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Vorstoß von Guttenberg - Zwangsverwaltung für taumelnde Banken - Wirtschaft - SZ.de

Vorstoß von Guttenberg:Zwangsverwaltung für taumelnde Banken

Wirtschaftsminister Guttenberg will von der Insolvenz bedrohte Banken künftig per Verordnung unter eine Art staatliche Zwangsverwaltung stellen.

G. Bohsem

Das geht aus einem Gesetzesentwurf seines Ressorts hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So könne verhindert werden, dass Banken leichtfertig Risiken eingehen, weil sie sich in Krisenzeiten darauf verlassen, dass der Staat sie mit öffentlichen Mitteln stabilisiert, heißt es in dem Regelwerk.

Skyline Frankfurt, dpa

Wegen der Finanzkrise gelten einige Banken als angezählt - nun zieht Wirtschaftsminister Guttenberg die Konsequenzen.

(Foto: Foto: dpa)

Damit will Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eine Alternative zu einer Not-Verstaatlichung schaffen, wie es sie bei der Hypo Real Estate (HRE) gegeben hat. Der CSU-Politiker hatte sich mit Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) einen heftigen Streit über den Umgang mit der HRE geliefert. Um das Institut zu retten und die bereits zur Verfügung gestellten Milliarden des Bundes zu sichern, wollte Steinbrück zur Not die damaligen Aktionäre enteignen. Das Wirtschaftsministerium und große Teil der Union trugen das Vorhaben jedoch nur mit großer Skepsis mit. Letztlich kaufte der Staat den Aktionären ihre Aktienpakete ab und übernahm das Institut auf diese Weise.

Angepasstes Insolvenzrecht

Der vom Wirtschaftsministerium zusammen mit der Wirtschaftskanzlei Linklaters ausgearbeitete Entwurf soll das Insolvenzrecht so anpassen, dass es künftig auch bei systemrelevanten Banken angewandt werden kann, ohne dass die Gefahr von Verwerfungen auf dem Finanzmarkt oder gar sein gänzlicher Zusammenbruch droht. Die gefährdeten Institute sollen mit der neuen Regelung im Fall einer drohenden Pleite stabilisiert und restrukturiert werden können.

Falls ein systemrelevantes Institut zudem Gefahr läuft, seine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr zu erfüllen, könnte die Finanzaufsicht Bafin es unter eine sogenannte Restrukturierungsverwaltung stellen. Das heißt im Klartext, in die Geschäftsführung eingreifen. Die Bafin kann dies nicht alleine entscheiden, sondern muss vorher die Zustimmung des interministeriellen Ausschusses aus den Häusern für Wirtschaft, Finanzen, Justiz und des Bundeskanzleramtes einholen. Lehnt das Gremium ab, muss die Bafin prüfen, ob sie stattdessen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt. Übernimmt die Bafin hingegen die Restrukturierungsverwaltung, wird ein Plan ausgearbeitet, der eine Fortführung des Instituts gewährleistet.

Laut Gesetzesentwurf ist dabei das Ziel, das Unternehmen langfristig zu stabilisieren und von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen unabhängig zu machen. Hierzu könne die Reduzierung bestimmter Risiken oder die Verkleinerung des Geschäftsumfanges gehören. Zudem solle der Plan klarstellen, wie das Institut die Hilfsmittel der öffentlichen Hand wieder zurückzahlen kann. Um den staatlichen Einfluss zu begrenzen, soll die Bank diesen Plan selbst ausarbeiten. Die Bafin erhalte aber die Möglichkeit, das Vorhaben zu ändern, wenn dies erforderlich ist.

Die Finanzaufsicht soll kontrollieren, ob das Institut den Plan umsetzt. Geschieht das nicht, kann sie dies notfalls mit Zwang durchsetzen. Dazu soll es ihr möglich sein, der Geschäftsführung konkrete Weisungen zu geben. Bei Bedarf kann sie den Vorstand zudem abberufen und neu bestellen. Weigern sich die Gesellschafter beispielsweise einer notwendigen Kapitalerhöhung zuzustimmen, kann die Bafin nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums ihre Rechte zeitweise außer Kraft setzen und an ihrer Stelle die erforderlichen Beschlüsse fassen. Das Eigentum der Gesellschafter bleibe dadurch unberührt, auf eine Enteignung werde ausdrücklich verzichtet.

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