Vertragsverlängerung

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Bei einer Vertragsverlängerung wird ein bestehender, befristeter oder auslaufender Vertrag durch die gleichen Vertragsparteien zeitlich verlängert.

Enge Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei einer Vertragsverlängerung im engeren Sinne wird der Vertrag zu den wesentliche gleichen Bedingungen weitergeführt, wobei dies durch eine bereits im Vertrag vereinbarte Vertragsklausel, durch Option durch einseitige Willenserklärung oder erneute Vertragsverhandlungen erfolgen kann.

Weite Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei einer Vertragsverlängerung im weiteren Sinne verhandeln die gleichen Vertragsparteien auf Grundlage des bestehenden Vertrages einen neuen Vertrag mit stark geänderten Regelungen (z. B. Vertragslaufzeit, Zahlungsbedingungen, Entgelte, Umfang des Vertrages) aus.

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Dauerschuldverhältnissen werden häufig über AGB versucht über Laufzeitverlängerungsklauseln eine Vertragsverlängerung zu erreichen.[1][2][3] Ebenso werden im Arbeitsrecht nach befristeten Arbeitsverträgen Vertragsverlängerungen von der Rechtsprechung häufig behandelt.[4]

Verbraucher können ein Dauerschuldverhältnis (z. B. Stromvertrag), das ab ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurde, nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen. Die stillschweigende Verlängerung eines Verbrauchervertrags, der vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurde, darf jeweils höchstens ein Jahr betragen. Die Kündigungsfrist darf bei solchen Verträgen maximal drei Monate bis zum Ablauf der ursprünglichen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer betragen.[5]

Berichterstattung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Medien wird häufig bei Sportlern über eine Vertragsverlängerung[6] berichtet, ohne rechtlich zu unterscheiden, ob dies eine Verlängerung eines bestehenden Vertrages oder ein neuer und damit anderer Vertrag zu geänderten Bedingungen gewesen ist.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Vertragsverlängerung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. AG Hamburg, Urteil vom 6. April 2017, 25b C 383/16.
  2. AG Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2016, Az. 3 C 1969/16, Volltext.
  3. AG Frankenthal, Urteil vom 1. September 2016, Az. 3a C 145/16, Volltext.
  4. BAG, Urteil vom 8. Juni 2016, Az. 7 AZR 259/14, Volltext.
  5. Bundesnetzagentur: Wettbewerbliche Energielieferverträge
  6. LAG Thüringen, Urteil vom 20. Dezember 2016, Az. 1 Sa 59/16, Volltext; Vertragsverlängerung im Profisport.