„Neuvorpommern“ – Versionsunterschied
[ungesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
redirect angelegt |
Turpit (Diskussion | Beiträge) Teil Vorpommerns, der mit dem Wiener Kongreß 1815 an Preußen kam |
||
Zeile 1:
'''Neuvorpommern''' wurde der Teil [[Vorpommern]]s genannt, der mit dem [[Wiener Kongreß]] 1815 an [[Preußen]] kam.
Das Gebiet von Neuvorpommern entspricht [[Schwedisch-Pommern]] in der Ausdehnung, wie es nach dem [[Frieden von Stockholm]] 1720 verblieben war, umfasst also Vorpommern nördlich der [[Peene]], einschließlich der Insel [[Rügen]]. Unter besonderer Hervorhebung von Rügen wurde für Neuvorpommern auch die Bezeichnung ''Neuvorpommern und Rügen'' verwendet. Der bereits 1720 an Preußen abgetretene Teil Vorpommerns wurde im Gegensatz hierzu [[Altvorpommern]] genannt.
Neuvorpommern wurde ein Teil der preußischen [[Provinz Pommern]] und bildete dort ab 1818 den [[Regierungsbezirk Stralsund]], behielt aber noch eine gewisse Zeit eine rechtliche Sonderstellung. Mit dem allmählichen Verlust dieser Sonderstellung wurde auch der Name Neuvorpommern ungebräuchlich.
== Siehe auch ==
* [[Geschichte Pommerns]]
== Literatur ==
* Johannes Hinz: ''Pommern Lexikon''. Bechtermünz Verlag, Augsburg 1996, S. 220.
[[Kategorie:Pommersche Geschichte]]
[[Kategorie:Geographie (Preußen)]]
|