Scherzerklärung

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§118 BGB - ein Scherz?

Scherzerklärungen sind nichtig! Doch wozu werden sie dann abgegeben? Meist ist Kamel ratlos, denn es handelt sich um einen mehrdeutigen Begriff:

  1. eine formale Erklärung (Zitat: „Hey, das war doch nur ein Scherz!“);
  2. eine Tätigkeit zur Aufklärung humorloser Kamele. (Zitat: „Soll ich dir den Scherz erklären?“)

Zuzüglich der Fälle, die beide Bedeutungen enthalten können: z.B. das Witzlos.

Ernsthaftigkeitliches[bearbeiten]

Im Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 wird von einer Scherzerklärung gesprochen, wenn eine Willenserklärung in der Annahme abgegeben wird, der fehlende Ernst werde erkannt. Jetzt kommt es also nur noch auf einen soliden Anwesenheitsnachweis an. Denn oft ist der Ernst doch da – das wurde nur nicht erkannt, da er sich bei der Anwesenheitskontrolle nicht gemeldet hat. Problem: Wie kann Ernst erkannt werden, wenn er tatsächlich fehlt?

Das lässt den Schluss zu, dass jener Ernst nicht mit Nachnamen Humor heißen darf. Denn oft wird im Gegensatz zum fehlenden Ernst von fehlendem Humor gesprochen. Dies auch, weil der Ernst anscheinend irgendwo eingesperrt wurde (sogenannte Ernsthaft). Als möglicherweise unlösbares Problem ist die Kombination „Ernsthafter Humor“ anzusehen, es sei denn, es handelt sich um den unwahrscheinlichen Fall, dass Ernst nur aus Spaß eingesperrt wurde sein Eingesperrtsein lustig findet.

Siehe auch.png Schau mal in die Wahnsinnig Weite Wüste:  §118 BGB (ein Satz mit vierfacher Verneinung!)

Jemandem einen Witz zu erklären, ist auch nicht möglich. (Siehe: „Scherzerklärungen sind nichtig!“) Meist hat derjenige danach vielleicht den Witz verstanden, kann aber nicht mehr darüber lachen. Schließlich hört er dann ja den Witz praktisch ein zweitsmal. In dieser Situation kann ja selbst derjenige kaum noch darüber lachen, der diesen Witz anfänglich verstanden hat.

497px-Vulva-handsign-Yoni-mudra.svg.png Merkelsatz Ein jeder suche sich wohl aus, wem er einen Witz erzählt!

Siehe auch.png Siehe besser nicht:  Xneth


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