Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 1 U 130/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 13 AGBG, § 1 UKlaG
Unzulässigkeit von Aufbrauch- und Anpassungsfristen im Verfahren über Unterlassungsansprüchen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AGBG § 13 ; UKlaG § 1
Zulässigkeit einer Aufbrauchfrist im Verfahren gem. §§ 13 AGB, 1 UKlaG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit von Aufbrauch- und Anpassungsfristen im Verfahren über Unterlassungsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2015 - 24 O 59/15
- OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 1 U 130/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79
Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 1 U 130/15
Aufbrauch- und Anpassungsfristen sind im Verfahren über Unterlassungsansprüche gem. §§ 13 AGB, 1UKlaG unzulässig, weil sie mit dem Schutz des Rechtsverkehrs vor unzulässigen Klauseln nicht vereinbar sind (BGH - VIII ZR 174/79 - 11.06.1980).Der Bundesgerichtshof hält Aufbrauch- und Anpassungsfristen im Verfahren über Unterlassungsansprüche gemäß § 13 AGBG bzw. gemäß § 1 UKlaG für unzulässig, weil sie mit dem Schutz des Rechtsverkehrs vor unzulässigen Klauseln nicht vereinbar sind (U. v. 11.6.1980, VIII ZR 174/79).
- OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02
Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 1 U 130/15
Dem hat sich der Senat in seinem Urteil vom 17.7.2003, Az. 1 U 190/02, angeschlossen und ist bereits damals der von der Verfügungsbeklagten ins Feld geführten Ansicht des Oberlandesgerichts Köln, das jedenfalls im Bereich von Versicherungsbedingungen eine Ausnahme für möglich hält (vgl. OLG Köln NJW-RR 2003, 316 [OLG Köln 18.09.2002 - 5 U 75/02] ), entgegengetreten. - BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 139/81
Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Vertrieb fabrikneuer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 1 U 130/15
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch eine Unterlassungserklärung, die eine Aufbrauchfrist in Anspruch nimmt, nicht als zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr geeignet angesehen (U. v. 3.6.1982, VIII ZR 139/81) und dabei hervorgehoben, dass ein angemessener Zeitraum zwischen der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs und der Abgabe der Unterlassungserklärung ausreichen muss, wenn nicht besondere Umstände vorliegen. - OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 1 U 130/15
Dem hat sich der Senat in seinem Urteil vom 17.7.2003, Az. 1 U 190/02, angeschlossen und ist bereits damals der von der Verfügungsbeklagten ins Feld geführten Ansicht des Oberlandesgerichts Köln, das jedenfalls im Bereich von Versicherungsbedingungen eine Ausnahme für möglich hält (vgl. OLG Köln NJW-RR 2003, 316 [OLG Köln 18.09.2002 - 5 U 75/02] ), entgegengetreten.