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Textauszug und Urheberrecht[bearbeiten]

Moin, fürs Bild selbst ist wohl "PD/schöpfungshöhe" klar, allerdings besteht es nur aus Text und der ist möglicherweise, unter Umständen, mit Sicherheit Urheberrechtlich geschützt... Oder? Ob du das jetzt abschreibst oder scannst, Text bleibt Text. Kameloid 06:09, 5. Mai 2009 (CEST)

Das ist ein Textauszug aus einer Teeverpackung, siehe wikipedia:de:Zitat, dort heißt es unter anderem: "Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein." Eine prägnante Übersicht zur Unterscheidung findet sich dort auch:
    • Großzitate – Zitate ganzer Werke
    • Kleinzitate – auszugsweise Zitate, z. B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
    • Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate (Ergänzung meinerseits: Auch hier wird neuerdings in rechtlichen Angelegenheiten nach Groß- und Kleinzitaten und sogar "großen Kleinzitaten" unterschieden siehe z.B. hier)
Zahlreiche seriöse Magazine (z.B. etliche Nachrichten- und TV-Magazine) veröffentlichen ebenfalls gern solche Stilblüten - mit Abbildung des Originalauszugs (hast Du bestimmt schon gesehen). Die Vorlagen beim Hochladen geben nicht jeden Spezialfall her, ich habe mich für das entschieden, was noch am ehesten zutrifft, da hier die Schöpfungshöhe des Textauszuges (im Gegensatz z.B. zu einem Werbesloagan) ebenfalls verwertungsrechtlich nicht von Belang ist. --8-D 10:27, 5. Mai 2009 (CEST)
P.s.: Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke, das Urheberrecht kann einem niemand wegnehmen. Es geht vielmehr ums Verwertungsrecht, das wird oft verwechselt ;) --8-D 10:30, 5. Mai 2009 (CEST)
§ 63 Quellenangabe Kannst du noch die Quelle herausfinden, oder ansonsten bestätigen, dass keine vorhanden ist?
PS: Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke, das Urheberrecht kann einem niemand wegnehmen. Doch die Zeit! *g* Kameloid 02:45, 6. Mai 2009 (CEST)
Nein, auch die nicht. Es ändern sich nur die Rechte, das Werk verwerten zu dürfen. --8-D 12:08, 6. Mai 2009 (CEST)
Wie LF in seinem Textmonstrum schon vorweggenommen hat, handelt es sich um einen Textschnipsel der Verpackung der Marke "Yogi Tee", Sorte "Atem Tee". Der Hinweis "Textauszug aus einer Teeverpackung" hätte es auch getan. --8-D 12:17, 6. Mai 2009 (CEST)
Nein, auch die nicht. Dann teile das bitte denen mit, irgendwie habe die das missverstanden: § 64 UrhG, Allgemeines: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Ich denke, dass es mit den Angaben der Teemarke und Sorte eigentlich getan ist, weil wer es denn gedichtet hat, wird kaum irgend wo auf der Packung stehen. Und auch UrhG muss irgendwo zumutbar sein. Kameloid 13:12, 6. Mai 2009 (CEST)
Nein, auch die nicht. Jetzt bin ich stutzig. Ich habe in der Akademie (der für eine eher mittelmäßig Talentierte doch nicht ganz zum Broterwerb tauglichen Illustratorenausbildung) gelernt, dass das Urheberrecht untrennbar mit dem Werk verbunden sei, egal, ob man es für Dritte anfertigt (Auftragsarbeit), es irgendwann verkauft oder ob man selbst schon verrottet ist. Man ist ja immernoch der Schöpfer des Werkes. Ich hatte es so erklärt bekommen, dass sich die Nutzungsrechte, die ich als Urheber zunächst habe, ändern können, hierzulande z.B., dass, wenn man 70 Jahre tot ist, das Werk dann frei genutzt werden kann oder wenn ich etwas verkaufe, der Andere über mein Werk verfügen darf (aber er kann nicht das Recht erwerben, sich selbst als Schöpfer des Werkes zu bezeichnen). Ich hab das so nie infrage gestellt.. Schweift wohl jetzt etwas vom eigentlichen Thema ab ;-) --8-D 13:36, 6. Mai 2009 (CEST)



@ 8-D Welcher Tee und welche Firma ist das genau? Damit das mal geklärt wird könnte man da ja mal fragen wegen Erlaubnis. Dann sind wir auf der sicheren Seite. Wie Kameloid schon geschrieben hat Verwertung und Urheberrecht meist unterschiedliche Gründe und Auswirkungen.
Zeitungen, die kleinere Zitate bringen müssen in JEDEM FALL die Quelle angeben. Tun sie ja auch, wenn du mal darauf achtest (Spiegel, Stern etc ...). Wenn du also dazuschreibst welcher Tee, Marke, Firma etc. kann man sich ja mal dort schlau machen. UND:
Zeitungszitate und Texte von Produkten (dazu gehört auch der Teetext) sind zwei verschiedene Dinge. Das eine sind Veröffentlichungen in öffentlichen Medien, das andere sind Produkbeschreibungen. In jedem Fall (so oder so) unterliegt ein Produkt, mit Text und so weiter, dem Urheberrecht oft auch dem Gebrauchsmusterschutz. Welches nun bei dem Foto des Textes greift weiß ich nicht, aber auf jeden Fall sollten wir bei der Firma fragen, ob wir das so als Foto veröffentlichen dürfen.

Diese ganzen Fragen hätten wir uns übrigens mal nebenbei bemerkt, gespart, wenn du kein Foto, sondern den Text abgeschrieben hättest und dazu geschrieben hättest, welchen Tee, Firma, Marke etc. Dann würdest du dir den ganzen Kram sparen. - - Luzifers Freund 09:34, 6. Mai 2009 (CEST)

PS Noch mal Hinweis auf die Nutzungsbedingungen, die du automatisch akzeptiert hast, als du das Bild hochgeladen hast:
   Nicht hochgeladen werden dürfen: 
   * geschützte Bilder, Bildteile oder Screenshots,
     auch wenn sie zum Zweck der Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes
     (Collage, Karikatur, Satire, Glosse und ähnliche Varianten) zusammengestellt wurden.
     Dies gilt auch für Werke, die aus solchen Bildern entstanden sind,
     auch wenn sie nach der geltenden Gesetzeslücke (zB. § 24,1 UrhG oder GG Art. 5) als "Freie Benutzung" gelten würden. 


   Auch nicht erlaubt ist das hochladen von Bildern die: 
   * keine Quelle haben 
Entscheident ist hier :KEINE QUELLE und auch wenn sie nach der geltenden Gesetzeslücke (zB. § 24,1 UrhG oder GG Art. 5) als "Freie Benutzung" gelten würden. In diesem Fall ist es eine Gesetzeslücke, die du nutzt um ein möglicherweise geschütztes Werk hochladen zu können. Unwichtig sind dabei die Beispiele in Klammern, es sind nur Beispiele) - - Luzifers Freund 09:41, 6. Mai 2009 (CEST)
Ich habe den Tee gefunden: http://www.yogitea.nl/yogitee_d/AyurvedischeTee/Atem.html
Ich werde dort mal fragen ... - - Luzifers Freund 09:53, 6. Mai 2009 (CEST)
Mail ist raus. - - Luzifers Freund 10:07, 6. Mai 2009 (CEST)

Ich glaube Du hast Dich in Deinem eigenen Regelschilderwald verlaufen. --8-D 12:03, 6. Mai 2009 (CEST)

Hey, Luzi, nicht alles im Leben kann man regeln, ein bisschen lockerer bitte... Kameloid 13:12, 6. Mai 2009 (CEST)
PS: Aber ist nett, dass du dich dafür so einsetzt! Kameloid 13:16, 6. Mai 2009 (CEST)

Bitte atmen[bearbeiten]

Heul doch.jpg
sagt mal ... brauchen wir für jedes hochgeladene Bild eine mehrere DIN-A4 Seiten umfassende und mehrere Tage andauernde Diskussion? Ist das nicht total pupsegal, von welcher Fima nun welche Teesorte und welcher Germanistik-Student den brillanten Text verfasst hat? Man kann's auch übertreiben ...
Kamel:8-D hat's hochgeladen, Kamel:8-D hat Ordnungsgemäß die Qualle angegeben, Kamel:8-D ist dafür verantwortlich (oder nicht?). Fertig.
Siehe auch.png Siehe auch: Forum:URV-Wahn
Siehe auch.png Siehe unbedingt: Petition gegen sinnlose Dauerdiskutiererei, Wir-sind-noch-bürokratischer-als-die-Wikipedia-Richtlinien und für mehr Freibier

P.S. Sorry, aber diese ständige Diskutiererei geht langsam auf den Keks ... wir haben doch wohl wichtigeres zu tun. Nicht persönlich gemeint, darum nicht persönlich nehmen. --WiMu 13:23, 6. Mai 2009 (CEST)

Kameloid: Wie bitte ... ? Ich verstehe nicht ganz. Es geht doch nur um die Einhaltung der eigenen Regeln, die wir alle aufgestellt haben. Und da helfe ich gerne weiter, wenn es Fragen gibt. Du selbst hattest ja den möglichen Urheberschutz im ersten Beitrag abgefragt. Das war meine Antwort darauf. Ich finde, dass man(wie du selbst am Beispiel Trinkgold erlebt hattest) da nicht oft genug auf unsere eigenen Regeln hinweisen und bei Unklarheiten sich darum kümmern sollte. Damit das ganze nicht wieder in einer sinnlosen Endlosdebatte endet, habe ich mich eben darum gekümmert um das mal zum Ende zu bringen.
"Unlocker" fand ich eher die (bereits editierte) Antwort von 8-D - - Luzifers Freund 13:25, 6. Mai 2009 (CEST)
Man kann mit dem Kümmern auch bekümmern, wenn mans bis ins Bizarre treibt. Was da denn so "locker" sein soll, darüber kann ich nur fantasieren. --8-D 14:12, 6. Mai 2009 (CEST)
@WiMu: Leider gibt es immer mehr Deppen, die den ganzen Tag nix besseres zu tun haben als eben nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen, Trinkgeld ist ein gutes Beispiel, auch sind schon Forumbetreiber verklagt worden (und nicht der Uploader!), weil, wer das Hochladen erlaubt mitschuldig ist und es einfacher ist den Betreiber zu verklagen, denn dem kann man die Site sperren lassen. So einfach ist das. Auf der Blacklist der Wikipedia sind wir auch schon. Wir können natürlich so unbekümmert weitermachen, bis uns die Kamelo für immer gesperrt wird, fände ich einfach schade. Klar sind solche Diskussionen, insbesondere wenn dann die Teilnehmer entnervt sich anfange anzugreifen, nicht wirklich sinnvoll, aber irgendwie müssen wir das Problem in den Griff bekommen, sonst droht das Aus für die Hamster.
@Luzi: Sorry, wollte dich nicht kränken, natürlich hast du recht wenn du darauf hinweist, aber ich denke 8-D hat das Gesetz recht gut im Griff und kann sich dementsprechend gut verteidigen. Ich bin schon froh, wenn wir eine 90% Akzeptanz des Regelwerkes erreichen, 100% wäre irgendwie unkamelisch... Freiheit den Kamelen!
@8-D: Was ich dich einfach bitten würde ist, wenn du schon hart am Limit der Legalität segelst, möglichst viele Informationen beizusteuern (gleich beim Hochladen am Besten), damit man im Ernstfall deine guten Absichten erkennt und vielleicht können wir uns dann die Diskussionen darüber auch sparen. Kameloid 14:45, 6. Mai 2009 (CEST)

@ kameloid: Antwort in deinem Bau. Hier ist solange Schluss mit der Debatte, bis ich eine Antwort der Teefirma bekommen habe. - - Luzifers Freund 15:47, 6. Mai 2009 (CEST)

Hi, Kameloid. Ich finde ja, dass Trinkgeld ein ausgezeichnetes Beispiel dafür ist, dass selbst wir-sind-strenger-und-bürokratischer-als-die-Wikipedia-Richtlinien und wir-diskutieren-auch-jeden-scheiß-fünf-Tage-lang-Debatten uns nicht präventiv vor Urheberrechts-Klagen schützen. Denn wie hätte man das im Vorfeld ahnen können wenn ein einzelnes Wort so mir nichts dir nichts an den Meistbietenden verhöckert wird? → Ich liebe es! ← So, ich hab's gesagt. Bitte verklagt mich ... --WiMu 15:55, 6. Mai 2009 (CEST)
Das Trinkgeld© wäre eigentlich nur als Beispiel für die Boshaftigkeit der Angriffe gegen die Kamelo gedacht gewesen. Du hast recht, wir können nicht Alles und Jedes im Voraus nachprüfen, sonst müssen wir definitiv ein Rechtsabteilung gründen. Aber ich denke, dass man von uns verlangen kann, dass wir zumindest die offensichtlichen Fälle korrekt abhandeln. Kameloid 16:23, 6. Mai 2009 (CEST)
Für Dein Trinkgeld hättest Du wirklich keinerlei Erlaubnis für irgendwem gebraucht und es hätte Dir auch Keiner was wollen können, wenn da nicht Trinkgeld© gestanden hätte, denn dadurch ist der Bezug zum eingetragenen Warenzeichen hergestellt worden, was den Verdacht auf Missbrauch erweckte. Wenn das © nicht wäre, wäre das problemlos gegangen, denn Trinkgeld ist ein feststehender Begriff der deutschen Sprache, mit dem Du Dich auseinandersetzen kannst und den Du parodieren kannst wie Du lustig bist. Dafür eine "Erlaubnis" einzufordern ist vollkommen absurd. --8-D 11:46, 7. Mai 2009 (CEST)

@Luzifers Freund: Deine Einmischerei und Dein blinder Aktionismus gehen mir mittlerweile total auf den Nerv. Hier wird überhaupt keine Einwilligung der Teefirma benötigt. Was die Quellenangabe angeht, hatte sich bereits Kameloid mit mir auseinandergesetzt - Deine Einmischung und Deine alberne Predigt oben, wo Du mich offenbar gern wie ein Vollidiot aussehen lassen wolltest, haben hier nichts zu suchen. Ich war der Meinung die Quellenangabe "Auszug aus Teeverpackung" sei ausreichend, es wurde aber mehr Info gewünscht, die habe ich beigesteuert, Punkt. Das war das Problem und das wurde gelöst, ebenso wie Kameloids Frage an mich (!) zum Urheber-/Verwertungsrecht des Verpackungsauszugs beantwortet wurde. Deine Seitenschüsse sind unnötig, störend und nervtötend --8-D 11:46, 7. Mai 2009 (CEST)

Warum kannst du nicht mal das Thema ruhen lassen, bis wir eine eindeutige Antwort der Firma haben?
Nichts ist klar. Und dein "Das ist ein Textauszug aus einer Teeverpackung" ist sicher eine präzise Antwort auf die Quelle ...(augenroll)
Du magst es "Einmischerei" nennen, wenn in einer freien Wiki, wie dieser, in der jeder das Recht hat seine Meinung zu schreiben, jemand seine Meinung schreibt - ich nenne es "Diskussions- und Streitkultur".
Außerdem mag man ja über meinen Stil geteilter Meinung sein, sobald aber das mit Beleidigungen beantwortet wird, muss man sich sicher fragen, wie weit es mit Kritikfähigkeit und Bereitschaft zur Diskussion einiger Kamele her ist.
Du warst der Meinung, dass der Hinweis auf eine Teeverpackung genügt. Ich und andere sind es nicht.- - Luzifers Freund 12:47, 7. Mai 2009 (CEST)
"Du warst der Meinung, dass der Hinweis auf eine Teeverpackung genügt. Ich und andere sind es nicht": Diese Sache hatten Kameloid und ich rasch geklärt, also was soll dieses nachträgliche Herumgepuste? Und was soll Deine Mail an die Teefirma? - In meiner Angelegenheit! Denn immer noch bin ich es, die für ihre eigenen Dinge geradesteht! Was also soll Deine Mail bezwecken? Versuchst Du vielleicht mit allen Mitteln, mich anzuschwärzen? Dein blindes Herumintervenieren ist ebenso wie Dein überheblicher Ton null konstruktiv und null hilfreich, sondern nur daneben. --8-D 14:02, 7. Mai 2009 (CEST)
Lass es mal gut sein, ja? Wer für was gerade stehen muss wurde schon ausführlich geklärt. Alles andere dazu steht in anderen Beiträgen hier von mir und Kameloid UND in anderen Freds im Forum und was weiß ich noch wo. Such dir das passende aus.
- - Luzifers Freund 15:06, 7. Mai 2009 (CEST)
Den ersten (Frage-) Satz darfst Du Dir gern immer dann selbst vorsagen, wenn Du wieder einmal dazu tendierst, Dich in Angelegenheiten einzumischen. Das machst Du bei mir nämlich häufiger. Das hat langsam etwas Ekliges. Ich möchte, dass Du damit jetzt endlich aufhörst - und zwar sofort. --8-D 16:57, 7. Mai 2009 (CEST)

Zusammenfassung zur rechtlichen Einordnung (bitte nicht kommentieren)[bearbeiten]

Ist die Gestaltung des Produkts oder seiner Verpackung (z. B. Grafik) urheberrechtlich geschützt, darf es nicht abgebildet werden. Urheberrechtlich geschützt ist es, wenn es die Schöpfungshöhe erreicht. Einfache Gestaltungen erreichen diese nicht.
Quelle: Wikipedia:Bildrechte

Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.
Quelle: wikipedia:de:Zitat

Wegen Fahrschwein[bearbeiten]

Tja, keine Ahnung wann die antworten. Ich habe denen auch noch angeboten in dieser Diskussion sich melden zu können. Was ja auch Blödsinn ist, denn wenn was ist werden die sich schon selber melden. Bei mir oder hier. Wird man noch sehen.
Der Fahrschein geht schon klar, denke ich. Hat ja keinerlei RL-Relevanz. -- Luzifers Freund 15:18, 17. Mai 2009 (UTC)