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„Schuhmacher“ – Versionsunterschied – Wikipedia
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=== Ausbildung ===
Die Ausbildungsdauer zum Schuhmacher beträgt in [[Deutschland]] drei Jahre (zum Orthopädie-Schuhmacher dreieinhalb Jahre). Je nach vorhandener Vorbildung ist gemäß §&nbsp;7 [[Berufsbildungsgesetz (Deutschland)|Berufsbildungsgesetz]] eine Verkürzung der Ausbildungsdauer, meist um 6 oder 12 Monate, vor Beginn der Ausbildung möglich. Auch nach Beginn der Ausbildung ist in begründeten Fällen eine Verkürzung oder Verlängerung möglich.<ref>[{{Internetquelle |autor= |url=https://www.hk24ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbilder/kuerzungnachbeginn-1164064#titleInText1 Ausbildungszeit|titel=Wie verkürzenund oderwann verlängern],kann Handwerkskammerdie Hamburg,Ausbildung abgerufenvor amBeginn 5.verkürzt Märzwerden? 2020|titelerg= |hrsg=Handelskammer Hamburg |werk=www.ihk.de |datum= |abruf=2024-04-25 |sprache= |format= }}</ref>
 
Seit dem 1. August 2018 gilt eine neue Ausbildungsordnung. Nach Bestehen der Prüfung dürfen sich Gesellen als '''Maßschuhmacher''' bezeichnen.<ref>''Aus Schuhmacher wird Maßschuhmacher''. In: ''Deutsches Handwerksblatt Nr. 15''. 9. August 2018</ref>