Erblast

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Erb-last: Im Gegensatz zu er-blasst. Um erben zu können muss zuvor jemand, vorzugweise aus der eigenen Verwandtschaft erblassen. Ob man danach eine mehr oder weniger schwere Erblast zu tragen hat, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Dank des modernen Erbrechtes kann man heute derlei Lasten ausschlagen.

Der Erblasste oder auch der Erblasser selbst, wird in diesem Fall aber nicht als Erblast bezeichnet, weil er bereits verschieden ist und damit niemandem mehr zur Last fallen kann, außer er war kontaminiert und vergiftet nach seiner Beerdigung Grundwasser, Würmer und Mikroben, dann wäre er umweltrechtlich betrachtet eine echte Erblast.