Diskussion:Kommunion

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Kommunionempfang des Priesters[Quelltext bearbeiten]

Wichtiger als die Frage Hand- oder Mundkommunion war der Alten Kirche, daß jeder Christ, auch der Priester, die Kommunion gereicht bekommt und sich nicht selber nimmt. "Auch der Priester" - daran habe ich Zweifel. Bei welchen altkirchlichen Autoren finden sich die Belege dafür? 07.04.06, Peter Gerloff

Vgl. Robert F. Taft, Receiving Communion – A Forgotten Symbol?, in: Ders., Beyond East and West, Rom, ²1997, S. 133-142. --Brakmann 18:54, 9. Apr 2006 (CEST)
Tut mir Leid, hab ich grad nicht zur Hand. Ein einziges altkirchliches Zitat, das die Selbstkommunion des Priesters verneint und angibt, aus wessen Hand er die Kommunion empfangen sollte bzw. zu empfangen pflegte, würde mir genügen. Wenn das wirklich verbreitete Praxis war (was ich bezweifle), ist die Frage spannend, seit wann und warum es jetzt in allen alten sakramentalen Kirchen anders ist. 10.04.06, Peter Gerloff
Für den Westen: Ordo Romanus 1, 106-121 (2, 101-106 Andrieu); Ordo Romanus 15, 54-65 (3, 106-109). "everyone receives communion from someone else. No one just takes it". Für den Osten z.B. Isho'yahb I (518-596) can. 2 (429f Chabot). Das Verschwinden des Brauchs hat offenbar etwas mit dem Rückgang der Konzelebration zu tun und dem dann verstärkt auftretenden Problem des klerikalen Ranges von Spender und Empfänger. Die Kommunion von Presbytern durch Diakone wird bekanntlich schon durch das Nicaenum I v.H. 325 untersagt. Als Ausweg bleibt dann, dass der Priester die Kommunion direkt mit dem Mund aus der Patene nimmt. --Brakmann 15:42, 10. Apr 2006 (CEST)
Danke! Das entspricht ziemlich genau meiner Vermutung, dass nämlich in der Hierarchie kein "Niedrigerer" (schon gar kein Nicht-Kleriker) einem "Höheren" die Kommunion reichen durfte. Jetzt frage ich mich noch, ob "Konzelebration" für diese frühen Jahrhunderte nicht ein Anachronismus ist? Die Situation, dass mehrere Gleichrangige der Eucharistie vorstanden, war sicher äußerst selten. - P.G.
So einfach war das allerdings nicht. Zum Beispiel erhielt der römische Papst, trotz Nicaenum, den Kelch vom Diakon gereicht, anderenorts, so im Christlichen Osten, der allein feiernde Priester selbst das Hl. Brot. Weil das Empfangen eben als wichtiger angesehen wurde denn Rang und Schichten. -- Konzelebration, selbst von Presbytern ohne Bischof, war in der Alten Kirche keineswegs äusserst selten. Freilich wurde sie nicht, wie von manchen heute, als gleichzeitiges Setzen einer sakramentalen Form durch Gleichrangige verstanden. Noch unsere heutige römisch-katholische Praxis erinnert an das Wesentliche: Das Zentrum des priesterlichen Handelns in der Eucharistiefeier ist ein Gebet, und zwar eines, zu dem er die Gemeinde ausdrücklich einlädt: Lasset uns danken dem Herrn! --Brakmann 20:41, 10. Apr 2006 (CEST)

katholisch oder römisch-katholisch?[Quelltext bearbeiten]

Mir ist klar, dass nach römisch-katholischer Dogmatik sich die die sichtbare katholische Kirche unter dem Papst die Eine heilige katholische und apostolische Kirche sei (subsistiert). Wikipedia ist jedoch keine römisch-katholische Dogmatik. Die entsprechenden Wikiartikel katholisch und römisch-katholisch zeigen auf den Diskseiten die lebhaften Auseinandersetzungen. Zur konfessionellen Unterscheidung muss es römisch-katholisch heißen. Katholisch sind auch Lutheraner - freilich in einem anderen Sinne als römische Katholiken. Hier gilt es sehr sorgsam mit den Begrifflichkeiten umzugehen.

Lutherische Geistliche wollen keine Gemeinsamkeiten mit der katholischen Kirche, im Sinne der römischen Kirche, in den Äußerlichkeiten zeigen. Ihnen geht es um die Kontinuität zur Alten Kirche. Dieses aber an der Stelle dem umkundigen Leser beizubringen, scheint mir am Artikel vorbei zu gehen. So und nun spende ich das allerheiligste Altarsakrament. --Pfarrer 14:26, 30. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mir ging es hier auch nicht um das "subsistit in", sondern um die Kirchen, die sich in Einheit mit der römisch-katholischen Kirche befinden, anderen Riten bzw. Teilkirchen angehören, aber deren Eucharistieverständnis teilen. Fallen die hier nicht "hinten runter"?

Ich habe da mal etwas versucht und hoffe, dass die Teilkirchen mit besonderem Ritus nun hinreichend berücksichtigt sind. Vielleicht ließe sich ein Wikilink legen zu einem Artikel, welche die entsprechenden Teilkirchen behandeln?

Mit "Alter Kirche" quasi eine neue Begrifflichkeit zu schaffen, hatte ich wiederum für eine Überforderung des geneigten Lesers gehalten, insofern paßte "katholisch" im Sinne von "allumfassend" schon ganz gut.--Turris Davidica 14:59, 30. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Genau. Weil vorher in der Überschrift katholisch stand und sich beim Abschnitt wieder undifferenziert wieder katholisch vorkam, ist die Verwirrung für den unkundigen Leser komplett. Im obigen Sinne war die römisch-katholische Kirche als Konfession gemeint, während bei der lutherischen Kirche die eigentlich Bedeutung von allumfassend gemeint sein sollte. Darum habe ich diesen Satz erstmal ganz gelöscht, auch wenn er stimmte. Vielleicht fällt Ihnen aber etwas besseres ein? --Pfarrer 16:35, 30. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Abschnitt "römisch-katholisch" bedarf der Überarbeitung. (1) Voraussetzung zur Kommunion in einer römisch-katholischen Messfeier ist nicht das Bekenntnis der Transsubstantionslehre, sondern (nur) der Realpräsenz Christi in den Heiligen Speisen, (2) bei Bedarf dürfen Angehörige aller, nicht nur (selbstverständlich) der katholischen Ostkirchen die Kommunion empfangen, (3) in Notsituationen allgemein und in einzelnen Fällen mit bischöflicher Erlaubnis darf die katholische Kommunion auch Angehörigen aus Kirchen der Reformation gereicht werden, die darum bitten.

--Monitor Romanus (Diskussion) 12:56, 12. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

(1) Zur Kommunion hinzutreten kann der Gläubige, der sich im Stand der Gnade befindet und zum Empfang der Sakramente zugelassen ist. (3) ja, wenn bekannt ist, daß diejenigen das Verständnis der katholischen Kirche zur Eucharistie teilen. ––Turris Davidica (Diskussion) 16:02, 13. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Monitor hat allerdings unter (1) insoweit recht, als der Einleitungssatz des röm.-kath. Abschnitts (Das römisch-katholische Verständnis der heiligen Kommunion setzt die Kenntnis des Dogmas der Transsubstantiation voraus...) den unrichtigen Eindruck erweckt, die TSL sei ein "Dogma". Da weiter unten (richtig) gesagt wird, eine Voraussetzung für den Empfang sei das Festhalten am Glauben der katholischen Kirche, entsteht damit der (falsche) Eindruck, man müsse an die TSL "glauben", um zur Kommunion gehen zu dürfen. Dass oben gar nicht von der TSL die Rede war, sondern nur von "Transsubstantiation" (ohne -lehre), was man auch im allgemeinen Sinne einer bloßen Wandlung ohne genauere Bestimmung auffassen kann, geht in dieser Formulierung unter. -- Bzgl. (2) hat Monitor ebfs. recht, da die Rede von „Nichtkatholiken, die weder einer unierten Ostkirche angehören noch die Erlaubnis zum Empfang der Kommunion haben, irreführend ist (man kann Angehörige der unierten Ostkirchen nicht als „Nichtkatholiken“ bezeichnen, es sind Katholiken mit anderem Ritus, also Nichtlateiner, aber nicht Nichtkatholiken). -- Bzgl. (3) gibt es m.W. kein besonderes Erfordernis der Notorietät (öfftl. Bekanntheit). Was jemand in seinem Innersten aktuell glaubt, kann ja auch gar nicht immer öffentlich bekannt sein und gehört damit nicht ins Forum externum, solange nichts anderes verlangt wird. Verlangt ist, dass der Bischof sich im Regelfall vom katholischen Eucharistieglauben des Betreffenden überzeugt und eine Erlaubnis erteilt (auch die gehört übrigens ins Forum internum und muss nicht bekannt gemacht werden). Das Kirchenrecht lässt zudem ausdrücklich zu, notorisch (= bekanntermaßen) nichtkatholischen Christen in bestimmten ("Not-")Situationen (ein dehnbarer Rechtsbegriff) die Kommunion zu reichen, wenn sie darum "bitten" (d.h. ohne dass sie bspw. vorher öffentlich ein Bekenntnis ablegen oder ihrer nichtkatholischen Kirchenzugehörigkeit entsagen müssten oder Ähnl.). Das bedeutet, man setzt hier grundsätzlich voraus, dass derjenige, der das erbittet, auch tatsächlich das katholische Eucharistieverständnis im notwendigen Umfang teilt (ähnlich wie man voraussetzt, dass sich der Katholik, der zur Kommunion geht, im Stand der Gnade befindet, ohne dass dies öffentlich "bekannt" sein muss, was ja auch gar nicht geht). Allerdings kann der Priester im Fall eines notorischen Nichtkatholiken vor der Kommunionspendung ggf. Nachfragen stellen, um sicherzugehen, dass die geforderte "Notsituation" tatsächlich vorliegt. Es handelt sich demnach um einen Grenzfall, bei dem viel von der konkreten Situation und vom Ermessen des Priesters abhängt. In dem beanstandeten Abschnitt wird diese Detailfrage aber gar nicht behandelt und die Formulierung, Nichtkatholiken müssten die „Erlaubnis zum Empfang der Kommunion haben“, drückt es m.E. im Prinzip einigermaßen richtig aus. --Jordi (Diskussion) 10:52, 16. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Hand/Mundkommunion[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel gelesen, habe jedoch immer noch keine Ahnung, was jetzt Hand/Mundkommunion ist. In dem Abschnitt gehts erstmal um stehend oder kniend, was mich jedoch nicht weiter bringt. Anschließend kommt eine Betrachtung, wann was Verbreitung hat.--Holger Jeromin 15:28, 7. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

Bitte sagt im ersten Satz was unter dem Begriff Kommunion zu verstehen ist. Die Herausforderung ist hierbei keine geistlichen Wörter zu verwenden und trotzdem den "Nagel auf den Kopf zu treffen".

Danke (nicht signierter Beitrag von VisorZ (Diskussion | Beiträge) 13:56, 24. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Art und Weise des Empfangs[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Satz zunächst wieder auskommentiert. Zum einen stellt sich mir die Frage, wie schon im Bearbeitungskommentar vermerkt: muß eine derartige Beschreibung sein? Gibt es jemanden, der hier nachlesen muß, wie man kommuniziert? Zum anderen, und daher die einstweilige Auskommentierung, vernachlässigt die Beschreibung die Form der Handkommunion, bei der der Empfänger die Hostie mit der Zunge von der Hand aufnimmt. Just my 2 cents, --Turris Davidica 11:32, 14. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Nun sei mal nicht betriebsblind und schau mal hier nach. Der Benutzer hat Recht. Revert? Verbessern kann man meinen Eintrag dann immer noch. (Über die Frage des direkten "Aufschleckens" aus der geöffneten Hand habe ich nachgedacht. Es ist mE Unbeholfenheit o.ä. und die seltene Ausnahme.) - Und z.B. hier sind wir ja auch überaus detailliert, ohne zu fragen, ob das jemand hier so nachlesen muss.--Der wahre Jakob 11:58, 14. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Den Beitrag hatte ich in der Tat nicht gesehen. Zur Frage des "Aufschleckens" allerdings: das ist keine Unbeholfenheit, sondern eine uralte Form des Kommunionempfangs, wie direkt im Artikel steht:

„In der ältesten Zeit empfingen die Gläubigen die Kommunion zwar auf die Hand; der Leib Christi wurde hingegen nicht mit der Hand ergriffen, sondern die Gläubigen verneigten sich tief und nahmen den Leib Christi mit der Zunge auf. „Da die rechte Hand den König in Empfang nehmen soll, so mache du die linke Hand zu einem Thron für ihn! Nimm den Leib Christi mit hohler Hand entgegen und erwidere: Amen![10]““

zumindest bei uns gibt es Leute, die so kommunizieren. Ich kommentiere also wieder ein und ergänze entsprechend.
Das Argument mit dem Kreuzzeichen sticht m. E. übrigens nicht: die Beschreibung stammt WiMRE aus einem Handbuch für Zeremoniare. Man kann einem Gottesdienst beiwohnen und keine Ahnung haben, wie das Kreuzzeichen zu machen ist. Man sollte aber nicht zur Kommunion hinzutreten und keine Ahnung haben, wie man kommuniziert, id est, die entsprechende katechetische Unterweisung ist eigentlich unbedingt vorausgesetzt.--Turris Davidica 12:21, 14. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Eine Enzyklopädie ist keine Gebrauchsanweisung zum Nachmachen, sondern durchaus auch Beschreibung dessen, was andere tun. ;-) --Der wahre Jakob 13:32, 14. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Was noch völlig fehlt, ist der Aspekt "Kommunion unter beiderlei Gestalten". Ich kümmere mich nächste Tage mal darum.--Der wahre Jakob 13:36, 14. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, das ist mir zwischendurch auch aufgefallen, als ich das zur Intinctio nachgetragen habe. WIMRE gibt es ein Lemma Kelchkommunion. ~--Turris Davidica 16:39, 14. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Formen der Spendung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Turris! Du bist ja wieder da. Ich tummle mich gerade überwiegend in der Bielefelder Kirchengeschichte.

1. Mit deinem Revert über die Häufigkeit von Hand-/Mundkommunion bin ich nicht einverstanden. Es sind mE mitzuteilende Fakten, auch die Tatsache, dass in der vor-1962er Form die Handkommunion faktisch verweigert wird, während umgekehrt die Mundkommunion bei der Messfeier in der geltenden Form des II. Vatikanums nie ein Problem ist. Vielleicht ist "unerwünscht" ja allzu wertend, und es fällt dir etwas Neutraleres ein.

2. Intinctio: Ich habe es noch nie erlebt, dass der Priester die Hostie eintaucht und dann spendet (das stelle ich mir auch sehr unpraktikabel vor mit hoher Gefahr, dass etwas zu Boden tropft), sondern es gab immer einen Spender mit dem Brot und einen zweiten, der den Kelch hielt, und die Empfangenden tauchten selber die Hostie ein, oder sie konnten die Alternative wahrnehmen, die Hostie zu sumieren und dann aus dem Kelch zu trinken. (Das müsste dann auch im Lemma "Kelchkommunion" geändert werden.) Gruß nach Berlin --Der wahre Jakob

Hallo Jakob. Zu 1. ich fand in der Tat "unerwünscht" zu wertend bzw. auch tatsächlich streitig. Zur Zeit diskutiert man über ein unterschriftlsloses Dokument aus der Kurie, demzufolge die Handkommunion und der Einsatz von weiblichen Meßdienern in der außerordentlichen Form "verboten" sein soll, während Kirchenrechtler beides für zulässig halten. Ich würde diese Klippe daher umschiffen. Gleichzeitig induziert der Satz von der Handkommunion in der ordentlichen Form mit "in der Regel", daß dies quasi die "Default version" ist. Dem ist aber nicht so: es sind in der ordentlichen Form alle Varianten (kniend/Hand, kniend/Mund, stehend/Mund, stehend/Hand) gleichermaßen zulässig und dem Kommunikanten zu gewähren. Krankenkommunion geht darüber hinaus auch im Liegen.
2. Die Form der Intinctio durch den Priester und anschließender Mundkommunion ist die lt. Redemptionis sacramentum die einzig zulässige Form, eben weil die Gefahr der Verunehrung durch auf den Boden tropfen besteht (ich meine, ich hätte das auch als Quelle eingefügt). Den Diakon habe ich heute entfernt, weil dieser ja, wenn vorhanden, den Kelch hält. --Turris Davidica 13:33, 28. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Theorie/Lehre und Praxis... Wie läuft das praktisch? Hält der Priester Hostienschale und Kelch? Wie soll der spendende Priester erkennen, ob jemand Intinctio will oder aus dem Kelch trinken? - Ich wollte eigentlich nur die faktische Häufigkeit in Deutschland mitteilen, was für Außenstehende vielleicht interessant sein könnte. (Als ich zum ersten Mal beim ev. Abendmahl war, habe ich auch vorsichtig geschaut, wie es die anderen machen.) - Wenn die Dinge beim ao Ritus so brisant in Fluss sind, sollten wir uns im Artikel wirklich besser zurückhalten. - Kommunion im Liegen: Ich habe mal jemandem im Pflegeheim die Kommunion gereicht, der unter der Bettdecke auf der Pfanne saß. Die Pflege hat nicht aufgepasst und mich auf das Zimmer gelassen, und der Betreffende konnte zu wenig Deutsch, um mir diesen diffizilen Umstand zu signalisieren. War aber gültig. ;-)) --Der wahre Jakob 14:00, 28. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Der Priester hält die Hostienschale; ein Diakon, wenn oder keiner da ist, ein außerordentlicher Kommunionspender hält den Kelch. Die Frage nach der Erkennbarkeit ist interessant, wahrscheinlich muß der Kommunikant dem Priester zuflüstern, daß er die Intinctio möchte. Ich habe bisher nur Gründonnerstags mit einer Ad-hoc-Beauftragung die Kelchkommunion gespendet, da wollte keiner eintauchen. Ob einer trinken will, ist dagegen eindeutig: er tritt zum "Diener am Kelch" oder zum Priester und nimmt den Kelch nach dem Amen entgegen. Bei der Intinctio muß ggf. der Diener am Kelch neben den Priester treten. Ist kein Diener am Kelch da, reicht der Priester nacheinander allen die Hostie und spendet dann die Kelchkommunion. Wie hier Intinctio funktionieren sollte, kann ich mir nicht vorstellen. Grüße zurück (ich dachte, Bielefeld gibt es nicht? ;P)--Turris Davidica 11:06, 31. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Im Grunde bestätigst du mir die Unpraktikabilät der vorgeschriebenen Lösung, mindestens wenn nur ein Spender anwesend ist. Ich beobachte verbreitet eine Praxis, die somit contra legem ist. Das trifft mE genaugenommen aber auch auf die Spendung des Kelches an Messdiener, Lektoren usw. zu, die im Artikel als "Fast-überall-Lösung" dargestellt wird. Frage also: Beschreiben wir die Rubriken oder die geläufige Praxis oder beides? Eine Möglichkeit wäre, die Formen der Intinctio hier zu streichen und im Artikel "Kelchkommunion" die Kontroverse zu benennen. Lieben Gruß nach Berlin!--Der wahre Jakob 12:39, 2. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verständnisfrage[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es: "Ein Katholik darf die Eucharistie nur innerhalb einer Heiligen Messe, an der er teilnimmt, ein zweites Mal am Tag empfangen."

Sollte es nicht besser heißen: "Ein Katholik darf die Eucharistie nur innerhalb einer weiteren Heiligen Messe, an der er teilnimmt, ein zweites Mal am Tag empfangen.

Nein, denn es kann sein, dass er sie beim ersten Mal außerhalb einer heiligen Messe (Krankenkommunion o.ä.) empfangen hat. Der Satz ist also korrekt, wenn auch sehr holprig. --(Saint)-Louis 19:39, 23. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

anglikanisches und altkatholisches Verständnis[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt ist aus einer recht fremden Perspektive geschrieben, mit Betonung auf Zulassungsbeschränkungen, etc. Ich habe vorerst einen Quellenbaustein gesetzt, aber man kann sich viel weitergehend informieren, wenn man hier schaut.--Bhuck 13:36, 31. Okt. 2011 (CET)[Beantworten]

Der Quellenbaustein ist hier berechtigt. Ich halte es auch für problematisch, dass altkatholische und anglikanische Positionen derart vermischt werden. So wird der Eindruck erweckt, die Utrechter Erklärung sei auch für Anglikaner von Bedeutung. Der Satz Demzufolge wird auch die Auffassung abgelehnt, dass das Brot lediglich den Leib und der Wein lediglich das Blut Christi repräsentiere, sondern in jedem der beiden Elemente ist Christus „ganz und ungeteilt“ gegenwärtig ist missverständlich und erst bei genauerem Lesen verständlich, er sollte umformuliert werden. --(Saint)-Louis 14:14, 31. Okt. 2011 (CET)[Beantworten]

Wiedergabe der Papstäußerung[Quelltext bearbeiten]

Bei der Formulierung habe ich erneut die frühere grammatikalische Fassung hergestellt. Noch einmal: es war dies kein Rechtschreibfehler; der Satz war grammatikalisch und inhaltlich absolut in Ordnung. Der Sinngehalt der Aussage des Papstes ist genau dieser, der in der Quelle [1], Katholischer Nachrichtendienst kath.net vom 19. Juli 2008] genannt wird ( "Der Heilige Vater hat gebeten, dass alle, die von ihm selbst die Hl. Eucharistie erhalten werden, knien sollen. Außerdem wünscht der Hl. Vater, dass die Eucharistie mit dem Mund empfangen wird. Der Papst ist besorgt, was die Frage der Ehrfurcht betrifft. Der stehende Empfang der Hl. Eucharistie und die Handkommunion können zu mangelnder Ehrfurcht führen", erklärt Podesta.") "Sollen" ist vom Bedeutungsgehalt her etwas anderes als "sollten", muß man das jetzt wirklich noch erläutern? „Spende“ wiederum ist ein Konjunktiv wie „werde“. Was sollte da der nochmalige Revert und das unfreundliche "Unsinn"?--Turris Davidica 10:45, 22. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Grammatikalisch in Ordnung, jedenfalls auf der Basis einer deutschen Hochsprache, die den Konjunktiv bei der indirekten Rede benutzt. (Was der Papst inhaltlich zur "Ehrfurcht beim Kommunionempfang" sagt, steht auf einem anderen Blatte. Die hängt für mich nicht von der Körperhaltung ab. Dahinter steht imO der Kampf der Vatikanischen Litiurgiestrategen gegen Bischofskonferenzen, die die Handkommunion erlaubt haben - also sozusagen der Heilige Vater Ratzinger gegen den Münchener Erzbischof Ratzinger.) --Der wahre Jakob 11:08, 22. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Inhaltlich könnte man dazu sehr viel schreiben, jedoch war dies eine belegte Wiedergabe der Äußerung vor dem WJT und Tatsache ist, daß er den Kerngehalt dieser Aussage „Ich befürchte mangelnde Ehrfurcht, daher spende ich selbst die Kommunion nunmehr nur noch unter den folgenden Bedingungen…“ seither konsequent umgesetzt hat. (Persönlich glaube ich, daß es tatsächlich ihm selbst darum geht.) Die inhaltliche Auseinandersetzung ist auch eher ein Thema der Blogger, nicht der WP.--Turris Davidica 11:26, 22. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

G/K-Schreibung[Quelltext bearbeiten]

HEILIGE KOMMUNION wird im Artikel in seiner Schreibweise nicht homogen verwendet (Mischschreibungen wirken amateurhaft) oder mag fälschlicherweise in Großschreibung vorliegen. Bitte folgende Hinweise beachten:

  • Damit der Leser denselben Begriff immer in derselben Weise verstehen kann, sollte dieser Begriff einheitlich geschrieben sein (Bitte Groß- oder Kleinschreibung verwenden!).
  • Da Artikel in Wikipedia neutral und objektiv geschrieben sein sollen, ist der Duden in dieser Frage relevant:
    • Duden (§ 63): "In substantivischen Wortgruppen, die zu festen Verbindungen geworden, aber keine Eigennamen sind, schreibt man Adjektive klein."
    • Duden (§ 63): "Bei Verbindungen mit einer neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung kann der Schreibende zur Hervorhebung dieses besonderen Gebrauchs das Adjektiv großschreiben". Dementsprechend kann man "der heilige Krieg" schreiben (objektiv und neutral das allgemeine Konzept eines heiligen Krieges) oder "der Heilige Krieg" (wie er z.B. von einer ganz speziellen Gruppierung als POV verstanden wird - unser Heiliger Krieg).
      • Beispiele Kleinschreibung: "heiliges Abendmahl", "gestriges Abendmahl", "organische Chemie", "klinischer Psychologe", "die vier apokalyptischen Reiter", "jüdische Religion", "graue Maus", "bunter Hund", "schwarzer Markt".
      • Beispiele Grossschreibung: "Heiliger Vater" (Name/Beiname), "Schiefer Turm von Pisa" (Name), "Schottische Faltohrkatze" (Katzenrassenname).
      • Beispiele beider möglichen Schreibweisen: "das schwarze/Schwarze Brett", "der schwarze/Schwarze Peter" (Entscheidung: Name oder generische Bezeichnung?)
GEEZERnil nisi bene 10:13, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zulassung wiederverheirateter Katholiken zur Kommunion[Quelltext bearbeiten]

Im Oktober 2013 erlaubt das Erzbistum Freiburg als erstes Bistum in Deutschland die Zulassung wiederverheirateter Katholiken zum Sakrament der Kommunion und ermöglicht wiederverheirateten Katholiken den Zugang zum Pfarrgemeinderat; zuvor war dies ebenso im katholischen Bistum Strassburg sowie in Luxemburg und einigen österreichischen katholischen Diözesen erlaubt worden.

178.11.191.121 18:57, 7. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Da fehlt eindeutig mindestens ein kleines g'scheites Sätzchen und ein Link dorthin. --Franz (Fg68at) 17:30, 31. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Fragen/Anregungen zum Weiterschreiben[Quelltext bearbeiten]

(1) Der fromme (Römisch-)Katholik empfängt heute - entsprechend häufigen Kirchgang und Abwesenheit von Kommunionshindernissen vorausgesetzt - mindestens einmal wöchentlich in der Sonntagsmesse die Kommunion. Ich entsinne mich vage, das sei in früheren Zeiten anders gewesen. Das einfache Volk habe damals die Kommunion nur zu besonderen Anlässen, z. B. Hochfesten, empfangen. Stimmt das? Verdienen solche historischen Aspekte im Artikel erwähnt zu werden?

(2) Ist die besondere Hervorhebung der "Osterkommunion" noch ein Zeugnis dafür? Verdient der Brauch der Gebetbildchen (als Andenken an die Osterkommunion) Erwähnung? - Da in der Wikipedia ein Redirect von "Osterkommunion" zu "Kommunion" führt, wäre es schön, wenn dieses Stichwort irgendwo im Artikel vorkäme.

Es ist zutreffend, daß sich im Verlauf der Kirchengeschichte die Häufigkeit des Kommunionempfangs (und der Zeitpunkt der Spendung) teils deutlich von der Gegenwart unterscheidet, was etwa Papst Pius X. zu diversen Enzykliken bewegt hat und dazu, das Mindestalter für den Empfang der Erstkommunion herabzusetzen. Der Artikel konzentriert sich offenbar vorwiegend auf die Gegenwart. Die Tradition des Osterbildchens wiederum leitet sich iMHO von dem Kirchengebot ab, daß der Gläubige wenigstens einmal im Jahr das Bußsakrament und das der Eucharistie empfangen soll, vorzugsweise in der österlichen Zeit. Daher gibts das Osterbildchen meist bei einer entsprechenden Beichte oder sogar direkt nach der Kommunion. Der Ausdruck „Osterkommunion“ ist mir hingegen überhaupt nicht geläufig, ich wüßte nicht, wo das so genannt werden soll.--Turris Davidica (Diskussion) 11:23, 4. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Doch, Osterkommunion kenne ich aus meiner Jugend im Rheinland als geläufigen Begriff. Dazu wurde eingeladen, und dabei gab es zwischen Ostern und Himmelfahrt an der Kommunionbank das Osterbildchen vom Messdiener. Ich bin zurzeit fern meiner Bücher, aber will mich demknächst mal nach Infos zu Obiogem umsehen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 12:02, 4. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ich nehme das ohnehin zurück und behaupte das Gegenteil, mir ist grad eingefallen, daß das teils auf Osterbildchen gedruckt steht („Osterkommunion in …“).--Turris Davidica (Diskussion) 12:26, 4. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Der früher seltene Kommunionempfang hatte auch damit zu tun, dass man "im Stande der Gnade", dh nach vorheriger Beichte und Absolution kommunizieren sollte (so auch im Luthertum der ersten 200 Jahre). Auch ein historisch erwähnenswerter Zusammenhang... --Rabanus Flavus (Diskussion) 12:00, 7. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Veränderung im Abschnitt Katholische Kirche zu Geschiedenen[Quelltext bearbeiten]

Das im katholischen Kirchenrecht verankerte Schreiben des neuen Papstes, Amoris laetitia fehlt bisher im entsprechenden Abschnitt. --178.3.25.14 12:35, 18. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Das mag auch daran liegen, daß es nicht „im katholischen Kirchenrecht verankert“ ist. Hat der Schreiber wenigstens den Artikel Amoris laetitia eigentlich zur Gänze gelesen? Ich glaube nicht.--Turris Davidica (Diskussion) 13:03, 18. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Ich betrachte das jetzt mal nicht aus dieser "Meta-Perspektive", denn die ist POV. Zum Artikel möchte ich aber sagen, dass ich die von TurrisD gelöschte Passage als enzyklöpädisch sehr zutreffend und angemessen formuliert sehe und plädiere um Wiederaufnahme in den Artikel. Ggf können wir uns auch ander bisher unwidersprochenen Passage zur Sache im Art Amoris laetitia#Stellungnahmen/„Wort der deutschen Bischöfe“ von Januar 2017 orientieren. --Der wahre Jakob (Diskussion) 14:23, 18. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Jakob, es ist unzutreffend, zu schreiben, daß „seit 2017 unter Papst Franziskus mit dem Schreiben Amoris laetitia in Ausnahmefällen zur Kommunion zugelassen“ seien und „die Gewissensentscheidung Betroffener gewürdigt“ werde. Warum man das nicht so sagen kann, führt der Artikel Amoris laetitia aus, m. E. auch die Stellungnahme der deutschen Bischöfe, von denen anderer noch ganz abgesehen. AL ist nicht erst gestern erschienen, sondern vor fast zwei Jahren. Wenn das alles so offensichtlich wäre, wie der Schreiber glauben machen möchte, warum wurde es dann bisher nicht von fachkundiger Seite eingebaut, verwundert das nicht? Daß AL nicht etwa „im katholischen Kirchenrecht verankert“ ist, hatte ich oben schon geschrieben, und das wird auch davon nicht richtiger, daß man es metronomhaft wiederholt, insofern ist die Disku mit gerade diesem Benutzer ein weiteres Mal sinnfrei, da sie nirgendwohin führt. Davon, daß sie nicht zumutbar ist, noch ganz schweigen. Turris Davidica (Diskussion) --09:35, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Also gut. Wie steht es denn mit der Passage aus Amoris laetitia#Stellungnahmen zum Bischofswort? Ich hatte vorgeschlagen, es ggf hierhin zu übertragen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 10:06, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Hm. Dann erhebt sich allerdings die Frage, warum gerade die Stellungnahme der deutschen Bischöfe? Die Sache betrifft ja die ganze Kirche und es gab auch andere Stellungnahmen, wie z. B. das Schreiben Klarheit suchen: eine Bitte, die Knoten in ‚Amoris Laetitia‘ zu lösen. In der ganzen entsprechenden Passage ALs wird das differenzierter ausgebreitet. --Turris Davidica (Diskussion)
Wir sind hier in der deutschsprachigen WP. Für die Bundesrepublik hat dieses Bischofswort eine gewisse Verbindlichkeit.--Der wahre Jakob (Diskussion) 10:35, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Es handelt sich, wenn ich dich recht verstehe, um die „Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia“, in der zur Neubetrachtung der Pastoral und dem Überdenken der Art und Weise der Ehevorbereitung eingeladen wird. Was an einer Einladung verbindlich sein soll, entzieht sich mir gerade.--Turris Davidica (Diskussion) 10:43, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Es ist ein legitimer Schritt im Rahmen der Fortentwicklung des Kirchenrechts, noch nicht das Ergebnis. Aber der Prozess ist verbindlich.--Der wahre Jakob (Diskussion) 11:39, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Er bezieht sich doch aber auf das vorgenannte (die erneuerte Ehepastoral etc.), nicht auf die heilige Kommunion. Wie bzw. ob man die äußerst komplexen Erwägungen in AL – in 325 numerierten Punkten – so zusammenfassen könnte, daß sich für den Artikel Kommunion eine zutreffende und sinnvolle Aussage machen lässt, das wäre zu fragen. --Turris Davidica (Diskussion) 11:52, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
An anderer Stelle ist der Artikel sehr minutiös, etwa beim doppelten Kommuinionempfang wg Wegzehrung oder dass Medikamenteneinnahme die Nüchternheit nicht berührt. Gut und richtig. Dann wird man aber doch an dieser Stelle auch in die Einzelheiten gehen dürfen und wollen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 13:44, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Es ist doch unbestritten, dass mit AL Bewegung in die Sache gekommen ist. So haben verschiedene Bischofskonferenzen Stellungnahmen veröffentlicht, wonach Geschiedene unter bestimmten Umständen zur Kommunion zugelassen werden, vgl. hierzu [2] und [3] Papst Franziskus hat sich ausdrücklich hinter diese Auslegung des Schreibens gestellt. Andere Bischofskonferenzen wie die von Polen oder Kasachstan haben hingegen verlautbaren lassen, dass sich durch AL nichts geändert habe. Die deutsche Bischofskonferenz hat eine Art Mittelposition mit einem klaren "Jein" eingenommen. In den Artikel gehört diese laufende Diskussion allemal. --(Saint)-Louis (Diskussion) 12:46, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
sieh dazu auch [4].--Gelli63 (Diskussion) 13:29, 19. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Ein Punkt ist, daß sich AL auf seinen circa 300 Seiten nicht nur mit dem „Kommunionempfang für Geschiedene“ befaßt. Ohnehin ist sind wohl nicht die Geschiedenen gemeint, sondern unter denen jene, die eine neue Bindung eingegangen sind und ihr bisheriger Partner weilt noch unter den Lebenden. Der andere ist, wie bereits bemerkt – sieht man von der Frage ab, warum gerade diese? – aus diesem Werk eine valide Aussage für den Artikel Kommunion zusammenzufassen. Bei dem angeblich gewürdigen Gewissen der Betroffenen geht es nämlich nicht um das der Kommunikanten, sondern um das der ordinierten Spender.--Turris Davidica (Diskussion) 10:06, 22. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Letzteres ist eine ungewöhnliche Position. Die entscheidende Instanz hier für Würdigkeit zum Kommunionempfang ist das Gewissen des Empfängers in seiner personalen Freiheit und Verantwortlichkeit gegenüber Gott nach gehöriger Gewissenserforschung und ggf Beratung mit dem Seelsorger.
Und ad 1: Natürlich geht es in AL um vieles andere, aber in diesem Lemma hier ist dieser kleine Aspekt in AL der relevante.--Der wahre Jakob (Diskussion) 10:37, 22. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Ungewöhnlich oder nicht (ich selbst halte sie nicht für ungewöhnlich), wo genau geht aus AL hervor, daß das Dokument „die Gewissensentscheidung der Betroffenen würdigt“, das würde ich doch gar zu gerne einmal wissen? Zum Vorhalt der Detailfreudigkeit: solche Aussagen lassen sich eben machen, weil sie so detailliert gemacht wurden und ggf. valide belegt sind. Das – und nichts anderes – wäre auch für weitere Einfügungen wünschenswert.--Turris Davidica (Diskussion) 11:09, 22. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Evangelisches Verständnis, Lutherisches Verständnis[Quelltext bearbeiten]

Hier ist eigentlich ein kompletter Neuschrieb fällig. "In den unierten Konfessionen wird hiermit die evangelische Gemeinsamkeit zwischen lutherischen und reformierten Konfessionen bezeichnet, die in der Abendmahlsgemeinschaft besteht." Das klingt wie Google Translator. Dem Text gelingt es nicht mal, die Begriffe evangelisch, uniert, lutherisch, reformiert sinnvoll zueinander in Beziehung zu setzen.

"Für Martin Luther war seine erste Austeilung des heiligen Abendmahls eine überwältigende Erfahrung." Martin Luthers Empfindungen sind in diesem Kontext relativ egal, hier geht es um die Aussagen der Bekenntnisschriften zum Thema. Eine kurze Übersicht über die gottesdienstliche Praxis in den vergangenen Jahrhunderten wäre vielleicht auch nicht schlecht.--Ktiv (Diskussion) 08:52, 26. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Es hat aber bei Luther seinen Ursprung. Seitdem hat sich das Verständnis anders entwickelt. In vielen evangelischen Kirchen wird das Wort Kommunion kaum noch benutzt ! --Kulturkritik (Diskussion) 13:24, 12. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Dann heißt es Abendmahlsempfang. Kann man als eigenen Artikel anlegen, vielleicht ist das sinnvoll.--Ktiv (Diskussion) 17:07, 9. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Nach meiner Erfahrung in der ELKB, aber auch anderen Landeskirchen, nur Abendmahl. (Es wird ja nicht nur empfangen, sondern auch gereicht.) Und das scheint mir unter Abendmahlsgottesdienst weitgehend abgehandelt. Kurze Beschreibung hier und "Siehe auch" dorthin halte ich für ausreichend. (Ich komme zufällig hierher, kenne den ganzen Kontext nicht.) Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 17:43, 9. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Wandelkommunion[Quelltext bearbeiten]

In den Corona-Regeln für Gottesdienste in Bayern findet man den Begriff "Wandelkommunion". Eine Erläuterung hier, eventuell mit Weiterleitung, wäre hilfreich. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 09:52, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Ist drin, danke für die Anregung.--Der wahre Jakob (Diskussion) 10:18, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Danke für die blitzschnelle Umsetzung. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 10:21, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Es war sogar schon drin, aber versteckt: Abendmahlsgottesdienst#Spendung und Empfang des Abendmahls.--Der wahre Jakob (Diskussion) 11:38, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Aber in einer anderen Schublade. ;-) Wie wird Hostie bzw. Brot und Wein eigentlich gereicht? Beim Wein dürften Einzelkelche die Lösung sein, aber bei der Hostie? Ich war während der Pandemie noch nie in Präsenzgottesdiensten, nur in St. TV. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:46, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Die evangelischen Gemeinden, die ich kenne, machen zurzeit überhaupt keine Abendmahlsgottesdienste. Bei Katholens ist idR die Mundkommunion während der Messe verboten. Der Kommunionspender desinfiziert sich die Finger und gibt nur in die Hand, der Dialog ("Der Leib Christi." "Amen.") entfällt.--Der wahre Jakob (Diskussion) 12:02, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Übrigens: Bis vor einigen Jahrzehnten kannte ich den Empfang des evangelisch-lutherischen Abendmahls nur auf Kniebänken vorm Altarraum wie im Artikel Niederknien im Bild mit der Unterschrift "Kniende Kommunikanten während einer Lutherischen Abendmahlsfeier" gezeigt. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 13:28, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]