Diskussion:Banknote

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Banknoten auch in den USA u.a. von Privatbanken ausgegeben[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel werden Laender erwaehnt, in denen die Banknoten von Privatbanken ausgegeben werden. Die USA fehlen, obwohl das Federal Reserve System ein System von Privatbanken ist. Die Oesterreichische Nationalbank erscheint mir auch ziemlich privat, wenn ich mal auf deren Website lese: "Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft. Das Grundkapital von 12 Millionen Euro steht zur Hälfte im Eigentum des Bundes und zur anderen Hälfte im Eigentum von Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Banken und Versicherungen. Aktionäre können nur österreichische Staatsbürger sowie juristische Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechts sein, die ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung in Österreich haben und deren Anteile sich weder unmittelbar noch mittelbar mehrheitlich in ausländischer Hand befinden. Die Übertragung von Aktien der OeNB ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Generalversammlung wirksam." Damit duerfte die EZB auch nicht mehr rein staatlich sein. Die Aktien der schweizer Nationalbank befinden sich zu 45% im Steubesitz.

Meiner Meinung nach gibt es also wesentlich mehr Staaten als die im Artikel genannten, die von Privatbanken emittierte Banknoten nutzen. --85.178.89.229 19:55, 4. Mär 2006 (CET)

Es erhebt sich nun die Frage wer diese Aktienanteile besitzt? --Rolf Mader 06:36, 17. Apr. 2006‎

Also das Federal Reserve System der USA ist teilweise staatlich. Die Mitglieder des Board of Governors, der Vorstand, wird vom Präsidenten bestimmt und vom Senat bestätigt. Man darf und sollte natürlich die Frage stellen, ob und inwieweit die private Gemeinschaft die Entscheidungsfindung der Politik beeinflusst. Außerdem sind die Vorstandsmitglieder länger im Amt als gewählte Politiker. Der Vorstand untersteht dem Federal Open Market Committee, welches auch aus Präsidenten der regionalen Banken besteht. Faktisch hat die US-Regierung keine Macht über ihr eigenes Geld bzw. ist dem Federal Reserve System untergeordnet, weil sämtlicher Politik immer erst die Geldpolitik vorausgeht. Wer welche Aktienanteile besitzt, ist vollkommen egal. Entscheidend ist, wer welche Regierung besitzt. --85.220.192.226 07:59, 10. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Frage, ob das Federal Reserve System privat oder staatlich ist, wird im dortigen Artikel ausführlich diskutiert. Das müssen wir hier nicht nochmal breittreten. SchnitteUK (Diskussion) 17:58, 3. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Wertpapiereigenschaft[Quelltext bearbeiten]

Was IMHO in der Diskussion der Wertpapiereigenschaft fehlt: Eurobanknoten werden von der Bundesbank als Passivum bilanziert. Somit kann man sie als verbriefte Verbindlichkeiten verstehen. Bei der Euro-Einführung hat man m. E. gesehen, dass die DM-Scheine einen Anspruch auf Zentralbankgeld verbriefen. --Marinebanker 13:18, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Noch ein Punkt: § 1 Abs. 1 Depotgesetz lautet:
"(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind Aktien, Kuxe, Zwischenscheine, Reichsbankanteilscheine, Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine, auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen, ferner andere Wertpapiere, wenn diese vertretbar sind, mit Ausnahme von Banknoten und Papiergeld." (Hervorhebung von mir)
Wenn das DepotG die Banknoten explizit ausnimmt, muss es ja wohl ein Rechtsverständnis geben, nach dem Banknoten Wertpapiere sind. --Marinebanker 21:38, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn man Banknoten als verbriefte Verbindlichkeiten ansehen will, müsste man aber klären, was für eine Verbindlichkeit sie genau verbriefen. Einen "Anspruch auf Zentralbankgeld"? Das hilft nicht weiter, denn der würde ja wiederum durch Banknoten erfüllt (und wäre auch nicht richtig - der Anspruch aus der Banknote kann auch in Form von Münzen erfüllt werden, und die sind kein Zentralbankgeld). Die bilanzielle Behandlung erlaubt eben keinen sicheren Rückschluss auf die rechtliche Behandlung als Wertpapier. SchnitteUK (Diskussion) 19:40, 9. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Wer ist Eigentümer der Scheine?[Quelltext bearbeiten]

ich habe den Satz gelöscht, wonach die EZB nicht die Eigentümerin sei. diese Information ist hier 1. unbelegt niedergeschrieben und 2. stark umstritten. Eine seriöse Quelle, und der Satz kann gerne wieder hinzugefügt werden(dies gilt auch für angehende juristen und welche, die es sind). ich habe in keinem buch und auch im internet dazu nichts brauchbares gefunden. Die professionellste Quelle war ein mehr als schlampig recherchierter und stümperhaft geschriebener Artikel aus der "Zeit", der sich einzig und allein auf besagten Artikel aus dem BGB bezieht, jedoch nicht belegt ob die EZB nun Eigentümerin ist.--Peterb70 19:39, 19. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Ok, Information ist doch wahr. habe immer noch keine schriftlihe Quelle, aber eine persönliche Kontaktaufnahme mit der bundesbank hat die Sache geklärt (nicht signierter Beitrag von Peterb70 (Diskussion | Beiträge) 21:39, 25. Mär. 2009 (CET)) [Beantworten]

Es ist im deutschen Jurastudium weithin gelehrter Stoff, dass der Weg, auf dem in Deutschland Geldschulden in bar beglichen werden (bei Überweisungen ist das anders), in der Übergabe und Übereignung von Banknoten und/oder Münzen besteht, § 929 S. 1 BGB (und bitte keine "Artikel" im BGB zitieren). Das lässt sich in zahlreichen BGB-Kommentaren nachschlagen. Ergo: Es ist nicht so, dass die EZB Eigentümer der Banknoten verbleibt. Dass das in "stark umstritten" wäre, wäre mir völlig neu. SchnitteUK (Diskussion) 19:36, 9. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Natürlich kann man grundsätzlich nach § 929 S. 1 BGB nur das Eigentumsrecht an Sachen übertragen, das man auch hat. Würde die EZB (oder eine andere Notenbank) sich also das Eigentum vorbehalten, so könnte es auch nicht übertragen werden, sondern nur der Besitz. Dass der Bürger aber tatsächlich das Eigentum an Geld erwirbt, ergibt sich aus Vorschriften wie § 935 oder § 1006 BGB, in denen vorausgesetzt wird, dass der Bürger das Eigentum an seinem Geld hat und dementsprechend auch übertragen kann. -- Erland Eschenwald (Diskussion) 15:13, 16. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Schweiz/Liechtenstein[Quelltext bearbeiten]

Es stimmt bei Weitem nicht, dass ausser in der Euro-Zone jede Nation seine eigene Nationalbank hat. Liechtenstein z.B. nutzt den Schweizer Franken und gibt selber keine Banknoten aus. Und ich bin mir fast sicher, dass das nicht das einzige Beispiel ist. Das muss man im Artikel irgendwie relativieren, es stimmt vielleicht fuer jede Nation, die eine eigene Waehrung hat...

Stimmt, da fehlt ein Halbsatz der die Zwergstaaten behandelt.--Jbo166 Disk. 06:42, 3. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Zerstörung von Banknoten[Quelltext bearbeiten]

Schaut mal hier: Empfehlung-EU-will-Geld-Verbrennen-erlauben. Hölzl@ 16:54, 4. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das mutwillige Zerstören von Banknoten ist keine Straftat. Über die Motive mag man spekulieren. Zumindest ist das Zerstören von Banknoten ein individueller Beitrag zur Inflationsbekämpfung. Die Nachfrage sinkt, die Preise sinken. Außerdem ist das mutwillige Zerstören von Banknoten und Münzen die wohl einzige Möglichkeit der Nichtbanken, die Geldmengen M0 bis M3 zu reduzieren. Es ist im Gegensatz zum Horten irreversibel. Das Einschmelzen von Münzen reduziert nicht nur die Inflation, sondern zusätzlich überproportional die Rohstoffpreise. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:05, 28. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Schottland - Sonderfall[Quelltext bearbeiten]

Die Bank of Scotland hat(te) eigene Banknoten. Die Annahme der Rest-britischen in Schottland war üblich, die der schottischen in Rest-Großbritannien wurde meines Wissens erst später (1970 ... 1980?) Usus. --Helium4 11:06, 5. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Bank of Scotland druckt und emittiert immer noch eigene Banknoten, daneben noch einige weitere schottische private Banken (mir fallen die Royal Bank of Scotland und die Clydesdale Bank ein, vielleicht gibt es noch weitere). Die sind in Schottland auch durchaus gängig. Noten der Bank of England werden in Schottland ebenfalls akzeptiert, umgekehrt sind schottische Noten in England nicht sehr verbreitet - meiner Erfahrung nach kann man sie mit Glück in England loswerden, sicher ist das aber nicht, und zumindest etwas schief angesehen wird man dabei schon. Die Filialen der emittierenden Banken nehmen ihre eigenen Noten aber natürlich an, auch in England. SchnitteUK (Diskussion) 10:17, 3. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Höchster Wert einer Banknote[Quelltext bearbeiten]

Sollte man vielleicht erwähnen welche im Umlauf befindliche Banknote den höchsten gegenwert hat (z.B. in Euro oder US$). Das wäre meines Wissensstandes nach dann die 10.000 Brunei-Dollar-Note, mit einem gegenwert von fast 5500 Euro. Gleiches gilt dann auch für die, mit dem niedrigsten Wert. --Chtrede 10:49, 10. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Also Vorschlag für den niedrigsten Wert hätte ich den Schein über 500 Vietnamesische Dong (1,5 Euro Cent). (nicht signierter Beitrag von 222.254.76.72 (Diskussion) 10:10, 1. Nov. 2011 (CET)) [Beantworten]
soweit ich weiss ist vom wert her die 100.000 dollar banknote der usa der schein mit dem höchsten wert. -- stoffl.s 00:32, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ja und nein. Die 100.000-Dollar-Note war keine (öffentliche) Umlaufbanknote, sondern nur für den Interbankenverkehr gedacht. Die 10.000 Brunei-Dollar und 10.000 Singapur-Dollar (Kurs 1:1) sind zumindest offizielle Zahlungsmittel. Die 500.000 Baht liegen irgendwo dazwischen; sowohl im Wert (~12.000 €) als auch im Status einer "öffentlichen" Banknote. --Hadibe 16:56, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Deutschland-lastige Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Z.B "Es wird von der EZB und der Deutschen Bundesbank ausgegeben." klingt so, als ob die Deutsche Bundesbank eine besondere Funktion hätte, die andere nationale Zentralbanken im Euro-Raum (z.B. in Österrreich) nicht hätten. Das stimmt aber wohl nicht. (nicht signierter Beitrag von 62.218.164.126 (Diskussion) 16:35, 22. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]

Erstes „stabiles Papiergeld“[Quelltext bearbeiten]

Sollte man dies nicht hervorheben? Wertstabiles Papiergeld im 18. Jahrhundert. Die sächsischen Cassenbillets.@bundesbank.de

Dieser Link wäre auch schön: Deutsches Papiergeld 1772-1870.@bundesbank.de (seriöser geht´s kaum) --  Palitzsch250  18:00, 5. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Einleitung: Gesetzliches Zahlungsmittel[Quelltext bearbeiten]

Banknoten sind nicht zwingend gesetzliches Zahlungsmittel. Beispielsweise in Schottland sind weder die von den drei schottischen Privatbanken herausgegebenen Noten, noch diejenigen der Bank von England gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender), sondern nur die von der Royal Mint geprägten Münzen. Siehe z.B. [1] und [2]. Insofern sollte die Einleitung m.E. dahingehend geändert werden, dass Banknoten lediglich "in der Regel" gesetzliches Zahlungsmittel sind. Gruß --Pvanderloewen (Diskussion) 17:37, 20. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Jeder Geldschuldner hat das Recht, seine Verbindlichkeiten mit Banknoten zu begleichen[Quelltext bearbeiten]

Jeder Geldschuldner hat das Recht, seine Verbindlichkeiten mit Banknoten zu begleichen.

In einem Prozess gegen die GEZ (Gebühreneinzugszentrale), aktuell "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" genannt wurde gerichtlich festgestellt, dass der Gebührenverpflichtete kein Recht hat, seine Zangsgebühren in bar zu bezahlen. (Zahlreiche, im Detail widersprüchliche Pressemeldungen, die sich im Tenor jedoch einig sind. Try Google.)

--Ghettobuoy (Diskussion) 10:44, 1. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

In Hongkong liegt das Notenausgaberecht – weltweit einmalig – bei den drei Geschäftsbanken Hongkong and Shanghai Banking Corporation[Quelltext bearbeiten]

Es gibt noch Vergleichbares in Macao sowie in Teilen des britischen Währungsgebietes (Nordirland, Schottland). --79.213.215.231 07:29, 19. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]