenswert!

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:33, 30. Nov. 2010 (NNZ)

Schach.jpg
Stellungnahme

Vorgangsnummer: BR10

Adressat: Gutachter von oben

Bezugnahme auf Vorgang: BR9

Stellungnahme: Werter Mitbürokrat
Ich erlaube mir kurz zu einigen Punkten Stellung zu nehmen:
Ihr Punkt Nummer 1. trifft auch auf den Vorgang BR8 aus der BR-Akte Nummer 8 zu.
Ausserdem ist der in 4. beanstandete Punkt gerade der Sinn der Sache: Sklaven für die Bürokratie - aber was würde sie davon halten, wenn Zentral und Aufsichtsrat gemeinsam die Geschäfsornung ändern könnten, dann können wir uns die Sklaven teilen - wenn sie dem Zustimmen werde ich gerne eine neue Fassung des Entwurfs ausarbeiten (ohne Deppenappostophe)

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 18:05, 30. Nov. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: BR11

Anmkerkungsinhalt: Ihr letztgenanntes Angebot sagt dem Unterzeichner äußerst zu. Eventuell sollte zusätzlich über eine Sonderregelung nachgedacht werden, welche greift, wenn ein Spielteilnehmer aus dem OfMK austreten möchte, dies aber nicht möglich ist, da

(a) keine Posten in einem anderen Organ als dem OfMK frei sind,
(b) die Besetzung eines freien Postens in einem anderen Organ als dem OfMK durch den Spielteilnehmer aufgrund der Spielregeln oder anderer Verordnungen unmöglich ist oder
(c) keine Organe außer dem OfMK existieren.

Unterschrift, Datum: J* 18:40, 30. Nov. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug
Rückzug

Vorgangsnummer: BR12

Zurückgezogener Vorgang: BR8

Rückzugstext: Der Antrag wird erstmal zurückgezogen, um die offensichtlichen Mängel zu korrigieren. Der Antragssteller freut sich, später eine revidierte Fassung, die bestimmt ihr Wohlgefallen finden wird präsentieren zu dürfen.

Bemerkung: Sklaven für die Bürokratie - schon bald wieder auf der gleichen Welle an der gleichen Stelle.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 09:00, 1. Dez. 2010 (NNZ)

Ungültig.png Stempel Irrelefant.png





BR-Akte Nummer 9

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR9

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit beantrage ich angefügte Regeländerung.

Begründung: Wir waren uns ja bereits einig, das es soches Organ benötigt wird – sehen sie sich daher meinen zweiten Vorschlag an.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 15:07, 1. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage
§3.4.5 Organ für Minderbemittelte Kamele(OfMK)
1) Mitgliedschaft
a) Kein Kamel, welches Mitglied eines Hauptorgans ist kann Mitglied des OfMK werden.
b) Die Mitgliederanzahl des OfMK unbegrenzt.
c) Jeder Spieler, der gemäss §1 (c) Spielteilnehmer ist, wird automatisch Mitglied des Organs OfMK, ausser wenn er bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
d) Ein Mitglied des OfMK kann nicht aus dem selbigen austreten, ausser durch Eintritt in ein beliebiges anderes Organ.
e) Wenn keine Plätze in den bestehenden Organen mehr frei sind (ausser im OfMK), kann ein neues Organ beim Zentralrat der Paragraphenreiter beantragt werden.
2) Aufgaben
a) Die Mitglieder des OfMK’s sind dafür zuständig, das die Büros der Organe Aufsichtsrat, Spielleiter, Zentralrat der Paragraphenreiter und Geheimdienst immer gut gereinigt sind.
b) Die Mitglieder des OfMK’s müssen Aufgaben übernehmen, welche andere Organe an sie delegieren.
3) Status
a) Mitglieder des OfMK’s dürfen von den anderen Spielteilnehmern als Kleiner (bzw. Kleine) und/oder Sklave (bzw. Sklavin) angesprochen werden, ausser wenn das aktuelle Datum im Format TTMMJJJJ ohne Rest durch 77 teilbar ist.
b) Spieler, die beim Rundenende Mitglieder des Organs OfMK sind, gelten als Verlierer des Spieles, sofern dies nicht gegen eine andere Regel verstösst, oder eine Rundensiegerernennungskonferenz ein anderes Spielresultat bekannt gibt.
4) Geschäftsordnung.
a) Die Geschäftsordnung kann nicht durch die Mitglieder des OfMK geändert werden.
b) Wenn die Quersumme des aktuellen Datums (TTMMJJJJ) gerade ist, kann der Zentralrat der Paragraphenreiter mit einem einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung für das OfMK beschliessen, oder eine bereits vorhandene Geschäftsordnung abändern. In diesem Fall hat der Aufsichsrat ein Vetorecht, welches er innert 12 Stunden ausüben kann.
c) Wenn die Quersumme des aktuellen Datums (TTMMJJJJ) ungerade ist, kann der Aufsichtsrat mit einem einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung für das OfMK beschliessen, oder eine bereits vorhandene Geschäftsordnung abändern. In diesem Fall hat der Zentralrat der Paragraphenreiter ein Vetorecht, welches er innert 12 Stunden ausüben kann.
5) Sonstiges
a) Sollte kein Organ welches Zentralrat der Paragraphenreiter heisst existieren, so gehen dessen Kompetenzen im Bezug auf das OfMK an den Aufsichtsrat über.
b) Sollte kein Organ welches Aufsichtsrat heisst existieren, so gehen dessen Kompetenzen im Bezug auf das OfMK an den Zentralrat der Paragraphenreiter über.
c) Sollte weder ein Organ Zentralrat der Paragraphenreiter noch ein Organ Aufsichtsrat existieren, so gehen alle Kompetenzen im Bezug auf das OfMK an den Spielleiter über.
d) Sollte weder ein Organ Zentralrat der Paragraphenreiter noch ein Organ Aufsichtsrat noch ein Organ Spielleiter existieren, so gehen alle Kompetenzen im Bezug auf das OfMK an ein beliebiges anderes Organ über, ausser dem OfMK.

e) Sollte das OfMK das einzig existierende Organ sein, so haben dessen Mitglieder alle Seiten die zum Bürokratenspiel gehören aufzuräumen, das Licht zu löschen und am Ende ihre eigene Existenz zu beenden.

BR Nummer Akte- IX

a b c d e f g h
8 Schach hu.png Schach sk.png Schach sk.png Schach sd.png Schach sk.png Schach sk.png Schach sk.png Schach dh.png 8
7 Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png Schach sb.png 7
6 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 6
5 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 5
4 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 4
3 Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png Schach .png 3
2 Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png 2
1 Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wk.png Schach wb.png Schach wb.png Schach wb.png 1
a b c d e f g h
Ungültigkeitserklärung



Vorgangsnummer: BRIX

Ungültiger Vorgang: BR9 in BR-Akte Nummer 9

Ungültigkeitserklärungstext: Hiermit wir die obige, nicht korrekt nummerierte Akte "BR-Akte Nummer 9" samt des enthaltenen Vorganges, der ebenfalls falsch nummeriert ist, nämlich als BR9 bezeichnet, für ungültig erklärt.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:20, 1. Dez. 2010 (NNZ)

BR Nummer 1010 - Akte

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR1010

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich beigefügte Änderung der Spielregeln. Dabei ist <x> durch eine geeignete Ziffer zu ersetzen.

Begründung: Einige bürokratische Minderheiten werden durch sprachliche Barrieren in Form der üblichen Amtssprache Hochdeutsch von einer aktiven Teilnahme am Bürokratenspiel ausgeschlossen. Die beantragte Regeländerung soll helfen, auch diese Randgruppen besser in das Spiel zu integrieren.

Unterschrift, Datum: J* 14:37, 5. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage

§3.4.<x> Amt für Übersetzung und Integration (AÜI)

(a) Das Amt für Übersetzung und Integration ist ein eigenständiges Organ. Seine Mitgliedszahl ist unbegrenzt.
(b) Ein Spielteilnehmer ist genau dann Mitglied im Amt für Übersetzung und Integration, wenn er Mitglied mindestens einer Fachgruppe im Sinne von Absatz (c) ist. Jeder Spielteilnehmer kann durch einen selbstständigen Vorgang in eine Fachgruppe ein- oder aus einer Fachgruppe austreten.
(c) Die Unterorgane des Amtes für Übersetzung und Integration werden als Fachgruppen bezeichnet. Jede Fachgruppe ist für eine bestimmte Fremdsprache zuständig. Fachgruppen werden eingerichtet, wenn ein entsprechender Antrag beim Amt für Übersetzung und Integration vorliegt. Wird ein solcher Antrag nicht innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, so gilt er als angenommen.
(d) Jede Fachgruppe übersetzt auf Antrag Vorgänge, welche in der Sprache vorliegen, für die sie zuständig ist, in die übliche Amtssprache Deutsch. Sofern Teil des Antrags, so leitet die Fachgruppe die Vorgänge an das zuständige Organ weiter und übersetzt für den Antragsteller die Reaktionen auf den Vorgang zurück in die Fremdsprache.
(e) Konnte ein Spielteilnehmer aufgrund von Sprachschwierigkeiten keine Antragsberechtigung beantragen, so kann er sich bei Vorgängen nach Absatz (d) mit einer Anfrage behelfen. Die Übersetzung und Weiterleitung durch die Fachgruppe ist dabei dann auf Vorgänge beschränkt, für welche keine Antragsberechtigung erforderlich wäre.
Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR1011

Abstimmungsgegenstand: BR1010 in der Akte BR Nummer 1010 - Akte

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Jaja.gif Dafür. Der Islam gehört genau so zum Bürokratenspiel wie das gute Deutschtum. Oder so. --Wanderdüne 19:02, 5. Dez. 2010 (NNZ)

Jaja.gif Als Antragsteller natürlich gegen Na gut. --J* 19:46, 5. Dez. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Angenommen mit zwei Pro-Stimmen. Mal sehen, was der Aufsichtsrat von so einem Muttilingualen Organ hält.

Unterschrift des Auszählenden: J* 19:46, 5. Dez. 2010 (NNZ)

BR Nummer 102 - Akte

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR102

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich, den beigefügten Abschnitt neu in die Spielregeln aufzunehmen und somit ein neues Organ namens Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik zu schaffen. Dabei ist das "?" in der Paragraphennummerierung durch die kleinste noch nicht vergebene natürliche Zahl für Unterparagraphen des Unterparagraphen §3.4. zu ersetzen. Da der Spielleiter gerne mal Monate für das Einfügen einer Regeländerung benötigt, können wir die dann niedrigste freie Nummer nun noch nicht zweifelsfrei feststellen.

Begründung: Noch immer gibt es einige Spielteilnehmer, die sich für kein Organ entschließen konnten, weil ihnen wohl Hauptorgane zu komplex und der Geheimdienst zu verschwörerisch ist. Diesen Missstand können wir durch Schaffung eines höchstbürokratischen, komplett sinnfreien, aber dem Ziel des Spieles äußerst zuträglichen Organ bekämpfen.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 21:00, 6. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage

§ 3.4.? Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik
(a) Das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik besteht aus drei Kamelen, die auch Mitglieder anderer Organe sein dürfen.
(b) Solange weniger als drei Kamele im Institut mitarbeiten, darf sich jedes Kamel selbst in eine freie Stelle hineinwählen.
(c) Sobald die Maximalbesetzung erreicht ist, soll sich das Institut eine Geschäftsordnung erlassen. Die Geschäftsordnung muss mindestens ein Verfahren zur Bestimmung des Vorsitzes und zur Auflösung des Institutes umfassen. Beide Verfahren müssen alle drei Mitglieder des Institutes sowie mindestens ein weiteres Organ aktiv einbeziehen.
(d) Nach Erlass der Geschäftsordnung und Bestimmung des Vorsitzes muss das Institut seine eigene Auflösung nach dem in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Verfahren einleiten und vollziehen.
(e) Mit der Auflösung des Organs erlischt die Gültigkeit der Geschäftsordnung abweichend von §3.3(d). Alle Mitgliedschaften im Institut werden beendet, und Abschnitt (b) gilt erneut.

Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR110

Abstimmungsgegenstand: BR102 in der Akte BR Nummer 102 - Akte

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Jaja.gif Diese Idee ist völlig neu und noch nie dagewesen! Nunja, gut ist sie auf jeden Fall. --Wanderdüne 17:42, 9. Dez. 2010 (NNZ)

Jaja.gif (Unverständliches Gemurmel als Begründung) --J* 22:19, 9. Dez. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Damit ist der Antrag ohne Gegenstimme angenommen. Wir bitten Aufsichtsrat und insbesondere Spielleiter, diesmal der schnellen Umsetzung der neuen Regel nicht im Wege zu stehen.

Unterschrift des Auszählenden: --Wanderdüne 16:58, 10. Dez. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: BR111

Bezug auf Vorgang: BR102

Anmkerkungsinhalt: Die Regeländerung (die dem Spielleiter irgendwie ziemlich bekannt vorkommt, woran auch immer das liegen mag) ist regelkonform zustande gekommen und wurde durch den Spielleiter umgesetzt.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:29, 13. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Nummer - Akte BR 30

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR30

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit möchte ich die Einfügung des in der Anlage beigefügten Regeltextes in die Spielregeln beantragen. Sei a die natürliche Zahl, die sich beim Abzählen aller Unterparagraphen von § 3.4 ergibt, so ist anstelle von ☢ eine natürliche Zahl A zu verwenden, für die gilt: A=a+1, wobei A natürlich in b-adischer Zahlendarstellung mit b=$ \frac{c(c+1)}{2} $ und c=4 darzustellen ist.

Begründung: Ein Feld wie der Tierschutz darf keinesfalls den Falschen überlassen werden, zum Beispiel irgendwelchen Grünen. Zur Vorsorge gegen diese drohende Gefahr muss eine ordentliche Regelung für den Tierschutz her.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 00:34, 12. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage
§ 3.4.☢ Tierschutzkommission

(a) Die Tierschutzkommission ist ein selbstständiges Organ mit maximal zwei Mitgliedern.
(b) Die Kommission definiert den Begriff "Tier" und legt fest, welche Maßnahmen zum Schutze von Tieren getroffen werden.
(c) Im Bereich des Tierschutzes darf die Kommission verbindliche Vorgaben für alle Spielteilnehmer treffen.
(d) Für eine verbindliche Tierschutzregelung ist ein einstimmiger Beschluss der Kommission erforderlich.
(e) Gegen einen Beschluss gemäß Absatz (d) darf der Zentralrat der Paragraphenreiter binnen 17 Stunden und 34 Minuten Veto einlegen.
(f) Nach Ablauf der Vetofrist, und erst dann, ist ein solcher Beschluss rechtskräftig.
(g) Verstößt ein Spielteilnehmer oder ein Organ gegen eine rechtskräftige Regelung des Tierschutzes, so darf die Kommission ihm eine Verwarnung aussprechen.
(h) Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen Tierschutzregelungen darf der Spielleiter den Spielteilnehmer oder das Organ rügen.
Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.
In Bearbeitung

Vorgangsnummer: BR31

Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:36, 13. Dez. 2010 (NNZ)

98.9 %
Gutachten.png
Gutachten

Vorgangsnummer: BR32

Thema: Antrag auf Schaffung des Organs „Tierschutzkomission“

Gutachtentext: Grundsätzlich scheint mir die Schaffung eines Organs „Tierschutzkomission“ (im Folgenden Tschuk. abgkrzt.) durchaus wünschenswert.
Indem die Tschuk. aber ermächtigt wird, selbst den Begriff „Tier“ zu definieren, wird aber ein sehr komplexer Vorgang einem Organ alleine übertragen, das diesen womöglich noch mit einem einzigen schludrigen Beschluss vollziehen kann.
Sinnvoller schiene mir die Schaffung einer (temporären) Arbeitsgruppe zur Definition des Begriffs Tier, in der Vertreter aller am Spiel beteiligten und/oder nicht-beteiligten Organe vertreten wären. Evtl. könnte man diese Arbeitsgruppe auch mit der Ausarbeitung mehrerer Vorschläge zu einer Definition des Begriffs Tier beauftragen, aus denen die Tschuk. dann mit absolutem Mehr einen auswählen könnte.
Der Antrag in seiner jetzigen Form schöpft das Bürokratiepotenzial der vorgeschlagenen Regeländerung m.E. noch lange nicht aus.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 09:26, 31. Dez. 2010 (NNZ)

Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR33

Abstimmungsgegenstand: BR30 in der Akte Nummer - Akte BR 30

Ausführendes Organ: Zentralrat

Nönö.gif Wie mein neuer Kollege, hallo übrigens, festgestellt hat, ist die vorgeschlagene Regeländerung noch unbefriedigend. --Wanderdüne 18:15, 31. Dez. 2010 (NNZ)
Nönö.gif Hallo auch! Wie ich ja bereits dargelegt habe, ist die beantragte Regeländerung gegenwärtig noch überarbeitungsbedürftig. -- Kam-aeleon 11:10, 2. Jan. 2011 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Die beantragte Regeländerung wurde damit einstimmig abgelehnt.

Unterschrift des Auszählenden: Kam-aeleon 11:10, 2. Jan. 2011 (NNZ)

BR-Akte Nummer 23

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR23

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrat der Paragraphenreiter, Euer Ehren Vorsitzender, hiermit möchte ich die Einfügung des in der Anlage beigefügten Regeltextes in die Spielregeln beantragen. Dabei ist das Zeichen * in der Nummer des Unterunter-§ durch die kleinste Zahl, die noch nicht als Teil der Nummer eines Unterunter-§ von Unter-§ 3.4 der Spielregeln verwendet wird.

Begründung: Gemäß § 0 Spielregeln ist es unser aller Pflicht, die bürokratische Ordnung aufrecht zu erhalten. Leider ist die Anzahl der aktiven Spielteilnehmer momentan eher gering, was befürchten lässt, dass nicht mehr alle Organe dieser Aufgabe gewachsen sind. Auch fehlt es an Überwachung für den Fall, dass ein Organ unwillig ist, seinen Pflichten nachzukommen. Daher erscheint es mir erforderlich, eine Stelle einzurichten, die arbeitsunfähige oder -unwillige Organe beaufschtigen kann, bis sie auf den Weg der Bürokratie zurückgefunden haben.

Unterschrift, Datum: TM?! 23:04, 21. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage

§ 3.4.* Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle (DIKTATUR)
(a) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle besteht aus einem Spielteilnehmer, der vom Spielleiter ernannt wird. Dieser ist Vorsitzender des Organs.
(b) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle kann in ihrer Geschäftsordnung festlegen, dass die Mitgliederzahl größer als 1 sein soll. In diesem Falle hat sie zeitgleich festzulegen, wie die zusätzlichen Stellen besetzt werden.
(c) Auf Antrag mindestens zweier Hauptorgane kann ein Organ, das sich unbürokratisch verhält oder nicht arbeitsfähig ist, unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle gestellt werden. Die Aufsicht über ein Organ endet, sobald zwei Hauptorgane dies beantragen.
(d) Ein Unterorgan kann auf Antrag eines übergeordneten Organs oder Unterorgans unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle gestellt werden. Die Aufsicht über ein Unterorgan endet ebenfalls auf Antrag eines übergeordneten Organs oder Unterorgans.
(e) Ist ein Organ oder Unterorgan unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle, so wird ein von ihm ausgeführter Vorgang erst rechtskräftig, wenn die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ihm zustimmt oder innerhalb einer Frist von drei Tagen kein Veto einlegt.
(f) Legt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ein Veto gemäß Absatz (e) ein, so kann das betroffene Organ oder Unterorgan dieses innerhalb einer Frist von drei Tagen anfechten. Lehnt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle die Anfechtung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen ab oder stimmt sie ihr zu, so ist das Veto hinfällig und der jeweilige Vorgang tritt in Kraft, soweit dem Inkrafttreten keine andere Regel entgegensteht.
(g) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ist berechtigt, im Namen eines unter ihrer Aufsicht befindlichen Organs oder Unterorgans Vorgänge durchzuführen, die zu dessen Aufgabenbereich gehören, wenn dies für die Aufrechterhaltung der bürokratischen Grundordnung erforderlich scheint.
(h) Vorgänge gemäß Absatz (g) treten erst in Kraft, wenn das Organ oder Unterorgan, in dessen Namen die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle den Vorgang durchgeführt hat, dem zustimmt, oder wenn es den betroffenen Vorgang innerhalb einer Frist von drei Tagen nicht anfechtet.
(i) Wird ein Vorgang gemäß Absatz (g) gemäß Absatz (h) angefochten, so gilt er als hinfällig, wenn die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle die Anfechtung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen ablehnt oder wenn sie ihr zustimmt.
(j) Lehnt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle eine Anfechtung gemäß Absatz (f) oder Absatz (i) ab, so ist das anfechtende Organ berechtigt, innerhalb einer Frist von drei Tagen eine Beschwerde beim Spielleiter einzulegen, der endgültig entscheidet.
(k) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle darf als DIKTATUR bezeichnet werden.
Irrelevant-Buerokratenspiel.png
Ablehnung

Vorgangsnummer: BR24

Abgelehnter Vorgang: BR23 in der Akte BR-Akte Nummer 23

Ablehnungstext: Der obige Regelvorschlag muss sofort abgelehnt werden, da es gemäß §0 nicht zulässig wäre, den vorgeschlagenen Regeltext in die Spielregeln aufzunehmen.

Begründung: Laut Antrag soll das Zeichen * in der Nummer der Unterunterparagraphen, der neu eingefügt werden soll, die kleinste noch nicht verwendete Zahl sein. Eine solche Zahl existiert aber nicht, denn zu jeder negativen Zahl (diese wurden samt und sonders noch nicht verwendet) lässt sich gemäß der Konstruktion der ganzen oder gar der rationalen oder reellen Zahlen eine kleinere Zahl finden, beispielweise durch Subtraktion von 1. Der einzufügende Paragraph besäße also eine nichtexistente bzw. unendliche Nummer und wäre somit zutiefst gegen die Ordnung verstoßend.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:55, 29. Dez. 2010 (NNZ)

BR-Akte Nummer 22

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR22

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrat der Paragraphenreiter, Euer Ehren Vorsitzender, hiermit möchte ich die Einfügung des in der Anlage beigefügten Regeltextes in die Spielregeln beantragen. Dabei ist das Zeichen * in der Nummer des Unterunter-§ durch die kleinste ganze Zahl z, für die gilt z > 0, die noch nicht als Teil der Nummer eines Unterunter-§ von Unter-§ 3.4 der Spielregeln verwendet wird, zu ersetzen.

Begründung: Gemäß § 0 Spielregeln ist es unser aller Pflicht, die bürokratische Ordnung aufrecht zu erhalten. Leider ist die Anzahl der aktiven Spielteilnehmer momentan eher gering, was befürchten lässt, dass nicht mehr alle Organe dieser Aufgabe gewachsen sind. Auch fehlt es an Überwachung für den Fall, dass ein Organ unwillig ist, seinen Pflichten nachzukommen. Daher erscheint es mir erforderlich, eine Stelle einzurichten, die arbeitsunfähige oder -unwillige Organe beaufschtigen kann, bis sie auf den Weg der Bürokratie zurückgefunden haben.

Unterschrift, Datum: TM?! 00:40, 31. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage

§ 3.4.* Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle (DIKTATUR)
(a) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle besteht aus einem Spielteilnehmer, der vom Spielleiter ernannt wird. Dieser ist Vorsitzender des Organs.
(b) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle kann in ihrer Geschäftsordnung festlegen, dass die Mitgliederzahl größer als 1 sein soll. In diesem Falle hat sie zeitgleich festzulegen, wie die zusätzlichen Stellen besetzt werden.
(c) Auf Antrag mindestens zweier Hauptorgane kann ein Organ, das sich unbürokratisch verhält oder nicht arbeitsfähig ist, unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle gestellt werden. Die Aufsicht über ein Organ endet, sobald zwei Hauptorgane dies beantragen.
(d) Ein Unterorgan kann auf Antrag eines übergeordneten Organs oder Unterorgans unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle gestellt werden. Die Aufsicht über ein Unterorgan endet ebenfalls auf Antrag eines übergeordneten Organs oder Unterorgans.
(e) Ist ein Organ oder Unterorgan unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle, so wird ein von ihm ausgeführter Vorgang erst rechtskräftig, wenn die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ihm zustimmt oder innerhalb einer Frist von drei Tagen kein Veto einlegt.
(f) Legt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ein Veto gemäß Absatz (e) ein, so kann das betroffene Organ oder Unterorgan dieses innerhalb einer Frist von drei Tagen anfechten. Lehnt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle die Anfechtung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen ab oder stimmt sie ihr zu, so ist das Veto hinfällig und der jeweilige Vorgang tritt in Kraft, soweit dem Inkrafttreten keine andere Regel entgegensteht.
(g) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ist berechtigt, im Namen eines unter ihrer Aufsicht befindlichen Organs oder Unterorgans Vorgänge durchzuführen, die zu dessen Aufgabenbereich gehören, wenn dies für die Aufrechterhaltung der bürokratischen Grundordnung erforderlich scheint.
(h) Vorgänge gemäß Absatz (g) treten erst in Kraft, wenn das Organ oder Unterorgan, in dessen Namen die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle den Vorgang durchgeführt hat, dem zustimmt, oder wenn es den betroffenen Vorgang innerhalb einer Frist von drei Tagen nicht anfechtet.
(i) Wird ein Vorgang gemäß Absatz (g) gemäß Absatz (h) angefochten, so gilt er als hinfällig, wenn die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle die Anfechtung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen ablehnt oder wenn sie ihr zustimmt.
(j) Lehnt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle eine Anfechtung gemäß Absatz (f) oder Absatz (i) ab, so ist das anfechtende Organ berechtigt, innerhalb einer Frist von drei Tagen eine Beschwerde beim Spielleiter einzulegen, der endgültig entscheidet.
(k) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle darf als DIKTATUR bezeichnet werden.
Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR23

Abstimmungsgegenstand: BR22 in der Akte BR-Akte Nummer 22

Ausführendes Organ: Zentralrat

Jaja.gif Ich bin dafür, aber mit einer Einschränkung: Das Mitglied der DIKTATUR soll nicht dem Geheimdienst angehören dürfen. Ich bitte meinen Kollegen, falls er da mit mir übereinstimmt, dies kund zu tun und somit eine Verflechtung von Interessen zu verhindern. Wir wollen hier ja keine Diktatur, nur weil das Organ DIKTATUR gegründet wird! --Wanderdüne 18:15, 31. Dez. 2010 (NNZ)
Jaja.gif Das scheint mir eine überzeugende Regeländerung. Ich sehe kein Problem in doppelter Mitgliedschaft in der DIKTATUR und dem Geheimdienst. Man bedenke, dass unser Ideal die Büro- und nicht die Demokratie ist. Eine Diktatur ist grundsätzlich begrüssenswert, sofern sie zu einem weiteren Anwachsen des administrativen Apparats führt. -- Kam-aeleon 11:21, 2. Jan. 2011 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Die Regeländerung wurde einstimmig angenommen.

Unterschrift des Auszählenden: Kam-aeleon 11:21, 2. Jan. 2011 (NNZ)

Nummer - Akte 21 BR

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR21

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich die Einfügung des beigefügten Regeltextes, wobei x durch die kleinste natürliche Zahl ungleich 0 zu ersetzen ist, die noch nicht in den Spielregeln in dieser Funktion verwendet wird.

Begründung: Wie in Vorgang BR32 zum Ausdruck kommt, sollte Ihrer Meinung nach die Bestimmung bürokratischer Begriffe besser beregelt geregelt werden. Aus diesem Grunde schlage ich ein Organ vor, welches sich auf genau diese Aufgabe konzentriert.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 14:32, 31. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage


§ 3.4.x Behörde zur bürokratischen Begriffsbestimmung

(a) Die Behörde zur bürokratischen Begriffsbestimmung (BbBb) ist ein Organ mit bis zu zwei Mitgliedern.
(b) Ist die Behörde nicht voll besetzt, so darf sich jeder Spielteilnehmer einwählen.
(c) Ein Mitglied der Behörde darf jederzeit aus ihr austreten.
(d) Jedes Hauptorgan darf mit mehrheitlichem Beschluss ein Mitglied der Behörde aus dieser entlassen.
(e) Die Behörde zur bürokratischen Begriffsbestimmung besitzt die Befugnis zur bürokratischen Bestimmung von Begriffen, soweit die Begriffsauslegung nicht den Rahmenregeln, den Spielregeln oder einer gültigen Spielregelauslegung durch den Spielleiter zuwiderläuft.
(f) Läuft eine Geschäftsordnung einer behördlichen Begriffsbestimmung zuwider, so kann der Spielleiter die Geschäftsordnung analog zu § 3.3 (c) außer Kraft setzen.
(g) Verstößt eine Begriffsbestimmung gegen Absatz (e), so kann der Spielleiter sie außer Kraft setzen. Unabhängig davon kann die Begriffsbestimmung angefochten werden.
Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: BR22

Abgelehnter Vorgang: BR21 in der Akte Nummer - Akte 21 BR

Ablehnungstext: Obiger Antrag auf Regeländerung muss leider in der jetzigen Form abgelehnt, also nicht angenommen werden, weil viele der verwendeten Begriffe nicht näher bestimmt sind.

Begründung:

  1. Der Antragsteller beantragt die "Einfügung" eines Regeltexts. Nach der Begriffsbildung des Zentralrats bedeutet Einfügung in diesem Zusammenhang das gleiche wie das Wort "eingliedern" in §4(d) der Spielregeln. Da dieses Recht dem Spielleiter überlassen bleibt, kann der Zentralrat das nicht genehmigen.
  2. Der Begriff "Begriff" wird in der vorgeschlagenen Regel zu ungenau bestimmt. Was begreift der Antragsteller als Begriff und wie bestimmt man, ob ein möglicher Begriff ein Begriff ist, den man bestimmen kann, oder ob es sich gar nicht um einen Begriff handelt, so dass eine Begriffsbestimmung bestimmt ein blödsinniger Begriff wäre?
  3. In der vorgeschlagenen Regel ist öfter die Rede von "der Behörde". Uns ist unklar, was damit gemeint sein könnte. Auch hier wäre eine Begriffsbestimmung nicht schlecht gewesen, denn vormals ging es ja nur um die Behörde zur bürokratischen Begriffsbestimmung, folglich ist nur dieser Begriff bestimmt und der Begriff Behörde ist unbestimmt.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 18:15, 31. Dez. 2010 (NNZ)

- 20 BR Akte Nummer

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: BR20

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrte Kamele und Dromedare,
Hiermit beantrage ich die Auflösung des Aufsichtsrates gemäß § 3.4.2 (b) der Spielregeln.

Begründung: Der Aufsichtsrat ist nicht mehr arbeitsfähig, da 50% der Mitglieder mittlerweile 25 Tage lang untätig sind. Ein Ersetzungsverfahren nach § 5 (c) wurde erfolglos in Gang gesetzt. Um weiterhin § 3.4.3 (a) erfüllen zu können, sollte der Aufsichtsrat dringend neu besetzt werden.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:09, 1. Jan. 2011 (NNZ)

Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: BR21

Abstimmungsgegenstand: BR20 in der Akte - 20 BR Akte Nummer

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Nönö.gif Ich sehe keinen Grund, den Aufsichtsrat nun aufzulösen. Die Begründung von Spielteilnehmer Kamelokronf erscheint mir wenig stichhaltig. Sinnvolle Arbeit hat der Aufsichtsrat bisher nicht geleistet und wird er auch weiterhin nicht, seinen Aufgaben kann er auch ohne Mitglieder hervorragend nachkommen. (Das Nichteinlegen eines Vetos erfordert keine Abstimmung und die Genehmigung von Antragsstellungsbefugnisanträgen vollzieht sich nach Fristablauf von selbst.) Weiters ist das Ersetzungsverfahren gar nicht gescheitert, da der Ersetzende der Ersetzung nur noch nicht zugestimmt hat - dagegen gesagt hat er aber auch nichts. Wie auch immer es weitergeht, der Aufsichtsrat sollte sich um seinen eigenen Mist kümmern und uns nicht damit belästigen, ihn aufzulösen, nur weil sich Auflösungserscheinungen bei ihm zeigen. --Wanderdüne 20:27, 2. Jan. 2011 (NNZ)
Jaja.gif Ich sehe einen sehr deutlichen Grund, den Aufsichtsrat aufzulösen. Nachdem die letzten fähigen Mitarbeiter dem Organ entlaufen sind, hat ein Haufen unreifer Kinder freie Hand, Veto gegen unsere inti... indellie... klugen Entscheidungen einzulegen. --Kamelokronf 22:40, 2. Jan. 2011 (NNZ)
Jaja.gif Das Argument von Kollege Kamelokronf kann ich zwar nicht ganz nachvollziehen, da der Aufsichtsrat im Moment überhaupt keine tätigen Mitglieder besitzt, geschweige denn noch nicht maturierte Entitäten im infantilen Stadium, jedoch ist ein handlungsfähiger Aufsichtsrat im Interesse der Bürokratie (§ 0) unbedingt erforderlich, um eine Kontrolle der Vergabe von Antragsberechtigungen sicherzustellen. -- Kam-aeleon 11:39, 3. Jan. 2011 (NNZ)