Nachmittag

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Die Bezeichnung Nachmittag stammt aus dem Beamtenrecht und steht für einen beliebigen Zeitpunkt, der uhrzeitlich hinter dem gesetzlich angeordneten Mittagsschlaft liegt. Nach dem Schlaf ist vor dem Schlaf, deswegen sind die Wörter Nachmittag und Vormittag gem. aktueller Auslegung von Rechtswissenschaftlern als Synonyme zu betrachten. Seitens des Kamelischen Beamtenbundes erfolgte gegen diese Auslegung bisher kein Einspruch, weil in der Zeit zwischen dem Mittagsschlaf und dem Mittagsschlaf bei Beamten nur in Ausnahmefällen längere Wachphasen zu erwarten sind. Für die Schlafwagen der kamelischen Bundesbahn liegt aber dennoch ein Unterschied zwischen Nach- und Vormittag, denn eine Weg stellt hier für die Strecke von A nach B (Anfahrt) und der andere Weg die Stecke von B nach A (Abfahrt ugs. Rückfahrt) dar. Die Unterscheidung findet aber selbstverständlich vollautomatisch statt, denn ein Großteil der Bahnmitarbeiter ist entweder verbeamtet oder mit IHNEN gleichgestellt, so dass SIE, es sei denn, es herrscht gerade ein Streik, nur selten in aufrecht gehender Form anzutreffen sind.

Siehe auch.png Siehe auch:  Bahn, Bad Bahn, Beamte, Staat, Schlaf