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Schufa-Urteil des BGH Schluss mit der Geheimniskrämerei!

Der BGH hat entschieden: Die Geheimnisse des Schufa-Scorings bleiben unangetastet. Das ist enttäuschend und nicht mehr zeitgemäß. Die Schufa ist kein Geheimdienst und muss daher transparenter werden.
Ein Kommentar von Daniel Bakir

Auf diesen Datenberg dürfte so mancher Geheimdienst neidisch sein: Die Schufa verfügt über 655 Millionen Informationen zu 66,2 Millionen Menschen und 4 Millionen Unternehmen. Daraus errechnet sie, wie kreditwürdig wir sind. Wie genau, das sagt sie nicht. Und das wird sie auch weiterhin nicht tun, denn der BGH stärkt mit seinem aktuellen Urteil das Geschäftsgeheimnis der Schufa. Für Verbraucher ist das äußerst ärgerlich. Denn was Banken, Versicherungen, Versandhändler oder Mobilfunkunternehmen der Schufa über ihre Kunden melden, kann unmittelbare Konsequenzen haben. Von diesen Daten hängt ab, ob ich eine Wohnung bekomme, einen Autokredit oder eine Hausfinanzierung.

Ich sehe ein, dass jemand, der mir Geld leiht, wissen will, ob ich kreditwürdig bin. Würden solche Daten gar nicht weitergegeben, wäre es viel schwieriger Geld zu bekommen, weil alle permanent misstrauisch sein müssten. Was ich aber nicht einsehe, ist, dass die Maschinerie, die mir einen Scoringstempel auf die Stirn drückt, in einer Blackbox arbeitet, sodass ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, ob das über mich gefällte Urteil korrekt ist.

Die allgemeine Schufa-Auskunft reicht nicht

Die Schufa-Auskunft in der jetzigen Form reicht da nicht. Darin kann ich einsehen, welche Geschäftsbeziehungen bei der Schufa gespeichert sind und welcher Scorewert sich daraus ergibt, also welches Risiko ich für Kreditgeber darstelle. Wie die Schufa auf diesen Wert gekommen ist, erfahre ich nicht. Nur, dass er "anhand moderner mathematisch-statistischer Verfahren" erstellt wurde, denn so fordert es ja das Gesetz. Das Gesetz, genaugenommen Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes, fordert aber auch, dass "das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form" erklärt werden müssen.

"Nachvollziehbar". "Allgemein verständlich". Was in den Paragraphen steht, sollte die Schufa endlich wörtlich nehmen. Denn Fehler passieren ständig. In der Akte können Kredite auftauchen, die längst abgezahlt sind, oder sogar solche, die nie beantragt wurden. Die Zeitschrift "Finanztest" hat solche Fälle vor etwa einem Jahr aufgedeckt. Bei einer früheren Untersuchung waren sogar nur bei elf von 89 Testpersonen die Schufa-Daten komplett und korrekt. Solche Fehler zu erkennen und beheben zu lassen, ist aufwendig.

Diskussionen gibt es auch immer wieder darüber, ob die Schufa zusätzliche Datenquellen anzapfen kann. Ein erster Vorstoß Richtung sozialer Netzwerke scheiterte noch am allgemeinen Protest. Geo-Scoring ist dagegen schon jetzt möglich. Die Schufa betont zwar, dass sie im Gegensatz zu anderen Unternehmen "standardmäßig" keine Informationen zu guten oder schlechten Wohngegenden in den Score einfließen lässt. Im Einzelfall passiert das allerdings schon: "Auf Wunsch von Vertragspartnern können in individuellen Lösungen aber auch Anschriftendaten enthalten sein", heißt es bei der Schufa.

Fest steht: Die Schufa wird in Zukunft eher mehr als weniger Daten über uns sammeln. Welche davon wie zur Bewertung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden, sollte jeder wissen dürfen.

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