Testierfreiheit

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Testierfreiheit ist die gem. § 1937 BGB bestehende Möglichkeit, durch einseitige Verfügung von Todes wegen den oder die Erben zu bestimmen.

Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist in Deutschland grundrechtlich in Art. 14 Abs. 1 GG abgesichert. Durch den Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilberechtigten können allerdings schuldrechtliche Ansprüche durch den Pflichtteilsberechtigten gegen den bzw. die Erben geltend gemacht werden.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Testierfreiheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen