ab sofort bei uns:
So finden Sie Ihren Weg zu uns:
Herzlich willkommen im Autohaus R. Winzer in Rheinfelden!
Mehr als 60 Jahre gibt es schon das Autohaus R. Winzer GmbH im Ortsteil Degerfelden bei Rheinfelden im Kreis Lörrach.
Stolz ist man im Hause Winzer, dass man das einzige Autohaus in der Region ist, das die drei Automarken Renault, Nissan und Dacia als Vertragshändler unter einem Dach vertritt - und ab sofort auch Vermietung, Verkauf und Service von Ahorn Camp Wohnmobilen anbietet.
ÖFFNUNGSZEITEN
Büro
Montag - Freitag
7.00 - 12.00 und 13.15 - 18.00 Uhr
Samstag
08:00 - 12:00 Uhr
Werkstatt
Montag - Donnerstag
8.00 - 12.00 und 13.15 – 17.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 und 13.15 - 16.15 Uhr
Verkauf
Montag - Freitag
7.00 - 12.00 und 13.15 - 18.00 Uhr
Samstag
08.00 - 12.00 Uhr
Bei uns finden Sie immer eine große Modellauswahl der aktuellen Renault-, Dacia- und Nissan Fahrzeugpalette. Unsere bestens geschulten Verkäufer beraten sie freundlich, fair und kompetent in allen Fragen rund um Ihren zukünftigen Neuwagen. Die geschulten Verkaufsberater bieten Ihnen für alle Fahrzeuge interessante Finanzierungs- und Leasing-Angebote an.
Sowohl für private als auch für gewerbliche Kunden kann in der Regel ein genau auf die
individuellen Wünsche und Möglichkeiten des Interessenten zugeschnittenes Angebot erstellt
werden. Zusätzliche Servicebausteine, wie z.B. Wartungspakete oder Versicherungsangebote,
können selbstverständlich in die Finanzierung oder das Leasing integriert werden.
Wir freuen uns sich auf Ihren Besuch!
Unsere Marken
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Modelle:
Wir sind für Sie da!
Ihr Team vom Autohaus R. Winzer
Entdecken Sie unser großes Angebot an Gebrauchtwagen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Seit über 60 Jahren gibt es das Autohaus R. Winzer GmbH im Ortsteil Degerfelden bei Rheinfelden.
Erfahren Sie mehr über unser Autohaus!
Sie möchten ein Fahrzeug probefahren?
Melden Sie sich für eine Probefahrt bequem online an.
Behindertenrabatt beim Autohaus Winzer
Menschen mit Behinderung beim Autohaus Winzer - jetzt auch für Angehörige.
Wie hoch ist der Rabatt?
Den Mitgliedern des "BbAb" und "mobil sein" gewährt Renault beim Kauf eines Neuwagens bis zu 27 Prozent Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung. Voraussetzung: Der Grad der Behindertung muss mindestens 50 Prozent betragen. Diese Vereinbarung gilt selbstverständlich für Selbstfahrer wie für Gehandicapte, die mit dem Fahrzeug befördert werden. Einzige Bedingung: Der Wafeb muss auf den Behinderten zugelassen werden.
Die aktuellen Konditionen des "BbAB Renault" finden Sie hier!
Die aktuellen Konditionen des "BbAB Nissan" finden Sie hier!
Wie wird der Rabatt berechnet?
Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt.
Was ist die Basis für den Rabatt?
Grundlage für den Rabatt ist ein Rahmenabkommenvpm BbAB.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die berechtigte Person muss zum Zeitpunkt des Kaufvertrags für das Fahrzeug Mitglied im Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. sein. Der Jahresbeitrag für die erforderliche Mitgliedschaft im BbAB in Höhe von 30,00 € entfällt. Nach 12 Monaten endet die kostenlose Mitgliedschaft automatisch, also ohne besondere Kündigung. Die Möglichkeit zur Fortführung auf eigene Kosten besteht.
Was ist zu beachten?
Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf die behinderte Person zugelassen sein.
Wie funktioniert das Ganze?
Um in den Genuss des Rabattes zu kommen benötigen Sie einen so genannten Abrufschein, den Sie vom BbAB erhalten. Bei Vorlage dieses Dokumentes wird Ihnen von jedem teilnehmenden Nissan-Vertragshändler
in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens der Marke Renault (PKW und Transporter) der Rabatt eingeräumt.
Wie bekomme ich den Abrufschein?
- Antragsformular für Abrufschein downloaden.
- Antragsformular ausfüllen.
- Ausgefülltes Formular mit Kopie vom Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) und ggf. Eheurkunde bzw. Geburtsurkunde an den BbAB schicken, faxen oder mailen.