„Verbot“ – Versionsunterschied
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[[Datei:Spielen verboten.JPG|miniatur|Privates Verbotsschild in einer Hauseinfahrt]]
Ein '''Verbot''' ist eine [[Anweisung (Recht)|Anweisung]] zur [[Unterlassen (Deutschland)|Unterlassung]] einer [[Soziales Handeln|Handlung]]. Diese Anweisung kann in [[Regel (Richtlinie)|Regeln]], [[Richtlinie]]n, [[Instruktion|Befehlen]] oder [[Rechtsnorm]]en näher definiert sein, letztere etwa als [[gesetzliches Verbot]]. Vergleichbare Begriffe können – je nach Sachzusammenhang – [[Tabu]], [[Bann (Recht)|Bann]], [[Interdikt (Kirchenrecht)|Interdikt]] oder [[Prohibition]] darstellen. Als Gegensatz kommen [[Erlaubnis]] und [[Gebot (Rechtswissenschaft)|Gebot]] in Frage.
Verbote beschränken die [[Freiheit]] und die [[Autonomie]] einer Person beim [[Entscheidung|Entscheiden]] bzw. [[Handeln]]. Bei staatlichen ''Geboten'' trifft dies ebenfalls zu, während religiöse oder [[Gebot (Ethik)|ethische Gebote]] bzw. das [[Gewissen]] die Autonomie nicht einschränken, sondern auch fördern können.
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