Erbrochen

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Der Erbrochen ist ein Begriff aus der Juristerei. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erbe eingesetzt wurde. Dies ist allerdings nur unter Fischen gängige Praxis. Genau genommen gehört er natürlich in die Geschichtsbücher - in die Vergangenheitsschatulle - weil er der verwitterte Vorfahre des Erbrechen ist, ein technisches Hilfsgerät von Erben, die damit ihr ererbtes zusammenrechen.

Begriffe[bearbeiten]

  • Als Vollrochen wird ein Rochen bezeichnet, wenn er das ganze Erbe antritt.
  • Ein Teilrochen erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
  • Ein Kamelrochen erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen Fisch!


Siehe auch.gif Hier wartet man auf SIE:  Röchelrochen


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