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Bearbeiten von „Vollzugsbeamter“ (Absatz) – Kamelopedia
Bearbeiten von „Vollzugsbeamter“ (Absatz)
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===Werdegang=== Der gemeine Halbzugsbeamte wird in der [[Regel]] nach 5 bis 8 Dienstjahren zum Vollzugsbeamten befördert. Entscheidend für die [[Ausschlussverfahren|Beförderung]] sind die gemeldeten Vollzüge. Hat er nach 5 Jahren genug Vollzüge gemeldet, ist er Vollzugsbeamter. Einige schaffen das erst nach 8 Jahren. Hat er nach 8 Jahren nicht die erforderliche [[Anzahl]] an Vollzügen gemeldet, dann wird er zurückgestuft zum Unterhalbzugsbeamten und bleibt auf dem [[Funktionär|Posten]] bis zu seiner [[Autobiographie|Pensionierung]].
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