(Translated by
https://www.hiragana.jp/
)
Bearbeiten von „Urheber eines Verbrechens“ – Kamelopedia
Bearbeiten von „Urheber eines Verbrechens“
Wechseln zu:
Navigation
,
Suche
!
Du bist nicht
angemeldet
.
Wenn du deine Änderung speicherst, wird deine aktuelle IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet und ist damit öffentlich einsehbar.
Spamschutzprüfung. Hier
NICHTS
eintragen!
Spamschutzprüfung. Hier
NICHTS
eintragen!
== Urheber eines Verbrechens im Rechtssinne == '''Urheber eines Verbrechens''', ''der'' (Cameluctor delicti) ... Das [[deutsch]]e Urheberrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Viele [[Kamel]]e meinen, es gehe dabei es nur um das ''Heben von Uhr-Werken'' oder das ''Bemalen von [[Bildschirm]]en'' mit Autorennamen, aber das ist in [[Wahrheit]] nur ein kleiner des Urheberrechts. Dies schützt nämlich alle Werke, nicht nur die von [[BMW]] in [[München]] und [[Kamelcedes]] in [[Stuttgart]], selbst [[Bank]]en werden geschützt, wenn sie als Werkbanken eingetragen sind oder [[Tag]]e, wenn es Werktage sind. Nach einem kürzlich verabschiedeten Grundsatz[[urteil]] können auch Verbrecher ihre Taten schützen lassen, wenn sie ein nicht [[unerheblich]]es Maß an Genialität [[oder]] ein besonderes Maß an Abgebrühtheit beinhalten. Muss jedoch eine Schöpfungshöhe negiert werden, kann ein solches [[Recht]] nicht hergeleitet werden. Die Erfahrung musste auch schon ein fülliger Ex-[[Kanzler]] machen, als er für das [[Spende]]nsammeln auf Ehrenwortbasis Tantiemen verlangen wollte. Gleiches [[Kamel]] war auch schon zuvor mit dem [[Versuch]] gescheitert, den ''Urheber eines Versprechens'' in das deutsche Recht mit aufzunehmen. == Urheber eines Verbrechens aus der Laien-Perspektive== Aus der Perspektive eines Laien ist '''Urheber eines Verbrechens''' nicht der Täter, sondern immer der [[Richter]], das [[Gericht]], die [[Zeuge]]nschaft oder ein anderes unter dem Titel '''''[[Die da oben]]''''' firmierendes [[Subjekt|Rechtssubjekt]]. Aufgrund der [[Klaus]]el ''"Im Zweifel für den Angeklagten"'' wird das [[Thunfisch|Tun]] des Täters erst dadurch zum Verbrechen, dass ein [[Gericht]] ihm nachweisen kann, dass es schon immer eins war. Der Volksmund hat dieses [[Paradoxon]] in den [[Satz|Rechtsgrundsatz]] ''"Man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen"'' gegossen. Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich dabei lediglich um eine [[defekt|''de facto''-Aussage]] handelt. Der Widerspruch zur Urteilsbegründung aus der [[Rechts]]-Perspektive kann jedoch - fristgerecht eingereicht - durch einen [[de Jürje|de jure-Bescheid]] aufgehoben werden. {{sv}} [[Gesetz]], [[Urheber]], [[Verbrechen]] [[Kategorie:Recht]] [[Kategorie:Deutschland]] [[wiki:Verbrechen]] [[wiki:Urheber]]
Zusammenfassung:
Mit dem Speichern dieser Seite …
… versichere ich, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt
… willige ich ein, meinen Beitrag unter der
Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0
und der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation
zu veröffentlichen
… akzeptiere ich die
Kamelknigge
Abbrechen
|
Bearbeitungshilfe
(neues Fenster)
Zum Vermeiden unnötiger Artikelversionen bitte den
Vorschau-Button
benutzen!
Folgende Vorlagen werden von dieser Seite verwendet:
Vorlage:Sv
(
Quelltext anzeigen
) (schreibgeschützt)
Navigationsmenü
Ich
Ein neues Kamel registrieren
Anmelden
Namensräume
Artikel
Diskussion
Varianten
Ansichten
Lesen
Bearbeiten
Versionen/Autoren
Aktionen
Suche
Navigation
Hauptseite
Wegweiser
Zufällige Seite
Empfohlene Seiten
Schwesterprojekte
KameloNews
Gute Frage
Gute Idee
KameloBooks
Kamelionary
Spiele & Co.
Mitmachen
Letzte Änderungen
Herden-Portal
Forum
Chat
Qualitätssicherung
Hilfe
Werkzeuge
Links hierhin
Änderungen an verlinkten Seiten
Spezialseiten
Seiteninformationen