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„Neuvorpommern“ – Versionsunterschied – Wikipedia
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Teil Vorpommerns, der mit dem Wiener Kongreß 1815 an Preußen kam
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'''Neuvorpommern''' wurde der Teil [[Vorpommern]]s genannt, der mit dem [[Wiener Kongreß]] 1815 an [[Preußen]] kam.
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Das Gebiet von Neuvorpommern entspricht [[Schwedisch-Pommern]] in der Ausdehnung, wie es nach dem [[Frieden von Stockholm]] 1720 verblieben war, umfasst also Vorpommern nördlich der [[Peene]], einschließlich der Insel [[Rügen]]. Unter besonderer Hervorhebung von Rügen wurde für Neuvorpommern auch die Bezeichnung ''Neuvorpommern und Rügen'' verwendet. Der bereits 1720 an Preußen abgetretene Teil Vorpommerns wurde im Gegensatz hierzu [[Altvorpommern]] genannt.
 
Neuvorpommern wurde ein Teil der preußischen [[Provinz Pommern]] und bildete dort ab 1818 den [[Regierungsbezirk Stralsund]], behielt aber noch eine gewisse Zeit eine rechtliche Sonderstellung. Mit dem allmählichen Verlust dieser Sonderstellung wurde auch der Name Neuvorpommern ungebräuchlich.
 
== Siehe auch ==
* [[Geschichte Pommerns]]
 
== Literatur ==
* Johannes Hinz: ''Pommern Lexikon''. Bechtermünz Verlag, Augsburg 1996, S. 220.
 
[[Kategorie:Pommersche Geschichte]]
[[Kategorie:Geographie (Preußen)]]