Diskussion:GKG

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Hallo Palm Kunkel, ich glaube nicht, dass man wegen einem nicht gerade erkennbaren Witz so eine komische Begriffsklärung lassen sollte. Kann man das mit den beiden Abk. nicht in den Artikel vom Kalauischen Gutmenschenaufstand selbst einbauen? --Wanderdüne 21:18, 24. Sep. 2010 (NNZ)

Siehst Du jetzt gibst Du selbst zu, dass die Begriffsklärung "komisch" ist; der Witz ist also doch erkennbar ;-). Es handelt sich letztlich um eine Persiflage auf Begriffsklärungen, wenn der Große Kalauische Gutmenschenaufstand, eines der bedeutendsten Ereignisse der jüngeren Geschichte unseres Scherzherzogtums, formal auf eine Ebene gestellt wird mit so etwas Banalem wie dem deutschen Gerichtskostengesetz. Aber über Humor kann man bekanntlich streiten. Ein Einbau in den Artikel würde, so er überhaupt überzeugend handhabbar wäre, jedenfalls den Witz eher verstecken als präsentieren. Witze sollten aber nicht versteckt werden, daher heißt es ja auch "Witz, komm raus!" :-)--Palm Kunkel 21:46, 24. Sep. 2010 (NNZ)

Ja gut, dann lassen wirs halt so. Ist schon in Ordnung. Witze verstecken war in meiner Kindheit immer ein Lieblingsspiel...;-) --Wanderdüne 14:50, 25. Sep. 2010 (NNZ)