Die Deutsche Post muss Kostenloszeitungen der rechtsextremen NPD verteilen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden . Geklagt hatte die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, weil sich die Post geweigert hatte, das NPD-Blatt Klartext mit einer Auflage von 200.000 Exemplaren als Postwurfsendung ohne Adresse an Haushalte in Leipzig zu verteilen.

Die Richter hatten bereits in der mündlichen Verhandlung im Juni deutlich gemacht, dass die politische Ausrichtung einer Publikation keine Rolle bei der Frage spielen dürfe, ob die Post zur Verteilung verpflichtet ist.

Das Gericht verwies zur Begründung auf die Pressefreiheit und Neutralitätspflicht der Post. Das NPD-Blatt sei eine periodisch erscheinende Druckschrift, die die Öffentlichkeit durch eine presseübliche Berichterstattung unterrichte. Es gebe einen Beförderungszwang, weil die entsprechende Verordnung auch dazu diene, die Pressefreiheit zu gewährleisten und Presseerzeugnisse so günstig wie möglich an den Leser zu bringen.

Die Post hatte dagegen argumentiert, dass es sich um eine nicht adressierte Postwurfsendung handele, die nicht als Zeitschrift zu bewerten sei. Nach einer EU-Richtlinie sei die Post nicht zu deren Verteilung verpflichtet.

Die NPD und andere rechtsextreme Organisationen versuchen seit einigen Jahren besonders in den ostdeutschen Bundesländern, mit zeitungsähnlichen Kostenlosblättern die politische Stimmung zu prägen. In den Postillen wird meist Stimmung gegen Migranten, angeblich korrupte Politiker, Hartz-IV-Empfänger oder den Euro gemacht. Die Blättchen erscheinen meist nur monatlich bis vierteljährlich – gleichwohl profitieren sie von den Auflagenrückgängen etablierter Tageszeitungen.