Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge/Nebenseite

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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Zentralrat der ParagraphenreiterVorgangsseite des ZentralratsGODZILLA

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.


Seitengenehmigungsnachweis, Grundlage der Tätigkeit der Vorgangsseitenaufspaltungseinsatzgruppe


Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA[bearbeiten]

Abstimmung
Abstimmung über: Verabschiedung der GODZILLA (Abstimmungsnr. 2/3) 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür. -- Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Ebenso. --Makamelia 18:52, 23. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen

Bemerkungen: Nach LL.6 (c) der beantragten, zukünftigen Geschäftsordnung ist diese Abstimmung hiermit positiv beendet. Die GODZILLA ist ab jetzt rechtskräftig, Änderungen sind den Mitgliedern des Zentralrates selbstverständlich vorbehalten.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 11:58, 24. Sep 2007 (CEST)

Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"[bearbeiten]

  • Antrag Nr. XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig) siehe Hauptseite.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit teile ich mit, dass ich im Falle der Genehmigung obigen Antrages an der Besetzung eines Sitzes der Sprachkontrollinstanz mit Kamelokronf interessiert wäre.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 20:04, 21. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Duden

  • Anmerkung 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2 siehe Hauptseite.

Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:14, 22. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Der Zentralrat ist nicht zuständig für die Einrichtung neuer Organe. Ein Organ Sprachkontrollinstanz ist darüber hinaus in den Spielregeln nicht vorgesehen.


Rechtsmittelbelehrung: Dem Antragsteller steht das Verfahren nach § 4 (a) der Spielregeln offen.


Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit weise ich den Antragssteller eindeutig darauf hin, dass dieser auf die grammatikalische und rechtschreibliche Richtigkeit eines Antrages auf die Einrichtung einer Sprachkontrollinstanz zu achten hat, bevor er den Zentralrat der Paragraphenreiter behelligt. Noch dazu, da er sich selbst gerne als Teil des Organs sehen würde! Ich bemerke hiermit, dass in der deutschen Sprache nach Umlauten ein "ß" zu stehen hat, so wie vor langgesprochenen Vokalen und weise den Antragssteller dazu an seinen Antrag sprachlich zu überarbeiten.

Weitere Bemerkungen: Auf weitere Angaben wird verzichtet.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von akutem Ärgernis gemäß gesunden Sprachkenntnissen. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm03

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung zu XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren!

Hiermit weise ich den Anweisenden Makamelia eindeutig darauf hin, dass der Antragsteller sehr wohl alle Regeln der für ihn gültigen Schriftsprache eingehalten hat. Wie aus der Einleitung in seinem Kamelbau hervorgeht, stammt es nämlich aus einer EU-freien Zone, in der es kein "ß" gibt. Daher ist die Anweisung nichtig.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 23:00, 23. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Bitte nicht beleidigt sein, Euer Ehren

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller und Urheber voriger Bemerkung

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Bürokraten!

Ich habe die Bemerkung zur Kenntnis genommen und werde sie in mein Urteil einfließen lassen. Dennoch stelle ich nun fest, dass es zur Sprache wohl einer genaueren Definition bedarf. Auch wenn man so wohl das Pferd von hinten aufzäumt, weise ich Sie hiermit an, die von Ihnen angestrebte Kontrolle der Sprache näher zu definieren und gewisse zukünftig kontrollierte Regeln bereits im Vorhinein bekannt zu geben. Andernfalls sehe ich mich nicht dazu in der Lage Ihr Organ als nützlich, störend oder eher sinnlos einzuschätzen und kann so auch keinem Antrag stattgeben.

Vielen Dank!

Weitere Bemerkungen: Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von wachsendem Interesse gemäß geneigter Stimmung. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch Mambres wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: -


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm04

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI-Anw01

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren,
Hiermit stelle ich fest, dass vor Gründung der Sprachkontrollinstanz Anträge aufgrund ihrer Rechtschreibung (z.B. Nicht-Gebrauch des ß) keine Benachteiligung bei der Behandlung erfahren dürfen, da entsprechendes Regelwerk fehlt. Daher kann Makamelias erste Anweisung nur als Mitteilung ohne rechtliches Fundament betrachtet werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kam-aeleon 19:06, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Anweisung XXVI.1 wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Der Anweisungsteller sieht die Probleme seiner Anweisung und zieht diese bis auf weiteres zurück. Der Anweisung muss nicht, kann aber Folge geleistet werden. Eine einheitliche Regelung zum Gebrauch von ß ist bereits in der Ausarbeitung. Dennoch ist Anweisung XXVI.2 nachzukommen, sollte weiterer Fortschritt in dieser Angelegenheit gewünscht sein.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:52, 26. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: -


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung XXVI.1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Anweisung ist Folge geleistet worden.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 12:07, 28. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Sinnlos

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Ablehnungsnr. 53/1
Der Vorgang verstößt gegen:

Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.5 (a)/(b) GODZILLA Verwendung der Vorlagen
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.5 (c) GODZILLA Antragstellungsbefugnis
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.5 (g) GODZILLA Seite des Zentralrats
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (i) GODZILLA Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr.
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (l) GODZILLA Richtige Aktennummer
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (l) GODZILLA Richtige Vorgangsnummer
Ankreuzkaestchen mit Haken.png LL.5 (n) GODZILLA Schlussformel
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.7 (b) GODZILLA Verfristetes Rechtsmittel
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.7 (c) GODZILLA Unbegründetes Rechtsmittel
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.7 (d) GODZILLA Schlussformel
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png LL.7 (e) GODZILLA Nachweis des Widerspruchsinteresses
Ankreuzkaestchen mit Haken.png Sonstiges: Für die Erneuerung des Antrags von Kam-aeleon wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt. Die eigenmächtige Änderung oder Erweiterung eines fremden Antrags ist nicht statthaft.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 21:43, 21. Okt 2007 (CEST) Geaendert.png Mambres 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)

Bemerkungen: Dem Neu-Antragsteller wird empfohlen, den Antragstext im Rahmen eines eigenen, neuen Antrags auf den Seiten des Zentralrates ordnungsgemäß einzureichen.


Rechtsmittelbelehrung: Es gilt LL.7 GODZILLA

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 53/2

Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Kurzzusammenfassung: Der Antrag sollte zugunsten einer Neueinreichung abgelehnt werden.

Bearbeitendes Organ: Mambres

Ausführlicher Gutachtentext:
Der von Kamelokronf entworfene Antragstext erscheint deutlich ausgefeilter als der im Ursprungsantrag vorgeschlagene Regeltext. Es wird daher empfohlen, den Antrag hier abzulehnen und auf eine formal korrekte Neu-Einreichung des überarbeiteten Entwurfs zu warten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 01:04, 22. Okt 2007 (CEST) Geaendert.png Mambres 01:20, 22. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: Antrag XXVI.2

Abstimmung
Abstimmung über: Regeländerungsantrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig), Abstimmungsnr. 53/3 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Nönö.gif Endlich weg damit. --Mambres 01:04, 22. Okt 2007 (CEST)
2. Stimme Jein.gif Ich denke, die Ablehnung des ursprünglichen Antrages ist nicht nötig. Wir werden sehen. --Kamelokronf 08:36, 22. Okt 2007 (CEST)




Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Ablehnung "53/1" wird hiermit angefochten!

Begründung: (Anfechtung XXVI/2)

Euer Ehren!
Hiermit lege ich gegen Teile der Ablehnung "53/1" Einspruch ein. "LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer" ist unter bösonderer Berücksichtigung von LL.5 (j) und (l) erfüllt. "LL.5 (l) GODZILLA Richtige Aktennummer" und "LL.5 (l) GODZILLA Richtige Vorgangsnummer" sind so nicht existent bzw. müssen unter "LL.5 (i) GODZILLA Gültige Akten- und Vorgangsnummer" oder LL.5 (k)/(l) eingeordnet werden. "Für die Erneuerung des Antrags von Kam-aeleon wurde keine Vollmacht im Sinne von § 11 der Spielregeln vorgelegt" weise ich vehement zurück. Ich empfehle die Lektüre dieses Absatzes.

Ich akzeptiere hingegen die Ablehnung des Vorgangs wegen Verstoßes gegen "LL.5 (i) GODZILLA Korrekte Schreibeweise der Akten-/Vorgangsnr." und "LL.5 (n) GODZILLA Schlussformel". Daher werde ich den Neuantrag neu einreichen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Kamelokronf 14:42, 22. Okt 2007 (CEST)

Anmerkung: Die Ablehnung verstößt übrigens gegen GODZILLA LL.5 (j).

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 53/5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI/2

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Verehrter Kollege,
Ihre Anwendung von LL.5 (j) auf Altvorgänge weicht von meiner Herangehensweise ab, erscheint aber sicherlich ebenso vertretbar. Eine Klärung kann an dieser Stelle ausbleiben.
Bezüglich der Vollmacht reicht es m. E. nicht aus, auf innerhalb des Bürokratenspiels nicht aktenkundig gemachte Absprachen auf privaten Diskussionsseiten zu verweisen.
Für die Entscheidung über Ihren Widerspruch verweise ich nach LL.7 (f) auf einen meiner Kollegen, z. B. den Ratsherren Kamelokronf

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 15:09, 22. Okt 2007 (CEST)

Siehe auch: - keine -

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 53:7

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 53/5

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren,
hiermit teile ich mit, dass ich meinen Antrag XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig) per sofort einschränkungslos zurückziehe und empfehle, meinen Antrag als gestrichen zu betrachten und stattdessen denjenigen des Organs Kamelokronf unter neuer Aktennummer weiter zu behandeln.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll Kam-aeleon 19:57, 21. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: keine

Nr. 3 vom 24. September 2007: Antrag auf Regeländerung[bearbeiten]

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 1/2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obiger Antrag auf Regeländerung

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Soll nun die Verwendung von ß gestrichen werden, oder soll lediglich die Nicht-Verwendung erlaubt sein? (Im Zuge eines Anfluges von Großzügigkeit würde ich automatisch den Antrag ausweiten und eine Schreibung von Umlauten in ue, ae und oe auch grundsätzlich zulassen.) Sobald meine Frage beantwortet ist, erstelle ich ein Gutachten und leite eine Abstimmung ein, um die wir laut LL.6 (b) unserer Geschäftsordnung nicht herumkommen.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Makamelia 12:34, 24. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: -

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 4/2

Thema des Gutachtens: obiger Antrag 1/2

Kurzzusammenfassung: Der Antrag auf eine Zulassung der Nicht-Verwendung von ß wird als legitim eingestuft.

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Eine potenzielle Nicht-Verwendung von ß und eine Verschriftlichung von Umlauten in folgender Form - ue,oe,ae - werden als ungefährlich und die Bürokratie nicht einschränkend empfunden. Für einige Kamele kann eine solche Erlaubnis gar lebensnotwendig sein. Die durch eine solche Verschriftlichung hervorgerufene Reizung der Sehzellen ist nur minimal und kaum Krebserregend. Ich empfehle dem Antrag stattzugeben und den Paragraphen 17 passend zu ergänzen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 16:42, 24. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: -

  • Ungültigkeitserklärung Nr. 1/7 siehe Hauptseite.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Aktenzeichen: 1/11
Der Antrag wird wegen Verstoßes gegen LL.5 (m) GODZILLA abgelehnt. Als erster Vorgang einer neuen Akte hätte der Antrag die Vorgangsnummer 1 tragen müssen.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Da der Antrag inhaltlich offenbar von mindestens einem Mitglied des Zentralrates positiv aufgenommen wird, wäre es empfehlenswert, einen korrekten Antrag neu einzureichen. Dabei sollte idealerweise eine klarere Formulierung des Antragsgegenstandes gewählt werden.


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach LL.7 GODZILLA sind zulässig.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Ablehnung mit Aktenzeichen 1/11 meines Antrages wird hiermit angefochten!

Begründung:
Aktenzeichen: 13\2
Laut LL.5 (l) GODZILLA ist für eine neue Akte jeweils die kleinste Primzahl zu verwenden, die größer als die zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist. Die vor der Stellung meines Antrages zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist zweifelsfrei die 1 aus Mambres' Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA (Antragsnummer 1/1). Die nächste Aktennummer ist folglich die 2.
Die Vorgangsnummer des ersten Vorgangs in jeder Akte ist 1, wie LL.5 (m), Satz 2 GODZILLA festlegt.
Folglich ist nach LL.5 (i) GODZILLA der von mir gestellte Antrag mit der Aktennummer 2 und der Vorgangsnummer 1, getrennt durch einen Schrägstrich, zu kennzeichnen. Der vorbezeichnete längliche Artikel lässt jedoch die Reihenfolge offen. Die von mir gewählte Antragsnummer ist somit zulässig.

Bezugnehmend auf LL.7 (e) GODZILLA weise ich darauf hin, dass durch die ungerechtfertigte Ablehnung meines Antrages mir und auch vielen anderen Kamelen die Teilnahme am Spiel erheblich erschwert wird.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung: Mathekamel 21:05, 25. Sep 2007 (CEST)

Anmerkung: -keine-

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 1/17

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich fest, dass obiger Antrag 1/2 vor der Verabschiedung der GODZILLA gestellt worden ist. Der Verweis auf falsch gewählte Aktenzeichen ist hiermit hinfällig und Ungültigkeitserklärung 1/7 und Ablehnung 1/11 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dieses Verfahren wird mit falschen Aktenzeichen, jedoch ab sofort GODZILLA-konform fortgeführt. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf der beantragten Regeländerung ist einzureichen und wird ggf. zu der Einleitung einer Abstimmung führen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 09:41, 26. Sep 2007 (CEST)


Anlagen: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1/19

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgänge 1\2 bis 1/17

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Bei der Neuformulierung sollte jedoch beruecksichtigt werden, dass die Spielregeln von der Ausnahmeregelung fuer ss, ae, oe, ue usw. ausgenommen sind. Wo kaemen wir denn da hin, wenn in den Spielregeln schweizer Falschschreibung oder gar Informatiker-Falschschreibung erlaubt waere!?

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:51, 1. Okt 2007 (CEST)

Siehe auch: wikipedia:de:QWERTY

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1:23

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgänge 1\2 bis 1/19

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Obige Angelegenheit scheint zu ruhen. Seit dem 1. Oktober ist keinerlei Fortschritt zu verzeichnen, was jedoch nicht dem Zentralrat angerechnet werden kann, da diesseits auf eine vom Zentralrat gewünschte Neuformulierung gewartet wird. Sollte eine solche nicht innerhalb der nächsten Tage eingereicht werden, so wird die Abstimmung über die vorliegende, also unveränderte Fassung eingeleitet werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 23:55, 14. Nov 2007 (CET)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Abstimmung
Abstimmung über: Regeländerungsantrag Nr. 1\2 

Ausführendes Organ: Zentralrat (Abstimmungsnummer 1/29)


Stimmabgaben
1. Stimme

Nönö.gif

Hat sich mit Einführung der Sprachkontrollinstanz wohl ohnehin erübrigt. --Mambres 13:54, 19. Nov 2007 (CET)
2. Stimme Nönö.gif Zumal der Antragsteller dort ja auch fleißig mitmacht. --Wutzofant (✉✍) 00:27, 21. Nov 2007 (CET)


Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag wurde abgelehnt.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:29, 21. Nov 2007 (CET)

Nr. 4 vom 25.9.2007: Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums[bearbeiten]

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 2/2

Thema des Gutachtens: Bewertung des o. a. Antrags

Kurzzusammenfassung: Der Antrag ist zustimmungsfähig, bedarf aber der Präzisierung.

Bearbeitendes Organ: Zentralrat

Ausführlicher Gutachtentext:
Ein positives Außenbild des Bürokratenspiels ist unbedingt zu begrüßen und kann auch der Werbung weiterer Bürokraten dienen. Der aktuelle Zustand des Spielkommentars spricht für sich. In der Sache ist der vorgebrachte Antrag daher zu unterstützen. Vor einere positiven Verabschiedung wird jedoch die Ausarbeitung der konkret beantragten Regeländerung für erforderlich gehalten, da sonst hier quasi ein "Freibrief" zur Gestaltung neuer Spielregeln erteilt würde, der sich trotz der Auslegung des Spielleiters zu Anträgen über die Einrichtung neuer Organe kaum mit den Spielregeln vereinbaren ließe.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 12:21, 25. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Völlig verwahrloster Spielkommentar

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2/5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ergänzung Nr. 2/3 zu Antrag Nr. 2/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Liebe Kollegin,
das liest sich gut - aber ist nicht Ziffer (e) etwas drastisch? Zumindest sehe ich die Gefahr einer zu strengen Auslegung, bei der auch laufende Ämter verloren gingen; dann bestünden sicherlich hohe Missbrauchsmöglichkeiten durch den Zentralrat (und dem sollte man besser nicht trauen).
Deshalb folgender Änderungsvorschlag:
(e) Bei mangelnder Pflege des Spielkommentars können Mitglieder von Spielleiter verwarnt werden. Tritt trotz Verwarnung innerhalb von zwei Tagen keine Besserung ein, können die Mitglieder auf Antrag vom Zentralrat aus dem Organ ausgeschlossen werden. Der Ausschluss zieht den Verlust der Antragstellungsbefugnis nach § 3 (c) nach sich, die ggf. beim Aufsichtsrat neu beantragt werden kann.
Falls dieser Vorschlag Ihre Zustimmung findet, können wir gerne zur Abstimmung schreiten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:40, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch:

Nr. 5 vom 26. September 2007: Antrag auf Einrichtung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele[bearbeiten]

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Völlige Missachtung von LL.5 (i) und LL.5 (n) GODZILLA.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:08, 26. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Dem Antragsteller wird der Volkshochschulkurs "Mein Weg zur ersten Antragsstellung" empfohlen.


Rechtsmittelbelehrung: Ein evtl. Widerspruch ist nach LL.7 GODZILLA einzulegen.

Nr. 6 vom 26. September 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA[bearbeiten]

2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: Kamel:Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/2

Beschwerdegrund: Beschimpfung als Querulant


Genauere Angaben:

Die Art und Weise, wie Ratsherr Mambres mich und auch andere Kamele verunglimpft, beschimpft und in den Dung zieht, ist unter aller Kamele! Ich verlange eine öffentliche Entschuldigung sowie eine amtlich beglaubigte Unterlassungserklärung weiterer Beschimpfungen!


Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 00:48, 27. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Siehe auch: Kamelrechte

  • Übriger Vorgang siehe Hauptseite (Verschiebung noch in Arbeit).