Bürgerversicherung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Bürgerversicherung bezeichnet in Deutschland verschiedene Konzepte eines solidarischen Sozialversicherungssystems mit dem Kennzeichen, dass ausnahmslos alle Bürger und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und gleichermaßen alle Bürger im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Bürgerversicherung bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung. Medizinische Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus sollen in den meisten Konzepten weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein.

Grundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundlegende Ziele der Befürworter einer Bürgerversicherung sind die Senkung der Gesundheitsausgaben, die Abschaffung einer von ihnen kritisierten Zwei-Klassen-Medizin, in der Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterschiedlich behandelt werden, und mehr soziale Gerechtigkeit. Sie versprechen sich höhere Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung sowie eine höhere Effizienz und dadurch Kostenersparnis, um ein höheres Leistungsniveau der Grundversorgung zu ermöglichen. Des Weiteren soll mehr soziale Gerechtigkeit sowohl in der solidarischen Beitragsfinanzierung, die eine Stabilisierung oder sogar eine Senkung der Krankenkassenbeiträge zur Folge hätte[1], als auch in der Qualität und Nutzung der Versicherungsleistungen, entstehen. Darüber hinaus sollen Verzerrungen im Wettbewerb zwischen Ärzten gesetzlicher Kassen mit Privatkassenärzten abgebaut werden.

Die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke favorisieren die Umgestaltung der bestehenden Krankenversicherung in eine Bürgerversicherung, während CDU und FDP dies ablehnen.[2] Ebenso befürworten der Fachbereich Gesundheit der Gewerkschaft ver.di[3] und der Verein demokratischer Ärzt*innen[4] eine Bürgerversicherung. Der NAV-Virchow-Bund[5] und der Marburger Bund[6] sprechen sich dagegen aus.

Nach einer Umfrage im Auftrag der IG Metall im Jahr 2016 unterstützten zwei Drittel der Deutschen eine Bürgerversicherung.[7] Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine Umfrage von Infratest dimap aus dem Jahr 2021.[8]

Einige Modelle der Bürgerversicherung wollen das Prinzip auch auf die gesetzliche Rentenversicherung anwenden. Zudem sollen die berufsständischen Versorgungswerke abgeschafft werden.

Konzepte der Bürgerversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Bürgerversicherung lassen sich grob zwei verschiedene Konzepte unterscheiden:

Bürgerversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle Bürger zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen) in die Bürgerversicherung ein. Im Sinne paritätischer Beiträge wird bei abhängig Beschäftigten die Hälfte des Betrages vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen.[9][10]

Es ist umstritten, ob eine Deckelung der Beiträge für besonders gut Verdienende (Beitragsbemessungsgrenze) aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend ist, da bei einer Pflichtversicherung der Beitrag immer in einem einigermaßen verträglichen Verhältnis zur Leistung stehen müsse (Äquivalenzprinzip). Dem steht das Prinzip eines sozialen Ausgleichs (Solidarprinzip) gegenüber.[11]

Mit dem Konzept einer (solidarischen) Bürgerversicherung soll durch Beiträge aller Bürger die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen so weit verbessert werden, dass Leistungskürzungen vermieden werden können. Wenn der Begriff Bürgerversicherung in der Berichterstattung der Medien oder im politischen Diskurs gebraucht wird, ist fast immer diese Form gemeint.

Gesundheitsprämie, Kopfpauschale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Bürgerversicherung wurde auf das Konzept der „Gesundheitsprämie“ ausgedehnt. Alle Bürger zahlen einen gleichen Betrag (Kopfprämie, Bürgerprämie) in die Versicherung ein. Bei Geringverdienern würde dieser aus Steuermitteln subventioniert werden. Die Beiträge für Kinder sollen ebenfalls aus Steuermitteln aufgebracht werden. Dabei sieht das Konzept der Union vor, dass nur die derzeit gesetzlich Versicherten einbezogen sind. Selbständige, Beamte und Besserverdienende sollen davon nicht direkt betroffen werden und finanzieren den Solidarausgleich (kostenlose Mitversicherung der Kinder, Unterstützung für Einkommensschwache) über die Einkommensteuer (die keine Beitragsbemessungsgrenze kennt) mit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht in dem Vorschlag der Gesundheitsprämie „keine Lösung“.[12]

Vergleich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bürgerversicherung (mit Beitragsbemessungsgrenze) und Gesundheitsprämie sind keine absoluten Gegensätze. In der politischen Auseinandersetzung wird auch über eine Mischform diskutiert.

International[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) kam im Rahmen eines internationalen Vergleichs einheitlich organisierter Gesundheitssysteme zu dem Ergebnis, dass in allen Systemen rationiert wird: Während steuerfinanzierte Gesundheitsdienste ihre Leistungen vor allem über Wartezeiten und Begrenzung der Wahlfreiheit des Patienten einschränkten, würden beitragsfinanzierte Krankenversicherungssysteme häufiger Zuzahlungen verlangen. In den letzten Jahren entwickelt sich aber dieses System zum Oligopol und zeigt teils deutliche Beitragssteigerungen. Investitionen gingen zurück, Löhne des Gesundheitspersonals wurden gekürzt oder eingefroren, Zuzahlungen erhöht und Wartezeiten stiegen weiter an. Leistungsausschlüsse kämen in allen Systemen vor, die zu Ausweichshandlungen der Versicherten führen würden, sich die Leistung privat zu besorgen. Das duale System in Deutschland würde zu weniger Versorgungsunterschieden führen und hätte gut abgeschnitten.[13]

Im niederländischen Modell der Bürgerversicherung sind seit 2006 alle Bürger privat versichert.[14] Die privaten Versicherungsgesellschaften unterliegen allerdings einer ausgeprägten staatlichen Rahmenregulierung.[15]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf dem 116. Deutschen Ärztetag am 28. Mai 2013 bezeichnete der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery die Bürgerversicherung für eine „Mogelpackung“ und einen „Turbolader für Zwei-Klassen-Medizin“, da, wer es sich leisten könne, sich zusätzlich privat versichern würde.[16]

Der Verband der Privaten Krankenversicherung wendete sich gegen die Einführung einer Bürgerversicherung. Die Erfahrung in den Niederlanden oder Großbritannien zeige, dass „in solchen Einheitssystemen“ nur Menschen Zugang zu „Spitzenmedizin“ hätten, „die es sich leisten können“. Der Verband sieht eine „drohende Absenkung von Gesundheitsleistungen“ und eine Benachteiligung der Mittelschicht. „Die Leistungsstärke des deutschen Gesundheitswesens“ beruhe auf dem „Zwei-Säulen-Modell aus Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung“.[17]

In einem Arbeitspapier der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vom Juni 2013 schließt sich der Autor Robert Paquet den Formulierungen seitens der PKV nicht an, ist aber skeptisch. Mit den von der Bürgerversicherung ausgehenden Problemen eines Strukturwandels der medizinischen Angebote, aber auch der privaten Zusatzversicherungen sowie mit möglichen Eindämmungsstrategien für solche Entwicklungen hätten sich die BV-Konzepte von SPD, Grünen und Linken nicht auseinandergesetzt. Zudem würden bis zu 100.000 Arbeitsplätze bei den privaten Krankenversicherungen wegfallen, die nur teilweise in gesetzlichen Krankenversicherungen neu entstehen würden.[18]

Der Prognose des Verbands der privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) vom Mai 2013 nach hätte jeder niedergelassene Arzt im Durchschnitt jährlich rund 43.000 Euro Umsatzeinbußen zu erwarten.[19]

Dass eine Bürgerversicherung aufgrund der damit einhergehenden Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zudem die Arbeitgeber erheblich belasten würde, will die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft mit einem eigenen Bürgerversicherungsrechner nachweisen.[20] 2013 würden nur 13 Prozent der privat Krankenversicherten als Arbeitnehmer über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen.

Ein Gutachten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) kommt zu dem Ergebnis, dass die Bürgerversicherung im Einklang mit dem Grundgesetz steht: Die Kritik, die Bürgerversicherung könne für keine gerechte Verteilung der Lasten sorgen, weisen die Studienautoren Greß und Bieback zurück. Auch das Finanzierungsproblem der Kassen könne nachhaltig gelöst werden.[21]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Heinz Rothgang, Dominik Domhoff, Universität Bremen: Beitragssatzeffekte und Verteilungswirkungen der Einführung einer »Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung«, Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. (PDF) 2017, abgerufen am 13. Januar 2018.
  2. Was die Parteien im Gesundheitssystem planen. In: tagesschau.de. 13. September 2017, abgerufen am 29. November 2017.
  3. Eine Bürgerversicherung für alle. In: verdi.de. ver.di Fachbereich Gesundheit, 1. Januar 2011, abgerufen am 13. Januar 2018.
  4. Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (Hrsg.): Programmatische Grundlagen des vdää. Maintal 25. November 2012, S. 53–60.
  5. Bürgerversicherung: nein, danke! NAV-Virchow-Bund, archiviert vom Original am 14. Januar 2018; abgerufen am 4. März 2021.
  6. Marburger Bund hält Bürgerversicherung für unsozial. 4. Dezember 2017, abgerufen am 13. Januar 2018.
  7. IG Metall-Umfrage: Zwei Drittel für Bürgerversicherung. In: Ärzte Zeitung. Abgerufen am 22. Juni 2017.
  8. Mehrheit für Bürgerversicherung. Auf tagesschau.de vom 8. September 2021, abgerufen am 10. Oktober 2021.
  9. Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2017. (PDF) 11. Juni 2017, abgerufen am 13. Januar 2018.
  10. Regierungsprogramm 2017-2021. (PDF) SPD, abgerufen am 13. Januar 2018.
  11. Verfassungsrechtliche Grenzen einer An- oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Einführung einer Bürgerversicherung. Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3-3000-429/10. In: WD 3-3000-035/21 hrsg=Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag. 2021, abgerufen am 17. Juli 2021. S. 6.
  12. Bürgerversicherung statt Kopfpauschale. (PDF; 263 kB) Reform-Kommission „Für ein solidarisches Gesundheitssystem der Zukunft“ des DGB-Bundesvorstands Abteilung Sozialpolitik, Dezember 2010; abgerufen am 29. November 2017
  13. wip-pkv.de (Memento des Originals vom 25. Mai 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wip-pkv.de
  14. Beispiel Niederlande zeigt: Bürgerversicherung könnte für Steuerzahler teuer werden. In: www.focus.de. 21. Dezember 2017, abgerufen am 29. Juli 2019.
  15. Stefan Greß, Simone Leiber, Maral Manouguian: Integration von privater und gesetzlicher Krankenversicherung vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen. In: WSI Mitteilungen 7/2009. Hans-Böckler-Stiftung, 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Mai 2018; abgerufen am 29. Juli 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.boeckler.de S. 369–375.
  16. Ärztepräsident wirft Krankenkassen Verleumdung vor. In: Süddeutsche Zeitung, 28. Mai 2013. Abgerufen am 17. August 2016.
  17. Vorsicht Bürgerversicherung! In: PKV Verband der Privaten Krankenversicherung. Abgerufen am 17. August 2016.
  18. Robert Paquet: Auswirkungen der Bürgerversicherung auf die Beschäftigung in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. (Memento des Originals vom 12. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.boeckler.de Arbeitspapier 284, Best.-Nr. 11284, Hrsg. Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, 2013. Abgerufen am 17. August 2016.
  19. Prognose des PVS-Verbands (Memento vom 12. Oktober 2013 im Internet Archive)
  20. Bürgerversicherungsrechner, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
  21. Zur Umsetzbarkeit einer Bürgerversicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. (PDF; 572 kB) abgerufen am 26. September 2021.