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„Sakramentshaus“ – Versionsunterschied – Wikipedia
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== Verbreitung ==
[[Datei:Gdansk Kosciol Mariacki 060.jpg|miniatur|Marienkirche in Danzig]]
Das Sakramentshaus befindet sich meist auf der [[Evangelienseite]], also bei [[Ostung|geosteten]] Kirchen nördlich, neben dem [[Altar]]. Die Verbreitung des Sakramentshauses begann gegen Ende des 14. Jahrhunderts in Deutschland. Vorher war die Aufbewahrung des [[Allerheiligstes (Christentum)|Allerheiligsten]] in einer über dem Altar hängenden ''[[Peristerium|Hostientaube]]'' ''(Peristerium)'' oder einer in die Nordwand des [[Chor (Architektur)|Chores]] eingelassene verschließbaren ''Sakramentsnische'' üblich, die möglichst aufwändig gerahmt und künstlerisch ausgestaltet sein sollte. Später wurde der [[Tabernakel (Christentum)|Tabernakel]] der Aufbewahrungsort für das Allerheiligste, zunächst in das [[Altarretabel]] eingefügt und später auf dem Altartisch selber aufgestellt.<ref>Rudolf Huber (Hrsg.): ''Kirchengeräte, Kreuze und Reliquiare der christlichen Kirchen.'' (= Glossarium Artis. Band 2). 3. Auflage. K. G. Saur Verlag, München/ London/ New York/ Paris 1991, ISBN 3-598-11079-0, S. 95.</ref> Als das [[Tridentinum]] (1545–63) die Unterbringung im Tabernakel auf dem Altar verpflichtend anordnete, wurde das Sakramentshaus gänzlich überflüssig. Sakramentshäuser wurden deshalb nur während der deutschen [[Gotik]] und [[Renaissance]] errichtet.<ref>''[[Brockhaus Enzyklopädie]].'' 19. Auflage. Band 19, Verlag Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 1992, ISBN 3-7653-1119-7, S. 86.</ref>
 
Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] (1962–65) ließ die Einführung des frei stehenden [[Volksaltar]]s zu, der frei umschritten werden können soll und bei dem sich, im Unterschied zum [[Hochaltar]], der Tabernakel daher meist nicht mehr zentral in der Mitte befindet. Die Aufbewahrung des Allerheiligsten kann seitdem „an einer anderen, wirklich vornehmen und würdig hergerichteten Stelle der Kirche“ geschehen<ref>[[Heilige Ritenkongregation|Sacra Congregatio Rituum]]: ''Instruktion zur ordnungsmäßen Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie „[[Inter Oecumenici]].'' 26. September 1964, Nr. 95.</ref>, somit auch in bestehenden oder neu geschaffenen Sakramentshäusern.