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Energierecht (Deutschland) – Wikipedia

Energierecht (Deutschland)

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Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne versteht man unter Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält.

Allgemeines

Das Energierecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die aus Normen des Öffentlichen und des Privatrechts besteht. Es weist zunehmend engere Bezüge zum Umweltrecht auf.

Neben dem Energiewirtschaftsgesetz gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den gesetzlichen Rahmen für den Markt der Energieversorgung bilden.

Ziele

Die Ziele des Energie(wirtschafts)rechts sind eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung der Allgemeinheit, die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Energie und die Sicherung eines langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs der Energieversorgung; Ziel des nationalen Energierechts ist auch die Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europäischen Union (vgl. § 1 EnWG).

Untergebiete

Das Energierecht gliedert sich in das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht, das Energieverbraucherschutzrecht, das Energieumweltrecht und das Energiesicherheitsrecht.[1]

Daneben gibt es andere Rechtsgebiete, die Sonderregelungen für den Energiebereich vorsehen, z. B. das Energiesteuerrecht.

Die gegenwärtig dynamischste Entwicklung nimmt das Energieumweltrecht, das die Förderung erneuerbarer Energien, den Emissionshandel und die Steigerung der Energieeffizienz zum Gegenstand hat; wichtige Gesetze sind u. a. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen.

Lehre und Forschung

Die wichtigsten Forschungseinrichtungen im Bereich des Energierechts sind das Institut für Energierecht an der Universität zu Köln, das Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal, das Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin, das Institut für Energiewirtschaftsrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena, das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e. V. und das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (efzn, Goslar).

Literatur

  • Jens-Peter Schneider, Christian Theobald (Hrsg.): Recht der Energiewirtschaft – Praxishandbuch. 3. Auflage, C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60705-9.
  • Christiane Nill-Theobald, Christian Theobald: Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts. Die Liberalisierung der Strom- und Gaswirtschaft. 2. Auflage, C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57057-5.
  • Wolfgang Danner (Hrsg.): Energierecht. Kommentar. (Loseblattwerk in 5 Bänden), C.H. Beck, München, ISBN 978-3-406-36464-8.
  • Boris Scholtka , Sebastian Helmes: Energiewende 2011. Schwerpunkte der Neuregelungen im Energiewirtschafts- und Energieumweltrecht. In: Neue Juristische Wochenschrift, Nr. 44/2011, 3185.
  • Martin Altrock, Volker Oschmann, Christian Theobald (Hrsg.): Erneuerbare-Energien-Gesetz. Kommentar. 3. Auflage. C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61093-6.

Einzelnachweise

  1. Franz Jürgen Säcker: Rechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung ökologischer und industrieller Sicherheit im Energiesektor (PDF). Vortrag auf der interregionalen Konferenz in Kasan (Russland) zu Fragen der industriellen Ökologie und Sicherheit, 5. September 2007.