Schimpfpflicht

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Die Schimpfpflicht ist die naturrechtliche Wesensgrundlage des Spießbürgertums: Immer schimpfen und immer auf die anderen, und wenn die nicht da sind, dann halt auf die eigenen Kinder, und wenn keine da sind, dann eben auf den eigenen Lebensabschnittspartner, und wenn der fehlt, ist eben das Fenster zu öffnen, um sich da heraushängen zu lassen, um jeden, der vorbei kommt, zu beschimpfen. Kameltreiber haben notfalls ein Kamel, das sie ausschimpfen können bis der Tierschutzverein kommt. Genetisch verankert ist diese Pflicht durch die Abstammung der meisten Zweibeiner von den Schimpfpansen.

2020 bis 2022 waren die Spießer nonstop 3 Jahre lang wegen der vom Coronavirus ausgelösten Pampemie so pampig, dass sie rund um die Uhr schimpften wie die Rohrspatzen. Am Ende konnten die zuständigen Politiker das Geschimpfe von allen Seiten nicht mehr ertragen, so dass sie die ZbSVo (Zweibeiner-Schimpf-Verordnung) schufen als gesetzliche Grundlage der Schimpfpflicht:

§ 1 Ergibt sich auch nur der geringste Grund zu schimpfen, ist zu schimpfen.

§ 2 Einmal schimpfen genügt nicht.

§ 3 Zweimal schimpfen ist vollständig geschimpft.

§ 4 Ist nach dreimal Schimpfen nichts erreicht, das Ganze wiederholen, aber mit Schmollen statt Schimpfen.

§ 5 Wer "Johnson" heißt, darf nur einmal schimpfen, zählt aber auch nach dem dritten Mal noch nicht als vollständig geschimpft.

Seit Einführung der ZbSVo ist IKEAs Bestseller nicht mehr das Billy-Regal, sondern SMOL VINK, der kleine Schmollwinkel für daheim.