Vertragsrecht

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Das Vertragsrecht ist eins der 111 Grundrecht aller Kamele.

Die Paragraphen 1-5 sind hier aufgeführt.


Vertragsrecht:

§1 - Es ist jedem Kamel gestattet sich nach einem Streit wieder zu Vertragen

§2 - Vertragen oder sogar Anfreunden mit Dromedaren wird je nach schwere des Tatbestandes mit Notschlachtung bestraft

(die weiteren Paragraphen folgen in kürze)