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Kükenschreddern: Verbot in NRW ist - DER SPIEGEL
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Tierschutz Gericht billigt Kükenschreddern

Die Massentötung männlicher Küken ist mit dem Tierschutz vereinbar. Zu diesem Schluss kam das Oberverwaltungsgericht Münster und kippte damit endgültig einen Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Männliche Küken auf einem Biohof

Männliche Küken auf einem Biohof

Foto: Bernd Wüstneck/ dpa

Das sogenannte Kükenschreddern verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag entschieden. Es bestätigte damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen. In dem Fall müssten "ethische Gesichtspunkte des Tierschutzes und menschliche Nutzungsinteressen" gegeneinander abgewogen werden - ohne dass einem der Belange ein strikter Vorrang zukomme.

Das Gericht musste klären, ob ein Erlass von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) aus dem Jahr 2013 das millionenfache Töten stoppen durfte. Landesweit hatten elf Brütereien geklagt. Zwei aus den Kreisen Gütersloh und Paderborn hatten in der ersten Instanz bereits vor dem Verwaltungsgericht Minden recht bekommen.

Die Aufzucht männlicher Küken der Legelinien stehe im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, hoben die Richter hervor. Technische Verfahren, um nur noch Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich. Zudem sei die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken aus einer Legehennenrasse für die Brütereien mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Würden diese Küken aufgezogen, seien sie von den Brütereien praktisch nicht zu vermarkten, so das Gericht weiter. Ausgewachsene Hähne der Legehennenrassen seien allenfalls ein Produkt für eine kleine Absatznische. Die Tötung der Küken sei daher "Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch".

Wirtschaftliche Aspekte gehen vor

Eine an wirtschaftlichen Aspekten ausgerichtete Gestaltung dieser Verfahren sei für die Brütereien als Erzeuger der Küken unvermeidbar. Hiervon seien auch die für den Tierschutz verantwortlichen staatlichen Stellen über Jahrzehnte hinweg einvernehmlich mit den Brütereien ausgegangen.

Im Gegensatz zu Landesminister Remmel lehnt Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) ein Verbot des Massentötens ab, weil die Brütereien sonst ins Ausland abwandern würden. Schmidt setzt auf die Entwicklung von Verfahren, bei denen das Geschlecht vor dem Ausbrüten im Ei erkannt wird, sodass männliche Küken erst gar nicht schlüpfen.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland schätzungsweise 48 Millionen männliche Küken getötet. Die Tiere sind für Züchter nahezu wertlos, da sie später keine Eier legen und auch nicht viel Fleisch ansetzen. Deswegen kommen sie kurz nach dem Schlüpfen häufig in einen Schredder oder werden vergast. Das hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Anzeigen von Tierschützer geführt.

Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hatte den Bund kurz vor dem Urteil aufgefordert, das Schreddern zu verbieten. Es sei ein "barbarisches Treiben" und "moralisch-ethisch nicht vertretbar", sagte Meyer im Deutschlandfunk.

(Az.: 20 A 488/15 und 20 A 530/15)

dab/dpa/AFP
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