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„Energierecht (Deutschland)“ – Versionsunterschied – Wikipedia

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Paulb1995 (Diskussion | Beiträge)
 
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== Allgemeines==
Das Energierecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die aus Normen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts besteht. Es weist aufgrund der Auswirkungen der Energieerzeugung, der Energieverteilung und des Energieverbrauchs auf Natur und Umwelt zunehmend engere Bezüge zum Umweltrecht auf.
 
Neben dem Energiewirtschaftsgesetz gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den gesetzlichen Rahmen für den Markt der Energieversorgung bilden. Von zunehmender Bedeutung sind das Umweltenergierecht einerseits und die Vorschriften zum Netzausbau anderseits. Seit vielen Jahren nimmt auch der Einfluss des [[Europarecht]]s auf die Ausgestaltung des Energierechts zu.
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Das Energierecht gliedert sich in das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht, das Energieverbraucherschutzrecht, das Energieumweltrecht und das Energiesicherheitsrecht.<ref>Franz Jürgen Säcker: [http://web.fu-berlin.de/iww/downloads/Vortrag%20Kazan_05.09.07.pdf ''Rechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung ökologischer und industrieller Sicherheit im Energiesektor'']{{Toter Link|date=2018-04 |archivebot=2018-04-08 10:34:19 InternetArchiveBot |url=http://web.fu-berlin.de/iww/downloads/Vortrag%20Kazan_05.09.07.pdf }} (PDF). Vortrag auf der interregionalen Konferenz in Kasan (Russland) zu Fragen der industriellen Ökologie und Sicherheit, 5.&nbsp;September 2007.</ref>
 
Daneben gibt es andere Rechtsgebiete, die Sonderregelungen für den Energiebereich vorsehen, z.&nbsp;B. das [[Energiesteuergesetz|Energiesteuerrecht]].
 
Die gegenwärtig dynamischste Entwicklung nimmt das Energieumweltrecht, das die Förderung [[erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]], den [[Emissionshandel]] und die Steigerung der Energieeffizienz zum Gegenstand hat. Dieses ist ein Teilgebiet des Umweltenergierechts, das zusätzlich zum Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung auch die Bereiche Wärmeversorgung und Mobilität umfasst; wichtige Gesetze sind u.&nbsp;a. das [[Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz]], das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] und das [[Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen]].
 
== Lehre und Forschung ==
Die wichtigsten Forschungseinrichtungen im Bereich des Energierechts sind das Institut für Energiewirtschaftsrecht der [[Universität zu Köln]], das Institut für Berg- und Energierecht der [[Ruhr-Universität Bochum]], das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der [[TU Clausthal]], das Institut für Energiewirtschaftsrecht der [[Friedrich-Schiller-Universität Jena]], das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.&nbsp;V., das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (efzn, Goslar), die [[Stiftung Umweltenergierecht]] (Würzburg), die Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (Leipzig und Berlin) sowie das 2017 gegründete [http://www.dier.hhu.de Düsseldorfer Institut für Energierecht der [[Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf]].
 
== Siehe auch ==
* [[Energierecht (Österreich)]]
* [[Energierecht (Europäische Union)]]
* [[Energiepolitik der Europäischen Union]]
 
== Literatur ==
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{{Normdaten|TYP=s|GND=4130688-0|LCCN=|NDL=|VIAF=}}
 
[[Kategorie:Energierecht (Deutschland)| Energierecht (Deutschland)]]