Datei Diskussion:Hochsprung-Weltrekord.jpg

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Kurzfeedback[bearbeiten]

Mööepp.gif Kamel WiMu 5.png 5 Das Bild ist... es ist einfach... also... Atmen nicht vergessen! Hast du noch mehr davon? -- Parody R.Hodan (Diskussion) 14:48, 14. Feb. 2013 (NNZ)

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die jeweiligen Einzelbilder in der Montage angeblich alle keine Quelle haben bzw. Eigentum des Hochladers sind. Sieht sehr nach einer URV aus, wahrscheinlich muss es wieder weg. Ungott (Diskussion) 15:27, 14. Feb. 2013 (NNZ)

Rechtl. Situation: Collagen dürfen lt. §24 UrhG fremde Werke frei benutzen und bedürfen nicht der Zustimmung des Urhebers der zugrundeliegenden Werke, sofern das Ergebnis ein entsprechendes Maß an Eigenständigkeit aufweist. Siehe auch.png Siehe auch: Bearbeitung und freie Benutzung eines Werkes 8-D (Diskussion) 20:22, 14. Feb. 2013 (NNZ)

Hätte ich mir auch denken können. Maria, ich kenne die Rechtslage. Trotzdem muss man hier abwägen. Ein (urheberrechtlich geschütztes) Känguruh bleibt dennoch ein (urheberrechtlich geschütztes) Känguruh, auch wenn sich zufällig noch ein (urheberrechtlich geschützter) Ritter und ein (urheberrechtlicher geschützter) Vogel dazugesellen. Ich habe hier in den letzten Jahren soviele Bilder wegen genau dieser Problematik nicht hochgeladen, Kameloid hatte seinerzeit ei gutes Auge darauf. Ich finde es nach wie vor nicht in Ordnung, wenn wir deinem Totschlagparagraphen nun Tor und Tür öffnen, für solche Zwecke ist er einfach nicht gemacht worden. Gruß, Ungott (Diskussion) 20:43, 14. Feb. 2013 (NNZ) Nachtrag: Ich habe mal spaßeshalber nachgezählt: Die Montage besteht aus mindestens (!) 18 urheberrechtlich geschützten Einzelbildern. Da hört der Spaß nun wirklich auf. Ich erkenne hier keine sonderliche Eigenleistung, es ist ein wilder Wust von aneinandergeklebten Tierbildern. Ungott (Diskussion) 21:17, 14. Feb. 2013 (NNZ)

Zuerst einmal, ein supi Bild! Allerdings (wie könnte es auch anders sein) habe ich meine Bedenken, die durch die Quelle von 8-D nur noch verstärkt wurden (ist gut mal eine Quelle zu haben, die unterscheidet zwischen Schnippseln und Pixerln): Ein selbständiges Werk liegt beispielsweise meist bei Collagen oder Fotomontagen vor, bei denen der Künstler nur Teile anderer Werke zu einer völlig anderen aussagekräftigen Bildidee zusammenfügt. bis hierhin kennen wirs ja alle schon bis zum Abwinken, aber dann:

Bei der elektronischen Bildbearbeitung dürfte es sich in den allerseltensten Fällen oder so gut wie nie um freie Benutzung handeln, da der Bearbeiter die Ursprungswerke jedenfalls teilweise im Original übernimmt und sich also nicht völlig von der Vorlage gelöst hat, sondern gerade mit dem Ursprungswerk arbeitet. Auch wenn also ein Bearbeiter am Bildschirm ein neues Werk geschaffen hat, das urheberrechtlich geschützt ist, darf er dieses neue Bild nur mit Zustimmung der Urheber der Ursprungswerke verwerten. gibt dem Fall doch eine andere Wendung... Meine ich zumindest... Kameloid (Diskussion) 22:04, 14. Feb. 2013 (NNZ)

Im Urheberrecht wird unterschieden zwischen Bearbeitung und Freier Benutzung. Die Basis für Freie Benutzung wird in dem obigen von Dir zitierten Absatz zusammengefasst und liegt hier regelgerecht vor. Das andere Zitat beschreibt im Unterschied dazu die „Bearbeitung“ eines fremden Werkes und nennt das Beispiel der elektronischen Bildbearbeitung. Im Urheberrecht ist eine „Bearbeitung“ keine derartige Verfremdung im obigen von Dir zitierten Sinne (freie Benutzung) und führt nicht zur Schaffung einer völlig neuen Bildaussage. Eine Bearbeitung im UrhG-Sinne löst sich inhaltlich nicht von einem zugrundeliegenden Werk. Die Betonung liegt also nicht auf „elektronisch“ sondern auf „Bearbeitung“, auch eine Bearbeitung etwa mit Pinsel oder Schere unterliegt diesen Abgrenzungs-Regeln. Zitat: Für die Abgrenzung kommt es darauf an, inwieweit sich der Bearbeiter vom zugrundeliegenden Werk gelöst hat. Bei der „Bearbeitung“ (keine inhaltliche Ablösung vom Original) kann es sich zwar u.U. auch um ein eigenes schützenswertes Werk handeln, darf dann aber nur mit Zustimmung des Urhebers des zugrundeliegenden Werkes veröffentlicht werden. Letzters trifft hier nicht zu, in diesem Paradebeispiel tritt die selbstständige Bildaussage deutlich hervor. 8-D (Diskussion) 11:58, 15. Feb. 2013 (NNZ)

Das interessiert mich überhaupt nicht, ob Bearbeitung oder freie Benutzung. Bearbeitet wurden die Einzelbilder nicht, da sie einfach mit Copy & paste in eine Collage eingebunden wurden. Frei ist die Benutzung auch nicht, da die Einzelbilder geschützt sind. Sondergleichen ist das neu entstandene Werk auch nicht eigenständig. Verstehst du unter eigenständig, dass man nur möglichst viele Einzelbilder stehlen und in einer Collage unterbringen muss? Je mehr, desto legaler, oder wie? Ich klebe da jetzt eine URV-Vorlage rein. Ungott (Diskussion) 13:10, 15. Feb. 2013 (NNZ)

Ich würde in dem Fall zustimmen, dass das wohl leider eine URV ist. Mal pragmatisch betrachtet – wenn ich der Fotograf der Ritterrüstung wäre und nicht viel Humor hätte, würde ich der Kamelo sicherlich einige Schwierigkeiten bereiten können. --Kamelokronf (Diskussion) 13:33, 15. Feb. 2013 (NNZ)

Rechtlich ist das Ding jedenfalls wasserdicht, Begründung siehe meine beiden Posts oben. Es gibt da draußen sogar renommierte Künstler, die mit Collagen ihr Brot verdienen, etwa der Kanadier Geoffrey Farmer. Ich möchte hier lediglich Informationen beisteuern. Ggf. verteidigen sollte Kamelurmel sein Bild selbst. 8-D (Diskussion) 14:49, 15. Feb. 2013 (NNZ)

Du hast Recht, ich revidiere meine Meinung. Hier nochmal von einem anderen Rechtsanwalt: „Wer also ein Bild verwendet, das ein "Allerweltsmotiv" zeigt, das auch nicht in besonderer Weise fotografiert wurde und dieses im Rahmen einer besonders kreativen und individuellen Bildcollage verarbeitet, wird sich wahrscheinlich auf eine freie Benutzung berufen können. … Wenn etwa durch die Verbindung von einer Vielzahl von Bildausschnitten eine Art Mosaik entsteht, das etwas vollkommen Neues darstellt, wird man in der Regel von der Schöpfung eines neuen Werks ausgehen können. In einem solchen Werk wird dann auch meist eine freie Benutzung zu sehen sein.“ Mit dem Wort „wasserdicht“ wäre ich zwar angesichts des gehäuften „wahrscheinlich“ und „in der Regel“ etwas vorsichtig, aber wir können wohl davon ausgehen, dass das grundsätzlich geht. --Kamelokronf (Diskussion) 15:43, 15. Feb. 2013 (NNZ)

Alle Diskussion vergebens: alles sind Ausschnitte aus eigenen Fotos, sogar der blaue Himmel! Geht einfach mal in den Zoo und nehmt nen Fotoapparat mit ;-) Kamelurmel (Diskussion) 16:14, 15. Feb. 2013 (NNZ)

Oje, wir nun wieder :-) --Kamelokronf (Diskussion) 16:18, 15. Feb. 2013 (NNZ)
 :-) Und überhaupt: Schöne Schnappschüsse sind das. 8-D (Diskussion) 16:58, 15. Feb. 2013 (NNZ)
Welcher Zoo stellt solche schönen Ritterrüstungen aus? *ggg* ;-) --Charly Whisky (Diskussion) 17:34, 15. Feb. 2013 (NNZ)
Die Ritterrüstungen sind in den Fußgängerzonen von Speyer und Ludwigshafen aufgenommen. Die Rheinland-Pfälzer scheinen also besonderen Wert auf Sicherheit beim Einkaufen zu legen ;-) Kamelurmel (Diskussion) 15:43, 16. Feb. 2013 (NNZ)
Dieses Kamel (Angsthase (Diskussion) 17:24, 15. Feb. 2013 (NNZ)) findet, dass diese Diskussion einen Daumen hoch 90.JPG verdient hat.


Und dieses Kamel hat zwar nicht so einen schönen Kasten wie Angsthase, aber muss ihm entschieden widersprechen: 
Die Disku hat eindeutig zwei Daumen hoch 90.JPGDaumen hoch 90.JPG verdient. --Parody R.Hodan (Diskussion) 13:54, 19. Feb. 2013 (NNZ)

Au Mel, jetzt stellt der Bug wieder so doofe Fragen[bearbeiten]

Ich will hier bestimmt nicht rummeckern - nur interessiert es mich einmal, ob man einfach so in den Zoo marschieren, Bilder schießen und hochladen kann. Ich bin dort ja nicht auf einer öffentlichen Fläche. Braucht man dann von dem Zoo grundsätzlich eine Erlaubnis? Wenn ich das hier lese, dann befürchte ich fast schon: [1]

Wenn ich also in einem Zoo Kamele fotografiere, sollte ich mir dann per Mail, Fax oder Post das Einverständnis des Zoobetreibers holen, bevor ich ein Bild hochlade und unter eine freie Lizenz stelle? Wenn ich das nicht mache, bin ich dann ein so genannter Störer und mache die Kamelopedia zum Mitstörer? Wenn das hier der Ort ist, kann das von mir aus auch ins Forum verschoben werden. --Bug (Diskussion) 02:48, 10. Mär. 2013 (NNZ)

Guter Einwand [2], aber keine Ahnung wie zuverlässig die Info ist. Kameloid (Diskussion) 19:31, 10. Mär. 2013 (NNZ)

Moin zusamm', die wichtigste Passage im vorliegenden Exempel lautet "Jedoch hat sie [die Stiftung, der Schloss und Park gehört] von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und den Zugang nur unter der Bedingung erlaubt, dass keine gewerblichen Fotos gemacht werden." Das darf natürlich jeder Zoo genauso handhaben. Dann wird in aller Regel aber darauf hingewiesen. Da z.B. auch in Wikicommons zahllose Fotos aus Zoos veröffentlicht sind, ist zu vermuten, dass ein Verbot von Knipsereien in Zoos nicht kategorisch zugrunde zu legen ist. Beim Fotografieren privater Anlagen sollte man sich aber immer besser die Erlaubnis holen, wenn nicht klar die auf der verlinkten Seite angesprochene Panoramafreiheit vorliegt (etwa Gebäude von außen, fotografiert von öffentlich zugänglicher Fläche). 8-D (Diskussion) 20:05, 10. Mär. 2013 (NNZ)

Boah, Kameloids Link ist voll interessant und auch erschreckend, da z.B. auf Wikicommons zahlreiche Bilder aus Hagenbecks Tierpark zu finden sind, der - laut Link - Fotografien nur zu privaten Zwecken erlaubt. Was ich nicht weiß ist, ob dann z.B ein Elefantenbild, auf dem Grundstück und Umgebung nicht zu sehen ist, auch unter dieses Recht fällt. 8-D (Diskussion) 20:13, 10. Mär. 2013 (NNZ)
…für den Elefanten ohne Hintergrund benötigst du dann die Einverständniserklärung des Elefanten, oder, wenn dieser nicht geschäftsfähig sein sollte, die seines Vormunds, Herrchens oder Besitzers… --188.106.90.203 20:39, 10. Mär. 2013 (NNZ)
Ich kenne übrigens auch einen Zoo, bei dem eine Fotografiererlaubnis einen geringen Obolus kostet. Diese ist gleichzeitig als Erlaubnis zu einer Veröffentlichung anzusehen, wenn eine solche nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. --188.106.90.203 20:43, 10. Mär. 2013 (NNZ)
Ein Recht auf das eigene Tier schient es nicht zu geben (ist ja in der Regel nichts mit eigenem Werkcharakter, hoffe ich zumindest...), deshalb braucht man für Tiere keine Erlaubnis, aber das Hausrecht: Also wenn einer bei mir zuhause Fotos von meinem Köter macht, will ich da schon mitreden! Kameloid (Diskussion) 20:55, 10. Mär. 2013 (NNZ)