„Cellarius“ – Versionsunterschied
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Der '''Cellarius''' (frühes MA), in der deutschen Zeit bis zur frühen Neuzeit meist '''Kellerer''', (''auch '''Keller''' oder '''Kellner''' genannt'') war ein Beruf auf dem [[Fronhof]] eines Gutsherrn oder in [[Kloster|Klöstern]].▼
{{Redundanztext
Auf dem Fronhof unterstand der '''Kellerer''' dem [[Meier]], auf Klöstern konnte er bis zum Hauptverwalter der domkapitularischen Güter (Domkellnerei) aufsteigen.▼
|3=Keller (Amt)
|5=Cellerar|2=März 2022|1=[[Benutzer:Quinbus Flestrin|Quinbus Flestrin]] ([[Benutzer Diskussion:Quinbus Flestrin|Diskussion]]) 13:15, 10. Mär. 2022 (CET)}}
▲Der '''Cellarius''',
▲Auf dem Fronhof unterstand der
Der Cellarius oder Kellerer hatte das Aufsichtsrecht über den [[Weinberg]]
Das Amt des Mundschenken wurde jedoch ausschließlich mit Personen aus dem Hochadel besetzt, wohingegen der Kellerer insbesondere auf den kleinen Gutshöfen und Klöstern nicht von Adel sein musste.
In der frühen [[Neuzeit]] wurde er, z.B. in [[Württemberg]], dem [[Amtmann]] beigeordnet und war verantwortlich für das Einziehen der Einkünfte aus den [[Domäne|Domänen]], zeitweise zog er auch Steuern ein. Das Amt hieß dann Kellerei.▼
▲In der frühen [[Neuzeit]] wurde er, z. B. in [[Württemberg]], dem [[Amtmann]] beigeordnet und war verantwortlich für das Einziehen der Einkünfte aus den [[
''Einige Personen, die heute Kellerer oder Keller heißen, haben ihren Namen aufgrund eines Vorfahren, der dieses Amt innehatte.''▼
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== Siehe auch ==
* [[Keller (Amt)]]
* [[Cellerar]]
== Literatur ==
* Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach: ''Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit''. Teil 1: ''A–K.'' 9., unveränderte Auflage. [[Uni-Taschenbücher|UTB]], Stuttgart, ISBN 3-8252-0119-8 / Franke, Tübingen 2001, ISBN 3-7720-1291-4
* {{DtRechtswörterbuch|Kellnerei|SpalteAb=|SpalteBis=}}
[[Kategorie:Historische Amtsbezeichnung]]
[[Kategorie:Beruf (Essen und Trinken)]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)]]
[[Kategorie:
▲[[fr:Cellarius]]
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