Diskussion:Praktikum

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Fehler im Artikel?[Quelltext bearbeiten]

Diesen Satz aus dem Abschnitt "1 Arbeitswelt" (im dritten Textblock) habe ich absolut nicht verstanden. Da stimmt sicherlich etwas nicht (vielleicht fehlen Wörter?):

"Viele sind letztlich froh, überhaupt genommen zu werden und Praktikantenvergütungen verglichen mit vor zehn, zwanzig Jahren gekürzt oder entfallen: und das ohne vergleichbare Chance auf nachfolgende Beschäftigung / Anstellung - trotzdem oft wohl ein kleineres Übel."

Weiterhin sind, denke ich, noch einige andere Grammatikfehler in dem Artikel enthalten. Ich kenn mich aber leider nicht ausreichend mit dem Thema "Praktikum" aus, um diese Fehler gewissenhaft beseitigen zu können. 2007-07-17

Praktikum das, Praktikums, Praktiken oder Praktika

Habe das so in meinen Buch "Deutsche Rechtschreibung" gefunden. Ist nun Plural die Praktikums oder die Praktika? Oder geht beides?

Einfacher Vergleich über Google sagt eindeutig: Praktika ist zu bevorzugen! ;-) Grüße Bahnemann 18:05, 4. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]


Weitere Infos zur juristischen Definition siehe unter http://www.fairwork-verein.de/content.php?content.3 (bitte allerdings in die Qriginalquelle sehen und nicht einfach ungeprüft copy&paste übernehmen. -- Nichtich 22:08, 16. Okt 2005 (CEST)

Zu viele Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Hi, im Artikel sind etwa 17 Weblinks. Das ist etwa das Dreifache dessen, was eigentlich sinnvoll ist. Entweder sollten die Weblinks nochmal thematisch untergliedert werden (wie z.B. im Artikel Mindestlohn geschehen), oder zwei Drittel davon sollten herausfliegen. So sind sie jedenfalls keine große Hilfe. Siehe auch Wikipedia:Weblinks. --Hardern -T/\LK 10:32, 23. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Kommerziellen Link habe ich entfernt.


Krankenversicherung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, kann mir einer sagen wie es mit der Krankenversicherung des Praktikanten ist. Ist er über die Firma abgedeckt oder über die eigene Krankenversicherung. Danke --JayJayFirtyone 20:34, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ist sehr unterschiedlich; weiß nicht, ob es überhaupt allgemeingültige Aussagen geben kann. Die Praktika sind von ihrer Funktion und Einbindung in die berufl, Realität sehr verschieden - deswegen auch die Unterschiede bei der Versicherung.--188168 17:45, 4. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]


Ist es nicht so, dass ein Pratikant wie ein Minijobber in Sachen Versicherung behandelt wird. Und dadurch gelten die üblichen Pauschalbeiträge (13 %) der Krankenversicherung, die vom Arbeitgeber übernommen werden. Quelle: http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/geringfuegige-beschaeftigung-minijob/geringfuegig-entlohnte-beschaeftigung/sozialversicherungsbeitrag-minijob.html --217.233.11.152 19:08, 20. Jan. 2009 (CET) magigstar (unangemeldet)[Beantworten]

Spezielle Praktika[Quelltext bearbeiten]

Unter diesem Punkt steht hier das Volontariat. Das allerdings ist in keinster Weise ein Praktikum, sondern eben eine (betriebliche) Ausbildung zum Journalisten (meist tarifvertraglich geregelt). Häufig werden Praktika allerdings als Volontariate bezeichnet, um Bewerber anzulocken. Ich würde also das Volontariat unter dem Punkt "Spezielle Praktika" streichen.

Wegen der wenig einheitlichen Definition von Volontariat würde ich diesen Teil nicht streichen. Das Volontariat ist übrigens auch nicht auf Journalisten beschränkt. --188168 19:36, 5. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Verwendung des Begriffs Praktikum in naturwissenschaftlichen Studiengängen[Quelltext bearbeiten]

Da ich immer wieder feststelle, dass Praktikum als Bezeichnung der praktischen (wer hätte es gedacht) Ausbildung in einem Labor innerhalb eines naturwissenschaftlichen Studiengangs vielen Leute unbekannt ist, würde ich diesen Punkt mal in den Artikel einbringen wollen. Beim Punkt Schule steht da zwar sowas in der Art, aber das geht leider etwas unter. Ich würde in den nächsten Tagen diesen Abschnitt deshalb mal etwas umgestalten und dabei auch in "Schule und Studium" umbenennen. -- Shushushu 11:06, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Weblinks entfernen[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie in die jeder sein Wissen einstellen darf und begründete falsche Informationen entfernen kann. Das heißt aber nicht, dass man einfach alle Weblinks entfernen kann, die wichtige Informationen zum Thema enthalten, um dann seinen eigenen Link zu posten, der zudem keine vernünftigen Informationen zum Thema enthält. Jemand der nach ein Praktikum machen will sucht nach Antworten auf Fragen, wie Wo finde ich einen geeigneten Platz? bis zu Wie schreibe ich eine gute Bewerbung?. Hier ist es wohl offensichtlich so gewesen, dass jemand von diesem Unternehmen "Arbeitsratgeber" alle anderen Links gelöscht hat, um den eigenen Link lediglich zum Nutzen für sich selbst zu posten. Der Sinn ist nicht einfach alles zu löschen, sondern richtige Informationen zu ergänzen und falsche Informationen zu entfernen.

bitte beachte Wikipedia: Weblinks Gruß--Ot 16:23, 29. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]

Schulfach: Praktikum[Quelltext bearbeiten]

Unter 5 steht zu lesen: "In naturwissenschaftlichen Fächern sind Praktika Zeiten, in denen Experimente selbst durchgeführt werden. In Baden-Württemberg geschieht dies in manchen Klassenstufen in einem eigenen Schulfach." Kann das Fach nicht auch benannt werden??? Ich kenne den Zusammenhang nicht, sonst würde ich es tun!--188168 18:08, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Keine Quellen[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist fast nichts mit Quellenangaben unterlegt. (gerade für den Begriff Praktikant aus dem 16 Jahrhundert hätte ich doch gerne eine Quelle) 90.153.5.129 13:43, 3. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Vergütung von Praktika[Quelltext bearbeiten]

Vielfach wird heute das Praktikum als Instrument des Lohndumping eingesetzt,

während bei Praktika in Wirtschaftsunternehmen in vielen Fällen ein dem Monatsentgelt für Auszubildende entsprechendes Entgelt gezahlt wird.

Hallo,

das ist wiedersprüchlich und sollte geändert werden bzw. ist das eine politische meinung die man so nicht belegen kann. (nicht signierter Beitrag von 84.44.247.104 (Diskussion) 14:05, 4. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Das ist leider kein Widerspruch, sondern harte Realität bzw. ein Gegensatz von Theorie und Praxis. Gedacht ist es so, dass der Praktikant nichts Produktives arbeitet und daher auch keinen Anspruch auf Lohn hat (es darf aber gerne trotzdem was gezahlt werden, z. B. in Höhe von Lehrlings-Ausbildungsvergütungen). In der Praxis arbeitet mancher aber voll und erarbeitet der Firma Gewinn, wird aber als Praktikant geführt und nicht oder nur armselig bezahlt. --PeterFrankfurt 01:58, 5. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Sozialversicherungspflicht[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland sind Praktikanten in der Regel – unabhängig von der Höhe des Entgelts – Sozialversicherungs-befreit, wenn

   * sie ein Praktikum gemäß Studien- oder Prüfungsordnung ableisten und
   * sie während des Praktikums an einer ordentlichen Hochschule eingeschrieben sind (das gilt auch für Ausländer, die an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sind).

Das heißt also deutsches Arbeits-/Sozialrecht gilt auch für Belgier die an englischen Universitäten studieren? Oder wie soll man das sonst verstehen? --134.176.204.254 23:06, 23. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Kritischer Umgang[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den folgenden Satz gelöscht, da ich entschieden der Meinung bin, dass er zumindest belegt werden müsste: "In bestimmten, geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereichen war (und ist nach wie vor) ein Berufseinstieg ohne die vorherige Ableistung unbezahlter Praktika kaum noch möglich." Solche Aussagen laufen Gefahr unkritische einen Realität zu propagieren und verschleiern, dass es im Einzelfall sehr unterschiedlich ist und diese Fragen sich in einem Machtbereich abspielen. Dies wird zu stark vereinfacht und möglicherweise verfälscht. (nicht signierter Beitrag von 93.130.51.229 (Diskussion) 06:07, 16. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

"Hospitanz" verlinkt auf diesen Artikel. Könnte das vielleicht jemand ändern? Ich kann es leider nicht, finde es aber irritierend, da Hospitanten ja etwas (zumindest geringfügig) anderes sind als Praktikanten (s. Vermerk in der Begriffsklärung unter Hospitant). Danke! --Bbenrath 04:27, 15. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Habs selbst hinbekommen, sorry für die Störung.

Viele Berufsanfänger meinen immer noch, der Beruf des Vaters oder eines Bekannten wäre auch der richtige Beruf für sie. Viele fragen auch ganicht zuvor, was in einem bestimmten Beruf verlangt wird, weil der Beruf ein tolles Image hat, also sehr gut angesehen ist.

Im Betriebspraktikum kann man schon vor einer Berufusausbildung ein wenig Berufserfahrung sammeln. Hier kann jeder seine persönlichen Neigungen und Eignungen unter realistischen Bedingungen erproben, seine Berufsvorstellung überprüfen und nötigenfalls korriegieren.

Ein Berufspraktikum dauert in der regel nicht länger als ein, zwei oder drei Wochen. Oft arbeiten Praktikanten recht selbständig. Sie führen einige wenige einfache Arbeiten aus, beobachten und befragen die Mitarbeiter einer Unternehmens. Praktika finden im Handwerk,

könnt ihr was damit anfangen? (nicht signierter Beitrag von 178.6.81.10 (Diskussion) 07:35, 28. Feb. 2012 (CET)) [Beantworten]

Praktika während der Arbeitsuche[Quelltext bearbeiten]

Die in diesem Abschnitt stehenden Informationen sind sehr fragwürdig: Gemäß § 46 (2) Satz 2 SGB III scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein: Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Darf ich den Abschnitt im Artikel entsprechend ändern? --I-user (Diskussion) 17:15, 14. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Was nicht korrekt ist, sollte verändert werden.--sauerteig (Diskussion) 08:16, 15. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich habe mich letztes Wochenende mal rangemacht den Text ein wenig durchzugehen und zu 'erfrischen'. Teilweise wirkte er zu einseitig geschrieben und dabei etwas unstrukturiert. Zum Beispiel gibt es hier und da immer wieder Seitenverweise zur Erzieher/in-Ausbildung, wo sie recht 'reingequetscht' wirkten und für Leser, die sich über Praktika im Allgemeinen informieren möchten und nichts mit der Erzieher/in-Ausbildung zu tun haben, nicht passend erscheinen. Ein anderer Punkt sind viele Aspekte, die in den Bereich der rechtlichen Regelungen von Praktika fallen und teilweise doppelt vorkommen und teilweise, in meinen Augen, ergänzt werden könnten. So würde ich letztlich vorschlagen - auch hinsichtlich dem Baustein, dass bisher nur die Situation in Deutschland dokumetiert ist - den Artikel von der Struktur her dem Artikel Berufsausbildung anzupassen mit einem Punkt 3 'Deutschland' und dann 3.1 'Gesetzliche Regelungen von Praktika' - die etwas ausführlicher aufgefächert werden könnten, da diese aus meiner Erfahrung heraus vor allem die Punkte sind, wegen der man sich über den Begriff informieren möchte. Falls es keine Einwände gibt, würde ich mich der Sache gerne Stück für Stück annehmen.

Viele Grüße, Herrjemiweh (ein Neuling, der sein Passwort vergessen hat und noch immer auf die Rücksetzungsmail wartet) --77.182.96.80 01:10, 19. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Praktika in der Erzieher-Ausbildung - ernsthaft?[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt über das "Praktikum in der Erzieher-Ausbildung" gehört meiner Meinung nach nicht in diesen Artikel. Es gibt in x verschiedenen Berufsausbildungen - besonders den rein schulischen, wo auch die Erzieher-Ausbildung hineingehört, aber auch viele andere - Praktika. Da müßte man über jeden Beruf einen eigenen Abschnitt schreiben.

Meiner Meinung nach müßte man den Abschnitt a) in den Erzieher-Artikel integrieren (bzw. teilweise steht es schon so ähnlich dort) und b) mit Quellenangaben unterfüttern. (Die Inhalte sind zwar soweit richtig, aber es ist kein einziger(!) Beleg dabei.)

Nachtrag: Wenn keine Einwände kommen, würde ich das in ca. einer Woche mal in Angriff nehmen. Diskussion erwünscht! --Naremus (Diskussion) 03:09, 21. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Vergütung im Praktikum[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es nicht gut, dieses wirklich wichtige Urteil zur Vergütung der Rewe-Praktikantin nur als Fußnote 7 zu erwähnen und damit fast zu verstecken. Der Tenor des Bochumer Urteils vom 25. März 2014 (bemerkenswert auch wegen der Höhe des zugesprochenen Betrages) gehört nach meiner Ansicht rasch lesbar in den Haupttext. --Johannes44 (Diskussion) 07:20, 29. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Das Urteil ist nicht mehr als eine Fußnotenbemerkung wert, denn es enthält (soweit ersichtlich, denn die Urteilgründe liegen noch gar nicht vor) keine neuen Erkenntnisse zu einer geklärten Rechtslage. --Arpinium (Diskussion) 15:07, 29. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Das Arbeitsgericht hat nicht etwa einer Praktikantin eine Praktikumsvergütung in bemerkenswerter Höhe zugesprochen. Vielmehr war es der Klägerin gelungen darzulegen, dass es sich bei dem Rechtsverhältnis, das fälschlich als Schnupperpraktikum bezeichnet worden war, um eine Arbeitsverhältnis gehandelt hat. Folglich hat das Gericht ihr Arbeitsvergütung zugesprochen. --Arpinium (Diskussion) 15:32, 29. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Danke und dennoch - ich finde es nicht in Ordnung, mit diesem stark beachteten Urteil so umzugehen, noch dazu (zunächst) ohne nähere Erläuterung zur Degradierung als Fußnote. Ausgangspunkt des Streites war zweifellos ein (Schnupper-)Praktikum, und da ist solch ein eindeutiges Urteil keinesfalls selbstverständlich, schon gar nicht mit einem Stundenlohn von zehn Euro, also über dem Mindestlohn. Da würden sich Tausende von PraktikantInnen mit monatelanger Beschäftigung aber sehr freuen, wenn diese Entscheidung selbstverständlich und nichts Neues wäre. Nur gäbe es dann bald nicht mehr so viele von ihnen. - Ich werde mich rasch um nähere Angaben zum Urteil und zu den Gründen kümmern. --Johannes44 (Diskussion) 10:55, 30. Mär. 2014 (CEST)[Beantworten]
Was du ansprichst, ist das Thema "Scheinpraktikum", also das Problem, dass Arbeitsverhältnisse als Praktikum getarnt werden, um Arbeitsentgelt, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten. Davon ist eine Gruppe von Personen betroffen ist, die sich in irgendeiner Form in der Ausbildungsphase befindet. Auch dazu dürfte das Bochumer Urteil wenig hergeben. Hier wäre eine Recherche sinnvoll, welche Ausmaße und Ausprägungen dieses Phänomen tatsächlich hat. Empirische Daten zu finden, dürfte aber wahrscheinlich schwierig sein. (Belastbare) Informationen dürften zudem wohl eher in den Artikel Generation Praktikum gehören. --Arpinium (Diskussion) 11:35, 30. Mär. 2014 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Mitteilung. Ich vermisse weiterhin ein Eingehen auf meine Äußerungen. Das Urteil ist zweifellos wichtig, egal ob wir von einem Praktikum, einem Schnupperpraktikum oder einem Scheinpraktikum ausgehen. Nachdem die Entscheidung stark beachtet wurde, kann ein Wikipedia-Nutzer mit Recht erwarten, dazu rasch erkennbar etwas genau in diesem Artikel zu finden. Es geht erst einmal nicht um weitere empirische Daten, belastbare Informationen usw., auch nicht um einen Text unter "Generation Praktikum". Das lenkt alles nur ab. - Die Tippfehler im Text sind übrigens immer noch nicht getilgt. --Johannes44 (Diskussion) 09:14, 31. Mär. 2014 (CEST)[Beantworten]
In dem Artikel wird die Rechtslage erklärt. Das Urteil ist in diesem Zusammenhang nicht erwähnenswert (ich wiederhole mich), denn das Arbeitsgericht hat nichts neues zur Rechtslage gesagt. Dass das Urteil in den Medien große Beachtung gefunden haben mag, liegt an der guten Öffentlichkeitsarbeit des Anwaltes der Klägerin. Wikipedia ist weder ein Medienspiegel noch ein Urteilsdienst. Im Übrigen steht es dir frei, in dem Artikel Rechtschreibfehler selbst zu berichtigen. Mich stören sie nicht. --Arpinium (Diskussion) 15:17, 31. Mär. 2014 (CEST)[Beantworten]

Danke - dazu diese Anmerkungen: Ich habe mit dem Anwalt gesprochen (ganz sachlich und neutral). Er hat bestätigt, dass es zu diesem Thema so gut wie keine Urteile gibt, da es die meisten Praktikanten gar nicht wagen, wegen der Vergütung vor Gericht zu ziehen. Schon deshalb bringt das Bochumer Urteil Neues. Dass es viel Medienbeachtung gab, mag mit seiner Vorarbeit zu tun haben, aber das steht ihm zu. Das mindert nicht die Bedeutung des Urteils. Wikipedia ist kein Urteilsdienst? Dafür stehen in diesem Text aber durchaus Urteile, und das ist bei diesem Thema auch völlig angebracht. Mit einem Mediendienst hat das alles ohnehin nichts zu tun. - Übrigens ging es nicht um einen Markt der Rewe-Group direkt, sondern um einen Franchisenehmer. Ich werde den Text bald leicht überarbeiten, da gibt es paar Stellen, die das erfordern. --Johannes44 (Diskussion) 09:42, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Arpinium (der auf meine Notiz vom 2. April 2014 nicht geantwortet hat) kann doch bitte sehr nicht einfach das Urteil der Bochumer Erstinstanz streichen, auch wenn das LAG heute laut Medienberichten (laut Arpinium ist Wikipedia kein Medienspiegel!) anders entschieden hat. Hat er die schriftliche Urteilsbegründung? Sicher nicht. Gehört nicht die Entscheidung der ersten Instanz weiterhin zur Geschichte dazu? Also, bitte, künftig professioneller und nicht so hastig mit solchen Vorgängen umgehen. --Johannes44 (Diskussion) 19:39, 17. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. --Arpinium (Diskussion) 20:13, 17. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Das ist keine Antwort auf meine Fragen. Selbst wenn das LAG Hamm so entschieden haben sollte - wo ist die schriftliche Begründung, wo der Einzelbeleg? Und warum wurde der Text zum Urteil der ersten Instanz einfach gelöscht, das dieser LAG-Entscheidung vorausging? Dass die Revision nicht zugelassen wurde (auch dazu fehlt der Beleg), spielt zunächst keine Rolle; dagegen ist immer noch die Beschwerde möglich. --Johannes44 (Diskussion) 23:20, 17. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Quellenangaben: [1], [2], [3]
Weder das Urteil des Arbeitsgerichts noch das des Landesarbeitsgerichts haben grundlegende Bedeutung, denn es werden keine neuen Rechtsfragen aufgeworfen und keine neuen oder von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Rechtsgrundsätze aufgestellt. Für die gegenteilige Behauptung bist du bisher ein rechtliches Argument schuldig geblieben.
Beide Gerichte haben sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob aus den konkreten Umständen des Einzelfalls zu schlussfolgern ist, dass abweichend von der von den Parteien gewählten Bezeichnung ihres Vertrages als Praktikumsvertrag in Wirklichkeit ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde mit der Folge, dass die Klägerin Arbeitsvergütung verlangen kann. In der Bewertung desselben Sachverhalts sind die Gerichte zu gegenteiligen Ergebnissen gekommen. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist jedenfalls aus der Welt. Schon deshalb ist die Aussage objektiv falsch, das Arbeitsgericht habe der Praktikantin Arbeitsvergütung zugesprochen. Sie kriegt nämlich nichts.
Im Übrigen: Wenn man dem Arbeitsgericht folgen würde, hätte es sich ja gar nicht um ein Praktikum gehandelt, so dass das Urteil für die Frage, ob ein Praktikant Vergütung verlangen kann, irrelevant wäre. --Arpinium (Diskussion) 09:36, 18. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich finde jene Diskussionen immer etwas schwierig und nicht zum Ziel führend, die nicht beim Ausgangspunkt bleiben, sondern immer neue und nicht so zentrale Punkte aufwerfen. Der Reihe nach: a) Klarer Ausgangspunkt war, dass das Urteil der 1. Instanz (Bochum) einfach gelöscht wurde. Das sollte ruhig stehen bleiben, natürlich ergänzt um eine Darstellung des nächsten Urteils (LAG Hamm). Das aber ist nicht erfolgt. b) Auch wenn Arpinium höchst subjektiv und apodiktisch den beiden (!) Urteilen eine grundlegende Bedeutung abspricht, ist doch unbestritten, dass sie stark beachtet wurden. c) Unter dem Punkt "Bezahlung" kann der Nutzer durchaus etwas zu diesen Urteilen erwarten, zumal sie ja zunächst doch etwas klären, zumindest in diesem Fall. Der weitere Verlauf ist selbstverständlich noch unklar. Dass ein Urteil sämtliche Fragen zur Bezahlung von Praktika klärt, ist einfach nicht vorstellbar und ganz unrealistisch. Also geht es nur mit Einzelurteilen aufgrund individueller Fälle. So ist das Leben. d) Der letzte Satz mit würde, hätte und wäre - der ist hier meiner Meinung nach eher nicht brauchbar. e) Die angeblich objektiv falsche Aussage war nach der Entscheidung der 1. Instanz keineswegs falsch; zum Zeitpunkt damals war sie richtig. Nichts anderes wurde dargelegt. Viele Grüße --Johannes44 (Diskussion) 10:53, 19. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Diskussion ist deshalb schwierig, weil wir konsequent aneinander vorbei reden. Während es mir nur um die rechtlichen Aspekte geht, scheint es für dich offenbar um die Geschichte selbst zu gehen, die du spannend zu finden scheinst. Beachtung findet die Geschichte ja auch nicht in juristischen Fachzeitschriften, sondern in der übrigen Presse. In dem Artikel geht es aber um die rechtliche Aspekte, nicht darum, dass einer armen, unschuldigen und ausgebeuteten Praktikantin 17.000 € zuerst zugesprochen und dann wieder weggenommen wurden. --Arpinium (Diskussion) 12:23, 19. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Nochmals: Meine Punkte a) bis d) werden nicht beantwortet. Dafür wieder neue Baustellen. Auch mir geht es ausschließlich um rechtliche Aspekte, doch das Urteil der 1. Instanz hat Arpinium gelöscht, das der 2. Instanz bleibt unerwähnt. Und was soll das, dass ich die "Geschichte selbst offenbar spannend" finde? Ich finde sie erwähnenswert und nehme an, das gilt auch für die, die sich mit dem Thema befassen. - Weiß Arpinium nicht, dass es sehr lange dauern kann, bis Fachzeitschriften auf so etwas eingehen? Abgesehen davon gibt es viele, viele juristische Themen, die keine Fachzeitschrift berücksichtigt und die trotzdem (auch für Wikipedia) aufschlussreich sein können. Der Seitenhieb mit der 'armen, unschuldigen und ausgebeuteten Praktikantin' zeigt, dass Arpinium an einer sachlichen Darlegung nicht interessiert ist. Das Hin und Her mit den 17.000 Euro ist selbstverständlich ein rechtlicher Aspekt; darum ging es ja bei den Terminen, das war der Kern. --Johannes44 (Diskussion) 11:33, 20. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Könnte bitte erläutert und begründet werden, worin hier die Werbung (im Gegensatz zu einem sachlichen, weiterführenden Hinweis) liegt? --Johannes44 (Diskussion) 19:24, 2. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Kritik an mangelnder Bezahlung, zuwenig Lernmöglichkeit[Quelltext bearbeiten]

http://orf.at/stories/2308911/ Gegen Ausbeutung: Aufstand der Praktikanten

http://orf.at/stories/2308911/2308912/ „Mehr Transparenz auf Arbeitsmarkt“

http://debatte.orf.at/stories/1764454/ Debatte: Wie billig dürfen Praktikanten sein?

http://kaernten.orf.at/news/stories/2714842 Praktikum: Probleme bei unter 16-Jährigen

http://wien.orf.at/radio/stories/2718896 Wichtige Tipps für den Ferialjob

Artikelcluster ORF.at, abgerufen 10. November 2015. --Helium4 (Diskussion) 08:22, 11. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Arbeitstechnischer Mehrwert für Unternähmen durch Praktikumsarbeit[Quelltext bearbeiten]

Man könnte auch erwähnen das den Unternähmen durch Freiwillige bzw unfreiwillige Praktikums ein finanzieller Mehrwert in etlicher zig Millionenhöhe Bundesweit Pro Jahr entsteht bzw erwirtschaften.

Praktikanten sind eben viel Billiger als Lehrlinge oder Zeitarbeitsangestellte.

Ebenso wäre es interessant den unterschied zwischen https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit und https://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum erläutern. Den bei beiden fahlen wird ein gewisser Zusatz zu https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttoinlandsprodukt hinzu erwirtschaftet.

https://kurier.at/wirtschaft/praktikanten-verdienen-um-174-millionen-zu-wenig/135.291.766

http://www.focus.de/finanzen/news/nach-gerichtsurteil-verlag-zahlt-praktikanten-4-7-millionen-euro-nach_id_4276130.html (nicht signierter Beitrag von 2A00:C1A0:4886:EF00:E8C6:D5BA:1435:E344 (Diskussion | Beiträge) 07:44, 22. Mär. 2017 (CET))[Beantworten]