Für Ihre Abfrage nach nämlich gibt es mehrere Wörterbuchartikel.
-
1nämlich, Adjektiv
- [gehoben, veraltend] ...
- 1. bezeichnet die Identität mit einer vorausgegangenen oder bekannten Größe: derselbe
- 2. steht für eine andere Größe derselben Art: der gleiche
- [gehoben, veraltend] ...
-
2nämlich, Konjunktion
- 1. steht in einem Hauptsatz, der vorher Gesagtes begründet
- 2. dient zur näheren Erläuterung: und zwar
- das heißt
nämlich
GrammatikAdjektiv
Aussprache
Worttrennung näm-lich
Wortbildung
mit ›nämlich‹ als Erstglied:
Nämlichkeit
Bedeutungsübersicht
eWDG
Bedeutung
gehoben, veraltend
1.
bezeichnet die Identität mit einer vorausgegangenen oder bekannten Größe derselbe
Beispiele:
sie trug das nämliche Kleid wie gestern
zum nämlichen Zeitpunkt
im nämlichen Moment
noch in der nämlichen Nacht brach er auf
es waren die nämlichen Gäste wie beim vorigen Mal
2.
steht für eine andere Größe derselben Art der gleiche
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Name · namhaft · namentlich · nämlich · Namenstag · Namensvetter
Name m. ‘Benennung, Bezeichnung, Eigenname, Ansehen’, ahd. namo (8. Jh.; Genitiv namen), mhd. nam(e), asächs. namo, mnd. mnl. nāme, nl. naam, afries. aengl. nama, engl. name, (mit ursprünglich neutralem Genus) got. namō, germ. *naman-, (und mit veränderter Stammbildung) anord. nafn (aus *namn-), schwed. namn. Außergerm. vergleichbar sind aind. nā́ma, lat. nōmen, griech. ónoma (ὄν ο μ α ), aslaw. imę, russ. ímja (имя), air. ainmm. Als Ansatz läßt sich erschließen ie. *en(o)men-, *nomen- ‘Name’, das in den Einzelsprachen in unterschiedlichen Ablautformen vorliegt. S. auch nennen. – namhaft Adj. ‘bekannt, berühmt, nennenswert’, ahd. namahaft (8. Jh.), mhd. namhaft. namentlich Adj. heute Adv. ‘besonders erwähnenswert, vornehmlich’, eigentlich ‘(mit Namen) benannt’ (vgl. noch namentliche Abstimmung, namentlich nennen); mit unorganischem t gebildet (15. Jh.) nach mhd. name(n)lich; daneben die umgelautete Form nämlich Adj. in der nämliche ‘eben derselbe’ (heute unüblich), mhd. dirre nemelīche; in älterer Sprache auch ‘namentlich angegeben, ausdrücklich’, vgl. auff einem nähmlichen tag (16. Jh.), ahd. neminlīh (10. Jh.), namalīh (um 1000), mhd. name-, nemelich ‘namentlich benannt, bekannt, bedeutend’. Gebräuchlicher ist heute adverbieller Gebrauch im Sinne von ‘genauer gesagt, das heißt’, vgl. ahd. namalīhho ‘dem Namen nach’ (10. Jh.), mhd. nam(en)-, nem(e)līche ‘mit namentlicher, ausdrücklicher Hervorhebung, vorzugsweise’. Namenstag m. ‘Kalendertag des Heiligen, dessen Namen man trägt’ (17. Jh.). Namensvetter m. ‘wer den gleichen Namen trägt’ (18. Jh.).
Typische Verbindungen zu ›nämlich‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›nämlich‹.
Zitationshilfe
„nämlich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/n%C3%A4mlich#1>.
nämlich
GrammatikKonjunktion
Aussprache
Worttrennung näm-lich
Bedeutungsübersicht
eWDG
Bedeutungen
1.
Grammatik: steht in einem Hauptsatz, der vorher Gesagtes begründet
2.
dient zur näheren Erläuterung und zwar
Beispiele:
ich will zuerst deine dringendste Frage beantworten, nämlich die nach dem Befinden deiner Mutter
das war nämlich so
Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Name · namhaft · namentlich · nämlich · Namenstag · Namensvetter
Name m. ‘Benennung, Bezeichnung, Eigenname, Ansehen’, ahd. namo (8. Jh.; Genitiv namen), mhd. nam(e), asächs. namo, mnd. mnl. nāme, nl. naam, afries. aengl. nama, engl. name, (mit ursprünglich neutralem Genus) got. namō, germ. *naman-, (und mit veränderter Stammbildung) anord. nafn (aus *namn-), schwed. namn. Außergerm. vergleichbar sind aind. nā́ma, lat. nōmen, griech. ónoma (ὄν ο μ α ), aslaw. imę, russ. ímja (имя), air. ainmm. Als Ansatz läßt sich erschließen ie. *en(o)men-, *nomen- ‘Name’, das in den Einzelsprachen in unterschiedlichen Ablautformen vorliegt. S. auch nennen. – namhaft Adj. ‘bekannt, berühmt, nennenswert’, ahd. namahaft (8. Jh.), mhd. namhaft. namentlich Adj. heute Adv. ‘besonders erwähnenswert, vornehmlich’, eigentlich ‘(mit Namen) benannt’ (vgl. noch namentliche Abstimmung, namentlich nennen); mit unorganischem t gebildet (15. Jh.) nach mhd. name(n)lich; daneben die umgelautete Form nämlich Adj. in der nämliche ‘eben derselbe’ (heute unüblich), mhd. dirre nemelīche; in älterer Sprache auch ‘namentlich angegeben, ausdrücklich’, vgl. auff einem nähmlichen tag (16. Jh.), ahd. neminlīh (10. Jh.), namalīh (um 1000), mhd. name-, nemelich ‘namentlich benannt, bekannt, bedeutend’. Gebräuchlicher ist heute adverbieller Gebrauch im Sinne von ‘genauer gesagt, das heißt’, vgl. ahd. namalīhho ‘dem Namen nach’ (10. Jh.), mhd. nam(en)-, nem(e)līche ‘mit namentlicher, ausdrücklicher Hervorhebung, vorzugsweise’. Namenstag m. ‘Kalendertag des Heiligen, dessen Namen man trägt’ (17. Jh.). Namensvetter m. ‘wer den gleichen Namen trägt’ (18. Jh.).
Typische Verbindungen zu ›nämlich‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›nämlich‹.
Zitationshilfe
„nämlich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/n%C3%A4mlich#2>.
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