Verdummungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Januar 2022, 19:34 Uhr
Das Verdummungsverbot ist aus Sicht des Innenministers kein Mittel zum Zweck der Herstellung innerer Sicherheit, weshalb die Gesetzesvorlage des Innenministeriums dazu niemals dem Bundestag geschweige denn dem zuständigen Bundestagsausschuss zu Beratung und Beschluss vorgelegt wurde. Das Verdummungsverbot sieht vor, dass alle Seiten von Wikipedia und Stupidedia mit einem Hinweis versehen werden sollen, der lautet "kann geistige Verwirrung stiften". Medien wie Bild, Bravo, Bunte und Breitbart sollen mit einer Warnung vor geistiger Unterforderung versehen werden. Die Verwendung von Mohn in Bäckereien soll verboten werden (Mohn macht dumm). Ideologisch tumbe Medien wie FAZ, indymedia und Compact sollen mit einer Ideologie-Ampel gekennzeichnet werden, Werbung mit einer entsprechenden Desinformations-Ampel.
Nicht zu verwechseln mit: Vermummungsverbot