Eingriff

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Als Eingriff bezeichnet man den textiltechnisch eingebauten Schlitz in Unterhosen von männlichen Kamelen (weibliche Kamele verfügen über einen natürlichen, nichttextilen Eingriff). Ein medizynischer Eingriff erfüllt dabei eine besondere therapeutische Funktion, z. B. als Druckausgleich bei einem Schwellkörperödem.

Im Volksmund hat sich der Eingriff in einem Sprichwort manifestiert: „Hier herrscht Ordnung. Eingriff – und schon geht die Suche los!“ Bei Männern, die den Eingriff besonders oft vornehmen, immer dann wenn gefilterte Körperflüssigkeit entsorgt werden muss, ist dieses geflügelte Wort zum stehenden Begriff geworden.

Die Häufigkeit eines sogestaltigen Eingriffs richtet sich nach der Belastbarkeit der Blase, die in inkontinentalen Zeiten wie der jetzigen zwar immer größer, dafür aber deutlich weniger belastbar sind (siehe Inkoninenzkrise). Einem Platzen von großen Blasen wird deshalb vermehrt durch Aderlass begegnet, eine altbewährte Methode die preisgünstiger ist und sich für die breite Masse besser eignet.

Möglichkeiten eines Eingriffs[bearbeiten]

Herren die Damenunterwäsche tragen, haben an ihrer Unterhose normalerweise keinen Schlitz. Eine Damenunterhose kann Mann aber in eine Herrenunterhose umwandeln, indem man sie der Länge nach aufschlitzt. Hierbei handelt es sich eigentlich um einen Eingriff in die Intimsphäre, geht Mann aber vorsichtig vor, dann merkt kein Schwein was davon. Regierungsamtliche Eingriffe in die Intimsphäre sind heute an der Tagesordnung und nicht mehr der Rede wert. Genau genommen kann man hier auch nicht mehr von Eingriff reden, weil die Betroffenen schon zuvor ganz nackig gemacht wurden.

Handelt es sich um ungewollte Eingriffe des Begriffenen ohne seine Zustimmung, so spricht man auch von einem Übergriff, was wegen der Nähe des Eingriffs zu etwaigen Geschlechtsteilen dann als Sexualstraftat zu werten ist.

Tödliche Eingriffe sind schmerzhaft und enden, wie man leicht vermuten kann, meist mit dem Ableben des Begriffenen, wobei sich hier eine mögliche Strafbarkeit wieder danach richtet, wer was ergriffen hat. Eingriffe in den Straßenverkehr hingegen sind nur Bußgeldbewehrt. Auch vormals beliebte Eingriffe in die sogenannte Privatsphäre kommen in unserer modernen Gesellschaft nicht mehr vor, da diese Sphäre seit geraumer Zeit schon nicht mehr erlaubt ist.

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