„Schuhmacher“ – Versionsunterschied
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=== Ausbildung ===
Die Ausbildungsdauer zum Schuhmacher beträgt in [[Deutschland]] drei Jahre (zum Orthopädie-Schuhmacher dreieinhalb Jahre). Je nach vorhandener Vorbildung ist gemäß § 7 [[Berufsbildungsgesetz (Deutschland)|Berufsbildungsgesetz]] eine Verkürzung der Ausbildungsdauer, meist um 6 oder 12 Monate, vor Beginn der Ausbildung möglich. Auch nach Beginn der Ausbildung ist in begründeten Fällen eine Verkürzung oder Verlängerung möglich.<ref>
Seit dem 1. August 2018 gilt eine neue Ausbildungsordnung. Nach Bestehen der Prüfung dürfen sich Gesellen als '''Maßschuhmacher''' bezeichnen.<ref>''Aus Schuhmacher wird Maßschuhmacher''. In: ''Deutsches Handwerksblatt Nr. 15''. 9. August 2018</ref>
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