Vollstreckertrecker

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Ein Vollstreckertrecker ist ein Hilfsmittel zur Verkehrsberuhigung. Der Name beruht auf einem Schreibfehler des Erfinders F. Bauer: Eigentlich sollte er "Vollstreckentrecker" heißen, jedoch war dem Erfinder im Patentantrag der rechte Strich des Fugen-n etwas zu kurz geraten, so dass er schließlich als Vollstreckertrecker patentiert wurde (Patent-Nummer 0815-4711-42).

Zur Optimierung der verkehrsberuhgenden Wirkung hat ein guter Vollstreckertrecker die folgenden Eigenschaften:

Geringe Fahrgeschwindigkeit[bearbeiten]

Ein Vollstreckertrecker darf nicht zu schnell sein, denn schließlich bedeutet ja Verkehrsberuhigung vor allem Geschwindigkeitsbeschränkung. Allerdings sollte auch der Effekt, dass durch die somit erhöhten Fahrzeiten auch das Gesamtverkehrsaufkommen auf den behandelten Strecken sinkt (die Autofahrer verwenden bevorzugt Strecken, auf denen Vollstreckertrecker nicht oder nur selten eingesetzt werden), nicht unterschätzt werden.

Unübersichtliche Bauform[bearbeiten]

Ein wesentliches Merkmal von Vollstreckertreckern ist die spezielle Bauform, die dazu dient, das Überholen zu erschweren. Dies wird vor allem durch folgende Merkmale erreicht:

  • große Breite der Rückseite zwecks optimierter Sichtbehinderung des Überholwilligen
  • schmalere Vorderseite, um durch schlechte Sichtbarkeit des vorderen Endes eine Längeneinschätzung des Überholwegs zu erschweren

Große Reichweite[bearbeiten]

Ein effektiver Einsatz des Vollstreckertreckers bedingt, dass dieser die volle Strecke abfährt (daher ja auch der Name). Deshalb ist es wesentlich, dass er nach Möglichkeit nicht vor dem Ende der verkehrsberuhigten Strecke von der Straße muss, um zum Beispiel zu tanken. Zuweilen wird allerdings eine zu geringe Reichweite durch Einsatz einer größeren Zahl von Vollstreckertreckern auf der verkehrsberuhigten Strecke kompensiert.