Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter/Gremienvorschläge

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Vorschlagsliste für neue Gremien gem. § 9 Absatz (b) Spielregeln[bearbeiten]

Ideensammlung[bearbeiten]

Hier sollen neue Gremien vorgeschlagen und diskutiert werden, welche dem Aufsichtsrat anschliessend zur Prüfung übergeben werden sollen (siehe §9 Absatz (b)). Dazu sind in erster Linie Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter befugt. Andere Kamele dürfen dazu lediglich Bemerkungen abgeben. Vorschlagsideen werden jedoch per Post angenommen.

Innere Sicherheit / Kampf gegen den Terrorismus[bearbeiten]

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 2 für weitere neue Gremien

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 10

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Im bisherigen Verlauf kam die Sicherheit des Spiels und seiner beteiligten Institutionen zu kurz. Der Spielleiter wurde in der letzten Zeit mit einer Welle von Regelverstößen konfrontiert, welche teilweise als terroristische Angriffe zu klassifizieren sind. Falls sich Vorkommnisse dieser Art häufen, kann das Spiel kollabieren.

Im Rahmen des weltweiten Krieges gegen den Terrorismus wird hiermit die Bildung zweier Gremien angeregt, welche sich um Sicherheitsbelange kümmern. Hierbei ist zu beachten, dass die hier angeregten Gremien nur eine mögliche Realisierung einer nach Meinung des Spielleiters erforderlichen Sicherheitsinfrastruktur darstellen. Ggf. wäre auch eine Realisierung als nur ein Gremium mit ggf. mehreren Untergremien und/oder -Posten denkbar. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die Funktion der Gremien in dieser Anmerkung nur grob umrissen wird; der Vorschlagende geht von einer regen Diskussion über den genauen Wortlaut der entsprechend einzurichtenden Spielregeln aus.

Es wird angeregt, folgende zwei Gremien einzurichten: Regelsicherheitshauptamt (RSHA) und Spielteilnemerabsichtensammelinstitution (STASI). Hierbei sollen STASI und RSHA eng zusammenarbeiten:

  • Die STASI sammelt Informationen über Kamele und wertet diese aus, um die Absichten einzelner Mitspieler oder auch potenziell gefährlicher Gruppierungen von Mitspielern zu ergründen. Hierbei ist insbesondere Augenmerk auf möglichen Vorsatz und sonstige Absichten hinter potenziellen sowie tatsächlich erfolgten Regel- und Geschäftsordnungsverstößen durch einzelne Kamele oder ganze Gruppen oder Gremien zu ergründen. Die Informationsgewinnung erfolgt mit Hilfe aller im strafrechtlichen Rahmen möglichen nicht-invasiven zur Verfügung stehenden Informationsquellen, also auch solchen außerhalb des Spiels. Zusätzlich wird der STASI das Recht eingeräumt, innerhalb des Spiels Informationen von einzelnen Kamelen mit Hilfe einzigartiger, innovativer Methoden zu erhalten.
  • Das RSHA greift auf die von der STASI bereitgestellten Informationen zurück und führt in Eigenverantwortung Straf- und andere Abwehrmaßnahmen durch. Zu ersteren zählt beispielsweise das Erteilen von Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburg-Vorpommern; zu zweiteren zeitlich begrenzte Notverordnungen, deren Gültigkeit nur durch Veto von mindestens zwei der drei Parteien Zentralrat, Aufsichtsrat, Spielleiter aufgehoben oder weiter eingeschränkt werden kann.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 16:35, 27. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: RSHA, Einzigartige und innovative Methoden


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Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag Nr. 2 für weitere neue Gremien

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Kamel Wutzofant (Spielleiter) regt in vorgenanntem Vorschlag die Schaffung zweier Gremien an, die sich um die Sicherheitsbelange kümmern sollen. Als Begründung hierzu wird aufgeführt, dass es in letzter Zeit zu terroristischen Regelverstößen gekommen sei, welche - bei weiterem massiven Auftreten - dem Spiel erheblichen Schaden zufügen könnten.

Zunächst möchte ich feststellen, dass eine solche Annahme jeglicher Grundlage entbehrt. Bevor überhaupt davon gesprochen werden kann, dass spielgefährdende Handlungen vorgenommen werden könnten bzw. sich aus solchen spielgefährdende Situationen ergeben könnten, bedarf es zunächst einer klärenden Einschätzung der vom Spielleiter vorgebrachten vorangegangenen Regelverstöße. Die bloße Behauptung, dass es bereits zu Regelverstößen kam genügt hier nicht. Vielmehr ist eine detailierte Liste der Regelverstöße beim Aufsichtsrat einzureichen. Dieser hat - nach einer Prüfung der Liste auf Korrektheit - eine Kommission damit zu beauftragen, die einzelnen Regelverstöße auf ihre Klassifikation als terroristische Angriffe zu überprüfen. Das Ergebnis ist an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiterzuleiten, welcher einen unabhängigen Untersuchungsausschuss mit der Überprüfung etwaiger terroristischer Angriffe auf deren Geeignetheit das Spiel zu schädigen einzuberufen hat. Erst wenn der Untersuchungsauschuss zu der Einschätzung gelangt, dass sich vorangegangene terroristisch motivierte Regelverstöße zu einer erheblichen Spielgefährdung entwickeln könnten, ist überhaupt daran zu denken über die Sicherheitslage des Spieles weiter nachzudenken.

Soweit tatsächlich von einer hohen Gefährdung der Spielinteressen ausgegangen werden muss, sind zunächst die vorhandenen Möglichkeiten des Spielleiters vollumfänglich auszuschöpfen um spielsicherheitsgefährdende Eingriffe abzuwehren. Vehement warne ich davor die Vorschläge zur Sicherheitsinfrastruktur des Spielleiters Wutzofant auch nur in Erwägung zu ziehen. Derart umfassende und mit so viel Macht ausgestattete Einrichtungen bergen die Gefahr ein unkontrollierbares Eigenleben zu entwickeln und ein Spiel im Spiele zu werden.
Die vorgeschlagene Spielteilnemerabsichtensammelinstitution (STASI) würde einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Kamelrechte darstellen. Zudem ist zu befürchten, dass die genannten einzigartigen, innovativen Methoden einen Verstoß gegen § 11 Absatz (d) Spielregeln darstellen. Die Einrichtung dieser Institution würde von einem freiheitlich kamelischen Spiel zu einem Überwachungsspiel führen.
Zusammengenommen sehe ich den vom Spielleiter Wutzofant vorgebrachten Vorschlag hinsichtlich der Sicherheitsinfrastruktur als sicherheitsregularischen Dammbruch.


Hochachtungsvoll


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 18:43, 27. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -


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Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 1 von Kamel:Doppelnull

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Bezugnehmend auf die folgende Äußerung des Kamel:Doppelnull:

Vielmehr ist eine detailierte Liste der Regelverstöße beim Aufsichtsrat einzureichen. Dieser hat - nach einer Prüfung der Liste auf Korrektheit - eine Kommission damit zu beauftragen, die einzelnen Regelverstöße auf ihre Klassifikation als terroristische Angriffe zu überprüfen. Das Ergebnis ist an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiterzuleiten, welcher einen unabhängigen Untersuchungsausschuss mit der Überprüfung etwaiger terroristischer Angriffe auf deren Geeignetheit das Spiel zu schädigen einzuberufen hat. Erst wenn der Untersuchungsauschuss zu der Einschätzung gelangt, dass sich vorangegangene terroristisch motivierte Regelverstöße zu einer erheblichen Spielgefährdung entwickeln könnten, ist überhaupt daran zu denken über die Sicherheitslage des Spieles weiter nachzudenken.

bittet der Unterzeichner das Kamel:Doppelnull höflichst um eine möglichst detaillierte Zitierung sämtlicher Spielregeln und sonstiger Spielregularien, welche das von Kamel:Doppelnull beschriebene Vorgehen zwingend vorschreiben, sowie eine möglichst umfassende und verständliche Erläuterung, wodurch und auf welche Weise diese Regeln und Regularien das beschriebene Vorgehen vorschreiben.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 01:14, 28. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -/-

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 2 von Spielleiter Wutzofant

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Spielleiter Wutzofant erbat in vorgenannter Anmerkung eine Begründung für das vom Unterzeichner als zwingend angesehenen Vorgehen in Bezug auf die Klärung der Spielsicherheitslage, insbesondere dessen Regelungsgrundlage. Dieses Prozedere ergibt sich bereits zwingend aus dem Grundprinzip der Machtverteilung. Wichtige und das Wohl aller spielbeteiligter Kamele betreffende Entscheidungen können unter Berücksichtigung des vorgenannten Prinzips nicht von einem einzelnen Kamel getroffen werden sondern bedürfen der Beteiligung verschiedener spielinternen Entscheidungsinstitutionen. Denn auch im Bürokratenspiel muss die Macht von der betreffenden Kamelherde ausgehen. Eine anderweitige Regelung ist nur durch explizite Spielregel möglich.

Weiter würde eine einfache Entscheidung eines Kamels evident gegen das allgemeine Spielprinzip verstoßen, dass vorgibt "möglichst viele und vor allem möglichst viele komplizierte Regeln" zu haben. Bei einer derart eklatanten Verletzung dieses spielimmanenten Grundprinzips ist dabei auch unbeachtlich, dass eine diesbezügliche Regelung gar nicht ausdrücklich besteht. Vielmehr genügt hierbei bereits die Tatsache, dass auf direktem Wege eine womöglich spielentscheidende Entscheidung getroffen werden soll.

Zu beachten ist weiterhin Nr. 8 Kamelrechte (analog) (analog). Denn nicht nur ein Kamel in der Kamelopedia hat ein Recht auf ein faires Verfahren, sondern auch eine Entscheidung beim Bürokratenspiel. Es widerspricht grundlegend der Genfer Konvention des Entscheidungsrechts, wenn eine Entscheidung ohne vorheriger Anhörung gefällt wird.

Schließlich ist das Vorgehen auch nach § 2 Absatz (a) §§ 5 Spielregeln (analog) erforderlich. Wo kämen wir denn sonst hin?!


Hochachtungsvoll


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 14:21, 28. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 3 von 00

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Mitspieler!

  1. Kamel:Wutzofant stellt fest, dass Grunzprinzip der Machtverteilung zwar in der Tat ein Designprinzip bei der Ausformulierung der Startregeln darstellte. Jedoch ist dieses Prinzip bislang nicht verbindlich in den Spielregeln niedergeschrieben; auch in den Rahmenregeln wird ein solches Prinzip nicht erwähnt. Dieses Argument wird daher zurückgewiesen.
  2. Auch das allgemeine Grunzprinzip, "möglichst viele und vor allem komplizierte Regeln zu haben", wird lediglich auf der Erklärungsseite des Bürokratenspiels angeführt, ist jedoch weder in einer Spielregel noch in einer allgemeinen Rahmenregel vorgeschrieben.
  3. Die Aussage "Vielmehr genügt hierbei bereits die Tatsache, dass auf direktem Wege eine womöglich spielentscheidende Entscheidung getroffen werden soll" erscheint substanzlos und als weitere Begründung daher ungeeignet.

Aus diesen Gründen lehnt der Unterzeichner ein Vorgehen wie in Anmerkung Nr. 2 durch Kamel:Doppelnull ab.

Dennoch möchte der Spielleiter betonen, dass die Hinweise des Kamel:Doppelnull bei der genauen Formulierung der entsprechenden Spielregeln unbedingt berücksichtigt werden sollten. So sollte insbesondere darauf geachtet werden,

  • dass STASI und RSHA bzw. ihre Entscheidungen und personelle Zusammensetzung unter der Kontrolle anderer Spielorgane stehen, so dass eine Ansammlung von Macht erschwert wird,
  • und dass die entsprechenden Kontrollmechanismen vielfältige Möglichkeiten der Spielentfaltung bieten.

Hochachtungsvoll


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 00:48, 29. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -/-

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 4 von Kamel:Wutzofant

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Zunächst möchte ich anmerken, dass sich bei dem Spielleiter und Vorschlagseinreicher Kamel Wutzofant Bedenken hinsichtlich seines Vorschlags Nr. 2 für weitere neue Gremien (s. oben) eingestellt haben.


Betreffend der Einwende gegen die Begründung für das Vorgehen möchte ich anmerken, dass diese nicht überzeugen.


Hochachtungsvoll

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 00:17, 30. Jul 2006 (CEST) Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ sowie vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter in spe

Siehe auch: -

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag Nr. 2 für weitere neue Gremien

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Kollegen des Zentralrats der Paragraphenreiter! Ich fordere zur Diskussionsbeteiligung zwecks Meinungsbildung des Zentralrats der Paragraphenreiter auf.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 14:50, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

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Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 7

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag Nr. 2 für weitere neue Gremien


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Schaffung der Gremien scheint mir nicht zwingend notwendig. Falls sich der Spielleiter überlastet fühlt, soll er gegebenenfalls eine Erhöhung der Maximalzahl seines Gremiums in Betracht ziehen.

Möglicherweise wäre ein Gremium sinnvoll, das schwere und mittelschwere Vergehen ahndet und Verwarnungen erteilt. Bei Wiederholungstätern soll der Spielleiter informiert werden, welcher über Rügen oder Mecklenburg-Vorpommern entscheidet. Es scheint mir zu gefährlich, dem Gremium auch das Rügen oder Mecklenburg-Vorpommern zu überlassen, da dies zu viel Macht vom Spielleiter auf das neue Gremium übertragen würde.
Es bleiben noch die mittelschweren und schweren Vergehen zu definieren:

  • Unerlaubte Regeländerungen auf der Regelseite
  • Unbefugtes Ändern von Geschäftsordnungen
  • Unerlaubtes Genehmigen von Anträgen
  • Beteiligung von nicht-stimmberechtigten Kamelen an Abstimmungen
  • Das Ausrufen von nicht genehmigten Gremien
  • Unbefugtes Hineien-Wählen in bestehende Gremien
  • Sandförmchenlose Gegenanträge
  • Gewöhnlicher Wiki-Vandalismus
  • Fnord

Die Liste lässt sich sicherlich noch ergänzen.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 15:36, 1. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -


Rundenübergangsregelungskommission[bearbeiten]

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Mit großen Schritten bewegt sich die erste Runde des Bürokratenspiels auf die (vorläufige) Halbzeit zu. In Anbetracht dessen erscheint es für nötig, über Regelungen und das Vorgehen betreffend des zukünftig eintretenden Endes der aktuellen Runde und des darauf folgenden Beginns einer neuen Runde des Bürokratenspiels zu diskutieren. Diese Gespräche sollten im Rahmen einer

Rundenübergangsregelungskommission

erfolgen.
Die Rundenübergangsregelungskommission (im folgenden Kommission) soll Vorschläge ausarbeiten, wie sich der Übergang nach Beendigung einer Runde zur nächsten Runde vollziehen soll. Zu beachten ist hierbei insbesondere Nr. 11 Satz 2 der Rahmenregeln.
Die Kommission soll sich aus den Vorsitzenden der in den Startregeln genannten Gremien und Einzelposten sowie den Vorsitzenden der Gremien der jeweils aktuellen Regeln mit mindestens zwei aktuellen Mitgliedern zusammensetzen. Die nähere Ausgestaltung ist der Kommission im Rahmen einer Geschäftsordnung zu überlassen.
Die zu behandelnden Fragen sollen insbesondere sein:

  • Beginnt eine neue Runde mit den Startregeln oder mit den aktuellen Regeln der vorangegangenen Runde zum Zeitpunkt des Endes der Runde bzw. zum Zeitpunkt der Entscheidung mit einer neuen Runde zu beginnen
  • Bleiben die Archive der vorangegangenen Runde erhalten

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 15:57, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: Zu beachten ist hierbei das Ergebnis der Regelauslegung gemäß Antrag Nr. 11

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20070731.00a-AnmVrschlg00Nr4Ruügrgkmms

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag Nr. 4 von 00 vom 30.07.2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Unterzeichner weist hiermit auf die Rahmenregeln hin:

  • Die Abstimmung, ob die Runde fortgeführt werden soll oder nicht, hat außerhalb des Spiels zu erfolgen (Regel Nr. 10). Die Entscheidung, ob die Runde beendet oder weitergeführt wird, kann also nicht der Rundenübergangsregelungskommission obliegen.
  • Eine neue Runde beginnt insbesondere mit den auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel aufgeführten Startregeln (Regel Nr. 1).
    Natürlich steht es jedem Kamel – insbesondere aktiven Mitspielern – frei, diese Startregeln beispielsweise aufgrund bisher gemachter Spielerfahrungen nach dem Wikiprinzip abzuändern; ggf. sollte man sich hierüber auf Projekt Diskussion:Bürokratenspiel absprechen. (Der Unterzeichner denkt beispielsweise darüber nach, wie das momentane „Nadelöhr Zentralrat“ zukünftig von vornherein entschärft werden könnte.) Allerdings hält es der Unterzeichner für sinnvoll, nur möglichst allgemeine Punkte von der aktuellen Runde in die Startregeln zu übernehmen.
  • Der Unterzeichner regt an, die komplette Runde nach Beendigung durch Umbenennung des Namensbestandteils "aktuelle Runde" in allen Seiten der Runde in einen Ausdruck wie etwa "1. Runde (beendet)" zu archivieren. Dies impliziert automatisch eine Archivierung der Archive. Eine Archivierung der kompletten Spielrunde würde somit analog zum Langwortspiel erfolgen, wenngleich sie in diesem Falle deutlich komplizierter wäre.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 00:33, 31. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: VfnG4-Anm1-DoN-7-31

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Sllt-Wzft-20070731.00a-AnmVrschlg00Nr4Ruügrgkmms

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Nach dem Studium der Anmerkung Sllt-Wzft-20070731.00a-AnmVrschlg00Nr4Ruügrgkmms des Spielleiters Wutzofant ist der Unterzeichner zu dem Schluss gekommen, das das für den Vorschlag für neue Gremien gemäß § 9 Absatz (b) Spielregeln vorgeschlagene Gremium Rundenübergangsregelungskommission in eine Rundenübergangsregelungskonferenz umgewandelt werden sollte, welche jedem gemäß § 2 Absatz (b) Spielregeln antragsberechtigten Kamel zur Teilnahme offensteht. Die Rundenübergangsregelungskonferenz soll auf der unten angegebenen Seite statt finden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 23:53, 31. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: evtl.e Rundenübergangsregelungskonferenz

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. Rürk-4-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: VfnG4-Anm1-DoN-7-31

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Kamel:Doppelnull hat nicht angegeben, was die Aufgaben und Befugnisse der Rundenübergangsregelungskonferenz sein sollen. Nach Sllt-Wzft-20070731.00a-AnmVrschlg00Nr4Ruügrgkmms bleibt nichts weiter zu tun. Zu Nr. 11 Satz 2 der Rahmenregeln ist zu sagen, dass über ev. parallel geführte Runden auch der Spielleiter entscheiden kann. Es macht keinen Sinn, Kamele zu beschäftigen, die kaum je etwas zu tun haben werden.

Folglich ist dieser Gremiumsvorschlag zurückzuweisen.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 17:50, 21. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Superrevisionsinstanz[bearbeiten]

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Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Regelverletzungen beurteilt der Spielleiter gemäß § 6 Absätze b und c Spielregeln. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Spielleiter bei einer evtl. vorliegenden Regelverletzung seinerseits die für eine diesbezügliche Überprüfung erforderliche Objektivität wahren kann und wie dies sicherzustellen ist. Deshalb wird die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums vorgeschlagen:

§xy Superrevisionsinstanz

(a) Die Superrevisionsinstanz überwacht das Verhalten des Spielleiters bezüglich Regelübertretungen.

(b) Die Superrevisionsinstanz ist von ein eigenständiges Organ. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen. Hierbei ist jedoch die Unabhängigkeit vom Spielleiter zu gewährleisten.

(c) Die Superrevisionsinstanz hat mindestens zwei, höchstens vier Mitglieder. Zwei der Mitglieder müssen je ein Abgeordneter des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie des Aufsichtsrats sein. Der Spielleiter, ein Sachbearbeiter oder Angestellter des Spielleiters oder Mitglieder von Untergremien oder Unterposten des Spielleiters dürfen dem Organ nicht angehören.

(d) Die Superrevisionsinstanz kann den Spielleiter verwarnen, mecklenburgvorpommern oder rügen. In besonders schwerwiegenden Fällen ist der Vorgang dem Aufsichtsrat zu melden, damit dieser das Verfahren gemäß § 7 einleitet.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 22:24, 24. Aug 2006 (CEST)Diesbezügliche Anfrage an den Spielleiter

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

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Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag Nr. 5


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Idee ist gut, aber da sind noch einige Mängel:

  • Der vorgelegte Regeltext gibt nicht vor, wie die Abgeordneten genau Mitglieder werden können. Durch Selbstwahl? Oder durch Wahl mit einfacher Mehrheit? Über die möglichen anderen beiden Mitglieder wird überhaupt nichts gesagt.
  • Absatz (b) hat ein Wort zu viel:
    (b) Die Superrevisionsinstanz ist von ein eigenständiges Organ ...
  • Absatz (d) legt nicht fest, wie die Superrevisionsinstanz über eine Zurechtweisung des Spielleiters entscheidet (Abstimmung?).
  • Darf niemand gegen Entscheidungen der Superrevisionsinstanz Einspruch erheben?
  • Zudem fehlen die schönen einleitenden Absatz-Bezeichnungen (vgl. Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle).


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 10:26, 25. Aug 2006 (CEST), Zentralreiter

Siehe auch: -

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: V5-Anm1-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Geschätzter Ratskollege!
Ich danke für die konstruktive Kritik.
Zu den Punkten:

  • Stimmt!
  • Stimmt auch!
  • Stimmt ebenso!
  • Nein!
  • Siehe hierzu Innenrevisionsdienst.

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 13:54, 25. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag Nr. 5 und dessen Anmerkungen


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es wird folgende Neuformulierung vorgeschlagen:

§xy Superrevisionsinstanz

(a) Zweck: Die Superrevisionsinstanz überwacht das Verhalten des Spielleiters bezüglich Regelübertretungen.

(b) Autonomie: Die Superrevisionsinstanz ist ein eigenständiges Organ. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen. Hierbei ist jedoch die Unabhängigkeit vom Spielleiter zu gewährleisten.

(c) Mitglieder: Die Superrevisionsinstanz hat mindestens zwei, höchstens vier Mitglieder. Zwei der Mitglieder müssen je ein Abgeordneter des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie des Aufsichtsrats sein, welche mit einfacher Mehrheit vom jeweiligen Gremium gewählt werden. Die anderen beiden Mitglieder sind beliebige antragsberechtigte Kamele, die auf Beschluss der Superrevisionsinstanz Mitglied werden können.

(d) Ausschluss: Der Spielleiter sowie Sachbearbeiter, Angestellte und Abgeordnete des Spielleiters wie auch Mitglieder von Unterorganen des Spielleiters dürfen der Superrevisionsinstanz nicht angehören.

(e) Ordnungsmassnahmen: Die Superrevisionsinstanz kann den Spielleiter verwarnen, mecklenburgvorpommern oder rügen. In besonders schwerwiegenden Fällen ist der Vorgang dem Aufsichtsrat zu melden, damit dieser das Verfahren gemäß § 7 einleitet. Solche Entscheidungen bedürfen einer einfachen Mehrheit der Mitglieder.

(f) Veto: Der Aufsichtsrat darf eine von der Superrevisionsinstanz beschlossene Ordnungsmassnahme einstimmig für ungültig erklären.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 18:13, 27. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats

Siehe auch: -

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Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: V5-Anm2-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 3

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Geschätzter Ratskollege!
Ich stimme den Änderungen in vollem Umfang zu. Allerdings sollte der Beschluss des Absatzes c Satz 3 mE aufgrund eines Antrags des aufnahmewilligen Kamels erfolgen.

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 21:53, 27. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: V5-Anm2-DoN


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Eine Mitgliedschaft auf Antrag wäre sicher zweckmässiger. Ich schlage vor, Absatz c Satz 3 wie folgt zu ändern:

(c) ... Die anderen beiden Mitglieder sind beliebige antragsberechtigte Kamele, die auf Antrag an die Superrevisionsinstanz Mitglied werden können, wenn dieser mit einfacher Mehrheit angenommen wird.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Freundlich grüsst: Mathekamel 09:18, 29. Aug 2006 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: V5-Anm3-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 5

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich schlage vor, Absatz c Satz 3 wie folgt zu ändern (alternativ):

  • (c) ... Die übrigen Sitze sind auf Aufnahmeantrag durch die Superrevisionsinstanz zu vergeben.
  • (c) ... Die anderen beiden Mitglieder sind beliebige antragsberechtigte Kamele, die auf Antrag Mitglied werden können. Über die Aufnahme entscheidet die Superrevisionsinstanz mit einfacher Mehrheit. Eine Ablehnung ist hinreichend zu begründen.

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 12:43, 29. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Gremienvorschlagsliste[bearbeiten]

Diese Vorschläge wurden vom Zentralrat der Paragraphenreiter bereits an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle[bearbeiten]

Ursprünglich angeregt durch Wutzofant.

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Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 1 für neues Gremium

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 10


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es wird die Schaffung des folgenden Gremiums vorgeschlagen:

§x: Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle

(a) Zweck: Die Seite Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge wird von den Mitgliedern der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle (im folgenden Verwaltungsstelle) verwaltet. Diese Verwaltung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte umfassen:

  1. Die Verwaltungsstelle trägt Sorge für eine gute Strukturierung und Übersichtlichkeit.
  2. Die Verwaltungsstelle ermöglicht einen geregelten und reibungslosen Ablauf des Stellens von Anträgen, indem sie nach eigenem Ermessen eine interne Geschäftsordnung für das Einreichen, Ändern und Zurückziehen von Anträgen sowie deren Diskussion erarbeitet und ausführt.

(b) Autonomie: Die Verwaltungsstelle ist ein eigenständiges Gremium. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen.

(c) Handlungsfähigkeit: Die Verwaltungsstelle ist handlungsfähig, sobald sie mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Die Verwaltungsstelle darf prinzipiell beliebig viele Kamele beschäftigen. Für eine im Rahmen einer Geschäftsordnung der Verwaltungsstelle erfolgende Bregrenzung auf eine maximale Mitgliederzahl ist eine Beschränkung auf weniger als vier Kamele nicht erlaubt.

(d) Änderungen der Geschäftsordnung: Entscheidungen über von der Verwaltungsstelle einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit ihrer aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.

(e) Mitglieder:

  1. Solange die interne Geschäftsordnung keine maximale Mitgliederzahl festlegt oder diese Maximalzahl nicht erreicht ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich einfach selbst in das Gremium hineinwählt.
  2. Ist die maximale Mitgliederzahl bereits erreicht, wenn ein Kamel Mitglied werden möchte, so ist beim Spielleiter ein Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstellenmitgliedschaftsaufnahmeantrag zu stellen. Wird dieser Antrag nicht innerhalb von fünf Werktagen beantwortet, so gilt er als angenommen und die maximale Mitgliederzahl wird entsprechend erhöht.
  3. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.

(f) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen. Der Zentralrat kann diese Begründung binnen einer Frist von fünf Werktagen mit einfacher Mehrheit zurückweisen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 15:39, 27. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Antrag Nr. 10

Abstimmung
Abstimmung über: Schaffung einer Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle

 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Stimme zu und empfehle die jetzige Verfassung dem Zentralrat der Paragraphenreiter zur Annahme. --Mathekamel 15:39, 27. Jul 2006 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Stimme ebenfalls zu. --Doppelnull 14:50, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP)


Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit zwei Stimmen.

Bemerkungen: Die Anmerkung 'Vorschlag Nr. 1 für neues Gremium' wird an den Aufsichtsrat zur Genehmigung weitergeleitet.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mathekamel 14:02, 1. Aug 2006 (CEST)

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Feststellung des Abstimmungsergebnisses wird hiermit angefochten!

Begründung: Aufgrund der vorübergehenden, mittlerweile jedoch beendeten Ersetzung des Mitgliedes des Zentralrats der Paragraphenreiter Kamel Pille, ist eine maximale Abstimmungsbeteiligung von 4 - in Worten: Vier - Kamelen möglich. Eine abschliessende Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist daher nach lediglich 2 - in Worten: Zwei - abgegebenen Stimmen nicht möglich.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Doppelnull 15:14, 1. Aug 2006 (CEST) Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ sowie Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter a.D.

Anmerkung: Eine Weiterleitung des Gremienvorschlages 'Vorschlag Nr. 1 für neues Gremium' an den Aufsichtsrat, auf die als Bemerkung hingewiesen wird, ist nicht nur aus obigem Grund derzeit nicht statthaft, sondern würde desweiteren einen Verstoß gegen § 9 Absatz (b) Spielregeln darstellen, da dem Aufsichtsrat „mindestens drei weitere Gremien oder Posten ...“ vorzuschlagen sind. Nach Auffassung des Unterzeichners ist dem Aufsichtsrat demnach eine einheitliche Vorschlagsliste einzureichen. Nach Annahme eines Gremienvorschlages durch den Zentralrat der Paragraphenreiter ist der Vorschlag demzufolge innerhalb der Vorschlagsliste in die Gremienvorschlagsliste einzugliedern.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung der Abstimmung durch Doppelnull


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Hallo Doppelnull! In §9 (b) der Spielregeln ist weder festgelegt, wie viele Kamele aus dem Zentralrat zustimmen müssen, noch dass mindestens drei Gremien zusammen vorgeschlagen werden müssen. Das wäre in Anbetracht der Lage sehr unkamelig, da der Zentralrat bereits im Verzug mit der Schaffung von neuen Gremien ist. Zudem: Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die anderen beiden innert nützlicher Frist abstimmen werden? Dufo vielleicht, aber Pille sicher nicht! Zudem darf Pille nicht abstimmen, solange der Aufsichtsrat ihn fortwährend durch dich ersetzt!


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 15:51, 1. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Die Abstimmenden sind nicht mehr Mitglied des Zentralrates

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:27, 5. Aug 2006 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abstimmung
Abstimmung über: Schaffung einer Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle  

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Sehr sinnvoll. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:27, 5. Aug 2006 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Schließe mich der Meinung meines Vorredners an. --Wutzofant (✉✍) 02:21, 5. Aug 2006 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 02:21, 5. Aug 2006 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Kollegen! Ohne auf mögliche Problematiken der grundsätzlichen und fortwirkenden Gültigkeit der zweiten Abstimmung näher einzugehen, bekenne ich mich zur weiteren Gültigkeit meiner Stimme der ersten Abstimmung. Sofern von keinem anderen Zentralreiter widersprochen wird, kann diese erste Abstimmung weiter und somit abschließende Gültigkeit haben. Nach nunmehr abschliessender Klärung der weiteren regelungstechnischen Fragen durch den Spielleiter, kann der Gremienvorschlag dann dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 13:27, 12. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: angesprochene Regelauslegung

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Gremienvorschlag wurde dem Aufsichtsrat gem. § 9 Absatz b S. 1 Spielregeln vorgelegt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 02:31, 15. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle


Gremieneffizienzüberprüfungsgremium[bearbeiten]

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -

Hiermit wird folgendes angemerkt:

In Anbetracht der stetig steigenden Zahl von Gremien und deren Seiten, wächst das Erfordernis diese Gremien auf deren Effizienz zu überprüfen. Hiermit soll gewährleistet werden, dass notwendige Ressourcen nicht verschwendet werden. Mit dieser Aufgabe ist ein Gremieneffizienzüberprüfungsgremium zu betrauen.
Die Ergebnisse der Überprüfung sind in regelmäßigen Abständen dem Spielleiter und betreffend dessen Überprüfung dem Aufsichtsrat mitzuteilen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 15:57, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: V5-Anm1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Einrichtung eines Innenrevisionsdienstes

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Kollegen! Aufgrund der Übereinstimmungen des Vorschlages Nr. 5 mit dem vom 5. August 2006 genehmigten Antrages auf Einrichtung eines Innenrevisionsdienstes schlage ich vor, den Innenrevisionsantrag entsprechend der Anmerkung Anmerkung Nr. 44-1-Mthk (a.a.o.) nachträglich als Gremienvorschlag auszuarbeiten, zu genehmigen und beim Aufsichtsrat einzureichen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 17:52, 12. Aug 2006 (CEST) MdZdP

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: V5-Anm2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: V5-Anm1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Innenrevisionsdienst
(a) Der Innenrevisionsdienst ist ein mit bis zu zwei Kamelen besetztes Gremium. Seine Geschäftsordnung kann eine andere Mitgliederzahl von höchstens fünf Kamelen vorsehen, sofern sie deren Wahl regelt. Die beiden ersten Mitglieder des Gremiums werden je eines vom Spielleiter und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt.
(b) Der Innenrevisionsdienst ist von allen anderen Gremien und Einzelposten (Organen) unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Seine Mitglieder dürfen für ihre Tätigkeit im Innenrevisionsdienst Weisungen von anderen Stellen weder anfordern noch entgegen nehmen. §6 Absatz (a) bleibt hiervon jedoch unberührt. Die Mitglieder dürfen, unbeschadet §1 Absatz (d), auch anderen Organen angehören.
(c) Der Innenrevisionsdienst ist berechtigt, von allen anderen Organen jederzeit Berichte über deren Tätigkeit anzufordern. Die Berichte sind, soweit nicht eine längere Frist nachgelassen ist, unverzüglich zu erstatten. Neben der Anforderung von Berichten im Einzelfall kann der Innenrevisionsdienst auch allgemeine Berichtspflichten an den Dienst anordnen. Berichtspflichten der Berichtspflichtigen gegenüber anderen Stellen bleiben unberührt.
(d) Der Innenrevisionsdienst leitet nach seinem pflichtgemaessen Ermessen seine Erkenntnisse in zusammengefasster Form und, wenn er dies für angemessen erachtet, seine Empfehlungen an den Aufsichtsrat weiter. Dieser schaltet in geeigneten Fällen den Spielleiter ein.
(e) Der Innenrevisionsdienst überprüft insbesondere die Effizienz der Arbeit der Gremien und Einzelposten sowie die Einhaltung der Rahmenregeln, Spielregeln sowie der jeweiligen Geschäftsordnungen.

Begründung: Eine stärkere Überwachung der immer mehr aus dem Ruder laufenden Bürokratie ist dringend geboten. Der Aufsichtsrat allein ist nicht in der Lage, die erforderliche Aufsichtsarbeit zu leisten. Eine starke, unabhaengige Institution erscheint insoweit dringend vonnöten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 17:52, 12. Aug 2006 (CEST) MdZdP

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Anmerkung V5-Anm1 iVm Anmerkung V5-Anm2 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür! Doppelnull 17:52, 12. Aug 2006 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Das ist das wichtigste Organ überhaupt. C 80.133 PO 19.204 18:00, 12. Aug 2006 (CEST)
3. Stimme Jaja.gif Das Gremium ist eh schon da, doch ich stimme zu. --Mathekamel 23:00, 12. Aug 2006 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Einstimmig angenommen!

Bemerkungen: Die Vorlage muss nun noch an den Aufsichtsrat weitergeleitet werden.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mathekamel 23:00, 12. Aug 2006 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Gremienvorschlag wurde dem Aufsichtsrat gem. § 9 Absatz b S. 1 Spielregeln vorgelegt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 02:31, 15. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Innenrevisionsdienst (Gremieneffizienzüberprüfungsgremium)

Übersetzungsstelle[bearbeiten]

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung stellt sich die Frage, ob dem Bürokratenspiel wirklich eine aussichtsreiche Zukunft beschieden sein kann, solange es lediglich in deutscher Sprache operiert. Durch eine internationalere Ausrichtung könnte das Bürokratenspiel neue Märkte erschließen. Hierfür ist es jedoch unabdingbar, dass das Englische zumindest als gleichberechtigte Geschäftssprache im Bürokratenspiel anerkannt wird. Um diesen Übergang zu erleichtern, könnte eine Übersetzungsstelle eingerichtet werden, welche nach und nach alle Seiten des Bürokratenspiels in die englische Sprache übersetzen soll. Um zu verdeutlichen, wie die Arbeit dieser Übersetzungsstelle aussehen könnte, wird dieser Antrag zusätzlich auch auf Englisch gestellt.

In the train of weight-gaining globalisation and internationalisation stands itself the question, if the bureaucrat-game really a vista-rich future humbeld be can, so long it unwedly in German language operates. Divided by a more international outdirection could the bureaucrat-game new markets heclose. Herefor is it per however un-exeunt thing cash, that the English theminst as equal-authorised store language in the bureaucrat-game onrecognised becomes. Around this overgo to helighten, could an Oversettingsplace injudged become, which after and after all the bureaucrat-game's sides in the English language overset shall. Around to conspicuousise, how the work of this oversettingsplace outlook could, becomes this oncarry closephrasedly too in English posed.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:56, 23. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Euer Ehren Spielleiter!
Neue Gremienvorschläge sind bei der Abteilung Ideensammlung einzureichen. Die Abteilung Gremienvorschlagsliste listet nur die Gremien, die der Zentralrat an den Aufsichtsrat weitergeleitet hat auf, wie unschwer an der Einleitung zu erkennen ist. Noch besser wäre es, neue Gremienvorschläge beim Posteingang abzugeben. (Das steht zuoberst auf der Gremienvorschlagsseite.)

Aus all diesen Gründen kann ich den Vorgang 'Vorschlag Nr. 6' nur zurückweisen und wundere mich, dass unser Spielleiter so wenig Umsicht an den Tag gelegt hat.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 10:39, 23. Aug 2006 (CEST), MdZdP


Bemerkungen: Der Spielleiter wird gebeten, Kamel:Wutzofant keine Rüge zu erteilen, da durch sein Handeln kein Schaden entstanden ist und der Zentralrat nicht in seinen Amtsgeschäften gehindert wurde.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: GÜ-Anm1-08-23-06-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Gremienvorschlag Übersetzungsstelle (bez. "Vorschlag Nr. 6"; Ungültigkeitserklärung v. 23. August 2006

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Ratskollegen!
Zunächst begrüsse ich die rasche und zweifelsfrei richtige Ablehnung des 'Vorschlages Nr. 6'. Doch halte ich die Bemerkung, dass eine zu geringe Umsicht an den Tag gelegt wurde etwas zu zurückhaltend. Zwar muss ich - entgegen meines ersten Eindruckes - zugestehen, dass eine Rüge sicherlich zu weit gehen würde und schließe mich deshalb der Bitte des werten Kollegen Mathekamel an, doch bedauere ich in dieser Situation, dass Artikel E.3. ZdPGO noch nicht in Kraft ist.

Aus Ordnungsgründen rege ich an, diesen Vorgang an einen anderen Platz zu verschieben. In Betracht käme hierbei die Rubrik abgelehnte Gremienvorschläge.

Desweiteren möchte ich anmerken, dass eine inhaltliche Betrachtung des 'Vorschlages' derzeit weder stattfand noch unter diesen Voraussetzungen zu erwarten ist.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (MdZdP) 14:52, 23. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Antragsseitenarchivierungsgremium[bearbeiten]

Ursprüngliche Grundidee angeregt durch Kamel:Mathekamel und Kamel:Atreju.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 3 für weitere neue Gremien

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anträge Nr. 19 und Nr. 28

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es wird die Schaffung des folgenden Gremiums vorgeschlagen:

§x: Antragsseitenarchivierungsgremium

(a) Zweck: Die Mitglieder des Antragsseitenarchivierungsgremiums (im folgenden Archivierungsgremium) verwalten die Archive gemäß § 12 Spielregeln. Die Archivierung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte beachten:

  • Das Archivierungsgremium trägt Sorge für Übersichtlichkeit und klare Ordnung der ihm anvertrauten Archive.
  • Das Archivierungsgremium regelt interne Abläufe in einer internen Geschäftsordnung für das Archivieren von Anträgen und deren Diskussion, die es selbstständig erarbeitet und ausführt.

(b) Autonomie: Das Archivierungsgremium ist ein eigenständiges Gremium. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen.

(c) Zuständigkeit: Das Archivierungsgremium ist in erster Linie für die Archivierung der Antragsseite zuständig. Auf Antrag eines Gremiums oder Einzelpostens, übernimmt das Archivierungsgremium auch die Archivierung der Gremien- bzw. Einzelpostenseite. Das nähere ist durch das Gremium bzw. den Einzelposten in Zusammenarbeit mit dem Archivierungsgremium jeweils zu regeln. Die Archivierung von Gremien- und Einzelpostenseiten ist durch hierfür eigens abgestellte Mitarbeiter vorzunehmen.

(d) Handlungsfähigkeit: Das Archivierungsgremium ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Das Archivierungsgremium kann bis zu zwei Kamele beschäftigen. Die Geschäftsordnung (Absatz (a)) darf eine andere Maximalzahl festlegen, soweit eine Erhöhung gemäß Absatz (c) Satz 4 nötig ist.

(e) Archivierung: Zu archivierende Anträge, Diskussionen oder sonstige Vorgänge werden nach Freigabe durch die verantwortlichen Seitenführungsstellen in die Archive zur Verwahrung überstellt, aber nur dann, wenn weder ein Gremium, Untergremium oder Posten noch ein einzelnes Kamel ein Veto gegen den Freigabeentscheid mehr einlegen kann.

(f) Rearchivierung: Möchte ein berechtigtes Kamel einen archivierten Antrag rearchivieren, so kann es einen Rearchivierungsantrag an das Archivierungsgremium stellen. Wird dieser mit einfacher Mehrheit angenommen, so kann die gewünschte Rearchivierung erfolgen. Die interne Geschäftsleitung bestimmt, wann ein rearchivierter Antrag erneut archiviert wird.

(g) Unterarchive: Dem Archivierungsgremium ist es gestattet, Unterarchive anzulegen, sobald dies als nötig erachtet wird. Dazu wird pro Woche, ev. pro Tag, eine separate Seite angelegt. Diese werden fortlaufend nummeriert. Das genaue Vorgehen beim Verschieben von Anträgen vom Archiv ins Unterarchiv regelt die Geschäftsordnung.

(h) Mitglieder:

  • Solange das Archivierungsgremium mit weniger als zwei Kamelen besetzt ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.
  • Ist die maximale Mitgliederzahl bereits erreicht, wenn ein Kamel Mitglied werden möchte, so entscheidet der Spielleiter. Ein entsprechender Antrag ist an diesen zu richten.

(i) Änderungen der Geschäftsordnung: Entscheidungen über vom Archivierungsgremium einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit seiner aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.

(j) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 25% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im Archivierungsgremium aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen. Der Zentralrat kann diese Begründung binnen einer Frist von drei Tagen mit einfacher Mehrheit ablehnen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.

(k) Regelausdehnung: Alle Regeln, die für die Antragsseite gelten, haben auch für das Archiv und die Unterarchive Gültigkeit - mit der Ausnahme, dass neue Anträge nur auf der Antragsseite gestellt werden dürfen, nicht aber im Archiv. Eine die Antragsseite betreffende Regel darf die Ausdehnung ihrer Gültigkeit auf das Archiv unterbinden oder einschränken.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 14:50, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: VfnG3-Anmerkung Nr.1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag Nr. 3

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Evtl. kann das Antragsseitenarchivierungsgremium auch als Untergremium der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle geführt werden oder die Aufgaben des Antragsseitenarchivierungsgremium werden durch die Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle übernommen. Im letzten Fall ist der Vorschlag Nr. 1 entsprechend abzuändern.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 14:50, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 2 - Mthk-3-2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag Nr. 3 für ein neues Gremium sowie dessen Anmerkung 'VfnG3-Anmerkung Nr.1'


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Geschätzte Doppelnull! Ich freue mich, dass auch das Antragsseitenarchivierungsgremium seinen Weg in diese Vorschlagsliste gefunden hat. Allerdings möchte ich noch auf einige Punkte hinweisen:

  • "...verwalten die Archive gemäß § 12 Spielregeln." Da der Regeltext für das Gremium sowieso in den Spielregeln verankert werden muss, schlage ich vor, §12 der Spielregeln durch den Gremiums-Regeltext zu ersetzen. Folglich belässt man die Einleitung wohl wie in Antrag Nr. 19.
  • Absatz (c) möchte ich leicht abändern:
(c) Zuständigkeit: Das Archivierungsgremium ist in erster Linie für die Archivierung der Antragsseite zuständig. Auf Antrag eines Gremiums, Untergremiums oder Einzelpostens übernimmt das Archivierungsgremium auch die Archivierung der Seite des Antragsstellers. Das Archivierungsgremium darf den Antrag mit einer ausreichenden Begründung zurückweisen. Das weitere Vorgehen regelt dann der Spielleiter. Die genauen Aufgaben und Befugnisse der Archivierungs-Kamele regelt eine Vereinbarung, die der Antragssteller in Zusammenarbeit mit dem Archivierungsgremium erarbeitet. Die Archivierung von Gremien- und Einzelpostenseiten ist durch hierfür eigens abgestellte Mitarbeiter vorzunehmen.
  • Da die allgemeine Antragsseite von keiner Stelle geführt wird, empfehle ich zu (e) den Zusatz:
Zu archivierende Anträge, Diskussionen oder sonstige Vorgänge werden für die Antragsseite zwei Tage nach deren Genehmigung oder Ablehnung, für andere Seiten nach Freigabe durch die verantwortlichen Seitenführungsstellen in die Archive zur Verwahrung überstellt, aber nur dann, wenn weder ein Gremium, Untergremium oder Posten noch ein einzelnes Kamel ein Veto gegen den Freigabeentscheid mehr einlegen kann.
  • Weil die Geschäftsordnung die maximale Mitgliederzahl verändern kann, empfehle ich eine kleine Änderung:
(h) Solange die maximale Mitgliederzahl noch nicht erreicht ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich einfach selbst in das Gremium hineienwählt. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.


Bezugnehmend zu 'VfnG3-Anmerkung Nr.1':
Zudem fände ich es besser, zwei Gremien zu schaffen, nämlich:

  • Eine Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle, die festlegt, in welcher Form Anträge gestellt, geändert oder zurückgezogen werden.
  • Ein Antragsseitenarchivierungsgremium, das alte Dokumente aus dem Weg räumt.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Es grüsst freundlich: Mathekamel 23:59, 30. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: VfnG3-Anmerkung Nr.1-DoN-7-31

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 2 - Mthk-3-2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Herr Ratskollege!
Zunächst möchte ich mich gegen die Anrede „Geschätzte Doppelnull!“ aussprechen. Denn auch nach nochmaliger eingehender Überprüfung hat der Unterzeichner keine Merkmale an sich feststellen könne, auf die sich die Anrede in femininer Form beziehen könnte. Im Folgenden sollte deshalb eine Anrede in der maskulinen oder neutralen Form gewählt werden.

Hinsichtlich der Änderungsvorschläge bezüglich der Absätze (a) und (h) stimme ich zu.
Auch der Änderungsvorschlag für den Absatz (c) ist im Sinne eines reibungslosen Spielablaufs. Allerdings schlage ich vor Satz 4 durch „Der Vorgang ist dann an den Spielleiter zur weiteren Veranlassung zu überweisen“ zu ersetzen.
Der Zusatz zu Absatz (e) ist bei Umsetzung des Gremienvorschlages Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle nicht erforderlich. Für den Fall der Nichtumsetzung sollte der Formulierungsvorschlag jedoch in Erinnerung bleiben.

Desweiteren sollte eine Ersetzung der * durch eine Nummerierung (1., 2. ...) erfolgen.

Hochachtungsvoll

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 23:26, 31. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 4 - Mthk-3-4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: VfnG3-Anmerkung Nr.1-DoN-7-31


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Geschätztes Doppelnull oder geschätzter Herr Doppelnull!
Ich stimme zu, dass Absatz (e) so belassen werden soll wie in der Formulierung von 'Vorschlag Nr. 3 für weitere neue Gremien'.

Andererseits halte ich die Formulierung „Der Vorgang ist dann an den Spielleiter zur weiteren Veranlassung zu überweisen“ für unzureichend, da nicht klar hervorgeht, ob der Vorgang der Archivierung oder der Vorgang der Beauftragung gemeint ist; jedoch gehe ich nicht davon aus, dass der Spielleiter dann die Archivierung vornehmen soll.

Eine Nummerierung anstelle einer Kamelsymbolliste ist sicher zweckmässig.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Gruss: Mathekamel 15:02, 1. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: VfnG3-Anmerkung Nr.3-DoN-8-15

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung Nr. 4 - Mthk-3-4

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Ratskollegen! Nach Einarbeitung der Änderungsvorschläge der vorangegangenen Diskussion und Änderungen der Absätze c und f schlage ich folgende Regelung zur Abstimmung vor:

§x: Antragsseitenarchivierungsgremium

(a) Zweck: Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge wird von den Mitgliedern des Antragsseitenarchivierungsgremiums (im folgenden ’’Archivierungsgremium’’) laufend archiviert. Diese Archivierung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte umfassen:

  1. Das Archivierungsgremium trägt Sorge für Übersichtlichkeit und klare Ordnung der ihm anvertrauten Archive.
  2. Das Archivierungsgremium regelt interne Abläufe in einer internen Geschäftsordnung für das Archivieren von Anträgen und deren Diskussion, die es selbstständig erarbeitet und ausführt.

(b) Autonomie: Das Archivierungsgremium ist ein eigenständiges Gremium. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen.

(c) Zuständigkeit: Das Archivierungsgremium ist in erster Linie für die Archivierung der Antragsseite zuständig. Auf Antrag eines Gremiums, Untergremiums oder Einzelpostens übernimmt das Archivierungsgremium auch die Archivierung der Seite des Antragsstellers. Das Archivierungsgremium darf den Antrag mit einer ausreichenden Begründung zurückweisen. Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch beim Spielleiter eingelegt werden. Die genauen Aufgaben und Befugnisse der Archivierungs-Kamele regelt eine Vereinbarung, die der Antragssteller in Zusammenarbeit mit dem Archivierungsgremium erarbeitet. Die Archivierung von Gremien- und Einzelpostenseiten ist durch hierfür eigens abgestellte Mitarbeiter vorzunehmen.

(d) Handlungsfähigkeit: Das Archivierungsgremium ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Das Archivierungsgremium kann bis zu zwei Kamele beschäftigen. Die Geschäftsordnung (Absatz (a)) darf eine andere Maximalzahl festlegen, soweit eine Erhöhung gemäß Absatz (c) Satz 4 nötig ist.

(e) Archivierung: Zu archivierende Anträge, Diskussionen oder sonstige Vorgänge werden nach Freigabe durch die verantwortlichen Seitenführungsstellen in die Archive zur Verwahrung überstellt, aber nur dann, wenn weder ein Gremium, Untergremium oder Posten noch ein einzelnes Kamel ein Veto gegen den Freigabeentscheid mehr einlegen kann.

(f) Dearchivierung: Möchte ein berechtigtes Kamel einen archivierten Antrag dearchivieren, so kann es einen Dearchivierungsantrag an das Archivierungsgremium stellen. Wird dieser mit einfacher Mehrheit angenommen, so kann die gewünschte Dearchivierung erfolgen. Die interne Geschäftsleitung bestimmt, wann ein dearchivierter Antrag rearchiviert wird.

(g) Unterarchive: Dem Archivierungsgremium ist es gestattet, Unterarchive anzulegen, sobald dies als nötig erachtet wird. Dazu wird pro Woche, ev. pro Tag, eine separate Seite angelegt. Diese werden fortlaufend nummeriert. Das genaue Vorgehen beim Verschieben von Anträgen vom Archiv ins Unterarchiv regelt die Geschäftsordnung.

(h) Mitglieder:

  1. Solange die maximale Mitgliederzahl noch nicht erreicht ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich einfach selbst in das Gremium hineinwählt. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.
  2. Ist die maximale Mitgliederzahl bereits erreicht, wenn ein Kamel Mitglied werden möchte, so entscheidet der Spielleiter. Ein entsprechender Antrag ist an diesen zu richten.

(i) Änderungen der Geschäftsordnung: Entscheidungen über vom Archivierungsgremium einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit seiner aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.

(j) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 25% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im Archivierungsgremium aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen. Der Zentralrat kann diese Begründung binnen einer Frist von drei Tagen mit einfacher Mehrheit ablehnen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.

(k) Regelausdehnung: Alle Regeln, die für die Antragsseite gelten, haben auch für das Archiv und die Unterarchive Gültigkeit - mit der Ausnahme, dass neue Anträge nur auf der Antragsseite gestellt werden dürfen, nicht aber im Archiv. Eine die Antragsseite betreffende Regel darf die Ausdehnung ihrer Gültigkeit auf das Archiv unterbinden oder einschränken.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 02:31, 15. Aug 2006 (CEST) MdZdP

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Antragsseitenarchivierungsgremium in Form der Anmerkung VfnG3-Anmerkung Nr.3-DoN-8-15 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Yup. Dafür! Doppelnull (MdZdP) 02:56, 19. Aug 2006 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Handheb! --Mathekamel 17:35, 21. Aug 2006 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Der Vorschlag Nr. 3 (Antragsseitenarchivierungsgremium) wurde mit den Stimmen von zwei Zentralreitern angenommen.

Bemerkungen: Der Vorschlag wird an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Doppelnull (MdZdP) 21:36, 24. Aug 2006 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: VfnG3-Anmerkung Nr.4-DoN-8-24

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Gremienvorschlag wurde dem Aufsichtsrat gem. § 9 Absatz b S. 1 Spielregeln vorgelegt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 21:47, 24. Aug 2006 (CEST)

Siehe auch: Antragsseitenarchivierungsgremium

abgelehnte / verworfene Gremien[bearbeiten]

Diese Gremienideen wurden abgelehnt bzw. verworfen.