Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Sitzungssaal: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Stimmen/Nein|Wie der Antragsteller an anderer Stelle bereits selbst eingeräumt hat, geht es hier nur um persönlichen Machtgewinn. Und für die momentan einzige Aufgabe, Aktennummern für ungültig zu erklären, sind wir auch nicht unterbesetzt. Die grössten bürokratischen Aufgaben stellen sich sowieso nicht im Bürokratenspiel, sondern im Artikelnamensraum mit all den alten GaGA-Abstimmungen, wo nach heutigen Regeln ein Prozent zu wenig Pro-Stimmen vorhanden sind, und den diversen Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen. Dort scheint – um pleonastisch zu sprechen – Handlungsbedarf dringend vonnöten zu sein und deswegen sollte lieber darüber nachgedacht werden, die ganze Kamelopedia unter die Aufsicht der DIKTATUR zu stellen. Einem dementsprechenden Antrag würde ich sofort zustimmen.|-- [[Kamel:Kam-aeleon|Kam-aeleon]] 21:45, 1. Feb. 2011 (NNZ)}}
 
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Version vom 1. Februar 2011, 21:45 Uhr

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BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenRegelnRahmenregelnOrganeVorgängeSpielkommentar

Bitte um Ruhe! Sprechen ist den Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten!

SI Akte - Nummer 0

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: SI0

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, werte Kollegen, euer Ehren Vorsitzender,
ich beantrage die Hinzufügung des der Folgenden Absätze zu § 1 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Beschluss der beigefügten Regelung:

3. Die ZAuBeR wird durch folgende Regelung(en) ergänzt:
(a) Die ERbSE regelt die Neubesetzung des Spielleiterpostens nach § 3.4.2, Absatz (c) der Spielregeln
4. Sofern eine die ZAuBeR ergänzende Regelung keine Regelungen zu Änderung, Ergänzung oder Außerkraftsetzung selbiger beinhaltet, so kann ihre Änderung, Ergänzung oder Außerkraftsetzung per Beschluss geschehen. Das Beschlussfassungsverfahren wird dabei durch diese Geschäftsordnung vorgegeben.

Begründung: Eine Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen ohne ergänzende Regelungen ist langweilig.

Unterschrift, Datum: J* 10:54, 1. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage

Ergänzende Regelung bezüglich der Spielleiter-Ernennung (ERbSE)

§ 1: Allgemeines

(a) Diese Regelung legt die Neubesetzung des Spielleiterpostens im Falle einer Amtsenthebung des Spielleiters fest.
(b) Diese Regelung kann jederzeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter per Beschluss ergänzt, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden.

§ 2: Neubesetzungsverfahren

(a) Die Neubesetzung des Spielleiters erfolgt in vier Phasen. Das Verfahren endet genau dann, wenn der Spielleiterposten nach einer Amtsenthebung des Spielleiters neu besetzt wurde oder der Zentralrat während eines laufenden Verfahrens eine Änderung, Ergänzung oder Außerkraftsetzung der ERbSE beschließt. Ist 24 Stunden nach Beendigung der vierten Phase der Spielleiterposten noch immer unbesetzt, so werden die Phasen nochmals, beginnend mit der ersten Phase durchlaufen.
(b) Die Phasen sind im einzelnen:
1. Nominierungsphase:
i. Die Nominierungsphase beginnt mit der Amtsenthebung des Spielleiters. Sofern diese Regelung in ihrer derzeitigen Form zum Enthebungszeitpunkt nicht existierte, so beginnt die Nominierungsphase stattdessen mit dem Beschluss dieser Regelung. Die Nominierungsphase dauert 72 Stunden.
ii. Zu dieser Phase zugehörige Akten sind im Sitzungssaal zu eröffnen.
iii. Während der Nominierungsphase kann der Zentralrat einen oder mehrere Kandidaten für das Spielleiteramt nominieren (bevorzugte Kandidaten). Nominierungsanträge können bis zu 24 Stunden vor Phasenende gestellt werden.
iv. Eine Nominierung erfolgt nicht per Beschluss des Zentralrates, sondern durch eine Verfügung eines oder mehrerer seiner Mitglieder. Das Kamel, welches das Spielleiteramt in dieser Spielrunde bisher am längsten bekleidet hat, ist automatisch einer der bevorzugten Kandidaten, sofern der Zentralrat nicht seine Nichtnominierung beschließt.
2. Vorrechtsphase:
i. Die Vorrechtsphase beginnt mit Ende der Nominierungsphase und dauert 48 Stunden. Ist die Menge der bevorzugten Kandidaten die leere Menge, so dauert sie stattdessen 1 Stunde.
ii. Während dieser Phase haben die bevorzugten Kandidaten die Möglichkeit, sich beim Zentralrat zu bewerben.
3. Wahlphase
i. Die erste Wahlphase dauert 1 Stunde, sofern keine formfehlerfreien Bewerbungen in der Vorrechtsphase eingegangen sind; Sie dauert 48 Stunden im Falle von genau einer und 72 Stunden im Falle von mehr als einer eingegangenen, formfehlerfreien Bewerbung.
ii. Zu dieser Phase zugehörige Akten sind im Sitzungssaal zu eröffnen.
iii. Jedes Zentralratsmitglied ist berechtigt, einen der Bewerber zur Besetzung des Spielleiterpostens vorzuschlagen. Dem Antrag ist ein Gutachten beizufügen.
iv. Über jeden Vorschlag hat der Zentralrat einzeln abzustimmen. Vorschläge, welche keine einfache Mehrheit erhalten, werden abgelehnt.
v. Existiert genau ein nicht abgelehnter Vorschlag, bei welchem das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, so wird der durch diesen Vorschlag vorgeschlagene Bewerber berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
vi. Existieren mehrere nicht abgelehnte Vorschläge, bei welchen das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, so wird der Bewerber, welcher durch den Vorschlag, welcher von allen Vorschlägen, bei denen das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, zuerst ausgezählt wurde, vorgeschlagen wurde, berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
4. Bewerbungsphase:
i. Die Bewerbungsphase beginnt nach Beendigung der Wahlphase. Wurde in der Wahlphase ein Bewerber berechtigt, in das Spielleiteramt einzutreten, und ist diese Frist bei Beendigung der Wahlphase nicht abgelaufen, so verzögert sich der Beginn dieser Phase bis zum Ablauf der Frist.
ii. In dieser Phase kann sich jeder Spielteilnehmer beim Zentralrat für den Spielleiterposten bewerben. Über jede Bewerbung hat der Zentralrat der Paragraphenreiter einzeln abzustimmen. Derjenige Spielteilnehmer, welcher als erstes eine einfache Mehrheit erhält, wird berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
iii. Mit Erteilung dieser Berechtigung endet die Phase.
Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: SI1

Abstimmungsgegenstand: SI0

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Jaja.gif Sehr gut, Euer Ehren Vorsitzender und Kollege J*, dieser Entwurf entsprcht genau meinem Geschmack - schließlich mag ich Hülsenfrüchte, und Nebensätze sowieso. Wanderdüne 17:08, 1. Dez. 2010 (NNZ)

Jaja.gif Linsen wären mir ja lieber gewesen … aber gut, man muss nehmen, was da ist. --J* 20:00, 1. Dez. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Zwei Stimmen für den Antrag, keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Sowohl die Änderung der ZAuBeR, als auch die ERbSE treten damit in Kraft.

Unterschrift des Auszählenden: J* 20:00, 1. Dez. 2010 (NNZ)

SI-Akte Nummer 1

???
Anfrage

Vorgangsnummer: SI1

Adressat: Zentralrat

Anfrageinhalt: Werte Kollegen, Hiermit möchte ich anfragen, ob unser Organ beabsichtigt, einen Antrag auf Unter-Aufsicht-Stellung des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 3.4.6 (c) bei der DIKTATUR einzureichen.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 20:18, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: SI2

Abstimmungsgegenstand: SI1

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Jaja.gif Absolut. Wie der Aufsichtsrat, weil er klug ist, schon erkannt hat, sind wir völlig überfordert und unterbesetzt. Hilfe! --Wanderdüne 20:48, 1. Feb. 2011 (NNZ)
Nönö.gif Wie der Antragsteller an anderer Stelle bereits selbst eingeräumt hat, geht es hier nur um persönlichen Machtgewinn. Und für die momentan einzige Aufgabe, Aktennummern für ungültig zu erklären, sind wir auch nicht unterbesetzt. Die grössten bürokratischen Aufgaben stellen sich sowieso nicht im Bürokratenspiel, sondern im Artikelnamensraum mit all den alten GaGA-Abstimmungen, wo nach heutigen Regeln ein Prozent zu wenig Pro-Stimmen vorhanden sind, und den diversen Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen. Dort scheint – um pleonastisch zu sprechen – Handlungsbedarf dringend vonnöten zu sein und deswegen sollte lieber darüber nachgedacht werden, die ganze Kamelopedia unter die Aufsicht der DIKTATUR zu stellen. Einem dementsprechenden Antrag würde ich sofort zustimmen. -- Kam-aeleon 21:45, 1. Feb. 2011 (NNZ)