Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde/Vorgänge

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


1-TM?!-1: VERA[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde
Antragsnummer: 1-TM?!-1-1
Antragsgegenstand:

Sehr geeherte Kollegen, hiermit beantrage ich die Annahme der als Anlage beigefügten VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde.

Begründung:

Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde besitzt noch immer keine Geschäftsordnung. Da eine Geschäftsordnung für die ordnungsgemäße bürokratische Arbeit eines Organs unabdingbar ist, habe ich einen Entwurf erarbeitet (siehe Anlage), den ich hiermit zur Diskussion und zur Abstimmung stellen möchte.

Unterschrift, Datum: TM?! 23:46, 26. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: VERA


Anlage

Zu: 1-TM?!-1-1

Titel: Verodnung zur Einhaltung der Regelmäßigkeit des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde (VERA)

Inhalt:

Artikel 1: Allgemeines

§ 1: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist kein Unterorgan eines anderen Organs.

§ 2: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist berechtgt, Ausschüsse und andere Unterorgane einzurichen, soweit dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich erscheint. Dabei ist festzulegen, aus wievielen Mitgliedern diese Unterorgane bestehen und wie diese Mitglieder zu bestimmen sind.

§ 3: Gemäß § 2 eingerichtete Unterorgane dürfen durch Beschluss des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde auch wieder aufgehoben werden.

§ 4: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde besteht aus bis zu vier Mitgliedern, die gemäß § 8.4 Absätze (c) und (d) Spielregeln bestimmt werden.

§ 5: Die Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung Vorsitzender des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde trägt.

§ 6: Der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde bleibt so lange im Amt, bis die Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde mit absoluter Mehrheit einen neuen Vorsitzenden wählen oder bis er aus dem Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ausscheidet.

Artikel 2: Haupttätigkeit

§ 1: Haupttätigkeiten des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde sind die Tätigkeiten, die in § 8.4 Spielregeln festgelegt sind, insbesondere jedoch die Bestimmung des Siegers der Spielrunde und die Ausarbeitung des für die Bestimmung nötigen Verfahrens.

Artikel 3: Nebentätigkeiten

§ 1: Neben den in Artikel 2 festgelegten Tätigkeiten kann der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde auf Antrag auch weitere Tätigkeiten wahrnehmen, sofern dies nicht gegen diese VERA oder die Spielregeln verstößt.

§ 2: Im Rahmen der Nebentätigkeiten darf der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist.

§ 3: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde nicht; Anträge gemäß § 1 können durch den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 4: Durchführung

§ 1: An den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde gerichtete Anträge und ähnliche Anliegen sind auf der Vorgangsseite des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde einzureichen.

§ 2: Für jedes eigenständige Anliegen an den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.

§ 3: Jede Akte hat eine einmalige Aktennummer zu tragen, die wie folgt zusammengesetzt ist:

(a) Die Ziffer 1 gefolgt von einem Bindestrich (-),
(b) der Name des Kamels, dass den ersten Vorgang der Akte getätigt hat gefolgt von einem weiteren Bindestrich,
(c) einer Zahl, die für die erste mit dem Namen eines Kamels versehene Akte 1 ist und für jede weitere mit dem selben Namen versehenen Akte um 1 erhöht wird.

§ 4: Der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktennummern so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.

§ 5: Der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde berechtigt, sie anzulegen.

§ 6: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus der Aktennummer der Akte gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.

§ 7: Der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktennummern abzuändern, indem er sie mit einem Präfix versieht, das aus der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich, einer Nummer und einem wieteren Bindestrich besteht. Dies gilt nicht, wenn die Vorgangsnummer bereits mit der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich besteht, es sei denn eine Änderung ist nötig, um zu verhindern, dass zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer tragen.

§ 8: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.

§ 9: Unabhängig von §§ 4, 5 und 7 ist der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde berechtigt, Vorgänge, die die falsche Vorgangsnummer tragen oder in eine falsche oder eine mit falscher Aktennummer versehenen Akte eingestellt wurden, aus formalen Gründen ablehnen.

§ 10: Änderungen gemäß §§ 4, 5 und 7 dürfen in Übereinstimmung mit § 3 Absatz (d) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des Vorsitzenden des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt.

Artikel 5: Rechtsmittel

§ 1: Gegen Entscheidungen des des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde können Rechtsmittel eingelegt werden.

§ 2: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde werden durch die Revision des Spielleiters bearbeitet, sofern diese arbeitsfähig ist und der Bearbeitung zustimmt.

§ 3: Wenn die Revision des Spielleiters nicht arbeitsfähig ist, die Bearbeitung der Rechtsmittel ablehnt oder innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Stellung eines Antrages an die Revision des Spielleiters die Rechtsmittel in einem bestimmten Fall zu bearbeiten diesen Antrag nicht annimmt, so kann der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde selbst über die Rechtsmittel entscheiden.

§ 4: In den Fällen gemäß § 3 kann der der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde statt selbst über die Rehctsmittel zu entscheiden ein anderes Organ mit der Bearbeitung beauftragen, sofern das Organ dem zustimmt, oder ein dafür zuständiges Unterorgan einrichten.

Artikel 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese VERA ist die Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde gemäß § 11 Absatz (a) Spielregeln.

§ 2: Diese VERA tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 3: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde kann diese VERA jederzeit mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder ändern, ergänzen oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzen.

Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten

Abstimmung
Abstimmung über: Annahme der VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde 

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich bin natürlich selbst dafür. -- TM?! 23:46, 26. Okt. 2009 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif §4 Artikel 4 scheint sich selbst zu referenzieren und steht im Widerspruch zu §3 (d) der Spielregeln welches eine Abänderung eines Antrages untersagt, auch wenn §10 desselben Artikels hier eine Ausnahme vorzusehen scheint. Ausserdem fehlt mir die Möglichkeit eine Expertenkonferenz einzuberufen sowie organübergreifende Arbeitskreise zu bilden. Ferner beschreibt Artikel 4, §7 einen 'wieteren' Bindestrich, welcher mir bis Dato nicht bekannt ist. --Kindchen Atreju 08:49, 27. Okt. 2009 (NNZ)
3. Stimme Nönö.gif Typo 09:41, 27. Okt. 2009 (NNZ)


Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Nr. 1-TM?!-1-2


Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

1-TM?!-1-1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Sehr geehrte Kollegen, da ich sehe, dass die VERA in ihrer jetzigen Form noch einige Unzulänglichkeiten enthält, ziehe ich dne Vorschlag zurück, und werde in Kürze eine überarbeitete Version vorstellen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die die Möglichkeit eine Expertenkonferenz einzuberufen sowie organübergreifende Arbeitskreise zu bilden durchaus vorgesehen ist. Artikel 1 § 2 ermöglicht die EInrichtung von Unterorganen. Eine Expertenkonferenz und organübergreifende Arbeitskreise können in Form eines solchen Unterorgans eingerichtet werden, da in keinster Weise festgelegt wurde, dass nur Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde als Mitglieder der Unterorgane zulässig wären. Vielmehr könnte zum Beispiel auch anderen Organen die Möglichkeit gegeben werden, Vertreter zu entsenden. Desweiteren erachte ich die Möglichkeit, unbüroktatische Vorgangsnummern duch bürokratischere zu ersetzen, als überaus notwendig. Hätten zum Beispiel mehrere Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer, so wäre nicht nachvollziehbar, auf welchen davon ein eventueller späterer Vorgang Bezug nimmt. Das in Artikel 4 § 10 vorgschriebene Verfahren ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften von § 3 Absatz (d) Satz 2 Spielregeln.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 1-TM?!-1-3

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 10:21, 27. Okt. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


1-TM?!-2: VERA[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde
Antragsnummer: 1-TM?!-2-1
Antragsgegenstand:

Sehr geeherte Kollegen, hiermit beantrage ich die Annahme der als Anlage beigefügten VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde.

Begründung:

Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde besitzt noch immer keine Geschäftsordnung. Da eine Geschäftsordnung für die ordnungsgemäße bürokratische Arbeit eines Organs unabdingbar ist, habe ich einen Entwurf erarbeitet (siehe Anlage), den ich hiermit zur Diskussion und zur Abstimmung stellen möchte.

Unterschrift, Datum: TM?! 10:35, 27. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: VERA


Anlage

Zu: 1-TM?!-1-1

Titel: Verodnung zur Einhaltung der Regelmäßigkeit des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde (VERA)

Inhalt:

Artikel 1: Allgemeines

§ 1: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist kein Unterorgan eines anderen Organs.

§ 2: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist berechtgt, Ausschüsse, Arbeitskreise, Expertenkonferenzen und andere Unterorgane einzurichen, soweit dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich erscheint. Dabei ist festzulegen, aus wievielen Mitgliedern diese Unterorgane bestehen und wie diese Mitglieder zu bestimmen sind.

§ 3: Mitglieder eines gemäß § 2 eingerichteten Organs müssen nicht notwendigerweise auch Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde sein.

§ 4: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde kann bei Einrichtung eines Unterorgans gemäß § 2 bestimmen, dass andere Organe berechtigst sind, Vertreter in das Unterorgan zu entsenden. Dabei ist festzulgen, welches Organ wie viele Vertreter endsenden darf.

§ 5: Gemäß § 2 eingerichtete Unterorgane dürfen durch Beschluss des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde auch wieder aufgehoben werden.

§ 6: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde besteht aus bis zu vier Mitgliedern, die gemäß § 8.4 Absätze (c) und (d) Spielregeln bestimmt werden.

§ 7: Die Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung Vorsitzender des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde trägt.

§ 8: Der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde bleibt so lange im Amt, bis die Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde mit absoluter Mehrheit einen neuen Vorsitzenden wählen oder bis er aus dem Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ausscheidet.

Artikel 2: Haupttätigkeit

§ 1: Haupttätigkeiten des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde sind die Tätigkeiten, die in § 8.4 Spielregeln festgelegt sind, insbesondere jedoch die Bestimmung des Siegers der Spielrunde und die Ausarbeitung des für die Bestimmung nötigen Verfahrens.

Artikel 3: Nebentätigkeiten

§ 1: Neben den in Artikel 2 festgelegten Tätigkeiten kann der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde auf Antrag auch weitere Tätigkeiten wahrnehmen, sofern dies nicht gegen diese VERA oder die Spielregeln verstößt.

§ 2: Im Rahmen der Nebentätigkeiten darf der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist.

§ 3: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde nicht; Anträge gemäß § 1 können durch den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 4: Durchführung

§ 1: An den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde gerichtete Anträge und ähnliche Anliegen sind auf der Vorgangsseite des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde einzureichen.

§ 2: Für jedes eigenständige Anliegen an den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.

§ 3: Jede Akte hat eine einmalige Aktennummer zu tragen, die wie folgt zusammengesetzt ist:

(a) Die Ziffer 1 gefolgt von einem Bindestrich (-),
(b) der Name des Kamels, dass den ersten Vorgang der Akte getätigt hat gefolgt von einem weiteren Bindestrich,
(c) einer Zahl, die für die erste mit dem Namen eines Kamels versehene Akte 1 ist und für jede weitere mit dem selben Namen versehenen Akte um 1 erhöht wird.

§ 4: Der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 3 entsprechende Aktennummern so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.

§ 5: Der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde berechtigt, sie anzulegen.

§ 6: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus der Aktennummer der Akte gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.

§ 7: Der Vorsitzende des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktennummern abzuändern, indem er sie mit einem Präfix versieht, das aus der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich, einer Nummer und einem weiteren Bindestrich besteht. Dies gilt nicht, wenn die Vorgangsnummer bereits mit der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich besteht, es sei denn eine Änderung ist nötig, um zu verhindern, dass zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer tragen.

§ 8: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.

§ 9: Unabhängig von §§ 4, 5 und 7 ist der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde berechtigt, Vorgänge, die die falsche Vorgangsnummer tragen oder in eine falsche oder eine mit falscher Aktennummer versehenen Akte eingestellt wurden, aus formalen Gründen ablehnen.

§ 10: Änderungen gemäß §§ 4, 5 und 7 dürfen in Übereinstimmung mit § 3 Absatz (d) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des Vorsitzenden des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt.

Artikel 5: Rechtsmittel

§ 1: Gegen Entscheidungen des des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde können Rechtsmittel eingelegt werden.

§ 2: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde werden durch die Revision des Spielleiters bearbeitet, sofern diese arbeitsfähig ist und der Bearbeitung zustimmt.

§ 3: Wenn die Revision des Spielleiters nicht arbeitsfähig ist, die Bearbeitung der Rechtsmittel ablehnt oder innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Stellung eines Antrages an die Revision des Spielleiters die Rechtsmittel in einem bestimmten Fall zu bearbeiten diesen Antrag nicht annimmt, so kann der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde selbst über die Rechtsmittel entscheiden.

§ 4: In den Fällen gemäß § 3 kann der der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde statt selbst über die Rehctsmittel zu entscheiden ein anderes Organ mit der Bearbeitung beauftragen, sofern das Organ dem zustimmt, oder ein dafür zuständiges Unterorgan einrichten.

Artikel 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese VERA ist die Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde gemäß § 11 Absatz (a) Spielregeln.

§ 2: Diese VERA tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 3: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde kann diese VERA jederzeit mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder ändern, ergänzen oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzen.

Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten

Abstimmung
Abstimmung über: Annahme der VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde 

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich bin natürlich selbst dafür. -- TM?! 10:35, 27. Okt. 2009 (NNZ)
2. Stimme Nönö.gif §4 Artikel 4 widerstebt mir weiterhin. Ich waere dafuer einen Antrag mit falscher Antragsnummer wegen Formfehler zurueckzuweisen anstatt ihn mit einem fehlgeleiteten und neumodischen 'Servicegedanken' auch noch selbst zu korregieren. Jeder Atragssteller koennte dann einen Antrag ohne Ruecksicht auf den Artikel 4, §3 stellen in der Gewissheit das das bearbeitende Organ auch noch selbst fuer eine korrekte Aktennummer sorgt. Diesen Gedanken finde ich zutiefst unbuerokratisch. --Kindchen Atreju 14:58, 27. Okt. 2009 (NNZ)
3. Stimme Nönö.gif Sehe das genauso wie Atreju. Unglücklich ist auch Art. 6 § 2 - veröffentlicht ist das Ding ja hier schon, aber es bedarf noch der Verabschiedung. Hauptsächlich stört mich aber alles das, was nicht drinsteht, z. B. der Abstimmungsmodus bei der Beschlussfindung oder Vorgehensweisen zur Erarbeitung von Rundensiegerernennungskonzepten. Hier kann ich gerne auch noch ein paar Vorschläge einbringen, das schaffe ich aber leider nicht vor dem Wochenende. --Mambres 21:20, 27. Okt. 2009 (NNZ)


Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Nr. 1-TM?!-2-2


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-2-3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Atrejus Stimme in 1-TM?!-2-2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geeherter Herr Kolege, ich möchte darauf hinweisen, dass es keinesfalls meien Absicht ist, eine Möglichkeit zu schaffen, auch Anträge mit fehlerhafter Vorgangsnummer zu bearbeiten. Ganz im Gegenteil: Gemäß Artikel 4 § 9 können Anträge, die mit falscher Vorgangsnummer eingereicht wurden, unabhängig von einer eventuellen späteren Änderung der Nummer aus Formalen Gründen abgelehnt werden, was im Regelfall auch so erwünscht ist. Die Bürokratie soll durch diese Regelung nicht verringert, sondern im Gegenteil erweitert werden. Statt einen mit falscher Nummer eingehenden Antrag sofort abzulehnen, kann nun mittels eines nicht-forlosen Beschlusses zunächst die Nummer abgeändert werden. Anschließend wird der Antrag dennoch aus formalen Gründen abgelehnt.

Den Vorteil dieser Regelung möchte ich anhand eines kleines Beispiels verdeutlichen: Sollte ein Kamel, nennen wir es X, einen Antrag mit der Nr. 1-X-1-1 stellen, obwohl ein Antrag mit dieser Nummer bereits gestellt wurde, so kann mittels eines Beschlusses die Nummer zunächst zu 0-1-1-X-1-1 geändert werden. Nun kann der Antrag 0-1-1-X-1-1 aufgrund von formalen Mängeln abgelehnt werden, ohne das es zu einer unbürokratischen Verwechselung mit den schon vorhanden Antrag 1-1-X-1-1 kommen kann.

Ich denke, diese Regelung ist durchaus äußerst bürokratisch.

Daher möchte ich Atreju darum bitten, seine Stimme nach Möglichkeit noch einmal zu überdenken und es zukünftig zu unterlassen, mir etwas derartiges wie einen Servicegedanken unterstellen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: TM?! 20:11, 27. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

1-Mambres-1: VERA Nr. III[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde
Antragsnummer: 1-Mambres-1-1
Antragsgegenstand:

Sehr geeherte Kollegen,
anbei ein neuer Entwurf für eine Geschäftsordnung auf der Grundlage der bisherigen Arbeit von TM?!
Ich beantrage die Prüfung und Kommentierung des Entwurfs durch die Mitglieder des Ausschusses sowie ggf. seine Verabschiedung.

Begründung:

Mambres 16:53, 31. Okt. 2009 (NNZ)

Unterschrift, Datum: VERA, 3. Fassung

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Anlage

Zu: 1-Mambres-1-1

Titel: Verodnung zur Einhaltung der Regelmäßigkeit des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde (VERA)

Inhalt:

Artikel 1: Allgemeines

§ 1: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde (im folgenden "der Ausschuss"„der Ausschuss“Geaendert.png genannt) ist berechtigt, Ausschüsse, Arbeitskreise, Expertenkonferenzen und andere Unterorgane einzurichten, soweit dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich erscheint. Dabei ist festzulegen, aus wievielen Mitgliedern diese Unterorgane bestehen und wie diese Mitglieder zu bestimmen sind. Die Einrichtung und Vorgaben für die Arbeitsweise des Unterorgans sind in einer Verordnung zu regeln und bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Mitglieder des Ausschusses.

§ 2: Mitglieder eines gemäß § 2 Art. 1 § 1Geaendert.png eingerichteten Organs müssen nicht notwendigerweise auch Mitglieder des Ausschusses sein. Die Verfahren zur Besetzung der Unterorgane sind in der Verordnung nach Art. 1 § 1Geaendert.png zu regeln.

§ 3: Gemäß § 2 Art. 1 § 1Geaendert.png eingerichtete Unterorgane dürfen durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses auch wieder aufgehoben werden.

§ 4: Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung Mehrheitlich gewählter Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde trägt. Diese Bezeichnung ist bei der Anrede und bei Unterschriften zu verwenden.

§ 5: Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde bleibt so lange im Amt, bis die Mitglieder des Ausschusses mit einfacher Mehrheit einen neuen mehrheitlich gewählten Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde wählen oder bis er aus dem Ausschuss ausscheidet.

Artikel 2: Haupttätigkeit

§ 1: Zweck des Ausschusses ist die Erarbeitung von Konzepten für die Bestimmung eines Rundensiegers sowie ihre Verhandlung und Auswahl.

§ 2: Sobald ein einzelnes Konzept nach Abschluss der Verhandlungen vom Ausschuss beschlossen ist, betreibt der Ausschuss die Umsetzung des Konzepts.

§ 3: Beim Spielende ernennt der Ausschuss den Sieger der Spielrunde.

Artikel 3: Nebentätigkeiten

§ 1: Neben den in Artikel 2 festgelegten Tätigkeiten kann der Ausschuss auf Antrag auch weitere Tätigkeiten wahrnehmen, sofern dies nicht gegen diese VERA oder die Spielregeln verstößt.

§ 2: Im Rahmen der Nebentätigkeiten darf der keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist. Die Wahrnehmung solcher Tätigkeiten ist ggf. durch eine Delegation von Kompetenzen nach § 13 der Spielregeln zu legitimieren.

§ 3: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Ausschuss nicht; Anträge gemäß Art. 3 § 1Geaendert.png können durch den Ausschuss ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 4: Durchführung

§ 1: Die Erarbeitung, Verhandlung und Auswahl von Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde erfolgt in mehreren Phasen.

(a) In der ersten Phase bringt jedes Mitglied des Ausschusses mindestens einen ausgearbeiteten Vorschlag für ein Verfahren zur Bestimmung des Siegers der Spielrunde ein. Die Vorschläge müssen dabei die Anforderungen aus § 8.4 (i) der Spielregeln vollständig erfüllen. Insbesondere ist bei den zur Umsetzung erforderlichen Schritten aufzuführen, welches Ausschuss-Mitglied jeweils die Umsetzung (also z. B. die Beantragung einer Spielregeländerung) veranlasst. Jedes Kamel und Organ ist außerdem befugt, zusätzlich eigene Vorschläge nach § 8.4 (i) der Spielregeln beim Ausschuss einzureichen.
(b) Die eingereichten Vorschläge werden vom Ausschuss veröffentlicht und zehn Tage zur Kommentierung durch beliebige Kamele oder Organe freigegeben. Nach Abschluss dieser Frist wählt der Ausschuss mit einfacher Mehrheit einen Vorschlag ab, der am weiteren Verfahren nicht mehr teilnimmt.
(c) Die Wahl nach Absatz (b) wird gegebenfalls nach einer Kommentierungsfrist von drei Tagen wiederholt, bis nur noch drei Vorschläge zur Auswahl verbleiben.
(d) Die Einreicher der verbleibenden Vorschläge haben nun fünf Tage Zeit, Ihre Vorschläge aufgrund der eingebrachten Kommentare und Stellungnahmen zu überarbeiten. Danach wählt der Ausschuss zwei Vorschläge für die abschließende Phase aus. Dazu gibt jedes Mitglied des Ausschusses seine Stimme für einen Vorschlag ab. Ergibt sich aus dem Wahlergebnis kein eindeutiger Vorrang eines Vorschlags, so entscheidet die Stimme des mehrheitlich gewählten Inhabers des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde. Ergibt sich auch hierdurch kein Vorrang, so werden zwischen den betroffenen Vorschlägen Stichwahlen durchgeführt.
(e) Die Einreicher der beiden verbleibenden Vorschläge haben jetzt weitere fünf Tage die Gelegenheit zur Überarbeitung ihrer Vorschläge. Nach Ablauf dieser Frist wählt der Ausschusses im unter Absatz (d) geschilderten Abstimmungsverfahren einen Vorschlag zur Umsetzung aus. Durch den Wahlmodus ist sichergestellt, dass der ausgewählte Vorschlag im Einklang mit § 8.4 (j) der Spielregeln als angenommen gilt.

§ 2: An den Ausschuss gerichtete Anträge und ähnliche Anliegen sind auf der Vorgangsseite des Ausschusses einzureichen.

§ 3: Für jedes eigenständige Anliegen an den Ausschuss ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.

§ 4: Jede Akte hat eine einmalige Aktennummer zu tragen, die wie folgt zusammengesetzt ist:

(a) Die Ziffer 1 gefolgt von einem Bindestrich (-),
(b) der Name des Kamels, dass den ersten Vorgang der Akte getätigt hat gefolgt von einem weiteren Bindestrich,
(c) einer Zahl, die für die erste mit dem Namen eines Kamels versehene Akte 1 ist und für jede weitere mit dem selben Namen versehenen Akte um 1 erhöht wird.

§ 5: Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde berechtigt, sie anzulegen.

§ 6: Unabhängig von einem eventuellen Vorgehen nach Art 4 § 5 reicht die falsche oder fehlende Einsortierung eines Vorgangs durch den Einreicher als Grundlage für eine Ablehnung des Vorgangs aus formellen Gründen aus.Geaendert.png

§ 7Geaendert.png: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus der Aktennummer der Akte, gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.

Artikel 5: Rechtsmittel

§ 1: Gegen Entscheidungen des des Ausschusses können innerhalb einer angemessenen Frist Rechtsmittel eingelegt werden.

§ 2: Über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des des Ausschusses sowie über die Angemessenheit der Frist nach § 1 entscheidet die Revision des Spielleiters, sofern diese arbeitsfähig ist und der Bearbeitung zustimmt.

§ 3: Wenn die Revision des Spielleiters nicht arbeitsfähig ist, die Bearbeitung der Rechtsmittel ablehnt oder innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Stellung eines Antrages an die Revision des Spielleiters die Rechtsmittel in einem bestimmten Fall zu bearbeiten diesen Antrag nicht annimmt, so kann der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde selbst über die Rechtsmittel entscheiden.

§ 4: In den Fällen gemäß Art. 5 § 3Geaendert.png kann der der Ausschuss statt selbst über die Rehctsmittel RechtsmittelGeaendert.png zu entscheiden ein anderes Organ mit der Bearbeitung beauftragen, sofern das Organ dem zustimmt, oder ein dafür zuständiges Unterorgan einrichten.

Artikel 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese VERA ist die Geschäftsordnung des Ausschusses gemäß § 11 (a) Spielregeln.

§ 2: Diese VERA tritt mit ihrer Verabschiedung nach § 11 (b) der Spielregeln in Kraft.

§ 3: Der Ausschuss kann die VERA jederzeit mit aboluter Mehrheit seiner Mitglieder ändern, ergänzen oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzen.

Quelle: eigener Entwurf auf der Grundlage der vorigen Fassungen von TM?!

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Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Mambres-1-2

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Mambres-1-1

Bearbeitendes Organ: TM?!, Mitglied des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrter Kollege, ich danke Ihnen für den neuen Entwurf der VERA, der meines Erachtens sehr gelungen ist. Insbesondere die bürokratisch genaue Regelung des Vorgehens des Ausschusses sowie die Tatsache, dass der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde stets mit diesem Titel anzuredenen ist stellen einen weitreichenden Fortschritt gegenüber der bisherigen Entwürfe dar. Jedoch vermisse ich die Regelungen aus Artikel 4 §§ 4, 7, 8, 9 und 10 meines zweiten Entwurfes. Die äußerst bürokratischen Vorzüge der Möglichkeit eines Vorgangsnummernänderungsbeschlusses habe ich bereits in Anmerkung 1-TM?!-2-3 dargelegt. Würde man diese Regelungen in Ihren Entwurf integrieren, so stände einer sofortigen Zustimmung meinerseits nichts mehr im Wege. Allerdings möchte ich zusätzlich um die Verwendung typografisch korrekter Anführungszeichen („“) in Artikel 1 § 1 bitten, da dies meiner Ansicht nach nötig ist, um die bürokratische Korrektheit der VERA zu unterstreichen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: TM?! 20:59, 31. Okt. 2009 (NNZ)

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Mambres-1-3

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Mambres-1-2

Bearbeitendes Organ: Mambres, Mitglied des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Verehrter Kollege,
vielen Dank für Ihre Hinweise. Bezüglich der Regelungen zur Vorgangsnummernänderung bin ich persönlich eher abgeneigt, hätte aber in der von Ihnen eingebrachten Fassung mit Art. 4 § 10 keine grundsätzlichen Bedenken. Ausschlaggebend für den Verzicht auf diese Regelungen in meinem Entwurf war vor allem der Eindruck, dass auch unsere beiden verbleibenden Kollegen diese Regeln skeptisch betrachten. Vielleicht wäre hier eine aktuelle Bewertung der beiden erhellend; bei entsprechend positiver Rückmeldung spricht aus meiner Sicht wie gesagt nichts dagegen, diese Regelungen wieder aufzunehmen.
Die typographisch korrekten Anführungszeichen betreffend pflichte ich Ihnen uneingeschränkt bei.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 22:23, 31. Okt. 2009 (NNZ)

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Mambres-1-4

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Mambres-1-2

Bearbeitendes Organ: Atreju, Mitglied des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Verehrte Kollegen und Kolleginnen,
Ich mache mir immer noch Gedanken wegen der Referenzierungen innerhalb der VERA. Beispieleweise hier:

§ 2: Mitglieder eines gemäß § 2 eingerichteten Organs müssen nicht notwendigerweise auch Mitglieder des Ausschusses sein. Die Verfahren zur Besetzung der Unterorgane sind in der Verordnung nach § 1 zu regeln.

Es ist nicht ersichtlich, auf welchen der §2 und §1 referenziert wird. Bezieht sich das auf Artikel 1 oder gar auf Artikel 6? Ich bin daher enwteder für eine fortlaufende Nummerierung innerhalb der VERA oder auf die Hinzufügung des jeweiligen Artikels auf welchen Bezug genommen wird. Ebensowenig ist wieder einmal geregelt ob eine vom Vorstand einsortierte Akte wegen Formfehlern abgelehnt werden kann. Eventuell leitet durch die Regelung der Neueinsortierung der Akte hier ein Antraggsteller sogar einen Rechtsanspruch auf Nichtablehnung wegen Formfehler ab, welcher dann erst durch eine verbindliche Regelauslegung zu klären wäre. Ferner wird in Artikel 2 §2 ein 'sobald' angeführt, was keine verbindliche oder erfassbare Frist ist. 'Sobald' könnte auch erst in neun Monaten sein. Daher findet die VERA derzeit in dieser Fassung nicht meine Zustimmung.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Kindchen Atreju 10:50, 1. Nov. 2009 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Mambres-1-5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-Mambres-1-4

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Kollege Kindchen Atreju,

  • vielen Dank für Ihre Hinweise. Was die Paragraphenverweise betrifft, habe ich den Entwurf umgehend überarbeitet.
  • Die Problematik der formalen Ablehnung trotz Korrektur der Einsortierung durch den mehrheitlich gewählten Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde soll der neue Art. 4 § 6 beheben.
  • Die Formulierung sobald erscheint mir unproblematisch, da sie den Beginn der Umsetzungsphase klar durch das Eintreten einer Bedingung festlegt. Die Länge der Umsetzungsphase hängt sicherlich vom jeweiligen Vorschlag und seiner Komplexität ab und sollte m. E. in den jeweiligen Vorschlägen selbst reglementiert sein.
  • Weiter wäre es hilfreich, Ihre Präferenz zu kennen bei der Alternative
  1. Möglichkeit zur Korrektur von Aktennummern und Einsortierung zur Behebung bürokratischer Unregelmäßigkeiten durch nachlässige Antragsteller, oder
  2. Verzicht auf diese Möglichkeiten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 18:24, 1. Nov. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Mambres-1-6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-Mambres-1-5

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Kollege Mambres,

  • ich ich danke Ihnen für die Umsetzung meiner Vorschläge, die uns allen sicher zu Gute kommen und freue mich das meine Hinweise auf Zustimmung stossten.
  • Im Bezug auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, das ich generell für eine klare Struktur bei der Ablehnung von Anträgen wegen Formfehler eintrete. In wie weit eine Umsortierung der Aktennummer vor Ablehung selbigen Antrages wegen einer falschen Aktennummer sinnvoll ist und für genügende Transparenz beim Antragssteller sorgt sei einmal dahingestellt. Für die bürokratische Ordnung und den internen Ablauf des Organes ist es aber sicher eine Umsortierung der Akte vor dessen Ablehnung wünschenswert und zielführend. Immerhin wird dadurch die Referenzierung der einzelnen Anträge vereinfacht, klar strukturiert und verhindert eine doppelte Vergabe von Antragsnummern (auf die dann hinterher eventuell wieder Bezug genommen werden müsste).

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kindchen Atreju 17:51, 8. Nov. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

1-TM?!-3: VERA[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde
Antragsnummer: 1-TM?!-3-1
Antragsgegenstand:

Sehr geeherte Kollegen, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Mtiglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde möchte ich hiermit eine 4. überarbeitete Fassung der VERA zur Diskussion und ggf. zur Abstimmung stellen.

Begründung:

Durch die zahlreichen Anmerkungen und Stellungnahmen der Mtiglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde erscheint es mir sinnvoll, den Entwurf der VERA erneut zu überarbeiten.

Unterschrift, Datum: TM?! 14:28, 15. Nov. 2009 (NNZ)

Anlagen: Entwurf VERA (4. Fassung)


Anlage

Zu: 1-TM?!-3-1

Titel: Verodnung zur Einhaltung der Regelmäßigkeit des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde (VERA)

Inhalt:

Artikel 1: Allgemeines

§ 1: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde (im folgenden „der Ausschuss“ genannt) ist berechtigt, Ausschüsse, Arbeitskreise, Expertenkonferenzen und andere Unterorgane einzurichten, soweit dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich erscheint. Dabei ist festzulegen, aus wievielen Mitgliedern diese Unterorgane bestehen und wie diese Mitglieder zu bestimmen sind. Die Einrichtung und Vorgaben für die Arbeitsweise des Unterorgans sind in einer Verordnung zu regeln und bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Mitglieder des Ausschusses.

§ 2: Mitglieder eines gemäß Art. 1 § 1 eingerichteten Organs müssen nicht notwendigerweise auch Mitglieder des Ausschusses sein. Die Verfahren zur Besetzung der Unterorgane sind in der Verordnung nach Art. 1 § 1 zu regeln.

§ 3: Gemäß Art. 1 § 1 eingerichtete Unterorgane dürfen durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses auch wieder aufgehoben werden.

§ 4: Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung Mehrheitlich gewählter Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde trägt. Diese Bezeichnung ist bei der Anrede und bei Unterschriften zu verwenden.

§ 5: Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde bleibt so lange im Amt, bis die Mitglieder des Ausschusses mit einfacher Mehrheit einen neuen mehrheitlich gewählten Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde wählen oder bis er aus dem Ausschuss ausscheidet.

Artikel 2: Haupttätigkeit

§ 1: Zweck des Ausschusses ist die Erarbeitung von Konzepten für die Bestimmung eines Rundensiegers sowie ihre Verhandlung und Auswahl.

§ 2: Sobald ein einzelnes Konzept nach Abschluss der Verhandlungen vom Ausschuss beschlossen ist, betreibt der Ausschuss die Umsetzung des Konzepts.

§ 3: Beim Spielende ernennt der Ausschuss den Sieger der Spielrunde.

Artikel 3: Nebentätigkeiten

§ 1: Neben den in Artikel 2 festgelegten Tätigkeiten kann der Ausschuss auf Antrag auch weitere Tätigkeiten wahrnehmen, sofern dies nicht gegen diese VERA oder die Spielregeln verstößt.

§ 2: Im Rahmen der Nebentätigkeiten darf der keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist. Die Wahrnehmung solcher Tätigkeiten ist ggf. durch eine Delegation von Kompetenzen nach § 13 der Spielregeln zu legitimieren.

§ 3: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Ausschuss nicht; Anträge gemäß Art. 3 § 1 können durch den Ausschuss ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 4: Durchführung

§ 1: Die Erarbeitung, Verhandlung und Auswahl von Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde erfolgt in mehreren Phasen.

(a) In der ersten Phase bringt jedes Mitglied des Ausschusses mindestens einen ausgearbeiteten Vorschlag für ein Verfahren zur Bestimmung des Siegers der Spielrunde ein. Die Vorschläge müssen dabei die Anforderungen aus § 8.4 (i) der Spielregeln vollständig erfüllen. Insbesondere ist bei den zur Umsetzung erforderlichen Schritten aufzuführen, welches Ausschuss-Mitglied jeweils die Umsetzung (also z. B. die Beantragung einer Spielregeländerung) veranlasst. Jedes Kamel und Organ ist außerdem befugt, zusätzlich eigene Vorschläge nach § 8.4 (i) der Spielregeln beim Ausschuss einzureichen.
(b) Die eingereichten Vorschläge werden vom Ausschuss veröffentlicht und zehn Tage zur Kommentierung durch beliebige Kamele oder Organe freigegeben. Nach Abschluss dieser Frist wählt der Ausschuss mit einfacher Mehrheit einen Vorschlag ab, der am weiteren Verfahren nicht mehr teilnimmt.
(c) Die Wahl nach Absatz (b) wird gegebenfalls nach einer Kommentierungsfrist von drei Tagen wiederholt, bis nur noch drei Vorschläge zur Auswahl verbleiben.
(d) Die Einreicher der verbleibenden Vorschläge haben nun fünf Tage Zeit, Ihre Vorschläge aufgrund der eingebrachten Kommentare und Stellungnahmen zu überarbeiten. Danach wählt der Ausschuss zwei Vorschläge für die abschließende Phase aus. Dazu gibt jedes Mitglied des Ausschusses seine Stimme für einen Vorschlag ab. Ergibt sich aus dem Wahlergebnis kein eindeutiger Vorrang eines Vorschlags, so entscheidet die Stimme des mehrheitlich gewählten Inhabers des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde. Ergibt sich auch hierdurch kein Vorrang, so werden zwischen den betroffenen Vorschlägen Stichwahlen durchgeführt.
(e) Die Einreicher der beiden verbleibenden Vorschläge haben jetzt weitere fünf Tage die Gelegenheit zur Überarbeitung ihrer Vorschläge. Nach Ablauf dieser Frist wählt der Ausschusses im unter Absatz (d) geschilderten Abstimmungsverfahren einen Vorschlag zur Umsetzung aus. Durch den Wahlmodus ist sichergestellt, dass der ausgewählte Vorschlag im Einklang mit § 8.4 (j) der Spielregeln als angenommen gilt.

§ 2: An den Ausschuss gerichtete Anträge und ähnliche Anliegen sind auf der Vorgangsseite des Ausschusses einzureichen.

§ 3: Für jedes eigenständige Anliegen an den Ausschuss ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.

§ 4: Jede Akte hat eine einmalige Aktennummer zu tragen, die wie folgt zusammengesetzt ist:

(a) Die Ziffer 1 gefolgt von einem Bindestrich (-),
(b) der Name des Kamels, dass den ersten Vorgang der Akte getätigt hat gefolgt von einem weiteren Bindestrich,
(c) einer Zahl, die für die erste mit dem Namen eines Kamels versehene Akte 1 ist und für jede weitere mit dem selben Namen versehenen Akte um 1 erhöht wird.

§ 5: Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat das Recht, nicht dem Schema gemäß Artikel 4 § 4 entsprechende Aktennummern so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.

§ 6: Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde berechtigt, sie anzulegen.

§ 7: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus der Aktennummer der Akte, gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.

§ 8: Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat das Recht, nicht dem Schema gemäß Artikel 4 § 4 entsprechende Aktennummern abzuändern, indem er sie mit einem Präfix versieht, das aus der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich, einer Nummer und einem weiteren Bindestrich besteht. Dies gilt nicht, wenn die Vorgangsnummer bereits mit der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich besteht, es sei denn eine Änderung ist nötig, um zu verhindern, dass zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer tragen.

§ 9: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.

§ 10: Änderungen gemäß Artikel 4 §§ 5, 7 und 8 dürfen in Übereinstimmung mit § 3 Absatz (d) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des mehrheitlich gewählten Inhabers des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt.

§ 11: Unabhängig von einem eventuellen Vorgehen nach Art. 4 § 5, 6, 7 oder 8 reicht die falsche oder fehlende Einsortierung eines Vorgangs durch den Einreicher als Grundlage für eine Ablehnung des Vorgangs aus formellen Gründen aus.

Artikel 5: Rechtsmittel

§ 1: Gegen Entscheidungen des des Ausschusses können innerhalb einer angemessenen Frist Rechtsmittel eingelegt werden.

§ 2: Über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des des Ausschusses sowie über die Angemessenheit der Frist nach § 1 entscheidet die Revision des Spielleiters, sofern diese arbeitsfähig ist und der Bearbeitung zustimmt.

§ 3: Wenn die Revision des Spielleiters nicht arbeitsfähig ist, die Bearbeitung der Rechtsmittel ablehnt oder innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Stellung eines Antrages an die Revision des Spielleiters die Rechtsmittel in einem bestimmten Fall zu bearbeiten diesen Antrag nicht annimmt, so kann der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde selbst über die Rechtsmittel entscheiden.

§ 4: In den Fällen gemäß Art. 5 § 3 kann der der Ausschuss statt selbst über die Rechtsmittel zu entscheiden ein anderes Organ mit der Bearbeitung beauftragen, sofern das Organ dem zustimmt, oder ein dafür zuständiges Unterorgan einrichten.

Artikel 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese VERA ist die Geschäftsordnung des Ausschusses gemäß § 11 (a) Spielregeln.

§ 2: Diese VERA tritt mit ihrer Verabschiedung nach § 11 (b) der Spielregeln in Kraft.

§ 3: Der Ausschuss kann die VERA jederzeit mit aboluter Mehrheit seiner Mitglieder ändern, ergänzen oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzen.

Quelle: überarbeitete Version des Entwurfs von Mambres

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-3-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-TM?!-3

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Werte Kollegen.
Wann wird eine Abstimmung zum Vorschlag dieser GO beantragt? Gibt es Kommentare/Wünsche/Einschränkungen/Vorbehalte gegen diesen GO-Enturf?

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kindchen Atreju 15:04, 21. Nov. 2009 (NNZ)

Siehe auch: {{{5}}}

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-3-3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-TM?!-3-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Da es zu dem als Anlage von Antrag 1-TM?!-3-1 veröffentlichten 4. Entwurf der VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde bisher seitens der Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde keinerlei Vorbehalte gab, stelle ich ihn hiemrit zur Wahl.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Anlage zu 1-TM?!-3-1

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Abstimmung
Abstimmung über: Annahme des vierten Entwurfes der VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde 

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich halte den genannten Entwurf für einen guten, vor allem aber bürokratischen Kompromiss, der die Anliegen aller Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde zu berücksichtigen scheint. -- TM?! 18:39, 21. Nov. 2009 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Ich bin nach derzeitiger Aktenlage ebenfalls für diesen Entwurf. --Kindchen Atreju 22:14, 21. Nov. 2009 (NNZ)
3. Stimme

Jaja.gif

Na denn. --Mambres 00:26, 22. Nov. 2009 (NNZ)
4. Stimme Nönö.gif Die Ablehnung erfolgt aus zwei Gruenden: 1.) Fristwahrung. 2.) Artikel 4 findet nicht meine Zustimmung. Hier kann es passieren, dass auch ein schlechter Vorschlag vom Ausschuss angenommen wird, sofern in der ersten Phase nur schlechte Vorschlaege eingebracht werden. Der Auschuss sollte meiner Meinung nach die Moeglichkeit haben, alle Vorschlaege abzulehnen. -- Typo 09:18, 24. Nov. 2009 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Die nach § 11 (b) der Spielregeln erforderliche Einstimmigkeit wurde nicht erreicht, die Geschäftsordnung wurde nicht wirksam beschlossen. Kollege Typo wird freundlich gebeten, einen GO-Vorschlag in seinem Sinne einzubringen.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Nr. 1-TM?!-3-4

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 18:36, 24. Nov. 2009 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-3-5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-TM?!-3-4

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich erfreche mich hiermit, das Herausekeln Typos aus dem Amte ganz offen als mein Ziel zu proklamieren. Das Erlangen dieses Zieles sollte dem Ausschusse jedoch nicht zum Nachteile gereichen, da ich in mir als möglichem Ersatzkamel keinen penetranten Geschäftsordnungsabstimmungsverderber sähe.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochfrechungsvoll, Kamelokronf 19:07, 24. Nov. 2009 (NNZ)

Siehe auch: -

STRENG GEHEIM!
STRONG GEHIME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung – Verschlusssache!


Achtung: Diese Nachricht darf nur von Kamelokronf gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.

Aktenzeichen: 1-TM?!-3-6

Bezugnahme auf Aktenzeichen: 1-TM?!-3-5

Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Go, Kronf, go! Schaff uns den alten Spalter vom Hals!

Datum, Unterschrift: Mambres 22:57, 24. Nov. 2009 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-3-7

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-TM?!-3-5

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Wertes Mitkamel Kamelokronf,
ich begrüße und unterstütze Ihre Initiative.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Typo 15:07, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Siehe auch: -

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-3-8

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Akte 69

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Sehr geehrte Kollegen,
Wäre nach der Besetzungsänderung eine Neuabstimmung zu obigem Antrag möglich?

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokronf 21:14, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-3-9

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-TM?!-3-8

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Aufgrund der nun geänderten Zusammensetzung dieses Ausschusses halte ich es für sinnvoll, den in der Anlage zu Vorgang 1-TM?!-3-1 vorgestellten 4. Entwurf der VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde erneut zur Wahl zu stellen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Anlage zu 1-TM?!-3-1

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Abstimmung
Abstimmung über: Annahme des vierten Entwurfes der VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde 

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich halte den genannten Entwurf für einen guten, vor allem aber bürokratischen Kompromiss, der die Anliegen aller Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde zu berücksichtigen scheint. -- TM?! 21:29, 8. Dez. 2009 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Oh Mann...koennen wir das Ding endlich mal bitte durchwinken? --Kindchen Atreju 22:41, 8. Dez. 2009 (NNZ)
3. Stimme Nönö.gif Ich empfinde es als falsch, über einen bereits abgelehnten Antrag einfach neu abzustimmen. Das wäre fast so, als würden die Iren so lange über die EU-Verfassung abstimmen, bis sie endlich dafür sind. Es spricht natürlich nichts dagegen, den Antrag neu einzubringen. --Mambres 22:43, 8. Dez. 2009 (NNZ)
4. Stimme Ungueltig.png Mit Verlaub, ich kann darin keinen Verstoß gegen Richtlinien irgendwelcher Art erkennen. --Kamelokronf 10:52, 9. Dez. 2009 (NNZ)


Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Nr. 1-TM?!-3-10


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-3-11

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-TM?!-3-10/Abstimmungskommentar von Kamelokronf

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Herr Kollege,
ich stimme Ihnen zu - ein Regelverstoß liegt nicht vor (sonst hätte man auch anders reagieren müssen). Dennoch widerspricht die Einleitung einer Abstimmung über einen bereits abgelehnt Antrag meinem bürokratischen Empfinden bzw. meinem Vefständnis von § 0 der Spielregeln. Damit alles seine Ordnung hat, sollten wir über einen sauberen Neuantrag stimmen, schon um Rechtsunsicherheiten durch nachträgliche Anfechtungen Dritter zu vermeiden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:10, 9. Dez. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-TM?!-3-12

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1-TM?!-3-11

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Geschätzter Kollege,
Meiner Meinung nach kann in diesem Falle keine Rechtsunsicherheit bestehen, da keine Spielregel oder Geschäftsordnung hierzu eine Aussage trifft. Die Diskussion darüber ist allerdings müßig, da nach Ihrer negativen Stimmabgabe sowieso eine weitere Abstimmung erforderlich sein wird.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichen Grüßen, Kamelokronf 13:38, 9. Dez. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen


Antrag

Adressat: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde
Antragsnummer: 1-TM?!-3-13
Antragsgegenstand:

Sehr geeherte Kollegen, hiermit beantrage ich, erneut über den als Anlage zu Antrag 1-TM?!-3-1 veröffentlichten 4. Entwurf der VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde abzustimmen.

Begründung:

Aufgrund der geänderten Zusammensetzung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde scheint mir eine neue Abstimmung sinnvoll.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:06, 9. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: Siehe Anlage zu Antrag 1-TM?!-3-1


Abstimmung
Abstimmung über: Annahme des vierten Entwurfes der VERA als Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde 

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ich bin immernoch dafür. -- TM?! 21:06, 9. Dez. 2009 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Nun komm schon, Alter... ähm, Euer Ehren Spielleiter. *hust* --Kamelokronf 21:09, 9. Dez. 2009 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Zur Vermeidung bewaffneter Auseinandersetzungen mit Kronf. --Mambres 22:10, 9. Dez. 2009 (NNZ)
4. Stimme Jaja.gif Von mir aus --Kindchen Atreju 22:29, 19. Dez. 2009 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt die Nr. 1-TM?!-3-14

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: TM?! 22:36, 19. Dez. 2009 (NNZ)

Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 22:41, 19. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Mit Gewalt geht alles besser.
Vorgangsnummer: 1-TM?!-3-15




Rechtsmittelbelehrung: Hahaha... guter Witz! Gegen UNS Rechtsmittel einlegen? Versuchen Sie's doch!


1-Kamelokronf-1: Ausarbeitung von Vorschlägen[bearbeiten]

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Kamelokronf-1-1

Diese Anweisung ergeht an: Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Alle Mitglieder des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde haben gemäß Artikel 4, § 1 (a) der VERA mit der Ausarbeitung jeweils eines Vorschlages für ein Verfahren zur Bestimmung des Siegers der Spielrunde zu beginnen.

Weitere Bemerkungen: Bei der Ausarbeitung ist sich insbesondere nach Artikel 4 der VERA sowie § 8.4 (i) der Spielregeln zu richten.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Kamelokronf aufgrund des Inkrafttretens der VERA gemäß Artikel 4, § 1 (a) —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kamelokronf 17:50, 25. Jan. 2010 (NNZ)



Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Anweisung hat lediglich eine Erinnerungsfunktion. Die Pflicht, das hier Geforderte zu erfüllen, bestand bereits vorher in Form der VERA.

1-Atreju-1: Vorschlag[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde
Antragsnummer: 1-Atreju-1
Antragsgegenstand:

Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Begründung:

Hiermit stelle ich den Antrag den Sieger dieser Spielrunde durch Würfeln zu ermitteln. Wer zuerst mit zwei Wuerfeln eine Pasch 7 würfelt, hat gewonnen.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 20:14, 25. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: sind sauber zu behandeln.


Revision der Nummerierung der Geschäftsordnung[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde
Antragsnummer: 1-Opsim-1-1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Mitglieder dieses Ausschusses,
ich bitte Sie, Ihre Geschäftsordnung wie folgt abzuändern:

§1: Allgemeines

(a) Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde (im folgenden „der Ausschuss“ genannt) ist berechtigt, Ausschüsse, Arbeitskreise, Expertenkonferenzen und andere Unterorgane einzurichten, soweit dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich erscheint. Dabei ist festzulegen, aus wievielen Mitgliedern diese Unterorgane bestehen und wie diese Mitglieder zu bestimmen sind. Die Einrichtung und Vorgaben für die Arbeitsweise des Unterorgans sind in einer Verordnung zu regeln und bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Mitglieder des Ausschusses.

(b) Mitglieder eines gemäß §1(a) eingerichteten Organs müssen nicht notwendigerweise auch Mitglieder des Ausschusses sein. Die Verfahren zur Besetzung der Unterorgane sind in der Verordnung nach §1(a) zu regeln.

(c) Gemäß §1(a) eingerichtete Unterorgane dürfen durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses auch wieder aufgehoben werden.

(d) Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung Mehrheitlich gewählter Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde trägt. Diese Bezeichnung ist bei der Anrede und bei Unterschriften zu verwenden.

(e) Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde bleibt so lange im Amt, bis die Mitglieder des Ausschusses mit einfacher Mehrheit einen neuen mehrheitlich gewählten Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde wählen oder bis er aus dem Ausschuss ausscheidet.

§2: Haupttätigkeit

(a) Zweck des Ausschusses ist die Erarbeitung von Konzepten für die Bestimmung eines Rundensiegers sowie ihre Verhandlung und Auswahl.

(c) Sobald ein einzelnes Konzept nach Abschluss der Verhandlungen vom Ausschuss beschlossen ist, betreibt der Ausschuss die Umsetzung des Konzepts.

(d) Beim Spielende ernennt der Ausschuss den Sieger der Spielrunde.

§3: Nebentätigkeiten

(a) Neben den in §2 festgelegten Tätigkeiten kann der Ausschuss auf Antrag auch weitere Tätigkeiten wahrnehmen, sofern dies nicht gegen diese VERA oder die Spielregeln verstößt.

(c) Im Rahmen der Nebentätigkeiten darf der keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist. Die Wahrnehmung solcher Tätigkeiten ist ggf. durch eine Delegation von Kompetenzen nach § 13 der Spielregeln zu legitimieren.

(d) Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Ausschuss nicht; Anträge gemäß §3(a) können durch den Ausschuss ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

§4: Durchführung

(a) Die Erarbeitung, Verhandlung und Auswahl von Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde erfolgt in mehreren Phasen.

1. In der ersten Phase bringt jedes Mitglied des Ausschusses mindestens einen ausgearbeiteten Vorschlag für ein Verfahren zur Bestimmung des Siegers der Spielrunde ein. Die Vorschläge müssen dabei die Anforderungen aus § 8.4 (i) der Spielregeln vollständig erfüllen. Insbesondere ist bei den zur Umsetzung erforderlichen Schritten aufzuführen, welches Ausschuss-Mitglied jeweils die Umsetzung (also z. B. die Beantragung einer Spielregeländerung) veranlasst. Jedes Kamel und Organ ist außerdem befugt, zusätzlich eigene Vorschläge nach § 8.4 (i) der Spielregeln beim Ausschuss einzureichen.
2. Die eingereichten Vorschläge werden vom Ausschuss veröffentlicht und zehn Tage zur Kommentierung durch beliebige Kamele oder Organe freigegeben. Nach Abschluss dieser Frist wählt der Ausschuss mit einfacher Mehrheit einen Vorschlag ab, der am weiteren Verfahren nicht mehr teilnimmt.
3. Die Wahl nach Absatz 2. wird gegebenfalls nach einer Kommentierungsfrist von drei Tagen wiederholt, bis nur noch drei Vorschläge zur Auswahl verbleiben.
4. Die Einreicher der verbleibenden Vorschläge haben nun fünf Tage Zeit, Ihre Vorschläge aufgrund der eingebrachten Kommentare und Stellungnahmen zu überarbeiten. Danach wählt der Ausschuss zwei Vorschläge für die abschließende Phase aus. Dazu gibt jedes Mitglied des Ausschusses seine Stimme für einen Vorschlag ab. Ergibt sich aus dem Wahlergebnis kein eindeutiger Vorrang eines Vorschlags, so entscheidet die Stimme des mehrheitlich gewählten Inhabers des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde. Ergibt sich auch hierdurch kein Vorrang, so werden zwischen den betroffenen Vorschlägen Stichwahlen durchgeführt.
5. Die Einreicher der beiden verbleibenden Vorschläge haben jetzt weitere fünf Tage die Gelegenheit zur Überarbeitung ihrer Vorschläge. Nach Ablauf dieser Frist wählt der Ausschusses im unter Absatz 4. geschilderten Abstimmungsverfahren einen Vorschlag zur Umsetzung aus. Durch den Wahlmodus ist sichergestellt, dass der ausgewählte Vorschlag im Einklang mit § 8.4 (j) der Spielregeln als angenommen gilt.

(b) An den Ausschuss gerichtete Anträge und ähnliche Anliegen sind auf der Vorgangsseite des Ausschusses einzureichen.

(c) Für jedes eigenständige Anliegen an den Ausschuss ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.

(d) Jede Akte hat eine einmalige Aktennummer zu tragen, die wie folgt zusammengesetzt ist:

1. Die Ziffer 1 gefolgt von einem Bindestrich (-),
2. der Name des Kamels, dass den ersten Vorgang der Akte getätigt hat gefolgt von einem weiteren Bindestrich,
3. einer Zahl, die für die erste mit dem Namen eines Kamels versehene Akte 1 ist und für jede weitere mit dem selben Namen versehenen Akte um 1 erhöht wird.

(e) Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat das Recht, nicht dem Schema gemäß §4(d) entsprechende Aktennummern so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.

(f) Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde berechtigt, sie anzulegen.

(g) Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus der Aktennummer der Akte, gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.

(h) Der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat das Recht, nicht dem Schema gemäß §4(d) entsprechende Aktennummern abzuändern, indem er sie mit einem Präfix versieht, das aus der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich, einer Nummer und einem weiteren Bindestrich besteht. Dies gilt nicht, wenn die Vorgangsnummer bereits mit der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich besteht, es sei denn eine Änderung ist nötig, um zu verhindern, dass zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer tragen.

(i) Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.

(j) Änderungen gemäß Artikel §4(e), §4(g) und §4(h) dürfen in Übereinstimmung mit § 3 Absatz (d) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des mehrheitlich gewählten Inhabers des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt.

(k) Unabhängig von einem eventuellen Vorgehen nach §4, Absätze (e) bis (h), reicht die falsche oder fehlende Einsortierung eines Vorgangs durch den Einreicher als Grundlage für eine Ablehnung des Vorgangs aus formellen Gründen aus.

§5: Rechtsmittel

(a) Gegen Entscheidungen des des Ausschusses können innerhalb einer angemessenen Frist Rechtsmittel eingelegt werden.

(b) Über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des des Ausschusses sowie über die Angemessenheit der Frist nach Absatz (a) entscheidet die Revision des Spielleiters, sofern diese arbeitsfähig ist und der Bearbeitung zustimmt.

(c) Wenn die Revision des Spielleiters nicht arbeitsfähig ist, die Bearbeitung der Rechtsmittel ablehnt oder innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Stellung eines Antrages an die Revision des Spielleiters die Rechtsmittel in einem bestimmten Fall zu bearbeiten diesen Antrag nicht annimmt, so kann der mehrheitlich gewählte Inhaber des Vorsitzes des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde selbst über die Rechtsmittel entscheiden.

(d) In den Fällen gemäß §5(c) kann der der Ausschuss statt selbst über die Rechtsmittel zu entscheiden ein anderes Organ mit der Bearbeitung beauftragen, sofern das Organ dem zustimmt, oder ein dafür zuständiges Unterorgan einrichten.

§6: Übergangs- und Schlussbestimmungen

(a) Diese VERA ist die Geschäftsordnung des Ausschusses gemäß § 11 (a) Spielregeln.

(b) Diese VERA tritt mit ihrer Verabschiedung nach § 11 (b) der Spielregeln in Kraft.

(c) Der Ausschuss kann die VERA jederzeit mit aboluter Mehrheit seiner Mitglieder ändern, ergänzen oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzen.


Begründung:

Ziel der Nummerierungsrevision ist eine einheitliche Nummerierung der Spielregeln. Dies wird durch diesen Entwurf umgesetzt. Eine abweichende Nummerierung, bei der die ehemaligen Artikel nicht nummeriert werden, ist auch denkbar. Sie haben 5 Tage Zeit, diesen Antrag umzusetzen oder den Bestimmungen der Nummerierungsrevision in anderer Weise nachzukommen.

Unterschrift, Datum: Opsim 22:15, 25. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Abstimmung
Abstimmung über: 1-Opsim-1-1 

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Wir brauchen endlich auch eine GO nach DIN EN ISO! -- Mambres 23:32, 25. Jan. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jein.gif Der Ausschuss hat lange für die Inkraftsetzung der vorliegenden VERA benötigt. Sollte man nun gleich wieder rehformieren? --Kamelokronf 16:37, 26. Jan. 2010 (NNZ)
3. Stimme Jein.gif Ich schliesse mich der Mainung meines Vorredners an. Nicht das der Ausschuss im Rehformstau stecken bleibt --Kindchen Atreju 21:00, 26. Jan. 2010 (NNZ)




Massband.jpg
MASSNAHME


Ausführendes Organ: Nummerierungsrevision
Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Opsim-1-3

Maßnahme: Die Geschäftsordnung des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde wird gemäß Regel §8(e)7. außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Den Anweisungen aus Antrag 1-Opsim-1-1 wurde nicht innerhalb der genannten Frist nachgekommen.


Unterschrift, Datum: Opsim 22:18, 30. Jan. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Bemerkungen (optional)

Siehe auch: siehe auch (optional)


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)


UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Maßnahme 1-Opsim-1-3 wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Maßnahmen nach § 8 (e) Abs. 7 darf die Nummerierungsrevision nach den gültigen Spielregeln nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen.

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 00:43, 31. Jan. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Bitte selbst an die Spielregeln halten!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


1-Kamelokronf-2: Ernennung des Rundensiegers[bearbeiten]

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Kamelokronf-2-1

Thema des Gutachtens: Ernennung des Rundensiegers

Kurzzusammenfassung: Mambres, Opsim, TM?! und Kamelokronf sind zu Rundensiegern zu erklären.

Bearbeitendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Ausführlicher Gutachtentext:

  1. Laut Rahmenregeln Punkt 16 läuft die siebte Spielrunde am heutigen Tage ab.
  2. Wie auf dieser Seite ersichtlich, ist kein Konzept zur Findung des Rundensiegers gemäß Spielregeln § 8 (d) Punkt 8 bis 10 vollständig durchgeführt worden.
  3. Gemäß § 8 (d) Punkt 11 hat dieser Ausschuss bei Eintreten von 1. und 2. den aktuellen Spielleiter zum Rundensieger zu ernennen.
  4. Gemäß dem Leitsatz zur Würdigung der Mitarbeiter in Vorgang 77/1 des Spielleiters in Verbindung mit der verbindlichen Regelauslegung durch den Justizsenator in Vorgang 78/2 des Spielleiters ist die Ernennung zum Rundensieger auch auf die Mitglieder der Unterorgane des Spielleiters zu übertragen.
  5. Aktueller Spielleiter ist Mambres gemäß Vorgang 4/1, Mitglieder seiner Unterorgane sind Polizeipräsident Opsim, Justizsenator Mambres, Revisor TM?! sowie Revisionshundeversorger Kamelokronf.
  6. Laut 3., 4. und 5. sind die in 5. genannten Kamele zu Rundensiegern zu erklären.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 12:43, 31. Jan. 2010 (NNZ)

Abstimmung
Abstimmung über: Ernennung des Rundensiegers gemäß Gutachten 1-Kamelokronf-2-1
Vorgangsnummer: 1-Kamelokronf-2-2 

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Meiner Meinung nach sind die Aussagen des Gutachtens korrekt; Punkt 6 ist durch eine Feststellung nachzukommen. --Kamelokronf 12:43, 31. Jan. 2010 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen, auch wenn das damit verbundene Ende dieser höchst bürokratischen Runde bedauerlich ist. -- TM?! 21:15, 31. Jan. 2010 (NNZ)
3. Stimme Jaja.gif Ja, ein bisschen schade ist es schon. Trotzdem wären noch mehr Teilnehmer auch eine schöne Sache. Lasst uns eine Werbekampagne zwischenschalten! --Mambres 22:50, 31. Jan. 2010 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde hat sich mehrheitlich für die Feststellung von Mambres, Opsim, TM?! und Kamelokronf als Rundensieger ausgesprochen.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 22:50, 31. Jan. 2010 (NNZ)

STRENG GEHEIM!
STRONG GEHIME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung – Verschlusssache!


Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.

Aktenzeichen: 1-Kamelokronf-2-3

Bezugnahme auf Aktenzeichen: Gutachten 1-Kamelokronf-2-1, Punkt 5

Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Lasst mich mal die Feststellung machen, wenn fertig abgestimmt ist. Hab da noch eine Idee. (Wenn ihr auch spezielle Ideen habt, können wir uns auch vorher noch mal austauschen.)

Datum, Unterschrift: Kamelokronf 12:43, 31. Jan. 2010 (NNZ)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Kamelokronf-2-4

Bearbeitendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:


 UNGÜLTIG

Sehr verehrte Bürokratinnen und Bürokraten,
Mir wird die unverhältnismäßige Ehre zuteil, hiermit das offzielle Ergebnis der siebten Spielrunde des Bürokratenspiels gemäß Punkt 12 der Rahmenregeln bekanntzugeben. Zu Siegern der Runde werden ernannt: Mambres, Opsim, TM?! und Kamelokronf. Alle Kamele, die nicht Sieger sind, sind Gewinner. Die Spielrunde ist hiermit beendet. Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 15:37, 1. Feb. 2010 (NNZ)

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1-Kamelokronf-2-3 wird hiermit angefochten!

Begründung: Angefochten wird der 4. Satz der vorigen Feststellung. Der Ausschuss ist nicht berechtigt, die Spielrunde zu beenden. Dies ist Aufgabe des Spielleiters persönlich.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 23:35, 1. Feb. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Der Ausschuss hat aber auf äußerst faire Weise die Gewinner und Sieger festgestellt. Vielen Dank hierfür.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1-Kamelokronf-2-2 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der gesamte Vorgang wird hiermit angefochten, da die Ernennung nicht nach VERA Artikel 4, §1, insbesondere (b) entspricht. Mit 1-Atreju-1 wurde ein weiterer Vorschlag eingereicht, ueber den aber weder abgestimmt wurde noch eine Abwahl nach VERA Artikel 4, §1, Absatz (b) erfolgte. Damit ist die Ernennung wegen Verfahrensfehlern als Ungueltig anzusehen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Kindchen Atreju 13:48, 2. Feb. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Die Art und Weise wie sich hier Kamele selbst zum Sieger ernennen stinkt zum Himmel und sollte zumindest nach den Regeln des Spieles erfolgen!

§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Kamelokronf-2-7

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Kamelokronf-2-2

Rechtshinweis:
Die Feststellung des Rundensiegers erfolgte nach Art. 2 § 3 VERA und § 8 (d) Satz 11 der Spielregeln, gerade weil die eingereichten Vorschläge bei Spielrundenablauf nicht abschließend umgesetzt waren.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Spielregeln, VERA

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 14:00, 2. Feb. 2010 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1-Kamelokronf-2-4 wird hiermit angefochten!

Begründung: Wenn wir schon dabei sind: Ich fechte die Feststellung 1-Kamelokronf-2-4 an, weil

  1. Die Feststellung von Gewinnern der Spielrunde jeder Grundlage in den Spielregeln entbehrt,
  2. Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde nach den Spielregeln zwar den Rundensieger festellen, aber nicht die Spielrunde beenden darf.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Mambres 14:00, 2. Feb. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Die Revision des Spielleiters wird entsprechend Artikel 5 VERA um Bearbeitung gebeten.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1-Kamelokronf-2-2 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Vorschlag wurde als Gutachten mit dem Formular "Gutachten" eingereicht. Das Gutachten enthielt keinerlei Aufforderung zu einer Abstimmung. Dennoch wurde eine Abstimmung durchgefuehrt, obwohl dazu kein Antrag gestellt wurde. Damit verstoesst der gesamte Vorgang gegen §0 der Spielregeln.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Kindchen Atreju 15:14, 2. Feb. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Seit wann kann man ueber Gutachten denn bitte abstimmen? Darf jetzt jeder per Abstimmung bestimmen ob ihm ein Gutachten gefaellt oder nicht?

Please hold the line – bitte halten Sie die Linie


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Revision des Spielleiters

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-10

Datum, Unterschrift: Revisor TM?! 18:01, 2. Feb. 2010 (NNZ)



Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die oben stehende Anfechtung des Vorgangs 1-Kamelokronf-2-3, im Folgenden provisorisch als Vorgang 1-Kamelokronf-2-5 bezeichnet, wird aus formalen Gründen abgelehnt, da sie keine Vorgangsnummer trägt und somit gegen Artikel 4 § 7 VERA verstößt.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Revisor TM?! 20:47, 2. Feb. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-11


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht in zweiter Instanz. Weitere Rechtsmittel sind gemäß RinGo nicht mehr zulässig.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die oben stehende Anfechtung des Vorgangs 1-Kamelokronf-2-2 von 13:48, 2. Feb. 2010 (NNZ), im Folgenden provisorisch als Vorgang 1-Kamelokronf-2-6 bezeichnet, wird aus formalen Gründen abgelehnt, da sie keine Vorgangsnummer trägt und somit gegen Artikel 4 § 7 VERA verstößt.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Revisor TM?! 20:47, 2. Feb. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-12


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht in zweiter Instanz. Weitere Rechtsmittel sind gemäß RinGo nicht mehr zulässig.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die oben stehende Anfechtung des Vorgangs 1-Kamelokronf-2-4, im Folgenden provisorisch als Vorgang 1-Kamelokronf-2-8 bezeichnet, wird aus formalen Gründen abgelehnt, da sie keine Vorgangsnummer trägt und somit gegen Artikel 4 § 7 VERA verstößt.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Revisor TM?! 20:47, 2. Feb. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-13


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht in zweiter Instanz. Weitere Rechtsmittel sind gemäß RinGo nicht mehr zulässig.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die oben stehende Anfechtung des Vorgangs 1-Kamelokronf-2-2 von 15:14, 2. Feb. 2010, im Folgenden provisorisch als Vorgang 1-Kamelokronf-2-9 bezeichnet, wird aus formalen Gründen abgelehnt, da sie keine Vorgangsnummer trägt und somit gegen Artikel 4 § 7 VERA verstößt.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Revisor TM?! 20:47, 2. Feb. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-14


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht in zweiter Instanz. Weitere Rechtsmittel sind gemäß RinGo nicht mehr zulässig.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1-Kamelokronf-2-4 wird hiermit angefochten!

Begründung: Im folgenden wird der angefochtene Vorgang zitiert und die Anfechtung begründet.

  Sehr verehrte Bürokratinnen und Bürokraten,
  Mir wird die unverhältnismäßige Ehre zuteil, hiermit das offzielle Ergebnis der siebten Spielrunde des Bürokratenspiels gemäß Punkt 12 der Rahmenregeln bekanntzugeben. 

Der Ausschuss ist nicht befugt, ein Ergebnis bekanntzugeben. Er darf nur feststellen, dass der Spielleiter Sieger ist. Sie hierzu auch §8(d)11. und §17(d)

  Zu Siegern der Runde werden ernannt: Mambres, Opsim, TM?! und Kamelokronf.
  Alle Kamele, die nicht Sieger sind, sind Gewinner. 

Der Ausschuss ist nicht berechtigt, über Gewinner zu entscheiden.

  Die Spielrunde ist hiermit beendet. 

Der Ausschuss ist nicht berechtigt, die Spielrunde zu beenden. Laut Rahmenregel 12 ist die Spielrunde bis jetzt nur abgelaufen, aber nicht beendet.

  Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

An diesem Satz ist nichts zu beanstanden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 22:17, 2. Feb. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Dies ist Vorgang 1-Kamelokronf-2-15

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1-Kamelokronf-2-2 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der gesamte Vorgang wird hiermit angefochten, da die Ernennung nicht nach VERA Artikel 4, §1, insbesondere (b) entspricht. Mit 1-Atreju-1 wurde ein weiterer Vorschlag eingereicht, ueber den aber weder abgestimmt wurde noch eine Abwahl nach VERA Artikel 4, §1, Absatz (b) erfolgte. Damit ist die Ernennung wegen Verfahrensfehlern als Ungueltig anzusehen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Kindchen Atreju 13:44, 3. Feb. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Die Art und Weise wie sich hier Kamele selbst zum Sieger ernennen stinkt zum Himmel und sollte zumindest nach den Regeln des Spieles erfolgen! Dies ist Vorgang 1-Kamelokronf-2-16

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1-Kamelokronf-2-2 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Vorschlag wurde als Gutachten mit dem Formular "Gutachten" eingereicht. Das Gutachten enthielt keinerlei Aufforderung zu einer Abstimmung. Dennoch wurde eine Abstimmung durchgefuehrt, obwohl dazu kein Antrag gestellt wurde. Damit verstoesst der gesamte Vorgang gegen §0 der Spielregeln.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Kindchen Atreju 13:44, 3. Feb. 2010 (NNZ)

Anmerkung: Seit wann kann man ueber Gutachten denn bitte abstimmen? Darf jetzt jeder per Abstimmung bestimmen ob ihm ein Gutachten gefaellt oder nicht? Dies ist Vorgang 1-Kamelokronf-2-17

Please hold the line – bitte halten Sie die Linie


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Revision des Spielleiters

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-18

Datum, Unterschrift: Revisor TM?! 20:47, 3. Feb. 2010 (NNZ)



Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung Nr. 1-Kamelokronf-2-16 wird abgelehnt, da das Gutachten 1-Kamelokronf-2-1 nicht, wie von Atreju angenommen, einen Vorschlag gemäß Artikel 4 § 1 VERA darstellt. Vielmehr ist es dem Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde leider nicht gelungen, das Verfahren gemäß Artikel 4 § 1 VERA vor Ablauf der Runde zu beenden, weswegen die Feststellung des Siegers gemäß § 8 (d) Abs. 11 Spielregeln zu erfolgen hat, was im genannten Gutachten auch dargelegt wurde.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Revisor TM?! 22:16, 4. Feb. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-19


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht in zweiter Instanz. Weitere Rechtsmittel sind gemäß RinGo nicht mehr zulässig.

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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung Nr. 1-Kamelokronf-2-17 wird abgelehnt, da es sich beim Gutachten 1-Kamelokronf-2-1 nicht, wie von Atreju angenommen, um einen Vorschlag gemäß Artikel 4 § 1 VERA handelt, sondern um ein Gutachten. Somit wurde das korrekte Forumlar verwendet. Auch ist der Revision keine Rgegl bekannt, nach der einer Abstimmung zwangsläufig ein Antrag vorausgehen müsse.


Ausführendes Organ: Revisor TM?! 22:21, 4. Feb. 2010 (NNZ)

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Diese Ablehnung trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-20

Bemerkungen: Diese Entscheidung ergeht in zweiter Instanz. Weitere Rechtsmittel sind gemäß RinGo nicht mehr zulässig.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Anfechtung 1-Kamelokronf-2-15 wird insoweit stattgegeben, dass der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde nicht berechtigt war, Gewinner festzulegen und das Spiel zu beenden.

Begründung:
Die Spielregeln sagen nichts über Gewinner aus, auch wurde die Festlegung der Gewinner nicht vor dem Gutachten beantragt, weswegen der. Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde zu einer solchen Festlegung nicht berechtigt war. Auch ist es Aufgabe des Spielleiters, das Ende der Runde festzustellen, nicht jedoch die des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde.

Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Revisor TM?! 22:44, 4. Feb. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nr. 1-Kamelokronf-2-21


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht in zweiter Instanz. Weitere Rechtsmittel sind gemäß RinGo nicht mehr zulässig.


VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: 1-Kamelokronf-2-22

Hiermit wird folgendes verfügt:
Feststellung 1-Kamelokronf-2-4 wird hiermit aufgehoben und der Spielleiter angewiesen, das Ende der Runde festzustellen und die Sieger der Runde unter Berücksichtung der Spielregeln sowie des Gutachtens 1-Kamelokronf-2-1 und der Abstimmung 1-Kamelokronf-2-2 zu bestimmen.

Diese Verfügung erfolgt durch die Revision des Spielleiters gemäß Vorgang 1-Kamelokronf-2-21.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Revisor TM?! 22:44, 4. Feb. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: keine


Rechtsbehelfsbelehrung: --

1-Kamelokronf-3: Antrag auf Bestimmung der Gewinner[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde
Antragsnummer: 1-Kamelokronf-3-1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Kollegen,
Hiermit beantrage ich, dass der Ausschuss gemäß Artikel 3 § 1 der VERA zusätzlich die Gewinner der Spielrunde bestimmt. Dies soll durch einfache Feststellung eines Ausschussmitgliedes geschehen können.

Begründung:

Die Beschränkung des Tätigkeitsfeldes auf Sieger hindert den Ausschuss daran, auch den großen Bereich der Gewinner bürokratisch unter die Fittiche nehmen zu können.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 20:55, 3. Feb. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:23, 3. Feb. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Eine derartige Kompetenzerweiterung erfordert m. E. eine entsprechende Ergänzung der Spielregeln und ist als solche beim Zentralrat der Paragraphenreiter zu beantragen.
Vorgangsnr.: 1-Kamelokronf-3-2


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.