Schleichwerbung

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Beispiel eines legalen
800px-Coca-Cola logo.svg.png™-Werbespots
Schleichwerbung ist eine Form der getarnten Werbung mit dem Zweck, Werbebotschaften (etwa, dass 800px-Coca-Cola logo.svg.png™ ein super koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk sei) zu vermitteln, deren werblicher Charakter vom Zuschauer oder Leser entweder nicht auf Anhieb oder überhaupt nicht als solche zu erkennen sind. Schleichwerbung ist grundsätzlich unzulässig – im Gegensatz zu ganz offensichtlicher Werbung, etwa für das total leckere koffeinhaltige Erfrischungsgetränk 800px-Coca-Cola logo.svg.png™ (Siehe auch.png Siehe: rechts). Schleichwerbung ist nicht zu verwechseln mit grundsätzlich erlaubtem Product Placement (in Deutschland in der Form von sogenannter Produktbeistellung) 450px-CocaColaBottle background free.jpg ... aaah das tat gut

Rechtslage[bearbeiten]

  • Nach § 4 (3) des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) UWG § 4ist Schleichwerbung unzulässig, weil jede Werbemaßnahme, etwa für 800px-Coca-Cola logo.svg.png™, so beschaffen sein muss, dass ihr werbender Charakter von den Angesprochenen erkannt werden kann. Das gilt ebenso für vergleichende Werbung, beispielsweise für die unsäglichen Werbekampagnen des 800px-Coca-Cola logo.svg.png™-Verschnitts „Pepsi“.
  • Die Richtlinie der EG-Kommission über das Fernsehen als Schleichwerbung definiert Schleichwerbung als „die Erwähnung oder Darstellung von Waren (z.B. einer Flasche 800px-Coca-Cola logo.svg.png™), Dienstleistungen (etwa der fantastischen Homepage von 800px-Coca-Cola logo.svg.png™), Namen („Coca-Cola“), Marke (800px-Coca-Cola logo.svg.png™) oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Fernsehveranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung von oder Darstellung gilt insbesondere dann als beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt (z.B. wenn die Kamelopedia Geld für diesen Artikel vom 800px-Coca-Cola logo.svg.png™-Konzern erhielte). [...] Schleichwerbung ist verboten.“ Die derzeitige Novelle der Richtlinie beabsichtigt jedoch das Verbot der Schleichwerbung zu lockern, was die Kamelopedia ausdrücklich begrüßt. Diese Regelungen sind derzeit noch nicht in Kraft.

Freiwillige Maßnahmen gegen Schleichwerbung[bearbeiten]

Die deutsche Presse hat sich im Pressekodex in Ziffer 7 zur Trennung von Werbung und Redaktion verpflichtet. "Verleger und Redakteure ... achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken." [1] Auch die Kamelopedia unterstützt diese freiwillige Maßnahme, zumal sie nach einer kürzlich eingetroffenen großzügigen Spende des 800px-Coca-Cola logo.svg.png™-Konzerns weder Werbung noch Schleichwerbung nötig hat.

Siehe auch.png Siehe unbedingt: Coca-Cola


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